Dietrich Rusche (CDU)
Abgeordneter Hamburg 2004-2008
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Grunddaten
Dietrich Rusche
Jahrgang
1936
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
k.A.
Wohnort
-
Bezirk
Hamburg-Altona
Landeslistenplatz
14, über Liste eingezogen
(...) Bei Ihren Fragen nach bestimmten Faktoren in den Stadtteilen Altona und Harburg könnten Ihnen mit Sichheit am besten die zuständigen Bezirksamtsleiter weiterhelfen. Das sind für Altona Herr Hinnerk Fock (Tel 42811-1501) und für Harburg Herr Torsten Meinberg (Tel. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Wirtschaft
13.09.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Rusche,

ich betreue mehrere Unternehmensgründer, die allesamt von Morgens bis in die Nacht versuchen, irgendwie durchzukommen und teilweise in der Startphase nicht einmal die Mittel für eine Krankenversicherung oder Altersversorgung, geschweige denn ein Auto haben.

Finden Sie es richtig, dass diese Leute nun zusätzlich mit einer GEZ-Gebühr (in Höhe von z.B. 2 Krankenversicherungsbeiträgen) für den einfachen (auch vom Finanzamt verlangten) Besitz ihres Arbeitsmittel belastet werden - ohne dass die Dienste, die sie auch sonst nicht nutzen über das Internet überhaupt verfügbar wären?

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Frage zum Thema CDU-Wahlrecht
02.10.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Rusche,

am 27.09.2006 haben Sie in der Hamburgischen Bürgerschaft für das "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl zur hamburgischen Bürgerschaft, des Gesetzes über die Wahl zu den Bezirksversammlungen und des Bezirksverwaltungsgesetzes" gestimmt.

Ich würde von Ihnen gerne wissen, wodurch Sie Ihrer Meinung nach hierzu legitimiert sind.

Die letzten Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft, aus der sich Ihr Mandat ableitet, wurden am 29. Februar 2004 durchgeführt. Knapp 3 1/2 später wurde paralell zur Europawahl der Volksentscheid "Mehr Bürgerrechte - Ein neues Wahlrecht für Hamburg" durchgeführt.
Mit 66,5% wurde der Gesetzentwurf des Volksbegehrens von den Hamburger Wählern angenommen. Der Gesetzentwurf der Bürgerschaft bekam 12,7% weniger an Stimmen (53,8%) und unterlag damit klar.

Womit begründen Sie, dass Sie wesentliche Elemente des per Volksentscheid eingeführten Wahlrechts ändern und die direkte Einflussnahme des Bügers beschneiden?

Bedenken Sie:

Nach Artikel 7, Abs. 1, der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg sind Abgeordnete Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes und nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.

  • Sie sollen das ganze Volk vertreten!

Und nach Artikel 21, Abs. 1, Satz 1, Grundgesetz wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

  • Die Mitwirkung bei der politischen Willenbildung durch Parteien findet ihre Grenze dort, wo das Volk seinen politischen Willen eindeutig bekundet hat.

Ich ersuche Sie eindringlich Ihr Gewissen zu prüfen, Ihre Ansicht zur Wahlrechtsänderung zu überdenken und bei der zweiten Lesung des Änderungsgesetzes am 11. Oktober 2006 im Sinne der Volksabstimmung abzustimmen.

Haben Sie Mut und zeigen Sie Charakter. Machen Sie es Ihrem Fraktionskollegen Bruno Claußen gleich.

Vertreten Sie das Volk!

Mit freundlichen Grüßen

gez. - -

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Frage zum Thema Kultur
20.10.2006
Von:

Ich schließe mich mit meiner Frage der von Janosch Rose an und möchte auch noch mal auf meine ursprüngliche Frage hinweisen, die sie ja immer noch nicht beantwortet haben.
Ergänzen möchte ich die Thematik um weitere Fragen.
Warum müssen Intendanten öffentlich-rechtlicher Sender mehr verdienen als unsere Bundes (im Schnitt verdienen sie über 400.000 Euro im Jahr und damit doppel so viel wie die Bundeskanzlerin? (Wie viel genau lässt sich übrigens kaum rausfinden, da dies trotz öffentlicher Finanzeirung ein gut gehütetes Geheiminis ist, was mich zu meiner nächsten Frage bringt.)
Warum legen die öffentlich-rechtlichen Sender nicht ihre Einnahmen und Ausgaben offen? Wenn ich Aktien eines Unternehmens kaufe, kann ich anhand der veröffentlichten Geschäftsberichte sehen, was das Unternehmen macht. Ein neues Gesetzt hat auch gerade bestimmt, dass Managergehälter in Aktienunternehmen offengelgt werden müssen - als Teil des Anlegerschutzes. Gebührenzahler hingen müssen alles hinnehmen und können sich nicht wehren. Das ist für mich nicht nur unfair, sondern auch höchst undemokratisch.

Ich bin schon gespannt, ob und wie sie antworten.

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Frage zum Thema Kultur
26.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Rusche,
mein Name ist , ich bin Pastor zweier evangelischer Gemeinschaften ( www.gnadauer.de ) in Hamburg Harburg und Altona (Schanze). Für eine Weiterbildungsseminararbeit und für meine Gemeindearbeit vor Ort bin ich auf der Suche nach folgenden Informationen besonders für das Schanzenviertel:
Welche großen Vereine, Bürgerinitiativen gibt es?
Welche großen Firmen/Branchen sind im Stadtteil ansässig?
Welche Religionsgemeinschaften sind im Stadtteil ansässig?
Was sind aus Ihrer Sicht die größten Herausforderungen im Stadtteil?
Inwiefern könnte Kirche diesen Herausforderungen aus Ihrer Sicht begegnen, bzw. eine positive Rolle spielen, um den Menschen vor Ort zu dienen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie, oder eine zuständige Stelle, mir diese Fragen per email oder im persönlichen Gespräch beantworten könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dietrich Rusche
bisher keineEmpfehlungen
03.03.2007
Dietrich Rusche
Sehr geehrter Herr ,
bei Ihren Fragen nach bestimmten Faktoren in den Stadtteilen Altona und Harburg könnten Ihnen mit Sichheit am besten die zuständigen Bezirksamtsleiter weiterhelfen. Das sind für Altona Herr Hinnerk Fock (Tel 42811-1501) und für Harburg Herr Torsten Meinberg (Tel. 42871-3515). Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Dietrich Rusche MdH
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Frage zum Thema Kultur
26.08.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Rusche,

wie der hlz zu entnehmen war, führten Sie als kulturpolitischer Sprecher der CDU im Konflikt um das Objekt Rothenbaumchaussee 19 ein Gespräch mit Vertretern der GEW.
Ein Vorstandsmitglied der GEW-Hamburg, Benjamin Ortmeyer, geht in seinem mir nun bekannt gewordenen offenen Brief (Juni 2007) davon aus, dass das Immobilieneigentum Rothenbaumchaussee 19 mit "betrügerischen Angaben [...] erschlichen" wurde.
Auch bei einem unrechtmäßigen Erwerb gilt ein Immobilieneigentum nach 30 Jahren mit den im Grundbuch verbrieften Rechten juristisch als ersessen. In aller Regel schließt das aber Schadensersatzansprüche der Betrogenen nicht aus, wenn diese erst nach diesem Zeitraum vom Betrug erfahren. Das Gebäude war 1945 als Eigentum der Reichsorganisation des Nationalsozialistischen Lehrerbundes im Grundbuch eingetragen. Falls das heutige Eigentum der GEW ihr tatsächlich infolge eines Prozessbetrugs übereignet wurde, wäre die Bundesrepublik Deutschland die Betrogene, wegen besonderer Umstände gegebenenfalls auch das Bundesland Hamburg. Die Freie und Hansestadt zahlt, so heißt es, zurzeit an die GEW eine Miete von 150.000 € pro Jahr.
Sie hatten im Gespräch mit den GEW-Vertretern angekündigt, unter anderem mit Finanzsenator Freytag zu sprechen.

Meine Fragen an Sie lauten:

1. War der Verdacht bereits Gegenstand Ihres Gespräches mit den Vertretern der GEW?

2. Wurde der Finanzsenator bei dieser Gelegenheit davon in Kenntnis gesetzt, dass ein Verdacht auf Prozessbetrug besteht?

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