Dirk Niebel (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dirk Niebel
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Diplom Verwaltungswirt, Arbeitsvermittler, Hauptmann d.R.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, FDP-Generalsekretär
Wahlkreis
Heidelberg-Weinheim
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Die FDP-Bundestagsfraktion hatte sich schon im Gesetzgebungsverfahren zum SGB II für eine stärkere Verantwortung der Kommunen bei der Betreuung Langzeitarbeitsloser eingesetzt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
29.06.2009
Von:
Tim

Sehr geehrter Herr Niebel,

die FDP möchte die Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrer jetzigen Struktur auflösen und ein Drei-Säulen-Modell einführen. Die erste Säule ist eine Versicherungsagentur, die das Arbeitslosengeld auszahlt und Wahlfreiheit bei den Tarifen einräumt.

"Bei der Arbeitslosenversicherung ist das Versicherungsprinzip wieder zu stärken. Ziel der Leistungen der Arbeitslosenversicherung muss unverändert sein, Arbeitnehmer durch eine von der Bedürftigkeit unabhängige Versicherungsleistung, die an Stelle des ausfallenden Entgeltes tritt, vor den wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit für die ersten zwölf Monate zu schützen." (Aus ihrem Wahlprogramm)

Frage 1:
Bedeutet das, dass dem Arbeitnehmer zwölf Monate lang das Arbeitslosengeld ausgezahlt wird, ohne dass er sich nachweislich bemühen muss, eine neue Arbeitsstelle zu finden?

Frage 2:
Wenn der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat oder der Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag kündigt, so bekommt er von der BA eine Sperrzeit verhängt, in der er kein Arbeitslosengeld bekommt. Will die FDP diese Regelung in ihrer Versicherungsagentur beibehalten (§ 144 SGB III)?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Tim
Antwort von Dirk Niebel
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30.06.2009
Dirk Niebel
Sehr geehrter Herr ,

selbstverständlich soll ein Leistungsempfänger schnellstmöglich eine neue Beschäftigung aufnehmen. Nach unseren Vorstellungen können die Jobcenter effektiver arbeiten als die Arbeitsagenturen, dennoch werden Eigenbemühungen erforderlich sein. Je länger die Arbeitslosigkeit dauert, desto schwieriger wird es, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Die Sperrzeit soll beibehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel
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Frage zum Thema Soziales
24.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Niebel,

in der Online-Ausgabe der Berliner Umschau bin ich auf folgenden Beitrag gestoßen, welcher mich schwer erschüttert:

In diesem Beitrag wird geschrieben, dass die Regelsätze nach der Bundestagswahl von CDU und FDP um bis zu 30% gekürzt werden sollen. Zudem soll auch die Pflicht einer Gegenleistung in Form der kostenlosen Arbeitskraft im Gesetz verankert werden. Auch sollen 1-Euro-Jobs auf die Privatwirtsschaft ausgeweitet werden (was in meinen Augen das Lohndumping nur noch mehr fördert und weitere Arbeitslose zur Folge hat).

Würde dies auch für einen Arbeitslosen 55jährigen gelten, der sein Leben Lang gearbeitet hat und den jetzt keiner mehr möchte, weil er - nach Meinung der Arbeitgeber - zu alt ist und - nachdem er 1 bis 1 1/2 Jahre ALG I bezogen hat - diese Form der modernen Sklaverei über sich ergehen lassen muss? Wofür hat dieser Mensch sein Leben lang rücklagen gebildet? Damit der Staat ihn durch seine wirre Wirtschaftspolitik auch noch den letzten Cent aus der Hose zieht?

Hier der Artikel zum nachlesen: www.berlinerumschau.com

Ich weiß, dass man nicht bedingungslos alles, was in der Presse geschrieben wird, glauben soll. Daher bitte ich Sie um Aufklärung: Stimmen die von mir oben genannten Punkte? Will die FDP sich wirklich für dieserlei Einschnitte stark machen und dadurch Menschen, die eh schon ganz unten sind, noch weiter drangsalieren? Setzt sich die FDP - in meinen Augen - dann auch für eine moderne Lohn-Sklaverei ein?

Ich bitte Sie mir zu erklären, warum Menschen, die 40 Stunden die Woche arbeiten und immer noch – aufgrund der geringen Bezahlung - Hilfe vom Staat benötigen, plötzlich mehr zur Verfügung haben sollen, weil man anderen die Leistungen kürzt, frei nach ihrem Motto: Wer fleißig ist, hat mehr verdient?

Es grüßt freundlich

Antwort von Dirk Niebel
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11.08.2009
Dirk Niebel
Sehr geehrter Herr ,

wie Sie unserem Wahlprogramm unter www.deutschlandprogramm.de entnehmen können, hat die FDP keine Kürzung des Arbeitslosengeldes II gefordert. Die Dauer der Arbeitslosigkeit muss verkürzt und die Vermittlung in Beschäftigung beschleunigt werden. Wir wollen dazu beitragen, dass die Menschen, die arbeiten wollen, einen Arbeitsplatz finden. Deshalb haben wir mehrfach die Auflösung der Bundesagentur für Arbeit in ihrer jetzigen Form und die Neuordnung ihrer Aufgaben gefordert. Wir fordern den verantwortungsvollen Umgang mit den Mitteln der Beitragszahler und die Anpassung an die Bedürfnisse der Arbeitslosen, Arbeitgeber und Arbeitsuchenden. Wir wollen, dass alle Arbeitslosen in kommunalen Jobcentern betreut und beraten werden, weil die Kommunen besser auf individuelle Probleme und den regionalen Arbeitsmarkt reagieren können.

Um mehr Arbeitsplätze zu schaffen, müssen Steuern und Abgaben gesenkt, Bürokratie abgebaut und arbeits- und tarifrechtliche Vorschriften gelockert werden. Dann haben Arbeitslose aller Altersstufen wieder eine Chance auf Beschäftigung.

Zudem haben wir das Bürgergeld-Konzept beschlossen. Das FDP-Bürgergeld will Menschen bei Bedürftigkeit unterstützen und gleichzeitig die Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative fördern. Durch die Zusammenfassung und Pauschalisierung von steuerfinanzierten Sozialleistungen und ihrer Verwaltung in einer Behörde werden diejenigen vom Bürgergeld profitieren, die dies nach unserem Willen sollen: die Bedürftigen, nicht die Findigen.

Über eine neue Freibetragsregelung und in Verbindung mit unserem Steuerkonzept wird sichergestellt, dass sich die Aufnahme einer Arbeit - auch bei geringer Bezahlung - lohnt. Das Nettoeinkommen ist bei Aufnahme einer Beschäftigung immer höher als der alleinige Transferbezug. Das Bürgergeld sorgt für ein Mindesteinkommen, das Beschäftigung fördert und Arbeitseinkommen nicht benachteiligt. Dieses Mindesteinkommen verhindert Armut besser als staatlich verordnete Mindestlöhne.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel
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Frage zum Thema Soziales
09.08.2009
Von:

Guten Tag Herr Niebel,

ich habe eine Frage zur Kranken- und Pflegeversicherung:

Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine betriebliche Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV). Sie gewährt ihren Mitgliedern Leistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten. Die KVB betreut zur Zeit 226.000 Mitglieder. Zusammen mit den mitversicherten Angehörigen haben annähernd 374.000 Versicherte Anspruch auf Leistungen der KVB.

Ich komme bin als ehemaliger Bundesbeamter (nicht Bundesbahn) seit 1965 freiwillig in der GKV versichert und bin Beihilfe berechtigt. Bei Wahl der Kostenerstattung leiste ich nicht unerhebliche Zuzahlungen, ähnlich wie die Bundesbahner bei der KVB. Der KVB-Leistungskatalog ist eher umfangreicher. Der vergleichbare Beitrag liegt bei ca. 200 € monatlich bei der KVB gegenüber ca. 500 € bei meiner GKV.

Wie ist der erhebliche Beitragsunterschied zu erklären? Ist es möglich, mich in der KVB versichern zu lassen? Und falls nein, besteht die Aussicht, dass sich die KVB künftig teilweise öffnet?

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße!

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Frage zum Thema Soziales
14.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Niebel,

Sie machen sich für eine Neustrukturierung der Agentur für Arbeit stark. Arbeitslose sollen von kommunalen Jobcentern betreut werden, das Arbeitslosengeld soll von einer Versicherungsagentur erbracht werden.
Gleichzeitig möchten sie steuerfinanzierte Transferleistungen durch das Bürgergeld ersetzen, welches von den Finanzämter verwaltet werden soll.

Wäre es nicht sinnvoll, die Kommunen mit der Zahlung des Bürgergeldes zu beauftragen?
M.E. sprechen folgende Vorteile dafür
1.) deutliche Nähe zum Bürger
2.) viele Transferleistungen (insb. Wohngeld, Arbeitslosengeld 2, Grundsicherung) werden bereits (auch teilweise) von Kommunen erbracht, Fachwissen und Erfahrung sind vorhanden
3.) Eine Zuständigkeit der Finanzämter hätte Personalüberhang bei den Kommunen und Personalbedarf bei den Finanzämtern zur Folge
4.) enge Verknüpfung zu kommunalen Jobcentern und anderen kommunalen Leistungen (z.B. Jugendamt) gewährleistet
5.) Kommunalverwaltungen agieren m.E. tendenziell schneller und unbürokratischer als Landes- oder Bundesverwaltungen

Wie stehen Sie zu dieser Einschätzung?

Für Ihre Beantwortung danke ich Ihnen vorab.

Mit freundlichen Grüßen
A.
Antwort von Dirk Niebel
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24.08.2009
Dirk Niebel
Sehr geehrte Frau ,

durch die Zusammenfassung und Pauschalisierung von steuerfinanzierten Sozialleistungen und ihrer Verwaltung in einer Behörde werden diejenigen vom Bürgergeld profitieren, die dies nach unserem Willen sollen: die Bedürftigen, nicht die Findigen. Das Bürgergeld will Menschen bei Bedürftigkeit unterstützen und gleichzeitig die Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative fördern. Das Finanzamt übernimmt die Berechnung und Auszahlung des Bürgergeldes. Die Arbeitsvermittlung und soziale Betreuung von Langzeitarbeitslosen soll nach unserem Konzept Aufgabe der Kommunen sein. Über eine neue Freibetragsregelung und in Verbindung mit unserem Steuerkonzept wird sichergestellt, dass sich die Aufnahme einer Arbeit - auch bei geringer Bezahlung - lohnt. Das Nettoeinkommen ist bei Aufnahme einer Beschäftigung immer höher als der alleinige Transferbezug.

Die Arbeitsförderung der Bundesagentur für Arbeit wird in der gegenwärtigen Form ihren wesentlichen Funktionen nur unzureichend gerecht, nämlich Ausgleichsprozesse auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern, Anreize zu schaffen, angebotene Arbeit auch anzunehmen, und strukturelle Langzeitarbeitslosigkeit abzubauen bzw. zu vermeiden. Um doppelte Verwaltungsstrukturen abzuschaffen, fordern wir, die Betreuung und Beratung aller Arbeitsuchenden in kommunalen Jobcentern durch zu führen. Sie sind näher an den Problemen der Betroffenen und können eher individuelle Wege für eine Integration in den Arbeitsmarkt entwickeln. Die gesetzlichen Grundlagen für Regelsätze und angemessene Wohnraumgröße müssen für alle gelten. Da jedoch Miet- und Wohnkosten regional sehr unterschiedlich sind, muss eine gewisse Flexibilität gewährleistet sein. Mit einem jährlich im voraus festgelegten Betrag gibt der Bund den Kommunen einen Anreiz zum sparsamen Haushalten. Sie sollen nicht verbrauchte Mittel zur Hälfte behalten können und gewinnen damit eine weitreichende Entscheidungskompetenz.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel
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