Dorothee Bär (CSU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dorothee Bär
Geburtstag
19.04.1978
Berufliche Qualifikation
Diplom-Politologin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Ebelsbach
Wahlkreis
Bad Kissingen
Ergebnis
53,7%
Landeslistenplatz
7, Bayern
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(...) Im Gegenzug konnten Regelungen getroffen werden, die aus deutscher Sicht außerordentlich begrüßenswert sind und die Steuerhinterziehung in Zukunft massiv einschränken werden. Weiterhin ist nicht zu unterschätzen, dass für die Abgeltung der "Altfälle" der deutsche Fiskus mindestens 1,9 Milliarden Euro erhält, welche von Schweizer Banken garantiert und sofort geleistet werden. Dieser Betrag wird - nach ersten Schätzungen – noch höher ausfallen, wenn alle Altguthaben durch die Schweizer Banken bearbeitet und versteuert wurden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
28.09.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,

könnten Sie mir bitte Ihre politischen Gründe zur Nichteinführung eines bedingungslosen Grundeinkommens im Sinne von Götz Werner auf der Basis einer Konsumsteuerfinanzierung mitteilen?

Welche Hinternisse sehen Sie für sich als auch Ihre Partei diese soziale Bewegung zu unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dorothee Bär
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08.10.2012
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Meine Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich halten das Modell des bedingungslosen Grundeinkommens für nicht praktikabel. Ein Anspruch auf ein bedingungsloses Grundeinkommen würde das Subsidiaritätsprinzip untergraben und somit nicht zur Förderung der Grundlagen einer solidarischen Gesellschaft sowie der sozialen Marktwirtschaft beitragen. Aufgrund der Bedingungslosigkeit des Anspruchs entstünden in der Finanzierung nicht abschätzbare Kostenrisiken, auch wenn bestehende Transferleistungen und Subventionen gestrichen würden.

Gerne möchte ich in diesem Zusammenhang auch unsere Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel zitieren: "Das System eines bedingungslosen Grundeinkommens würde eine komplette Umfinanzierung der Sozialleistungen erforderlich machen. Selbst die gesetzliche Rentenversicherung müsste zu einem Grundsicherungssystem umgebaut werden. Das wäre eine Abkehr vom bisherigen Bedarfsprinzip eines solidarischen Sozialstaates, der dann hilft, wenn Not besteht. Es wäre auch eine Abkehr vom Prinzip "Beitrag und Gegenleistung", auf dem die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung beruhen. Ziel der Bundesregierung ist es jedoch, das Bedarfsprinzip sowie das "Beitrag-und-Gegenleistung-Prinzip" zu stärken. Insofern ist das "bedingungslose Grundeinkommen" kein Thema des aktuellen Regierungshandelns".

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dorothee Bär
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.10.2012
Von:

Hallo Frau Bär,

heute (10.10.2012) kommentieren + retweeten Sie eine Nachricht des Tagesspiegels wie folgt:

  • -Schnipp!---
Traurig. RT @tagesspiegel_de: #Gäfgen erhält Entschädigung - Land #Hessen im Berufungsverfahren gescheitert ow.ly/emCy6
  • --Schnapp!---

1. Handelt es sich um Ihre Privatmeinung, oder sprechen Sie in Ihrer Funktion als CSU-Genralsekretärin für die ganze Partei?

2. Da Sie die Entscheidung "traurig" finden, gehe ich davon aus, dass Sie in Folter und Folterandrohungen in Ordnung finden. Wann bereitet die CSU die Einführung von Folter/Folterandrohungen in Bayern vor? Ist das auch auf Bundesebene geplant? Wie vereinbaren Sie Androhung von Folter mit dem geltenden Grundgesetz?

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Weder rechtfertige, noch billige ich das Verhalten von Gäfgen, noch will ich Ihn schützen. Als Entführer und Mörder muss er nach einem Prozess entsprechend verurteilt werden.

Das Sie aber, als gewählte Volksvertreterin und Generalsekretärin es zumindest billigen (Wenn nicht sogar "angemessen" o.ä. finden), dass wir ab jetzt bei willkürlich festgelegten Straftaten mit Folter drohen oder Sie vielleicht anwenden, finde ich mindestens "traurig". Populistisch und aufhetzend ist es aber auch.

Heiligt für Sie der Zweck die Mittel?
Antwort von Dorothee Bär
4Empfehlungen
11.10.2012
Dorothee Bär
Populistisch und aufhetzend ist alleine ihre Frage.


**********************************
Dorothee Bär, MdB
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Frage zum Thema Familie
08.11.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,

mit großem Interesse habe ich gestern Abend die Diskussion über das Betreuungsgeld bei Stern.TV verfolgt. Leider muss ich Ihnen sagen, dass ich Ihre Argumentation überhaupt nicht verstehen kann. Die Argumenten von Fr. Hanife Ertürk gegen das Betreuungsgeld kann ich nur unterschreiben.

Warum fährt ein skandinavisches Land wieder zurück und schafft das BG ab? Warum kann ein Land wie Deutschland sich nicht auch einmal daran orientieren? Hat man hier nur einfach ein bereits seit längerem bestehendes Konzept durchsetzten wollen?

Auch die Einwände von Hr. Heinz Buschkowsky leuchten ein. Er sitzt an der Basis, welche Ihnen scheinbar fremd ist. Ich finde, Sie haben sich gestern Abend nicht gut verkauft und auch Ihr Ansichten nicht gut rüberbringen können. Es liegt doch auf der Hand, dass Familien, die ums Überleben für Ihre Familie kämpfen müssen, sich eher für Geld bekommen, als für Geld ausgeben (f. Kindergärten, etc.) entscheiden würden.
Ich würde mich freuen, wenn Sie, als Vertreterin der Wähler und Wählerinnen, auch deren Meinungen einmal anhören würden und dann auch einmal sagen: ja, wir haben uns geirrt und werden dieses Thema noch einmal überdenken. Dann würde ich mich richtig vertreten fühlen durch Sie, als Politikerin.
Ich bin davon überzeugt, dass der Schuss nach hinten los gehen wird und glaube, dass Sie sich irgendwann einmal an die Gegenargumente Ihrer Wähler und Wählerinnen erinnern werden; spätestens dann, wenn auch Deutschland die Entscheidung zum Betreuungsgeld einmal zurücknehmen werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
M.
Antwort von Dorothee Bär
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13.11.2012
Dorothee Bär
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung zur Diskussionsrunde über das Betreuungsgeld in stern-tv.
Ich bedaure, dass Sie meine Argumentation Pro Betreuungsgeld nicht nachvollziehen können, die von Frau Ertürk gegen diese neue familienpolitische Leistung aber doch, obwohl deren Argumente mich überhaupt nicht überzeugen konnten. Die Situation, dass viele Eltern mit Migrationshintergrund ihre Kinder selten in eine Kinderkrippe geben, gibt es doch schon heute. Sie wird sich durch das Betreuungsgeld nicht ändern. Es ist also nicht das Geld, dass diese Eltern so handeln lässt. Es sind andere Gründe, vor allem die, dass man Kinder unter drei Jahren für zu jung für eine Fremdbetreuung hält.
Gerne erläutere ich Ihnen nochmals meine Einstellung zum Betreuungsgeld: Ich gehöre von Beginn an zu den Unterstützerinnen und Unterstützern des Betreuungsgeldes, setzte mich aber mit gleichem Engagement für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze für die unter Dreijährigen ein. Beide Leistungen sind wichtig und verdienen Unterstützung, dürfen aber nicht gegeneinander ausgespielt werden. Für den Ausbau der Betreuungsplätze – eine ureigene Aufgabe der Bundesländer – hat sich der Bund über alle Maßen engagiert: Er unterstützt mit insgesamt 4,58 Mrd. Euro den Ausbau bis 2013 und ab 2014 greift er den Länder mit jährlich 845 Mio. Euro bei den Betriebskosten unter die Arme. Jetzt müssen Länder und Kommunen ihren Beitrag leisten. Das Betreuungsgeld hat eine ganz andere Zielrichtung. Es soll diejenigen Eltern unterstützen, die eine Alternative zur Krippenbetreuung suchen. Jedes Kind ist anders und Familien organisieren sich heute so vielfältig, dass allein mit dem Ausbau der Krippenplätze nicht allen Wünschen von Eltern Sorge getragen wird. Viele Eltern wollen ihr Kind erst mit drei Jahren in den Kindergarten geben und sich vorher selbst um die Betreuung kümmern oder eine familiennahe Betreuung organisieren. Während der Staat jeden Krippenplatz mit circa 1.000 Euro pro Monat subventioniert, bekommen diese Eltern bislang keine zusätzliche materielle Hilfe. Mit dem Betreuungsgeld ändern wird das.
Dass das Betreuungsgeld auch auf Skepsis stößt, ist sicherlich richtig. Ich erhalte aber auch sehr viele positive Zuschriften – vor der Abstimmung im Deutschen Bundestag vor allem mit der Bitte, mich von den kritischen Stimmen nicht von der Unterstützung des Betreuungsgeldes abbringen zu lassen.
Sehr geehrte Frau , ich respektiere selbstverständlich, wenn Sie eine andere Meinung vertreten. Ich engagiere mich aber für das Betreuungsgeldes aus voller Überzeugung und werde bei dieser Einstellung bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dorothee Bär
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Frage zum Thema Familie
09.11.2012
Von:

Werte Frau Dorothee Bär!

Ich habe heute die Bundestagssitzung mit großer Interesse verfolgt, was ich nicht nur heute tue.

Die heutige Entscheidung das betreunungsgeld einzuführen finde ich als ein Schlag ins Gesicht der Wähler, Umfragen ergaben das ca. 60 % kein Betreungsgeld wünschen, dieser meinung schliesse ich mich übrigens auch an.
Sie haben das betreungsgeld angepriesen, damit die jungen Eltern Wahlfreiheit bekommen, ob sie die Kinder in Krippen oder zuhause betreuen können, Ich frage nun Sie haben den die jungen Eltern wirklich die freie Wahl? Noch fehlen ca. 200 000 Plätze, also haben bis heute 200 000 junge Eltern nicht wahl, wo die Kinder betreut und die ersten Schritte machen. Es ist doch eine Lüge, wenn Sie behaupten die eltern haben die freie Wahl. Finden Sie nicht auch, das dieses geld dringend benötigt wird die wirjlichen erzgeizigen Ziele zu erreichen das Kinder in Krippen betreut werden können? Gehören dazu nicht auch ausgebildete Betreuer(innen), also Pädagogen?
Wollen sie, also die Regierungsparteien von der Verantwortung und der Klagenwelle loskaufen?

Ich habe da noch eine Frage zu der neuesten "Errungenschaft" der Arbeitsleisungsrente, oder so ähnlich, Warum ist da eine Bedienung die private Vorsorge? Menschen mit einen niedrigen Einkommen haben überhaupt keine Chance, privat vorsorgen zu können, weilam Monatsende kein Geld übrig bleibt, muss da nicht eine andere Lösung her?

Die letzte Frage an Sie gilt den "Beschneidungsgesetz" Ich bin grundsätzlich gegen Körperverletzung aus welchen Grund auch immer. Ich kann aber damit leben, das die Religion ausgelebt wird, aber bitte nicht auf Kosten von kleinen Kindern. Mir fehlt in den gesetz eigentlich der schutz des kleinen Kindes, welches ja die körperverletzung über sich ergehen lassen muss, ohne sich wehren zu können. Müsste nicht in diesen Gesetzein Passus geben, welchen diesen jungen menschen bei erreichen eines bestimmten Alters Anzeige wegen Körperverletzung zu erstatten?
Antwort von Dorothee Bär
1Empfehlung
14.11.2012
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Betreuungsgeld, zur Lebensleistungsrente und zum Gesetzentwurf zur Regelung der Beschneidung.

Gerne erläutere ich Ihnen dazu meine Positionen: Bereits die Große Koalition hat auf den Wunsch vieler Eltern reagiert, nach dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes eine Alternative zur Betreuung in der Familie zu haben. Wir haben daher den Eltern bereits 2008 im Kinderförderungsgesetz versprochen, dass wir sie ab dem 1.8.2013 bei der Betreuung ihrer ein- und zweijährigen Kinder entweder dadurch unterstützen, dass wir ihnen einen Platz in einer Krippe oder bei einer Tagespflegeperson garantieren (Rechtsanspruch) oder ihnen ein Betreuungsgeld zahlen, mit dem sie die Betreuung ihres Kindes privat organisieren können. Bis 2013 stellt der Bund für den Krippenausbau 4,58 Mrd. Euro zur Verfügung, obwohl sowohl für die Bedarfsplanung als auch die Finanzierung von Krippenplätzen die Kommunen zuständig sind. Ab 2014 unterstützt der Bund Länder und Kommunen weiter und stellt für die Betriebskosten jährlich 845 Mio. Euro zur Verfügung. Geld für den Ausbau ist somit ausreichend da. Jetzt müssen Länder und Kommunen ihre Hausaufgaben machen. Da wir am Rechtsanspruch nicht rütteln werden, werden Eltern definitiv für jedes Kind nach vollendetem ersten Lebensjahr einen staatlich geförderten Betreuungsplatz finden. Eltern, die die Betreuung ihres Kindes anders organisieren wollen, erhalten das Betreuungsgeld. Das ist echte Wahlfreiheit.

Ich finde die grundsätzlichen Überlegungen zur Lebensleistungsrente richtig: Menschen, die mindestens 40 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, müssen eine höhere Rente erhalten als diejenigen, die überhaupt nicht gearbeitet haben. Und private Vorsorge muss sich lohnen. Details zur Lebensleitungsrente werden derzeit noch festgelegt.

Wie Sie bin auch ich mit dem Gesetzentwurf zur Beschneidung des männlichen Kindes nicht zufrieden. Auch für mich handelt es sich bei der Beschneidung ohne medizinische Indikation um eine nicht ohne weiteres durch das elterliche Erziehungsrecht bzw. die Religionsfreiheit der Eltern gerechtfertigte Körperverletzung des Kindes. Zusammen mit anderen Familienpolitikerinnen und Familienpolitikern werde ich versuchen, noch Änderungen am Gesetzentwurf zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dorothee Bär
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Frage zum Thema Familie
23.11.2012
Von:

Werte Frau Bär!

Recht vielen Dank für Ihre Anrwort vom 14.11.

Leider kann ich ihre Antwort so nicht akzeptieren im Bezug auf die Wahlfreiheit zur Betreung von Kleinstkindern. Es fehlen bis zum 1.8.2013 noch 220 000 Kitaplätze. das sind fast genauso viel wie von 2008 bis heute geschaffen worden sind. Wie wollen sie also die regierung dieses Ziel erreichen? Es ist einfach nicht machbar, zumal für diese Plätze auch Betreuer fehlen. Wenn ein Betreuer (in) 10 Kinder betreut fehlen da mindestens 22 000 gut ausgebldete Betreuer (innen).
Weshalb nutzt man nicht die Erfahrungen welche es in Deutschland, sprich DDR gab ?
In der DDR musste eine Betreuerin eine Fachschulausbildung haben, die Ausbildung dauerte 3 Jahre. Um das gesteckte Ziel zu erreichen müssten also dieses jahr und nächstes Jahr gut 22000 Betreuer (innen) die Hochschule verlassen.
Um es kurz zu machen, treten Sie und Ihre partei in einen Erfahrungsaustausch mit Abgeordenten die in der DDR eine Kita besucht haben bzw. genutzt haben.
Nicht alles was es in der DDR gab war schlecht, aber vieles war auch nicht gut. Gutes kann man auch heute noch nutzen und auch lehren daraus ziehen. Meine Frage an Sie, wie soll es nun weiter gehen? Wollen sie das wenn die zahl der kitaplätze erreicht werden sollte ungelernte Betreuerinnen einstellen oder einstellen lassen? Kinder lernen vom ersten Tag an unterstützen Sie die Kleinesten um eine gute Vorbildung (Sprache, soziales verhalten usw.) zu erhalten.
Viele Grüße

Antwort von Dorothee Bär
bisher keineEmpfehlungen
27.11.2012
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

ich nehme zur Kenntnis, dass Sie meine Antwort nicht akzeptieren können, bleibe aber dennoch dabei: Wenn Länder und Kommunen jetzt alle Anstrengungen unternehmen, ist ein bedarfsgerechter Ausbau der U3-Betreuungsplätze bis zum 1.8.2013 zu schaffen. Selbst das Land NRW, das derzeit beim Ausbau am weitesten zurückliegt, ist zuversichtlich, den Bedarf bis dahin decken zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär
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