Detlef Müller (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Detlef Müller
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Lokomotivführer, Ausbilder, Teamleiter (DB RegioNetz GmbH, Erzgebirgsbahn Chemnitz)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Chemnitz
Landeslistenplatz
10, Sachsen
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(...) Wie Sie sehen, liegt das Primat der Politik natürlich darin, unsere Jugendliche "fit" für den Arbeitsmarkt zu machen, gerade bei benachteiligten Jugendlichen haben wir verschiedene Instrumente geschaffen, um Vermittlungshemmnisse abzubauen. Allerdings, und auch daran besteht aufgrund unserer demografischen Entwicklung kein Zweifel, werden wir künftig nicht auf Zuwanderung verzichten können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Antwort, auch wenn sich diese leider nicht auf meine Frage speziell zum Thema Vorratsdatenspeicherung bezieht. Da Sie nach eigenem Bekunden viele Anfragen per Brief oder Mail zum Thema Vorratsdatenspeicherung erreichen und Sie zudem stellvertretendes Mitglied im Innenausschuss sind, gehe ich davon aus, dass Sie sich bereits ausführlich mit diesem Thema beschäftigt haben. Daher gestatten Sie mir bitte meine nochmalige Anfrage an Sie :

Was genau ist Ihr Standpunkt zum Thema Vorratsdatenspeicherung und wie werden Sie sich bei der morgigen Abstimmung verhalten ?

Sind Sie für den Gesetzesentwurf und wenn ja, mit welchen Argumenten begründen Sie die Notwendigkeit einer präventiven Überwachung der Bevölkerung und der damit einhergehenden Einschränkung von Pressefreiheit, Datenschutz und Privatsphäre ?

Finden Sie es wirklich mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Bevölkerung gleich dreifach "in die Zange" genommen und ausspioniert wird (durch 1. Polizei/Staatsanwaltschaft, durch 2. Nachrichtendienste [BND, MAD und nach Ratifizierung der Cybercrime-Konvention wohl auch ausländische Nachrichtendienste!] und durch 3. privatwirtschaftlichen Missbrauch / kommerzielle Verwertung der Daten / Wirtschftsspionage etc.)


Mit freundlichen Grüßen aus Chemnitz,
Antwort von Detlef Müller
5Empfehlungen
09.11.2007
Detlef Müller
Sehr geehrter Herr ,

mit der Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung setzen wir die EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht um. Dabei wird das Telekommunikationsüberwachungsrecht weiter rechtsstaatlich eingegrenzt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetz dafür Sorge getragen, dass der Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen zum Zweck der Kriminalitätsbekämpfung und dem Schutz vor schweren Straftaten mit hohen, grundrechtssichernden Schwellen verknüpft ist, so dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibt. Ich werde deshalb dem Gesetzentwurf zustimmen.

Dadurch liegen die Hürden für die Durchführung einer Telekommunikationsüberwachung in Zukunft noch höher als jetzt. Dabei gilt künftig wie bisher, dass sie – wie künftig bei jeder eingriffsintensiven verdeckten Ermittlungsmaßnahme auch – grundsätzlich nur durch einen Richter angeordnet werden darf.

Hürde Nr. 1: Vorliegen einer schweren Straftat
Neu ist dabei, dass Straftaten grundsätzlich nicht in Frage kommen, die im Höchstmaß mit weniger als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind. Die Tat muss – auch diese ausdrückliche Regelung ist neu – auch im konkreten Einzelfall schwer wiegen.

Hürde Nr. 2: Kernbereichsschutz
Eine Telekommunikationsüberwachung ist unzulässig und hat zu unterbleiben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass durch die Überwachung allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung erlangt würden.

Hürde 3: Berufsgeheimnisträgerschutz
Soll ein Berufsgeheimnisträger wegen des Ermittlungsverfahrens gegen einen Dritten, an dem er selbst in keiner Weise beteiligt ist, überwacht werden, gilt Folgendes:

Das Vertrauensverhältnis zu Seelsorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten wird absolut geschützt. Sie haben eine besondere verfassungsrechtlichen Stellung. Deshalb sind sie von allen Ermittlungsmaßnahmen ausgenommen, die sich auf die Informationen beziehen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Berufsgeheimnisträger anvertraut wurden.

Die wegen der Umsetzung künftig zu speichernden Daten sind im Wesentlichen die Verkehrsdaten, die von den Telekommunikationsunternehmen schon heute üblicherweise zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Das sind insbesondere die genutzten Rufnummern und Kennungen sowie Uhrzeit und Datum der Verbindungen. Neu hinzu kommt nur, dass bei der Mobilfunktelefonie auch der Standort (Funkzelle) bei Beginn der Mobilfunkverbindung gespeichert wird. Daten, die Aufschluss über den Inhalt der Kommunikation geben, dürfen dagegen nicht gespeichert werden.

Zu den Telekommunikationsverkehrsdaten gehören neben den Daten über Telefonverbindungen auch solche Daten, die bei der Kommunikation über das Internet anfallen. Diese müssen nach der EU-Richtlinie künftig ebenfalls gespeichert werden. Auch in diesem Bereich werden nur Daten über den Internetzugang und die E-Mail-Kommunikation gespeichert. Dabei speichert das Telekommunikationsunternehmen lediglich, welchem Teilnehmeranschluss eine bestimmte Internetprotokoll-Adresse (IP-Adresse) zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war sowie die Daten über die E-Mail-Versendung, nicht dagegen, welche Internetseiten besucht wurden oder welchen Inhalt eine E-Mail hatte.

Die Daten werden – wie bisher – nur bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert. Wie bisher schon können Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde. In diesem Beschluss legt der Richter genau fest, welche Daten das Unternehmen aus seinem Bestand herausfiltern und den Strafverfolgungsbehörden übermitteln muss.

Was Ihre Frage nach der Verwendung von Daten für die privatwirtschaftliche/kommerzielle Verwendung betrifft, so hat dies nichts mit dem Gesetzentwurf zu tun. Sicherlich wird der Gesetzgeber in Zukunft auch weiterhin ein Auge auf Praktiken von Unternehmen werfen müssen, um den Missbrauch von privaten Daten zu verhindern. Allerdings gehen auch die Bürger oftmals leichtsinnig mit privaten Daten und Fotos um, in dem sie sich damit einverstanden erklären, dass private Dinge im Internet, in Chats oder Foren veröffentlicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Müller, MdB
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Frage zum Thema Diätenerhöhung
11.11.2007
Von:

Hallo Herr Müller,
finden Sie die Erhöhung, die die Parlamentarier ja selbst festlegen dürfen, auch für angemessen?

Warum entscheidet darüber kein Volksentscheid? Ihr seid doch VOLKSVERTRETER
plus
3.900,- Steuerfreibetrag !!!
plus PENSION

Wenn ich 2.500,- Pension bekommen möchte, dann müsste ich ja 88 Jahre arbeiten. Ich bin 53 und hab schon keine Arbeit.

Wir haben eine GROSSE Koalition und die wäre in der Lage die Verfassung zu ändern (Wahlen, Volksabstimmumg etc.)
WARUM macht IHR das nicht?
Ich wohne in Ihrem Wahlkreis und hätte gedacht Sie vertreten mich.
MfG
Antwort von Detlef Müller
17Empfehlungen
12.11.2007
Detlef Müller
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei "Abgeordnetenwatch.de".

Es verwundert mich schon etwas, dass Sie mich kritisieren. Wahrscheinlich haben Sie nicht die "Freie Presse" vom 9. November, Seite 6, gelesen, als ich mich klar zum Thema Diätenerhöhung geäußert habe. Ich schicke Ihnen den Link mit, damit Sie den Artikel lesen können (s.u.)

Vielleicht ändern Sie dann Ihre Meinung. Ich verbleibe jedenfalls

mit freundlichen Grüßen

Detlef Müller, MdB

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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
13.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Müller,
ich möchte Sie doch auch noch einmal bitten, Ihre Stellungnahme zur Anfrage von Herrn Linke hier, zu konkretisieren.
Ich kann in dem Gesetzentwurf, dem Sie am geschichtsträchtigen 9. November zugestimmt haben, nun tatsächlich keine "Einschränkung des ...Überwachungsrechts" erkennen, sondern begreife ihn als eine drastische Ausweitung.
Auch die "strengen richterlichen Auflagen" sehe ich nicht, denn nur die mit "Grundrechtseingriffen von einigem Gewicht [! was bitte ist das?] einhergehenden verdeckten Ermittlungsmaßnahmen [stehen] unter dem Vorbehalt gerichtlicher Anordnung" (A.II Gesetzentwurf 9.11.)

Außerdem frage ich mich, wie "b) Abgeordnetenbestechung" in dem Gesetz als schwere Straftat bezeichnet werden kann, Abgeordnete selbst aber von der Regelung ausgenommen bleiben (mit Verlaub, das erinnert mich doch sehr an die DDR, wo auch immer nur die Bürger schuld waren...). Es werden also lieber 80 Mio Leute überwacht als 500. Halten Sie das für effizient?

Und mal ganz global gefragt: Wie erklären Sie sich denn solche Aktionen der von Ihnen nun noch mit breiteren Rechten ausgestatteten Justiz: www.tagesschau.de mal ganz zu schweigen von der Aktion gegen den Berliner Wissenschaftler Dr. Andrej Holm, die seine ganze Familie terrorisiert (für Einblick: annalist.noblogs.org /)?

Herzliche Grüße und vielen Dank für Ihre Antwort
Antwort von Detlef Müller
8Empfehlungen
13.11.2007
Detlef Müller
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei "Abgeordnetenwatch.de".

Zu Ihrem ersten Punkt: Ich habe diesem Gesetzentwurf trotz einiger Bedenken zugestimmt, weil es letztendlich Rechtspolitikern unserer Fraktion noch gelungen ist, hohe Hürden für die Umsetzung dieser problematischen Restriktionen einzuziehen. Ein generell geltender Richtervorbehalt z.B. für den Zugriff auf bei den Telekommunikationsunternehmen gespeicherte Verbindungsdaten, das ausdrückliche Verbot des Rückgriffs auf Informationen, die zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gehören, die Beschränkung des Zugriffs und der Verwertung auf "Straftaten von erheblicher Bedeutung" legen hohe Hürden fest. Auch die erfolgreichen Bemühungen der Bundesregierung, Veränderungen bei der EU-Richtlinie 2006/24/EG herbeizuführen (so war dort für die Vorratsdatenspeicherung ein Zeitraum von 36 Monaten vorgesehen), zu erreichen, ist positiv zu bewerten. Ich habe auch deshalb mit "Ja" gestimmt, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.

Zum zweiten Punkt: Hier werden Sie leider unsachlich: Ich glaube schon, dass Sie genau wissen, was mit Abgeordnetenbestechung gemeint ist. Diese muss strafbar sein. Dass Abgeordnete von der nicht von derÜberwachung erfasst werden können, hängt damit zusammen, dass sie mit persönlichen Problemen und Anliegen ihre Wähler befasst sind und/oder durch ihre Arbeit in bestimmten Ausschüssen auch über sensible Informationen/Daten verfügen können.
Macht sich allerdings ein Abgeordneter strafbar (z.B. auch Bestechung), so wird natürlich seine Immunität aufgehoben und er strafrechtlich verfolgt.

Zur dritten Frage: Soweit ich mich an Presseberichte erinnern kann, hält die Bundesanwaltschaft Andrej H. für den intellektuellen Kopf der militanten Gruppe "mg". Ob die Vorwürfe berechtigt sind, kann und will ich nicht entscheiden, und das ist auch gut so, da wir in Deutschland zwischen Politik und Justiz eine strikte Trennung haben.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Müller, MdB
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Frage zum Thema Vorratsdatenspeicherung
14.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Müller,

herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ehrlich gesagt, ich bin einigermaßen überrascht, vor allem über folgenden Satz: "Ich habe auch deshalb mit "Ja" gestimmt, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird."

Ist das Ihr Ernst? Halten Sie es tatsächlich für eine erfolgreiche Gesetzgebung, wenn diese erst vom Bundesverfassungsgericht korrigiert werden muss? Ich dachte bisher immer, vom Bundestag bestätigte Fesetzesvorlagen bedürften grundätzlich einer Konformität mit dem Grundgesetz???

Für eine Stellungnahme dazu wäre ich noch einmal sehr dankbar.
Herzliche Grüße
Antwort von Detlef Müller
5Empfehlungen
14.11.2007
Detlef Müller
Sehr geehrte Frau ,

in der Tat, sollten fast alle vom Bundestag beschlossenen Gesetze mit dem Grundgesetz konform sein. In der Realität ist dies auch der Fall. Allerdings hat es in der Geschichte öfters Klagen oder Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes gegeben, die zu Änderungen geführt haben. Der Bundestag hat am vergangenen Freitag das Gesetz der Telekommunikationsüberwachung beschlossen, obwohl sich das Bundesverfassungsgericht zum Thema Onlinedurchsuchungen in Nordrhein-Westfalen Anfang nächsten Jahres äußern wird. Inwieweit das Verfassungsschutzgesetz von NRW bestätigt wird, kann ich heute noch nicht absehen. Ich finde es ehrlich gesagt aber nicht schlimm, wenn bei so einer umstrittenen Entscheidung letztendlich noch einmal eine unabhängige Instanz ein Gesetz prüft und gegebenenfalls Änderungen einfordert. Dies ist für mich ein Zeichen für eine funktionierende Demokratie in unserem Land.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Müller, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
24.11.2007
Von:
Tim

Sehr geehrter Herr Müller,

wie beurteilen Sie als Lokführer den Arbeitskampf ihrer Kollegen?

Mit freundlichen Grüßen
Tim
Antwort von Detlef Müller
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27.11.2007
Detlef Müller
Sehr geehrter Herr ,

vom Grundsatz her habe ich natürlich Verständnis für die Forderungen meiner Kollegen.
Die Bezahlung entspricht nicht den Anforderungen, gerade im Hinblick auf den vollkommen unregelmäßigen Schichtdienst und v.a. der hohen Verantwortung für Leben und Sachgüter.
Auch sind die technischen Herausforderungen ständig gewachsen: laufende Fortbildungen, regelmäßige schriftliche Prüfungen und Tests auf Fahrsimulatoren zeugen von den Herausforderungen, denen sich ein Triebfahrzeugführer zu stellen hat.
Ja, ich unterstütze die Forderungen der Triebfahrzeugführer nach (deutlich) verbesserten Gehalts- und Arbeitszeitbedingungen.
Aber ich bin gegen einen eigenständigen Tarifvertrag für die Berufsgruppe.
Warum?
Ich habe die Eisenbahn immer als große Familie erlebt: Einer ist für den anderen da, ohne die eine Berufsgruppe könnte auch die andere ihrer Tätigkeit nicht nachkommen.
Sicher hat die Eisenbahngewerkschaft TRANSNET in den letzten Jahren zuwenig für genau die Berufsgruppe Triebfahrzeugführer getan. Die speziellen Forderungen und beruflichen Anforderungen der Lokführer wurden viel zu wenig beachtet.
Aber auch bei TRANSNET ist da inzwischen ein Umdenken zu beobachten.
Mir persönlich wäre eine Einordnung eines wie auch immer gearteten Zusatz-Tarifvertrags- mit separaten Regelungen für Zugdienstleistungen, Schichtdienst usw. für Triebfahrzeugführer wichtig.
Zumal es nicht im Sinne der Beschäftigten sein kann, wenn sich die Arbeitnehmervertretungen auseinander dividieren und einzeln agieren.
Die GdL verfolgt aus meiner Sicht ein durchschaubares, eher machtpolitisches Spiel: Es geht ihr darum, die Stärke einer relativ kleinen Gewerkschaft darzustellen. Es geht sicherlich auch darum, Mitglieder zu gewinnen, auch von anderen Gewerkschaften abzuwerben.

Sicherlich sollte jetzt über das vorgelegte Angebot der Bahn neu verhandelt werden, sicherlich ist es seitens der Bahn in finanzieller Hinsicht nachzubessern.
Aber jetzt sollte zielführend verhandelt werden- ohne ein Land und die Wirtschaft sozusagen in Geiselhaft zu nehmen.
Für die Lokführer sind bessere Arbeitszeitregelungen und eine deutlich bessere Bezahlung wichtiger als ein vollkommen eigenständiger Tarifvertrag, der von allen anderen Tarifregelungen im Bahn-Konzern abweicht.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Müller, MdB
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