Detlef Müller (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Detlef Müller
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Lokomotivführer, Ausbilder, Teamleiter (DB RegioNetz GmbH, Erzgebirgsbahn Chemnitz)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Chemnitz
Landeslistenplatz
10, Sachsen
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(...) Bisher ist mir bekannt, dass sich die Innenpolitiker der Koalition auf ein Verbot geeinigt haben. Daran anschließend wird jetzt ein Gesetzgebungsverfahren beginnen, Sie können sicher sein, dass ich mich nicht vorschnell für ein Verbot von Paintball aussprechen werde.
Ich stimme Ihnen zu, dass wir nach Winnenden keinen blinden Aktionismus benötigen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
18.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Müller,

wenn Hartz IV Empfänger von der GEZ befreit sind, warum wird das nicht gleich beim Antragabgeben bearbeitet?Es kann doch eine Abfrage geben, wo man angeben kann, ob ein Radio oder Fernseher angemeldet ist. Seit neuem auch Computer?
Und muss ich für das Öffentlich Rechtliche 2x bezahlen? 1 mal an die GEZ und dann an den Kabelanbieter?
Wenn das Öffentlich Rechtliche die Grundversorgung ist, warum wird das mit abgestellt, wenn man die Privaten kündigt?Laut Gesetz muss ich bei vorhandensein eines TV trotzdem Gebühren bezahlen, obwohl ich die Sender gar nicht mehr sehen kann?

Gruss
Antwort von Detlef Müller
5Empfehlungen
14.02.2007
Detlef Müller
Sehr geehrter Herr ,

gern möchte ich hiermit Ihre Fragen vom 18. Januar 2007 zu den Rundfunkgebühren beantworten. Lassen Sie mich bitte noch kurz vorwegschicken, dass die Beantwortung von Fragen der Bürger manchmal einige Zeit in Anspruch nehmen kann, ich versuche aber, möglichst zeitnah alle Fragen zu beantworten.

Der Klarheit zuliebe möchte ich vorwegschicken, dass in Deutschland Fragen der Medienordnung und auch Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Angelegenheiten der Länder sind und dem Bund hier keine Gestaltungs- oder gar Entscheidungskompetenz zukommt. Dies gilt selbstverständlich auch für die Regelungen zu den Rundfunkgebühren. Auskünfte diesbezüglich erhalten Sie von Ihrer Landesregierung bzw. von der oder dem Landtagsabgeordneten Ihres Wahlkreises, da letztlich die Landesparlamente und Bürgerschaften den Änderungen der betreffenden Staatsverträge zustimmen müssen.

1. Zu Ihrer ersten Frage, warum der Befreiungsantrag nicht von den ARGEn bearbeitet werden kann:

Die ARGE (die u. a. ALG II bewilligt und Bescheide über diese Bewilligung ausstellt) und die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ), welche die im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag festgesetzten Rundfunkgebühren für Empfangsgeräte von den Rundfunkteilnehmern einzieht, sind zwei verschiedene, voneinander unabhängige Einrichtungen.

Obwohl es in der Praxis zumeist der Fall ist, dass ein Bescheid über den Bezug von ALG II zu einer Befreiung von den Rundfunkgebühren berechtigt, liegt es nicht bei den ARGEn, darüber zu entscheiden, sondern allein bei der GEZ. Nach einer Neuregelung im Rundfunkstaatsvertrag ist seit 2005 direkt die Gebühreneinzugszentrale zuständig. Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag von der GEZ gewährt.

Nach § 6 Abs. 1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages können Sie sich auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen, wenn Sie beispielsweise Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Sozialgesetzbuches sind. Falls die Betreffenden also einen befristeten Zuschlag (nach dem Bezug von ALG I) erhalten, kann keine Befreiung erfolgen. Dem Antrag muss der Bewilligungsbescheid (ALG II/ Sozialgeld) im Original oder in beglaubigter Kopie beigefügt werden. Alternativ dazu kann die behördliche Bestätigung der Vorlage des Originalbescheids auf dem Antragsformular für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfolgen.

2. Zu Ihrer zweiten Frage, ob Computer mittlerweile auch rundfunkgebührenpflichtig sind:

Ja, am 1. Januar 2007 erfolgte eine Erweiterung der Gebührenpflicht über Rundfunkgeräte – Fernseher und Radios – hinaus auf internetfähige PCs (sogenannte "neuartige Empfangsgeräte", zu diesen werden auch internetfähige Mobiltelefone gerechnet).
Der Sächsische Landtag hat dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Januar 2007 zugestimmt. PCs von Privathaushalten gelten nun als Empfangsgeräte (da Radio und TV über das Internet empfangen werden könnten), unabhängig davon, ob tatsächlich ein Internetanschluss besteht. Falls jedoch bereits Radio und/oder Fernsehgerät angemeldet sind, sind keine zusätzlichen Gebühren zu entrichten. Diese Neuregelung betrifft also alle Privathaushalte und Gewerbetreibende ohne Rundfunkgerät. Die monatliche Gebühr für einen internetfähigen PC beträgt 5,52 Euro. Für PCs, die mit einer TV- oder Radio-Karte ausgestattet sind, galt bisher schon die Rundfunkgebührenpflicht.

Ob diese Änderung der Grundlage zur Gebührenpflicht – jetzt ist es so, dass nicht mehr, wie bisher, eigens zum Rundfunkempfang erworbene Geräte die Gebührenpflicht bedingen, sondern einfache, für die alltägliche Büroarbeit und Kommunikation unentbehrliche Geräte wie Rechner und Mobiltelefone, deren Hauptzweck und -verwendung offensichtlich nicht der Rundfunkempfang ist – einsichtig und sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Beim Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde dazu anhängig.

Meiner Meinung nach bedarf die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt einer Neuordnung. Gerade auch aufgrund der Tatsache, dass viele Endgeräte nicht primär für Rundfunk- und Fernsehempfang genutzt werden, ist das bisherige Finanzierungskonzept nicht mehr zeitgemäß. Die bisherige gerätegebundene Finanzierung könnte durch eine pauschale Grundabgabe je Haushalt oder Betriebseinheit ersetzt werden, da praktisch jeder Haushalt über Empfangsgeräte verfügt. Dadurch würden wir viel Bürokratie sparen.

3. Zu Ihren Fragen, ob zweimal für das öffentlich-rechtliche Programm gezahlt werden muss, einmal an die GEZ und einmal an den Kabelanbieter bzw. Warum muss ich Rundfunkgebühren zahlen, obwohl ich schon Kabelgebühren zahle?

Kabelentgelt und Rundfunkgebühr sind zwei verschiedene Dinge. Die "Kabelgebühr" wird für das Bereitstellen eines Kabelanschlusses von einem Kabelnetzbetreiber erhoben. Die Rundfunkgebühren hingegen sind an die GEZ für das Bereithalten eines Rundfunkgerätes zum Empfang zu entrichten. Nur der Betrag, den Sie an die GEZ überweisen, kommt den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zugute. Um ARD, ZDF und die dritten Programme zu empfangen, brauchen Sie ja nicht unbedingt einen Kabelanschluss, sie können auch über eine Antenne oder eine Satellitenschüssel empfangen werden. Beides hat also nichts miteinander zu tun: Das Entgelt für den Kabelnetzbetreiber bezieht sich auf das Vorhandensein eines Anschlusses (Sie bezahlen also hierbei als Endverbraucher nicht für die einzelnen Privatsender, sondern für den Kabelanschluss) und ist unabhängig von den GEZ-Gebühren, die für die Bereitstellung von Rundfunkgeräten anfallen.

4. Zu Ihrer Frage: Warum wird das öffentlich-rechtliche Programm mit abgestellt, wenn man die Privatsender kündigt?

Sie können die kostenlosen, frei empfangbaren privaten Fernsehsender nicht "kündigen", und zwar deswegen nicht, weil Sie diese ja auch nie "bestellt" haben (im Gegensatz zu sogenannten "Pay-TV"-Sendern wie etwa Premiere, für deren Empfang Sie einen Vertrag mit dem entsprechenden Anbieter abschließen). Sie können Ihrem Kabelanbieter kündigen, nicht aber den privaten Fernsehsendern. Für die unverschlüsselten privaten Rundfunksender zahlen Sie nichts, das ist auch daran ersichtlich, dass Sie z.B. einmal eine Anschaffung einer individuellen Parabolantenne tätigen können und danach keine Kosten mehr für den Empfang entstehen. Nochmals zur Klarheit: Die von den Kabelnetzbetreibern erhobenen Anschlussgebühren gehen nicht an die Privatsender, die sich ja hauptsächlich über Werbung finanzieren.

5. Zu Ihrer Frage: Warum fallen bereits bei Bereitstellung eines Rundfunkempfangsgerätes GEZ-Gebühren an (auch wenn z.B. der Kabelanschluss gekündigt ist)?

Laut §1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages genügt allein das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes. Wer also ein Rundfunkgerät (Radio/Fernseher) in seiner Wohnung hat, ist für dieses immer anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt selbst dann, wenn das Gerät nicht benutzt wird oder ausschließlich Privatfernsehen genutzt wird.

In § 1 Abs. 2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages von 2005 heißt es: "Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen werden können."

Wie schon eingangs angemerkt: Rundfunk ist Ländersache. Falls Sie also noch weitere Fragen zu diesem Thema haben sollten, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Landtagsabgeordnete/n.

Ich hoffe, Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Müller
Mitglied des Deutschen Bundestages
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Frage zum Thema Soziales
05.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Müller,

die Sinnfälligkeit der Rente mit 67 Jahren möchte ich gar nicht erst diskutieren.
Das Minimum vor einer gesetzlichen Regelung wäre aber eine gleichartige Festlegung, daß auf Pensionen für Beamte und Gleichgestellte aber auch für Politiker ebenfalls erst mit 67 Jahren ein Anspruch besteht.
Warum geht der mit seinen Pensionen bereits stark privilegierte öffentliche Dienst nicht mit gutem Beispiel voran, wenn dem Volk ein derartiger Einschnitt als notwendig erklärt werden soll?

MfG W.
Antwort von Detlef Müller
4Empfehlungen
09.02.2007
Detlef Müller
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die mich über "abgeordnetenwatch.de" erreicht hat.

Das (geplante) neue Renteneintrittsalter von 67 Jahren trägt der gestiegenen Lebenserwartung und damit dem längeren Rentenbezug Rechnung. So ist die Rentenbezugsdauer in den letzten 40 Jahren im Durchschnitt um rund 7 Jahre auf nunmehr 17 Jahre gestiegen. Und es ist davon auszugehen, dass die Lebenserwartung bis zum Jahr 2030 bei 65-jährigen Männern und bei 65-jährigen Frauen um weitere 2,8 Jahre anwachsen wird.

Würden wir jetzt nicht handeln, müssten die Berufstätigen für den einzelnen Rentner immer längere Rentenbezugszeiten erwirtschaften. Hinzu kommt die ebenfalls demographisch bedingte Verschiebung im Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern. Während das Verhältnis der 65-Jährigen und Älteren zu den 20- bis 65-Jährigen im Jahr 2005 noch ca. 1 zu 3 betrug, wird es im Jahr 2020 voraussichtlich bei 1 zu 2 liegen. Unvertretbar hohe Beitragssätze für die Berufstätigen (20 % und mehr) würden auch verfassungsrechtlich Bedenken hervorrufen (Verhältnis Einzahlung zu Rentenanspruch).

So ist eine moderate und schrittweise Anhebung der Lebensarbeitszeit also auch ein Gebot der Fairness gegenüber den aktiven Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Zu Ihrer Frage der Gleichbehandlung für Beamte:

Es ist davon auszugehen, dass das Renteneintrittsalter auch für Beamte auf 67 Jahre angehoben wird. Von einer Neuregelung kann noch im Laufe dieses Jahres im Zuge der Veränderungen des Beamtenrechtes ausgegangen werden. Natürlich würde ich mich auch als Abgeordneter keiner Neuregelung verweigern, weil ich Ihre Argumentation nachvollziehen kann.

Darüber hinaus gibt es derzeit auch in unserer Fraktion die Diskussion über eine Erwerbstätigenversicherung. Dies wäre ein Vorschlag, das Rentenversicherungssystem auf eine breitere und gerechtere Basis zu stellen. Die verschiedenen Varianten werden auch in der SPD breit diskutiert. Ich unterstütze generell die Idee der Erwerbstätigenversicherung, die beinhaltet, auch Beamte und Selbständige mit in die Rentenversicherung einzubeziehen. Über die Ausgestaltung einer Erwerbtätigenversicherung gibt es aber noch viele zu debattierende Punkte, die zum einen rechtlicher Natur sind, zum anderen aber auch konkrete Fragen betreffen, inwiefern etwa Vermögenseinkünfte mit einbezogen werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Detlef Müller, MdB
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Frage zum Thema Senioren
07.02.2007
Von:

Die Bundesregierung scheint zu planen, die Renten um bis zu 0.2% zu erhöhen. ( M.E.ist das nur Symbolpolitik.)
Wenn doch ernsthaft erwogen jetzt meine Frage:
Warum gibt man nicht den kleinen Renten mehr und ab etwa 2.000 Euro nichts? Kommen Sie mir bitte jetzt nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz! De facto haben wir doch schon immer - und jetzt erst recht! - eine Ungleichheit der sozialen Lebensumstände, v.a. bei den Rentnern.

MfG R.
Antwort von Detlef Müller
1Empfehlung
09.02.2007
Detlef Müller
Sehr geehrte Frau ,

Ihre Anfrage zum Thema Rente will ich gern beantworten.

Der Grundsatz der Gleichheit ist für mich von fundamentalem Wert und ich bin froh, dass er in unserem Grundgesetz verankert ist. Dennoch bin ich mir bewusst, dass Sie es als ungerecht empfinden, wenn bereits recht hohe Renten weiter erhöht werden. Ich bitte Sie hierbei zu berücksichtigen, dass die ab 20.000 Euro jährlich einsetzende Besteuerung der höheren Renten an dieser Stelle für ausgleichende Gerechtigkeit sorgt. Von den auf diese Weise eingenommenen Steuern profitieren nicht zuletzt die "kleinen" Rentenempfänger.
Über die konkrete Erhöhung der Renten kann ich Ihnen noch keine verbindliche Auskunft erteilen, im Frühjahr/Sommer 2007 ist hier mit einer Entscheidung zu rechnen. Derzeit sieht es so aus, dass es nach drei "Nullrunden" mit einer Erhöhung für 2007 zu rechnen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Müller
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Frage zum Thema Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes (ISAF)
15.02.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Müller,

werden Sie der Ausweitung des Afghanistaneinsatzes mit Tornadoflugzeugen zustimmen? Werden Sie es unterstützen, dass Dt. Krieg gegen andere Völker führt?

Mit freundlichen Grüßen

E. .

P. S:.: Auf Malis an an detlef.mueller@bundestag.de antwortet grundsätzlich niemand?
Standard-Antwort von Detlef Müller
1Empfehlung
20.02.2007
Detlef Müller
Detlef Müller hat die Frage von Herrn per Mail vom 20.2.2007 beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller (Chemnitz), MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
02.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Müller,

mit Interesse verfolge ich die Bemühungen der Bundesregierung, die Besteuerung von KFZ abhängig vom Schadstoffausstoß neu zu regeln. Werden hier zukünftig auch Fahrzeuge mit Autogas (LPG) mit Steuervergünstigungen, oder Zuschüssen für den Einbau solcher Anlagen (ähnlich wie bei Nachrüstung Rußpartikelfilter) rechnen können?
Antwort von Detlef Müller
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07.03.2007
Detlef Müller
Sehr geehrter Herr ,

wir erleben derzeit vor dem Hintergrund der Klimaschutzproblematik eine Vielzahl von Debatten und Vorschlägen, wie wir unsere Umwelt sauberer gestalten können. Da der Fahrzeugverkehr eine Hauptursache für Schadstoffemissionen darstellt, halte ich es für grundsätzlich richtig, dass Steuerungselemente, wie z.B. eine schadstoffabhängige KfZ-Steuer oder steuerliche Anreize zum Einbau von Filteranlagen etc. eingesetzt werden. Ein gelungenes und überfälliges Beispiel ist in diesem Zusammenhang die letzte Woche vom Bundestag beschlossene steuerliche Förderung der Nachrüstung mit Dieselpartikelfiltern, die damit endlich zum 1. April 2007 starten kann.

Weitere Initiativen hinsichtlich einer CO2-Steuer, Flüssiggas etc. sind in der politischen Diskussion und wurden/werden von mir auch als Vorschläge in die Debatte eingebracht. Derzeit erarbeiten dazu die beteiligten Ministerien (BMU, BMF und BMVBS) ein Grundsatzprogramm, auf dieser Basis wird voraussichtlich im Sommer dieses Jahres die Diskussion beginnen.

Mit freundlichen Grüßen,

Detlef Müller, MdB
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