Dorothee Bär (CSU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Dorothee Bär
Geburtstag
19.04.1978
Berufliche Qualifikation
Diplom-Politologin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Ebelsbach
Wahlkreis
Bad Kissingen
Ergebnis
53,7%
Landeslistenplatz
7, Bayern
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(...) Es sind andere Gründe, vor allem die, dass man Kinder unter drei Jahren für zu jung für eine Fremdbetreuung hält.
Gerne erläutere ich Ihnen nochmals meine Einstellung zum Betreuungsgeld: Ich gehöre von Beginn an zu den Unterstützerinnen und Unterstützern des Betreuungsgeldes, setzte mich aber mit gleichem Engagement für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze für die unter Dreijährigen ein. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
31.03.2012
Von:

Hallo

Ärzte Abrechnungsbetrug wieder im Fokus--Milliarden-Schaden.
Halten Sie Ärzte die Monat für Monat betrügen für Gewohnheitskriminelle mit erheblicher krimineller Energie ?

mfg
Antwort von Dorothee Bär
bisher keineEmpfehlungen
05.04.2012
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

In Deutschland erfolgt die Abrechnung der Ärzte auf sehr kontrollierte Weise. Ärzte erfassen die von ihnen an ihren Patienten erbrachten Leistungen selbst monatlich in einer Abrechnung und leiten diese an die für sie zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen weiter. Diese übermitteln die Daten im Anschluss anonymisiert an die zuständigen Krankenkassen. Das Budget für die medizinische Versorgung gesetzlich Versicherter verwalten die Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie haben die Aufgabe, aus diesem Budget die Honorare der Ärzte je nach ihrer individuellen Leistungen an die Praxissitze zu verteilen. Das Budget der Kassenärztlichen Vereinigungen speist sich aus pauschalen Beträgen, die von den gesetzlichen Krankenkassen überwiesen werden. Das heißt: für die Allgemeinheit oder die Krankenkassen entsteht in der Regel kein Schaden durch einen möglichen Abrechnungsbetrug niedergelassener Ärzte, vielmehr schaden sie allen Praxen in der Region und nicht zuletzt sich selbst. Auch die Verordnungen von Ärzten werden über Budgets reguliert, so dass ein Arzt mit seinem eigenen Vermögen für die Wirtschaftlichkeit seiner Verordnungen verantwortlich ist.

Die Sachlage ist jedoch eine andere, wenn es um ärztliche Leistungen geht, die von den Krankenkassen außerhalb des Honorarbudgets als Einzelleistungen vergütet werden. In diesem Fall schädigt eine Falschabrechnung die Krankenkassen und hat auch Auswirkungen auf deren Versicherte.

Um dem Abrechnungsbetrug vorzubeugen haben die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen bereits jetzt starke Instrumente in der Hand. Grundsätzlich muss jede Krankenkasse einen Korruptionsbeauftragten benennen und jede Kassenärztliche Vereinigung eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einrichten. Die vorsätzliche Falschabrechnung von Ärzten ist nicht nur als Betrug strafbar, sie gilt auch als grobe Vertragsverletzung bei Kassenärzten und löst i.d.R. ein Zulassungsentziehungsverfahren aus. Die Bekämpfung von Abrechnungsbetrug ist in erster Linie Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen. Sie verwenden diverse Plausibilitätsprüfungsverfahren. Zusätzlich haben sich auch einige Krankenkassen in Verbänden oder Arbeitsgruppen organisiert, um dem Abrechnungsbetrug vorzubeugen, wie zum Beispiel in der argab (Arbeitsgruppe gegen Abrechnungsbetrug).

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Dorothee Bär
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Frage zum Thema Gesundheit
08.05.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,

mit entsetzen habe ich die TV - Beiträge bzw Filmausschnitte aus dem Film Bulb Fiktion gesehen.
Hier wird dargestellt welche immense Gefahr von sogenannten "Energiesparlampen" ausgeht.
Am erschreckensten fand ich die Aussage, dass Energiesparlampen auch dann Quecksilber und hoch krebseregende Phenole emittieren wenn die Lampe technisch scheinbar in Ordnung ist. Das bedeutet , schon das vorhanden sein einer Energiesparlampe verseucht meinen Wohnraum und gefährdet im höchsten Maße meine Gesundheit. Das die Hersteller dies lapidar mit dubiosen Grenzwerten abtun war abzusehen.
Seltsamerweise sind diese Beiträge auch aus der ARD Mediathek entfernt worden.

Aber selbst wenn die Lampen kein Quecksilber und keine krebserregenden Phenole emittieren bleibt immer noch der Elektrosmog. Legt man die Grenzwerte für einen Bildschirmarbeitsplatz zu Grunde so müsste man 8 ( Acht!!!) Meter Abstand von einer eingeschalteten ESL einhalten.

Meine Fragen an Sie lauteten.
Was gedenken Sie angesichts der unkalkulierbaren Risiken der Ernegiesparlampen zu unternehmen?
Werden Sie sich für ein Verbot von Energiesparlampen einsetzen und das Verbot der Glühbirnen rückgängig machen?

Wer trägt eigentlich die Kosten einer Dekontamination meines Hauses?

Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass die Abgeordneten bei Ihrer Vereidigung doch geschworen haben "Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden"
Stehen Sie zu diesem Eid und wenn ja warum unternehmen Sie dann nichts?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dorothee Bär
2Empfehlungen
15.05.2012
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

vielen herzlichen Dank für Ihre E-Mail. Gerne möchte ich Sie im folgenden über aktuelle Erkenntnisse zur gesundheitlichen Wirkung von Energiesparlampen informieren.

In Ihrem Schreiben zeigen Sie sich besorgt, dass Energiesparlampen auch im täglichen Gebrauch gesundheitsgefährdende Stoffe emittieren könnten. Gerne verweise ich in diesem Zusammenhang auf eine Stellungnahme des Umweltbundesamtes zu Phenol- und Aromatendämpfen aus Energiesparlampen aus dem Jahr 2011. Das Umweltbundesamt kommt in seiner Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass die von Energiesparlampen verursachten Emissionen so gering sind, dass keine gesundheitlichen Wirkungen zu befürchten sind.

Das Umweltbundesamt ist weiterhin der Auffassung, dass selbst im Falle eines Bruches einer Energiesparlampe nur geringe Quecksilbermegen freigesetzt werden und diese nicht gesundheitsgefährdend sind. Auch das Bundesamt für Strahlenschutz kommt in einer Untersuchung aus dem Jahr 2009 zu dem Ergebnis, dass die Verwendung von Energiesparlampen im Haushaltsgebrauch nicht bedenklich ist.

Gerne verweise ich für weitere Informationen zur Energiesparlampe auf die Internetseite des Umweltbundesamtes (www.uba.de). Hier erfahren Sie auch, welche Maßnahmen Sie im Falle eines Bruches einer Energiesparlampe treffen sollten.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dorothee Bär
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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
11.06.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,

Sie und Ihre Partei sind Befürworter des ESM-Vertrages. Ich setze deshalb voraus, dass Sie den Vertrag selbst gelesen und inhaltlich vollständig beurteilen können, nebst aller Folgen.

Wie bekannt, gibt es zum Inhalt des Vertrages und seiner möglichen Folgen sehr unterschiedliche Beurteilungen.

Trotz der möglicherweise erheblichen aktuellen und zukünftigen Auswirkungen auf die Bürger unseres Landes (und evtl. der nachfolgenden Generationen) ist eine Volksbefragung / Volksabstimmung nach meiner Kenntnis - zumindest in der BRD - nicht beabsichtigt.

Meine Fragen:

1. Warum werden die Bürger über den Inhalt und die möglichen Auswirkungen des ESM-Vertrages nicht ausdrücklich und umfassend informiert, zum Beispiel durch Sondersendungen im Fernsehen?

2. Sind Ihnen die Vorbehalte und Einwände gegen den ESM-Vertrag bekannt?
siehe zum Beispiel unter: www.stop-esm.org

3. Wie können sich die Bürger, die mit dem ESM-Vertrag nicht einverstanden sind gegen die Folgen schützen? Welche Rechtsmittel können diese Bürger einlegen?

4. Sind die zustimmenden deutschen Politiker gegenüber den Bürgern bzw. den nachfolgenden Generationen für die evtl. entstehenden Rechts-/Vermögensverluste schadenersatzpflichtig?

5. Sofern sich aus der Verabschiedung des ESM-Vertrages Nachteile zu Lasten unseres Landes und/bzw.der Bevölkerung ergeben, welche Folgen ergeben sich für die Regierungsmitglieder bzw. zustimmenden Abgeordneten aus einer eventuellen Nichteinhaltung/Nichtbeachtung geleisteter Amtseide?

Für Ihre Antworten bedanke ich mich im voraus.
Antwort von Dorothee Bär
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06.08.2012
Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen zum ESM.

Die Stabilität unserer gemeinsamen Währung ist ein hohes Gut. Das gilt gerade für Deutschland als größte und - im weltweiten Wettbewerb - erfolgreichste europäische Volkswirtschaft. Die Stabilisierung des Euro liegt daher im ureigenen Interesse Deutschlands. Trotzdem darf die mit den Euro-Rettungsschirmen verbundene Solidarität mit den anderen Euro-Ländern nicht zu weit gehen. Vielmehr muss die Eigenverantwortung der in finanzielle Schieflage geratenen Staaten beachtet werden und es kann nur Hilfen zur Selbsthilfe geben. Die betroffenen Staaten müssen nachhaltig dazu gebracht werden, ihre Haushalts- und Strukturprobleme zügig anzugehen.

Wie von der christlich-liberalen Koalition immer angestrebt, haben Bundestag und Bundesrat den Fiskalvertrag und den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) als Gesamtpaket noch vor der Sommerpause zum Abschluss gebracht. Damit sind jedoch noch längst nicht alle Probleme in Europa über­wunden und wir dürfen bei den Bemühungen zur Sicherung der Währungsunion und zur Stärkung der Wachstumskräfte in Europa keinesfalls nachlassen.

Die dauerhafte Stabilisierung der Eurozone kann nur gelingen, wenn die Eurostaaten zu solider Haushaltspolitik zurückkehren und ihre wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit gezielt stärken. Die Staats- und Regierungschefs der Europä­ischen Union haben deshalb am 28. und 29. Juni eine Wachstumsstrategie für Europa beschlossen.

Da jedoch die Versäumnisse vieler Jahre nicht über Nacht besei­tigt werden können, haben wir den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) auf den Weg gebracht, um den betroffenen Eurostaaten vorübergehend und unter strengen Auf­lagen mit einem maximalen Ausleihvolumen von 500 Mrd. Euro finanziell unter die Arme zu greifen. Bis zur vollen Funktionstüchtigkeit des ESM wird dieser für eine begrenzte Zeitdauer noch durch die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ergänzt. Die EFSF wird dann – wie vorgesehen – im Juni 2013 auslaufen. Auch für diese Übergangszeit bleibt das Kreditvergabevolumen auf 500 Mrd. Euro begrenzt.

Leistungen aus dem ESM werden dabei grundsätzlich nur unter strikten Auflagen gewährt. Finanzhilfen werden nur vergeben, wenn ein Euro-Mitgliedstaat schwerwiegende Finanzierungsprobleme hat und eine Unterstützung für die Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt unabdingbar ist. Sämtliche Mittel aus den Rettungsschirmen werden nur befristet vergeben und auch nur an diejenigen Länder gewährt, die den Fiskalvertrag ratifi­ziert und eine verbindliche Schuldenbremse eingeführt haben. Damit wird dem Grundprinzip Rech­nung getragen, dass Solidarität und Eigenverantwortung in der Eurozone Hand in Hand gehen müssen - denn durch den Rettungsschirm sollen keinesfalls dauerhafte Abhängig­keiten geschaffen werden.

Ihre Einschätzung, der ESM sei undemokratisch und intransparent, teile ich nicht, denn alle wesentlichen Entscheidungen des ESM müssen einstimmig durch den Gouverneursrat des ESM getroffen werden. Dies gilt auch für die Gewährung von Finanzhilfen oder Änderungen am gezeichneten Kapital. Deutschland verfügt über den Vertreter im Gouverneursrat somit bei allen wichtigen Entscheidungen über ein Vetorecht. Mit dem ESM-Finanzierungsgesetz haben wir dieses Veto­recht dem Deutschen Bundestag übertragen und einen umfassenden Parlamentsvorbehalt eingerichtet. Somit gilt: Hat der deutsche Vertreter im Gouverneursrat kein Votum des Bundestages, so muss er mit Nein stimmen. Der Deutsche Bundestag hat somit bei allen Maßnahmen, die seine Haushaltsverantwortung berühren, weiterhin das letzte Wort und das Budgetrecht des Bundestages in vollem Umfang gewahrt.

Aufgrund der von uns im Gesetzgebungsverfahren verankerten Regelung muss das Plenum des Deutschen Bundestages immer dann vorher zustimmen, wenn der ESM ein neues finanzielles Risiko eingeht. Das gilt insbesondere für Entscheidungen über neue Hilfsprogramme oder auch bei finanzwirksamen Änderungen von be­stehenden Programmen. Gleichzeitig begleitet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die Umsetzung der Pro­gramme. Seine Zustimmung ist beispielsweise dann notwendig, wenn die Bedingungen von Hilfsprogrammen geändert werden sollen - auch wenn das Volumen des Hilfspaketes unverändert bleibt. Zudem ist der Haushaltsausschuss vor Auszahlungen einzelner Tranchen bereits geneh­migter Programme zu beteiligen.

Der ESM darf jedoch nicht isoliert von den anderen, ebenso wichtigen Bausteinen für eine dauerhaft stabile Währungsunion betrachtet werden. Ein fundamentaler Baustein im neuen Regelungsgefüge Europas ist neben dem ESM auch der Fiskalvertrag. Die Ein­führung von verbindlichen Schuldenbremsen nach deutschem Vorbild in allen anderen Euro-Staaten ist eine entscheidende Weichenstellung für die Stabilisierung unserer Gemeinschaftswährung.

Die geringe wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit in einigen Staaten der Eurozone ist eine der Ursachen für die gegenwärtige Krise. Deshalb haben wir uns von Beginn an für eine wirksame europäische Wachstumspolitik und eine Finanzmarkttransaktionssteuer eingesetzt. Für Wachstumsimpulse in den Krisenstaaten ist in erster Linie die Europäische Kommission gefordert. Haushaltsmittel der Europäischen Union müssen zielgenauer als bisher für Beschäftigung, Wachstum, Innovation, Technologie, Ausbildung und Forschungeingesetzt werden.

Es entspricht dem von der christlich-liberalen Koalition eingeschlagenen Weg, dass das europäische Wachstumspaket nicht über neue Schulden finanziert wird – denn Konsolidierung und Wachstum gehören für uns zusammen und solide öffentliche Finanzen sind eine notwendige Grundlage für nachhaltiges Wachstum. Staatliche Aufgaben sollen nach unserer Überzeugung aus Einnahmen finanziert werden – und nicht auf Pump. Nur so können wir zu langfristig tragfähigen Haushalten zurück-zukehren.

Es ist deshalb ein gutes Signal in und für Europa, dass Bundestag und Bundesrat Ende Juni den Fiskalpakt und den Europäischen Stabilisierungsmechanismus mit großer Mehrheit verabschiedet haben. Das Signal Deutschlands an Europa lautet: Wir sind zu europäischer Verantwortung bereit und sorgen uns um die Realwirtschaft in den anderen Mitgliedstaaten. Aber Solidarität darf keine Einbahnstraße sein – wer Finanzhilfen will, muss seine öffentlichen Haushalte konsolidieren, Strukturreformen durchführen und Wachstum ermöglichen.

Vielen Dank und viele Grüße, Ihre Dorothee Bär
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Frage zum Thema Kultur
14.06.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,

ich möchte Sie bezüglich unserer Medien befragen.

Warum muss ich für die Halbwahrheiten von ARD und ZDF Zwangsgebühren in Form von GEZ bezahlen? ( www.youtube.com + gebetskreis.wordpress.com )
Welchen sinn machen Öffentlich Rechtliche, wenn sie nicht zur Wahrheit verpflichtet sind?
Warum haben wir mehr als ein Dutzend Fernsehsender. Warum reicht ein Fernsehsender (ARD) nicht aus?
Warum reicht ein Radiosender nicht aus?
Warum müssen die Kosten für Rundfunk in Deutschland höher sein, als das Bruttosozialprodukt mancher Länder?
Warum müssen Mitarbeiter bei den Öffentlich Rechtlichen so hohe Einkommen haben, im Vergleich zu Privatsendern?
Sind Öffentlich Rechtliche an der Neutralitätspflicht gebunden???
Dürfen Öffentlich Rechtliche, mit der Ausrede auf Meinungsfreiheit, einseitig berichten?
Welchen Sinn würden Öffentlich Rechtliche machen, wenn sie Wahrheiten verdrehen, hetzen, manipulieren, oder bestimmte Themen nicht ansprechen?
Wo kann man nachlesen, welche Richtung, Moral und Aufträge die Öffentlich Rechtlichen haben?
Welchen Grund gibt es für diese übermäßig vielen Zwangsgebührensender?
Warum durfte das Deutsche Volk nicht über den Rundfunkstaatsvertrag abstimmen?

Art 20 GG
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Wann gab es auf Bundsebene eine Volksabstimmung, wie es das Grundgesetz eindeutig vorsieht und sogar vorschreibt? Immerhin steht zwischen den Wörtern "Wahlen" und "Abstimmung" ein "und" und kein "oder".

Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Fragen. Ich möchte Sie aber bitten mich nicht mit Floskeln abzuspeisen, sondern Ihre Aussagen irgendwie zu belegen. Aus meiner Sicht sollten ein Fernsehsender und ein Radiosender
völlig ausreichen!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dorothee Bär
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24.07.2012
Dorothee Bär
Lieber Herr ,

nachstehend beantworte ich gerne die von Ihnen gestellten Fragen.

Viele Grüße,
Ihre Dorothee Bär, MdB

Das Bundesverfassungsgericht hat 1986 entschieden, dass der private Rundfunk aufgrund seiner Werbefinanzierung die öffentliche Kommunikationsaufgabe nicht erfüllen kann. Daher ist die zentrale Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Grundversorgung. Darunter fallen die allgemeine, flächendeckende Empfangbarkeit der öffentlich-rechtlichen Programme, die Gewährleistung eines inhaltlichen Standards der Programme und die Sicherung der Meinungsvielfalt. Um diese Grundversorgung leisten zu können, muss den Rundfunkanstalten eine bedarfsgerechte Finanzierung ermöglicht werden. Die so genannte Rundfunkgebühr für ARD, ZDF und Deutschlandradio ist eine solidarische Verpflichtung aller Rundfunkteilnehmer, einen Beitrag zur angemessenen Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Aufgaben zu leisten.

Welchen Sinn machen Öffentlich Rechtliche, wenn sie nicht zur Wahrheit verpflichtet sind?
Selbstverständlich sind die Öffentlich Rechtlichen zur Wahrheit verpflichtet. Zunächst einmal obliegt den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von Verfassungswegen die Grundversorgung der Bevölkerung. Dies bedeutet unter anderem, dass eine Vielfalt an Programmen angeboten werden muss. Information, Bildung und Unterhaltung gehören zu den Schwerpunktbereichen des Grundversorgungsauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Als Überwachungsmaßstab für die interne Kontrolle des Programms dienen die Programmgrundsätze. Die Programmanforderungen wiederum sind in den einzelnen Rundfunkgesetzen geregelt. Darin sind unter anderem das Erfordernis der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit der Berichterstattung niedergelegt. Weiterhin sind der Schutz der Menschenwürde sowie die Verpflichtung zur Wahrheit niedergelegt.

Warum haben wir mehr als ein Dutzend Fernsehsender. Warum reicht ein Fernsehsender (ARD) nicht aus?
Kurz zum historischen Hintergrund, der Entstehungsgeschichte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Wegen der schlechten Erfahrungen im zweiten Weltkrieg, in welchem der zentralisierte Staatsfunk von den Nazis missbraucht wurde, wurde dieser von den Alliierten abgelehnt. Aufgrund finanzieller Probleme kam der Aufbau eines kommerziell betriebenen Hörfunks, nach amerikanischem Vorbild, nicht in Frage. So wurde das britische Modell der BBC übernommen. Bei dem Rückzug der Alliierten und der Übergabe der Verantwortung an die Länder wurden die Landesrundfunkgesetze unterzeichnet, die die jeweiligen Rechte der Anstalten gegenüber der Politik festlegen und die Unabhängigkeit sichern sollten. Der ARD liegt die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland zugrunde: Jedem Bundesland steht ein Sender zu. Die ARD wurde am 9. Juni 1950 von den damaligen sechs Landesrundfunkanstalten BR, HR, RB, SDR, SWF und NWDR sowie – mit beratender Stimme – RIAS Berlin gegründet. Meines Erachtens hat sich dieses System sehr bewährt. Allerdings sollte verstärktes Augenmaß auf die Bestrebungen gelegt werden, zusätzliche Fernsehkanäle einzuführen. Hier habe ich meine Zweifel, ob die erforderlich sind. Warum reicht ein Radiosender nicht aus? Natürlich darf die Zahl nicht ausufern. Aber wenn ich mir etwa unseren Bayerischen Rundfunk anschaue mit seinen verschiedenen analogen und digitalen Hörfunkprogrammen, dann glaube ich, dass das ein modernes Angebot ist, das einerseits den unterschiedlichen Musikgeschmack der Hörer berücksichtigt und andererseits auch dem Bedürfnis nach Information und Unterhaltung nachkommt. Wo sollte man da streichen?

Warum müssen die Kosten für Rundfunk in Deutschland höher sein, als das Bruttosozialprodukt mancher Länder?
Wenn für eine Leistung eine Gebühr verlangt wird, wie im Falle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, muss regelmäßig geprüft werden, ob diese Gebühr angemessen ist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen klar definierten Auftrag. Das System der Gebührenermittlung sieht vor, dass ein unabhängiges Gremium, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, die Anmeldungen der Rundfunkanstalten bewertet und den Bedarf daraufhin festsetzt. Ich erwarte von der KEF auch künftig, dass sie genau prüft, ob das Angebot diesem Auftrag entspricht. Und wenn das der Fall ist, halte ich die Gebühr in dieser Höhe für gerechtfertigt.

Warum müssen Mitarbeiter bei den Öffentlich Rechtlichen so hohe Einkommen haben, im Vergleich zu Privatsendern?
Für die öffentlich-rechtlichen Sender hat ver.di Tarifverträge verhandelt und abgeschlossen, die für einheitliche Standards in der Branche und vielen Tochtergesellschaften der Rundfunkanstalten und der Gemeinschaftseinrichtungen von ARD und ZDF sorgen. Auch die Personalaufwendungen der jeweiligen Anstalten unterliegen der Prüfung durch die KEF.

Sind Öffentlich Rechtliche an der Neutralitätspflicht gebunden???
Eine Pflicht zur absoluten Neutralität besteht nicht. Vielmehr muss das Programm in den einzelnen Sparten insgesamt ausgewogen gestaltet sein und darf keine allgemeine Tendenz aufweisen. Es ist dafür stets eine Prüfung im Einzelfall notwendig, die dem Intendanten und dem Rundfunkrat obliegt.

Dürfen Öffentlich Rechtliche, mit der Ausrede auf Meinungsfreiheit, einseitig berichten?
Gelegentlich kann man bei der Berichterstattung der Sendeanstalten in der Tat sowohl persönliche Wertungen anstatt neutraler Berichte, schlechte Trennung zwischen Kommentar und Information sowie Tendenzen einer mangelnden Ausgewogenheit beobachten.
Deshalb müssen wir Kritik an journalistisch unsauberer Berichterstattung üben, und zwar dort wo sie angebracht ist. Die Aufsichtsgremien innerhalb der Sender spielen bei derlei Programmbeobachtungen und Programmkritik eine entscheidende Rolle.

Welchen Sinn würden Öffentlich Rechtliche machen, wenn sie Wahrheiten verdrehen, hetzen, manipulieren, oder bestimmte Themen nicht ansprechen?
s.o. (Antwort zu Frage 2)

Wo kann man nachlesen, welche Richtung, Moral und Aufträge die Öffentlich Rechtlichen haben?
s.o. (Antwort zu Frage 2)

Welchen Grund gibt es für diese übermäßig vielen Zwangsgebührensender?
s.o. (Antwort zu Frage 3)

Warum durfte das Deutsche Volk nicht über den Rundfunkstaatsvertrag abstimmen?
(Art 20 GG: (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Wann gab es auf Bundesebene eine Volksabstimmung, wie es das Grundgesetz eindeutig vorsieht und sogar vorschreibt? Immerhin steht zwischen den Wörtern "Wahlen" und "Abstimmung" ein "und" und kein "oder".)

Die Länder verfügen in Deutschland über eigene Gesetzgebungskompetenzen (vgl. Art. 70 ff. GG). Ein Beispiel für einen solchen Vertrag ist der Rundfunkstaatsvertrag. Die jeweiligen Landesparlamente haben den Rundfunkstaatsvertrag durch ein sogenanntes Zustimmungsgesetz in ein Landesgesetz übernommen. Die Landtage können sich auf die unmittelbare Legitimation durch das Volk berufen. Insofern liegt eine indirekte Beteiligung der deutschen Bevölkerung vor.

Dorothee Bär, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.06.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Bär,

am 25.06.2012 war die erste öffentliche Anhörung welche sich mit den Verbrechen an Zwittern beschäftigt

( www.bundestag.de )

hat.

Damit Sie, ihre Partei und ihre Koalitionspartner, von denen im Gegensatz zu rot und grün fast niemand anwesend war, was ich übrigens angesichts der Thematik als entwürdigend und skandalös empfinde, doch noch in den Genuss kommen sich über die Verbrechen zu informieren, stelle ich die Aufzeichnung hier ein.

Auch in Bayern sind Zwitter in staatlichen Kliniken zum Opfer geworden. Die CSU weiß das seit Jahren und hat noch keinerlei Maßnahmen getroffen um diese unhaltbaren Zustände zu beenden.

Was werden Sie im Bund und im Land unternehmen um diese Verbrechen zu beenden und den Opfern dieser Verbrechen die Menschenwürde zurück zu geben?

Ich hoffe auf baldige Taten!!!

Mit zwischengeschlechtlichen Grüßen,
Antwort von Dorothee Bär
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05.07.2012
Dorothee Bär
Sehr geehrte ,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die von Ihnen angesprochene Anhörung zum Thema Intersexuelle Menschen am 25.6.12 - bei der im Übrigen die Union mit vier Berichterstattern vertreten war - hat ergeben, dass gesetzliche Änderungen vor allem im gesundheitlichen Bereich sowie im Personenstandsrecht wünschenswert sind. Eindeutige Lösungsvorschläge konnten die Sachverständigen jedoch - auch auf wiederholte Nachfrage hin- nicht präsentieren. Ich versichere Ihnen, dass wir uns daher in der AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach der Sommerpause eingehend mit dem Thema und insbesondere den Empfehlungen des Deutschen Ethikrates beschäftigen werden, um künftig Diskriminierungen von intersexuellen Menschen effektiv bekämpfen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dorothee Bär
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