Dorothee Bär (CSU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dorothee Bär
Geburtstag
19.04.1978
Berufliche Qualifikation
Diplom-Politologin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Ebelsbach
Wahlkreis
Bad Kissingen
Ergebnis
53,7%
Landeslistenplatz
7, Bayern
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(...) Meine Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich halten das Modell des bedingungslosen Grundeinkommens für nicht praktikabel. Ein Anspruch auf ein bedingungsloses Grundeinkommen würde das Subsidiaritätsprinzip untergraben und somit nicht zur Förderung der Grundlagen einer solidarischen Gesellschaft sowie der sozialen Marktwirtschaft beitragen. Aufgrund der Bedingungslosigkeit des Anspruchs entstünden in der Finanzierung nicht abschätzbare Kostenrisiken, auch wenn bestehende Transferleistungen und Subventionen gestrichen würden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
29.07.2012
Von:

Hallo Frau Bär,

als im Mai "Google Hangouts On Air" eingeführt wurde, haben Sie zu Recht gesagt, dass die deutschen gesetzlichen Gundlagen veraltet sind.
www.spiegel.de

Dazu folgende Frage:
Wann wird endlich etwas in diesem Bereich passieren?

Alle anderen Länder werden uns immer überlegen sein, solange z.B. der Rundfunkstaatsvertrag nicht angepasst wird. Die analogen 60er Jahre sind lange vorbei. Die Politik muss endlich aufwachen und handeln. Bitte setzen sie etwas in Bewegung! Danke!
Antwort von Dorothee Bär
bisher keineEmpfehlungen
03.08.2012
Dorothee Bär
Lieber Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich freue mich über Ihre Zustimmung zu meinen Äußerungen zum Thema "Google Hangouts On Air". Sie haben völlig Recht: Viele gesetzliche Regelungen sind nicht mehr praktikabel und entsprechen nicht der Lebenswirklichkeit der Menschen in heutiger Zeit. Dies trifft auch auf den Rundfunkstaatsvertrag zu, wenn er ein Lizensierungsverfahren für die Nutzung eines weltweit kostenlos zur Verfügung stehenden Livestreamingdienstes verlangt, nur weil ein solcher Dienst in der Zeit der Entstehung des Gesetzes noch nicht existierte.

Ich werde auch weiterhin versuchen, mich für die faire und praxisorientierte Erneuerungen unserer Gesetze und Regelungen einzusetzen, damit die an sich ja richtigen Grundsätze, die als Basis dieser Texte dienen, auch im digitalen Zeitalter bestehen können und Bürgerinnen und Bürger nicht unnötig in ihren Möglichkeiten einschränken.

Über Ihre weitere Unterstützung würde ich mich dabei sehr freuen.

Viele Grüße,
Ihre Dorothee Bär, MdB
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Frage zum Thema Soziales
10.08.2012
Von:

Sehr verehrte Dorothee Bär,

besten Dank für Ihre Antwort auf meine Frage, was Sie tun können, damit Verkehrsteilnehmer künftig besser finanziell abgesichert sind durch zuständige KFZ-Haftpflicht-Versicherung, die vor allem schwer Geschädigte nur zu Beginn durch Hinhaltevorschüsse entlastet. Die Verkehrssicherheit wird leider durch die von Ihnen genannten Stellen nicht in dem Maße umgesetzt, wie das die BASt mal in einer "Studie über finanzielle Anreize" empfohlen hat.

Mir ging es vorrangig nur um Konditionierung der Justiz. Deren Tätigkeit allein hat Einfluß auf das Regulierungsverhalten der Versicherer. In Ba-Wü. will die Justiz inzwischen "aufrüsten", weil immer weniger Bürger Verständnis für das Verhalten von Juristen haben. Viele sehen in unseren Richtstätten ihre Felle davon schwimmen. www.rnz.de

In den genannten Dokumentationen "Versichert und verschaukelt" (SWR) und "Versichert und verloren" (NDR) ging es auch ausschließlich um extrem mangelhafte Entschädigungsleistungen. Die belasten ja nicht nur die Betroffenen und ihre Familien, sondern auch viele Gläubiger und Steuerzahler.

Mein Leben und das meiner Familie wurde durch rund 50 Gläubiger belastet, weil das Landgericht Hechingen sich trotz uneingeschränkter Zusage des zuständigen Versicherers von seinem Anwalt durch Zitatfälschungen blenden ließ und ich keine Chance bekam, das richtig zu stellen! Hier ist alles sehr nachvollziehbar zusammengestellt und läßt die Systmatik erkennen: www.verstaendigung.de Vier Richter hatten nacheinander kriminell gehandelt, Staatsanwälte nicht ermittelt. Nach Brennpunktartikeln in der Südwestpresse über mein Engagement wurde mir bewußt, DASS ALLE SCHULDLOS SCHWER GESCHÄDIGTEN SYSTEMATISCH ZERMÜRBT WERDEN!

Sie haben mich sicher nur mißverstanden. Ich hoffe, Sie beantworten meine Frage noch, denn es kann auch Sie treffen.

Besten Dank und schöne Grüße

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
18.08.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,

kennen Sie Beitrag v.25.04.12 – ZDFzoom Menschenhandel in Europa? Dulden Sie Ausbeutung von Frauen u. Mädchen durch Zuhälter u.a.? Durch die Legalisierung der Prostitution sind noch mehr Frauen und Mädchen zu Opfern geworden. Interessiert Sie nicht, dass die Arbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft dadurch behindert wird – oder zum Scheitern verurteilt wird? Wissen Sie das lt. Bericht, daß das Finanzamt es nicht interessiert das Frauen unter Gewaltandrohung zur Prostitution gezwungen werden? Ist das richtig lt. ZDFzoom "20 – 70 Freier muß eine Prostituierte bedienen"? Der Zuhälter verdient 1000 € pro Tag, das Bordell kassiert 90 € pro Nacht das Finanzamt kassiert Pauschale von 30 € pro Nacht und pro Prostituierte.

Kennen Sie die durchschnittliche Lebensdauer von Zwangsprostituierten? Was sagen UN-Berichte dazu? 2-4 Jahre – richtig? Wie viele Frauen und Mädchen werden aus Osteuropa jedes Jahr in den Westen verschleppt oder gelockt? 500 – 800.000 p.a.? Aus ganz Europa kommen Freier, die es in der Regel nicht interessiert, ob die Frauen das freiwillig machen oder nicht Wie stehen Sie als Frau und BT-Abgeordnete dazu? In Nachbarländern ist Prostitution nicht legal. Zwangs-Prostituierte dürfen nach Befreiung im Land bleiben, und werden nicht, wie in der BRD zurück in die Hände der örtlichen Zuhälter geschickt. Warum praktiziert die BRD dieses Unrecht immer noch –d.h. lässt nicht die befreiten Frauen und Mädchen in der BRD? Welche normale und gesunde Frau / Mädchen wird schon Prostituierte, Hobby- oder Hausfrauen-Hure? Sind das nicht die wirtschaftlichen Zwänge durch die Hartz-Gesetze, die zu viele Frauen, Mütter, … dazu zwingen? Wird es nicht Zeit diesen Fehler der Legalisierung der Prostitution zu korrigieren, um den Frauen, Mädchen, Polizei und Staatsanwaltschaft zu helfen? Wie sehen sie die Möglichkeit über alle Parteigrenzen die Frauen und Männer dazu zu bewegen, oder finden Sie die aktuellen Zustände in Ordnung?

MfG
H.
Antwort von Dorothee Bär
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11.09.2012
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema (Zwangs-)Prostitution in Deutschland.

In Deutschland ist Prostitution grundsätzlich legal. Es muss jedoch schärfer zwischen legaler, freiwillig ausgeübter und illegaler Zwangsprostitution getrennt werden – wobei mir durchaus klar ist, dass die Grenzen hier fließend sind. Der Kerngedanke unserer Reformvorschläge ist es, Zwangsprostitution besser bekämpfen zu können und Kriminalität zu erschweren. Durch regelmäßige gewerbliche Kontrollen und Gesundheitsuntersuchungen würden die Chancen für Opfer von Menschenhandel erhöht, aus ihrer Zwangslage heraus Kontakt zu Behörden aufzunehmen.

Es ist unbedingt notwendig, die bestehenden Instrumentarien des Gaststätten-, des Gewerbe- sowie des Polizei- und Ordnungsrechtes effizienter zu nutzen um Prostitution besser kontrollieren zu können. Dabei steht für mich an erster Stelle die Einführung einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten. Es kann nicht sein, dass ein Bordell leichter zu unterhalten ist als alle anderen Gewerbe – gerade der Betrieb eines Bordells ist doch mit besonderen Risiken und Gefährdungen verbunden! Hinzu kommt die prekäre Lage vieler Prostituierter, die trotz formaler Selbständigkeit weitgehend von ihren Zuhältern fremdbestimmt sind. Eine Erlaubnispflicht kann dabei helfen, Kriminalität zu verhindern und faire, sichere und hygienische Arbeitsbedingungen für die Frauen schaffen. Die Betreiber müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine Konzession für ein Bordell zu erhalten. Vorbestrafte Menschenhändler z.B. könnten diese nicht mehr bekommen. Notwendig ist auch eine Anzeigepflicht für Prostitutionstätigkeit. Ich weiß, dass viele Prostituierte eine Anzeigepflicht für sich persönlich ablehnen, da sie es vorziehen, in der Anonymität zu arbeiten. Nur mit Anmeldung könnten sie jedoch bestmöglichen Schutz vor Gewalt und Ausbeutung durch die Behörden genießen. Schließlich brauchen wir dringend anlassunabhängige Zugangs- und Kontrollmöglichkeiten für Polizei- und Ordnungsbehörden; außerdem regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen für Prostituierte sowie eine Erlaubnis zur Prostitutionsausübung erst ab 21 Jahre.

Zudem wird hierzulande diskutiert, ob die Freier von Zwangsprostituierten oder Menschenhandelsopfern bestraft werden können. Dies begrüße ich grundsätzlich. Kritiker argumentieren allerdings, dass es in der Praxis zu erheblichen Nachweisschwierigkeiten kommen könnte, da häufig nicht eindeutig sei, ob eine Prostituierte freiwillig oder unter Zwang arbeite. Hilfreich wäre auch unter diesem Aspekt eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten – denn wenn Freier bewusst Etablissements aufsuchen, bei denen klar erkennbar ist, dass es sich nicht um genehmigte Betriebsstätten, sondern um dubiose Hinterzimmerangebote handelt, ließe sich ein Schuldvorwurf leichter nachweisen.

Zusammengefasst hält die CDU/CSU-Bundestagesfraktion eine Regulierung der Prostitution insbesondere zum besseren Schutz vor Zwangsprostitution für dringend notwendig. Beispiele aus der Praxis zeigen, dass ein ordnungsrechtlicher Rahmen im Hinblick auf Prostitutionsstätten nahezu komplett fehlt. Leider konnte in diesen Punkten bislang noch keine Einigung mit dem Koalitionspartner erzielt werden. Seien Sie jedoch versichert, dass ich mich als frauenpolitische Sprecherin der Union mit Nachdruck für die Situation der betroffenen Frauen und Mädchen einsetze und dies auch künftig tun werde.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.09.2012
Von:

Hallo!

Das Höchste Deutsche Gericht in Karlsruhe hat kürzlich festgestellt, dass das Bundeswahlrecht in der BRD verfassungswidrig, also illegal ist. Wenn aber die derzeitige Regierung unrechtmäßig (verfassungswidrig) zustande gekommen ist, dann sollten auch deren Beschlüsse (z.B. Zustimmung zum ESM) null und nichtig sein, oder? Und wieso geht jetzt keiner hin und entmachtet diese ReGIERung, wo sie doch unrechtmäßig zustande gekommen ist? Wieso explodierte in Karlsruhe eine Bombe und keiner hört den Knall?! Bin ich jetzt verblödet, oder sind es doch die anderen? Hilfe! Ich verliere den Bezug zur realen Welt! ;-D

Mit besten Grüßen

Antwort von Dorothee Bär
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09.10.2012
Dorothee Bär
Lieber Herr ,

besten Dank für Ihre Mail zur Thematik des Bundeswahlrechts.

Sie gehen davon aus, dass der Bundestag keine rechtswirksamen Gesetze erlassen kann, wenn seine Mitglieder, die Bundestagsabgeordneten, mithilfe eines teilweise verfassungswidrigen Wahlgesetzes ermittelt worden sind. Diese Folgerung trifft nicht zu. So hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2008 zwar festgestellt, dass das damals bestehende Wahlrecht in Teilen nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Es hat aber auch entschieden, dass die Normen für die Bundestagswahl 2009 noch angewandt werden dürfen, weil in der Kürze der Zeit in dieser komplizierten Materie keine neuen Regelungen geschaffen werden können. Ein Gesetz kann also im Einzelfall auch dann vorübergehend in Kraft bleiben, wenn es nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Die Mitglieder des jetzigen Bundestags sind deshalb wirksam gewählt und die Gesetze, die seither von ihm verabschiedet wurden, nicht verfassungswidrig.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten konnte und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute!

Viele Grüße,
Ihre Dorothee Bär, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
09.09.2012
Von:

Ich habe bei der Bundesagentur für Arbeit in den 90er Jahren 6 verschiedene Arbeitsverträge bei 4 verschiedenen Arbeitsangenturen bekommen. Das waren befristete Arbeitsverträge und ich bin nicht unbefristet übernommen worden. Ich war dann längere Zeit arbeitsuchend. Ich habe mir jetzt ausgerechnet, dass ich eine Rente ab 65 Jahre mit 359 Euro bekomme. Ich falle also im Alter unter die Armutsgrenze. Wie sehen Sie die Situation von befristeten Arbeitnehmern in den Bundesverwaltungen, wenn diese nach so einer langen Zeit plötzlich arbeitsuchend und schwer vermittelbar werden (da über 50 jahre).

Besteht nicht auch von Seiten der Bundesbehörden eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter ?
Antwort von Dorothee Bär
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26.10.2012
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich verstehe Ihre Sorge um eine ausreichende Rente im Alter. Jeder, der sein Leben lang hart gearbeitet hat, hat auch eine angemessene Rente verdient. Aus der Ferne kann ich Ihre künftige Rentenlage leider nicht einschätzen. Ein Rentenbezug, der unterhalb der Armutsgrenze liegt, ist aber in keinem Fall hinnehmbar. Deshalb gibt es in Deutschland Regelungen, die ein Abgleiten in die Armut verhindern: die Grundsicherung im Alter stellt den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt im Alter sicher.

Ich gebe ihnen Recht: Bundesbehörden tragen genauso wie private Unternehmen Sorge für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Befristete Arbeitsverträge haben den Vorteil, dass die Arbeitsverhältnisse besser auf die aktuelle Auftragslage abgestimmt werden können. Bei guter Auftragslage können neue Mitarbeiter flexibel angestellt werden mit der Aussicht auf eine feste Anstellung. Gerade die letzte Finanzkrise hat gezeigt, wie schnell es notwendig werden kann, auf Schwankungen zu reagieren. Gleichwohl bin ich der Meinung, befristete Arbeitsverträge sollten keinen dauerhaften Charakter haben und die Ausnahme bleiben. Jeder wünscht sich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis - es verleiht einem das Gefühl von Sicherheit. Aber auch eine Festanstellung kann durch Kündigungen beendet werden. Der Gesetzgeber muss zwischen diesem berechtigten Wunsch nach Sicherheit auf der einen Seite und dem Bedürfnis nach Flexibilität auf der anderen Seite einen Mittelweg finden.

Die Themen Rentenhöhe und Altersarmut werden in meiner Fraktion gerade intensiv diskutiert. Da diese Diskussion so wichtig, sollten nicht nur die Parteien, sondern auch Gewerkschaften, Verbände, Vereine und die Kirchen darüber nachdenken, wie wir Altersarmut verhindern können - und zwar im Konsens aller Generationen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre

Dorothee Bär
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