Dirk Niebel (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dirk Niebel
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Diplom Verwaltungswirt, Arbeitsvermittler, Hauptmann d.R.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, FDP-Generalsekretär
Wahlkreis
Heidelberg-Weinheim
Landeslistenplatz
2, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Das Bürgergeld umfasst dann das ALG II einschließlich der Leistungen für Wohnen und Heizung, das Sozialgeld, die Sozialhilfe, die Grundsicherung im Alter und der Kinderzuschlag. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
22.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Niebel,

ich habe zwei Fragen zum "liberalen Bürgergeld" der FDP:

1. Es soll entsprechend dem Parteitagsbeschluß der FDP beim liberalen Bürgergeld sowohl eine Bedürftigkeitsprüfung wie auch entsprechende Sanktionierungen, sprich Kürzungen des Bürgergeldes bei Ablehnung zumutbarer Arbeit, geben. Dazu wird ähnlich wie beim heutigen Hartz IV eine umfangreiche Verwaltungsbürokratie benötigt. Wo erwartet die FDP mit ihrem Bürgergeld dann den angekündigten großen Einsparungseffekt in der öffentlichen Verwaltung?

2. Die Antwort auf meine zweite Frage ist mir besonders wichtig.
Das liberale Bürgergeld der FDP ist nicht bedingungslos. Wer zumutbare Arbeit ablehnt, bekommt sein Bürgergeld gekürzt und damit seine Existenzgrundlage entzogen. Die FDP ist ja nun auch dezidiert gegen gesetzliche Mindestlöhne. Wie hat man sich das nun in der Praxis vorzustellen?

Konkretes Beispiel: ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber bietet eine Arbeit zu einer Bezahlung an, die 29,9 % unterhalb des Tariflohnes liegt, also so viel, daß der Lohn eben gerade noch nicht als sittenwidrig eingestuft werden kann. Der arbeitslose Bürgergeldempfänger lehnt diese Arbeit wegen der miesen Bezahlung ab. Bekommt er nach dem Willen der FDP nun sein Bürgergeld gekürzt? Was genau versteht die FDP unter "zumutbarer Arbeit", insbesondere hinsichtlich der Lohnhöhe? Wieviel Lohndumping auf Arbeitgeberseite ist erlaubt, um den Bürger um sein Bürgergeld zu bringen?
Antwort von Dirk Niebel
5Empfehlungen
27.11.2007
Dirk Niebel
Sehr geehrter Herr ,

Grundlage unseres Bürgergeld-Konzeptes ist ein Steuer- und Transfersystem aus einem Guss. Alle steuerfinanzierten Sozialtransferleistungen werden gebündelt. Einsparungen gibt es durch weniger Verwaltungsaufwand bei unterschiedlichen Behörden und weniger Bürokratie. Die Transferleistungen werden transparenter und fairer. Alle, die arbeitsfähig sind, bekommen das Bürgergeld über die Finanzämter, die es als sogenannte Negativsteuer berechnen. Bedürftige, die aus eigener Kraft keine Chance haben, ein Einkommen zu erwirtschaften, erhalten es direkt über die Kommunen. Wer arbeitet, hat netto immer mehr hat als der, der nicht arbeitet, weil 40% anrechnungsfrei sind. Die eigene Anstrengung zahlt sich - unabhängig von Familienstand, Anzahl der Kinder und so weiter- aus. Das ALG II leistet das nicht, weil für alle Familien mit Kindern jeder selbst erarbeitete Cent über 1500 Euro von den Transferleistungen voll abgezogen wird. Zusätzliche Anstrengungen zahlen sich also nicht aus.

Das Bürgergeld muss individuell ausgestaltet werden, je nach Lebenssituation. Jeder Erwerbsfähige bleibt verpflichtet, zumutbare Arbeit auch anzunehmen. Zumutbar ist –wie von der rot-grünen Bundesregierung beschlossen - jede angebotene legale Arbeit, die nicht sittenwidrig ist. Transferleistungen dürfen nicht als die bessere Alternative zu legaler Arbeit wahrgenommen werden.

Der Mindestlohn kann nicht funktionieren: Liegt er unter dem Marktlohn, ist er wirkungslos, liegt er darüber, vernichtet er Arbeitsplätze. Gerade die vermeintlichen Gewinner eines Mindestlohns, die Geringverdiener, dürften die Verlierer sein. Ihre Arbeitsplätze werden mit Mindestlohn so teuer, dass sie nicht mehr konkurrenzfähig sind. Einfache Arbeit wandert dann ins billige Ausland oder in die Schwarzarbeit ab oder wird gleich durch Maschinen ersetzt. Der Staat muss für ein Mindesteinkommen sorgen, nicht für einen Mindestlohn. Wenn entsprechend der Produktivität Löhne gezahlt werden, die nicht existenzsichernd sind, muss der Staat sie aufstocken. Dazu gibt es viele Wege: ein Kombilohn etwa oder Zuschüsse zu den Sozialabgaben oder verbesserte Zuverdienstmöglichkeiten für ALG II-Empfänger. Diese Instrumente ermöglichen aber weitreichende Mitnahmeeffekte. Das Bürgergeld stellt ein Mindesteinkommen für jeden sicher, und zugleich schafft es zusätzliche Anreize, durch Arbeit ein höheres Netto-Einkommen zu erzielen. Damit ist es gerechter und wirksamer als jede Mindestlohnregelung. Durch den direkten Steuerzuschuss an den Bürger werden Mitnahmeeffekte minimiert.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel
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Frage zum Thema Arbeit
23.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Niebel,
aktuell ist wieder die Rede vom Renteneintrittsalter. Jetzt geht es um eine mögliche Erhöhung von 67 auf 70.
Was mir persönlich jedoch fehlt ist eine Debatte um ein freiwilliges länger arbeiten. Länger als bis 65 zu arbeiten ist für Angestellte meist kaum möglich, da sich die Unternehmen von ihren älteren Arbeitnehmern schon trennen wollen, wenn diese das 55. oder 60. Lebensalter erreicht haben. Deshalb würde ich mir wünschen, darüber nachzudenken, wie es aussieht, wenn jeder ab 65 zwar schon seine volle Rente erhalten kann, jedoch die Unternehmen dazu verpflichtet werden Arbeitnehmer bis zum 70. oder 75. Lebensjahr weiterzubeschäftigen. Hier könnte es dann z. B. andere Regelungen bzgl. Sozialversicherungspflicht geben.
Wie stehen Sie zu diesen Gedanken?
Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dirk Niebel
5Empfehlungen
26.11.2007
Dirk Niebel
Sehr geehrter Herr ,

die FDP fordert einen flexiblen Rentenzugang bei gleichzeitigem Wegfall aller Zuverdienstgrenzen. Mit einem solchen flexiblen Modell werden Anreize geschaffen, auf der Basis einer freien Entscheidung länger zu arbeiten. Der Übergang vom Erwerbsleben in die Rente kann somit individuell gestaltet werden.

Kernpunkte des FDP-Modells sind:

1. Die Versicherten können ab dem 60. Lebensjahr den Zeitpunkt ihres Renteneintritts frei wählen. Einzige Voraussetzung ist, dass die erworbenen Ansprüche auf Altersversorgung zum Zeitpunkt des Renteneintritts über Grundsicherungsniveau liegen.

2. Alle Zuverdienstgrenzen neben dem Rentenbezug entfallen. Der Zuverdienst ist sozialversicherungspflichtig. Damit werden aus dem Zuverdienst auch weitere Entgeltpunkte in der Rentenversicherung erworben, die rentensteigernd eingesetzt werden können.

3. Ergänzend werden die steigende Lebenserwartung und die damit einhergehende längere Rentenbezugsdauer direkter als bisher bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Das ermöglicht mehr Generationengerechtigkeit.

Eine Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 70 oder gar 77 Jahre geht an den Realitäten des Erwerbsverhaltens Älterer völlig vorbei. Viele Menschen können überhaupt nicht bis zu einer solchen starren Altersgrenze arbeiten. Schon heute erfolgt nur noch ein Viertel aller Rentenneuzugänge aus einer Erwerbstätigkeit. Eine weitere Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters lässt sich nicht durch Anordnung von oben erreichen, sondern kann nur gemeinsam mit den Betroffenen vereinbart werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
27.11.2007
Von:

Meine Frage --- Unterstützten sie Herr Niebel die Diätenerhöhung, ja oder nein. Ich persönlich finde, die jetzt gerade eben beschlossene Diätenerhöhung, vom Bundestag für Politiker, einen Schlag ins Gesicht der Demokratie. Bei der nächsten Bundestagswahl oder Europawahl brauchen sie sich nicht zu wundern, wenn weniger Leute zur Wahl gehen.
Antwort von Dirk Niebel
4Empfehlungen
29.11.2007
Dirk Niebel
Sehr geehrte Frau ,

eine Reform der Abgeordnetenentschädigung ist schon lange überfällig. Die FDP hat die Vorschläge der Regierungskoalition abgelehnt. Sie führen aus unserer Sicht nicht zu der notwendigen Reform der Diäten und der Altersversorgung der Abgeordneten. Wir haben vorgeschlagen, die Festsetzung der Abgeordnetenbezüge und der Pensionen auf eine unabhängige, vom Bundespräsidenten zu berufende Kommission zu übertragen. Nur so kann dem immer wieder zu Unrecht erhobenen Vorwurf der Selbstbedienung dauerhaft entgegen gewirkt werden.

Die Kommission soll auch Vorschläge zur Reform der Alterssicherung für Abgeordnete erarbeiten. Die Abgeordnetenentschädigung soll die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Abgeordneten während des Mandats sichern und nicht im Alter. Wir fordern eine größere Eigenverantwortung der Abgeordneten für ihre eigene Altersversorgung und eine Abkehr vom beamtenrechtlichen Pensionsanspruch. Es ist ganz allein Sache des Abgeordneten, Vorsorge für den Fall der Arbeitsunfähigkeit und des Alters zu treffen. In allen anderen freien Berufen ist das üblich.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel
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Frage zum Thema Postmindestlohn
16.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Niebel,

ich habe ihren Beitrag bei YouTube zum Thema Mindestlöhne gesehen www.youtube.com . Darin kritisieren Sie den von der Bundesregierung beschlossenen Postmindestlohn und plädieren für ein Bürgergeld als bessere Alternative zum Mindestlohn. Auch ich kann mich mit der Idee eines Bürgergelds in vielen Punkte durchaus anschließen, es ist u.a. weniger bürokratisch und trotzdem gerechter.
Trotzdem verstehe ich nicht ganz wieso die FDP einen flächendeckenden Mindestlohn ablehnt.
Ich bin nun kein Fachmann in Wirtschaftsfragen (E-Technik Student) aber ich werde Ihnen mal versuchen, die Sache aus meiner Sicht zu schildern:
Der Sinn eines Mindestlohns sollte nicht sein Löhne gesetzlich festzulegen, aber er verhindert, dass Unternehmen Geschäftsstrategien fahren, die nur bei der Unterbezahlung ihrer Mitarbeiter funktionieren. Der Vorteil eines einheitlichen Mindestlohns ist, dass er eine Rahmenbedingung darstellt, die für alle gleich ist. Die von der FDP im Bürgergeld favorisierte negative Einkommenssteuer oder auch Kombilöhne verzerren jedoch den Wettbewerb da der Steuerzahler dann für Unternehmen einspringt, die ihren Arbeitern keine anständigen Löhne bezahlen. Das führt bei arbeitsintensiven Tätigkeiten zu Lohndumping, was zwar für niedrige Preise bei den Verbrauchern sorgt, aber wenn man dann wieder über Steuern Löhne finanzieren muss, läuft dass doch im Endeffekt auf eine indirekte Subvention bestimmter Branchen hinaus.
Und genau das möchte ja die FDP gerade nicht, oder?

Zum Postmindestlohn: Wenn die Pin-AG und Co nur „überleben“ können, wenn sie ihren Postzusteller Löhne bezahlen, die deutlich unter 10 Euro/Std liegen, muss man doch sagen, dass die DPAG recht gute Arbeit macht und keinesfalls ihre Monopolstellung, wie etwa die Stromkonzerne oder wie früher die Telekom missbrauchen. Wäre das nicht der Fall, würden sich ja Wettbewerber mit fairen Löhnen finden, dass ist ja gerade die Stärke eines freien Marktes!

MfG

Antwort von Dirk Niebel
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19.12.2007
Dirk Niebel
Sehr geehrter Herr ,

das Arbeitslosengeld II wirkt faktisch wie ein Mindestlohn, darunter wird niemand Arbeit annehmen. Durch einen Mindestlohn wird der Arbeitsmarkt im unteren Bereich noch weiter verriegelt. Liegt er unter dem Marktlohn, ist er wirkungslos, liegt er darüber, vernichtet er Arbeitsplätze. Gerade die vermeintlichen Gewinner eines Mindestlohns, die Geringverdiener, werden die Verlierer sein. Ihre Arbeitsplätze werden mit Mindestlohn so teuer, dass sie nicht mehr konkurrenzfähig sind. Einfache Arbeitsplätze werden abgeschafft, sie wandern dann ins billigere Ausland oder in die Schwarzarbeit ab.

Der Niedriglohnsektor, der doch eigentlich wachsen müsste, wird mit einer staatlich verordneten unteren Lohngrenze zurückgedrängt. Wenn Löhne nicht existenzsichernd sind, muss der Staat sie aufstocken, das macht er auch schon beim ALG II. Ein Stundenlohn, der mehr als ein Drittel unter dem ortsüblichen Vergleichslohn liegt, kann rechtlich belangt werden (§ 138 BGB). Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft (DIW) arbeiten 11% aller Arbeitnehmer für weniger als 7,50 Euro in der Stunde. Nur 4% der Arbeitnehmer mit einem Stundenlohn von weniger als 7,50 Euro leben in einem Haushalt, der über keine weiteren Erwerbseinkommen und keine staatlichen Zuschüsse verfügt. Die meisten Kleinverdiener müssen, anders als es die Gewerkschaften unterstellen, nicht von diesen Löhnen existieren.

Und darüber hinaus: Was nutzt den Arbeitnehmern ein Bruttomindestlohn, der auf dem Papier steht, wenn ihnen durch Steuer- und Abgabenerhöhungen immer weniger netto in der Tasche bleibt? Eine durchschnittliche vierköpfige Familie hat aufgrund der Steuer- und Abgabenerhöhungspolitik in diesem Jahr 1.600 Euro weniger zur Verfügung als im letzten Jahr.

Die Tarifautonomie schützt nicht nur Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände vor staatlicher Einflussnahme auf die Lohnfindung, sie bewahrt auch diejenigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Bevormundung, die sich direkt über die Löhne einigen und keine Einmischung des Staates oder der Tarifparteien wünschen. Die Einführung von Mindestlöhnen bei den Briefzustellern stellt die Tarifautonomie infrage und ersetzt sie durch staatliche Lohnfestsetzung. Das Monopol der Post wird geschützt, die zusätzlich noch den Vorteil der Mehrwertsteuerbefreiung hat. Die Post zahlt keine Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent, während die Privaten die volle Mehrwertsteuerlast zu tragen haben. Ein solcher Kostenvorteil ist unfair. Dass Private dann versuchen, diesen Wettbewerbsnachteil auszugleichen, ist marktwirtschaftlich nachvollziehbar, wenn auch sozial falsch. Deswegen wäre es Aufgabe der Regierung, das Mehrwertsteuerprivileg aufzugreifen.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel
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Frage zum Thema Senioren
07.01.2008
Von:
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Sehr geehrter Herr Niebel.

Ich bin schon seit langem der Meinung, daß wir langsam mit Frau Merkel die 2. DDR wieder haben. Was kann eine Frau schon tun, die nur eine marode Wirtschaft gelernt hat.Von Krieg hat sie auch keinerlei Ahnung,sonst würde sie nicht Herrn Bush so nachlaufen. Fragen Sie die Dame doch einmal, wo die Gelder der ehemaligen DDR geblieben sind.Jeder Staat hat doch ein Volksvermögen. Wo ist denn das von der DDR?Ich bin Rentner und habe noch einen Teil vom Krieg erlebt und höre noch die Versprechungen,Deutschland nie wieder Krieg.

H.J.
Antwort von Dirk Niebel
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14.01.2008
Dirk Niebel
Sehr geehrter Herr ,

die Wiedervereinigung der DDR mit der Bundesrepublik Deutschland hat zahlreiche Vermögensfragen aufgeworfen, die bis heute noch nicht vollständig geklärt werden konnten. Der Einigungsvertrag ist die Rechtsgrundlage für die Aufteilung des in der DDR als Volkseigentum bezeichneten öffentlichen Vermögens. Das Verwaltungsvermögen wurde Bund, Land oder Kommunen zugeteilt, je nach der Wahrnehmung der Verwaltungsaufgabe. Das ehemalige volkseigene Vermögen, das kein Verwaltungsvermögen ist, ist treuhänderisch auf den Bund übergegangen, soweit es nicht den Kommunen oder der Treuhandanstalt bzw. ihren Nachfolgeeinrichtungen zusteht. Die Kommunen erhalten insbesondere das Wohnungsvermögen. Bei dem der ehemaligen Treuhandanstalt zu übertragenden Vermögen handelt es sich im Wesentlichen um die ehemals volkseigenen Betriebe, das land- und forstwirtschaftlich genutzte Vermögen, um Teile der vormals militärisch genutzten Liegenschaften in der DDR sowie um das Vermögen des früheren Ministeriums für Staatssicherheit. Das treuhänderisch auf den Bund übergegangene Finanzvermögen wurde zwischen dem Bund und den neuen Ländern aufgeteilt.

Die offenen Vermögensfragen gehören zu den schwierigsten und politisch umstrittensten Punkten im Rahmen der deutschen Einigung. Zahlreiche gesetzliche Bestimmungen waren erforderlich, zuerst von der DDR-Regierung und dann von der bundesdeutschen Gesetzgebung. Das Bundesfinanzministerium stellt sich mit einer Erledigungsquote von gegenwärtig 95 % eine gute Bilanz bei den vermögensrechtlichen Entscheidungen aus. Mehr Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums unter www.bundesfinanzministerium.de .

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Niebel
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