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Sehr geehrter Herr Niebel,
am 16.01.2013 wird im Innenausschuss des Bundestages die Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes erörtert. Der Entwurf der Bundesregierung wird verschärft durch einen Änderungsantrag der CDU/CSU und FDP. Beide werden sowohl vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI), als auch vom DGB kritisch bewertet. Der BfDI äußert: "Der von der Bundesregierung 2011 beschlossene Entwurf enthielt viele Schwachstellen. Die nunmehr vorgeschlagenen Änderungen … bringen … überwiegend aber Verschlechterungen für den Datenschutz der Beschäftigten".
Im Besonderen bewirken folgende Punkte eine erhebliche Verschlechterung des Arbeitnehmerdatenschutzes:
1. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sollen zukünftig eine Datenverarbeitung auch ohne Einwilligung oder gesetzliche Grundlage rechtfertigen: Der Schutz meiner Daten als Beschäftigter wird zur Verhandlungssache zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und Betriebsräten
2. Sie schaffen eine Möglichkeit Daten eines Bewerbers mit dessen Einwilligung bei Dritten zu erheben. In einer Bewerbungssituation hat der Bewerber faktisch keine andere Möglichkeit als seine Einwilligung zu geben. Statt auf Grundlage der arbeitsrechtlich klar geregelten Zeugnisse urteilen zu müssen, kann nun der potentielle Arbeitgeber einfach nach "freiwilligem Einverständnis" des Bewerbers den alten Arbeitgeber als sonstigen Dritten befragen.
3. Wie der BfDI ebenfalls darstellt, wird es dank des Gesetzentwurfes zu einem erheblichen Ausbau der Videoüberwachung kommen.
Es gibt eine Reihe weiterer Punkte im Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag, die den Datenschutz der Arbeitnehmer erheblich einschränken.
Meine erste Frage an Sie lautet: Wird die FDP auch in anderen Bereichen Einschränkungen des Datenschutzes und somit der Bürgerrechte einfordern?
Meine zweite Frage lautet: Sofern dieser Entwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen im Bundestag zu Abstimmung kommt – wie werden Sie abstimmen?
Mit freundlichem Gruß
