Sehr geehrter Herr

,
vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema (Zwangs-)Prostitution in Deutschland.
In Deutschland ist Prostitution grundsätzlich legal. Es muss jedoch schärfer zwischen legaler, freiwillig ausgeübter und illegaler Zwangsprostitution getrennt werden – wobei mir durchaus klar ist, dass die Grenzen hier fließend sind. Der Kerngedanke unserer Reformvorschläge ist es, Zwangsprostitution besser bekämpfen zu können und Kriminalität zu erschweren. Durch regelmäßige gewerbliche Kontrollen und Gesundheitsuntersuchungen würden die Chancen für Opfer von Menschenhandel erhöht, aus ihrer Zwangslage heraus Kontakt zu Behörden aufzunehmen.
Es ist unbedingt notwendig, die bestehenden Instrumentarien des Gaststätten-, des Gewerbe- sowie des Polizei- und Ordnungsrechtes effizienter zu nutzen um Prostitution besser kontrollieren zu können. Dabei steht für mich an erster Stelle die Einführung einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten. Es kann nicht sein, dass ein Bordell leichter zu unterhalten ist als alle anderen Gewerbe – gerade der Betrieb eines Bordells ist doch mit besonderen Risiken und Gefährdungen verbunden! Hinzu kommt die prekäre Lage vieler Prostituierter, die trotz formaler Selbständigkeit weitgehend von ihren Zuhältern fremdbestimmt sind. Eine Erlaubnispflicht kann dabei helfen, Kriminalität zu verhindern und faire, sichere und hygienische Arbeitsbedingungen für die Frauen schaffen. Die Betreiber müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine Konzession für ein Bordell zu erhalten. Vorbestrafte Menschenhändler z.B. könnten diese nicht mehr bekommen. Notwendig ist auch eine Anzeigepflicht für Prostitutionstätigkeit. Ich weiß, dass viele Prostituierte eine Anzeigepflicht für sich persönlich ablehnen, da sie es vorziehen, in der Anonymität zu arbeiten. Nur mit Anmeldung könnten sie jedoch bestmöglichen Schutz vor Gewalt und Ausbeutung durch die Behörden genießen. Schließlich brauchen wir dringend anlassunabhängige Zugangs- und Kontrollmöglichkeiten für Polizei- und Ordnungsbehörden; außerdem regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen für Prostituierte sowie eine Erlaubnis zur Prostitutionsausübung erst ab 21 Jahre.
Zudem wird hierzulande diskutiert, ob die Freier von Zwangsprostituierten oder Menschenhandelsopfern bestraft werden können. Dies begrüße ich grundsätzlich. Kritiker argumentieren allerdings, dass es in der Praxis zu erheblichen Nachweisschwierigkeiten kommen könnte, da häufig nicht eindeutig sei, ob eine Prostituierte freiwillig oder unter Zwang arbeite. Hilfreich wäre auch unter diesem Aspekt eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten – denn wenn Freier bewusst Etablissements aufsuchen, bei denen klar erkennbar ist, dass es sich nicht um genehmigte Betriebsstätten, sondern um dubiose Hinterzimmerangebote handelt, ließe sich ein Schuldvorwurf leichter nachweisen.
Zusammengefasst hält die CDU/CSU-Bundestagesfraktion eine Regulierung der Prostitution insbesondere zum besseren Schutz vor Zwangsprostitution für dringend notwendig. Beispiele aus der Praxis zeigen, dass ein ordnungsrechtlicher Rahmen im Hinblick auf Prostitutionsstätten nahezu komplett fehlt. Leider konnte in diesen Punkten bislang noch keine Einigung mit dem Koalitionspartner erzielt werden. Seien Sie jedoch versichert, dass ich mich als frauenpolitische Sprecherin der Union mit Nachdruck für die Situation der betroffenen Frauen und Mädchen einsetze und dies auch künftig tun werde.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär