Detlef Müller (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Detlef Müller
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Lokomotivführer, Ausbilder, Teamleiter (DB RegioNetz GmbH, Erzgebirgsbahn Chemnitz)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Chemnitz
Landeslistenplatz
10, Sachsen
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(...) Ich habe mich bei dieser Abstimmung an die Empfehlungen des Ausschusses gehalten und gegen die drei vorliegenden Anträge gestimmt. Die Regelsätze für Kinder werden derzeit vom Eckregelsatz der Eltern abgeleitet. Dieses Verfahren wird von fast allen Experten als unzureichend und undifferenziert bewertet. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Detlef Müller
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
29.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Müller,

anknüpfend an Ihre Beantwortung der Frage von Frau Frackowiack möchte ich
folgende Fragen an Sie richten:

1. Warum sollte sich Sinn und Wert einer Tätigkeit negativ verändern, wenn Bürger selbstständig entscheiden können, wie sie tätig werden wollen und worauf stützen Sie diese Hypothese?

2. Ist die Basis unserer Demokratie der bevormundetet Bürger, dem man nicht zutrauen kann , dass er sich selbständig in unserer Gemeinschaft einbringt?

3. Und arbeiten Sie lieber, wenn Sie kontrolliert werden oder wenn Sie in freier Entscheidung Verantwortung für Ihr Handeln übernehmen können?

4. Einige Ihrer Kollegen der Rhein-Erft SPD setzen sich mit der Idee eines Grundeinkommens auseinander, wie auf deren Webseite zu lesen ist www.erftkreis-spd.de
Anders als die SPD haben andere Parteien sich mit der Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens auseinandergesetzt. Warum tun sich die SPD so schwer damit?

5. Können Sie näher erläutern, was Sie unter "asozialer Parallelwelt" verstehen?

Beste Grüße,
Antwort von Detlef Müller
3Empfehlungen
30.09.2008
Detlef Müller
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei "Abgeordnetenwatch.de".

Was die Frage des Grundeinkommens betrifft, so wird in unserer Partei überwiegend die Meinung vertreten, dass ein Grundeinkommen unsozial und nicht finanzierbar ist. Die Gründe für unsere ablehnende Haltung habe ich ausführlich in meiner Antwort an Herrn Koppe dargelegt. Natürlich steht es trotzdem jeder SPD-Gruppierung/jedem Ortsverein frei, sich Gedanken zu machen, interessante Themen anzupacken und dies auch zur Diskussion zu stellen, dies ist Ausdruck einer lebendigen Diskussionskultur in unserer Partei.

Zu Ihrer Frage der "asozialen Parallelwelt". Dieser Begriff stammt nicht von mir, dieser Begriff gehört nicht zu meinem Sprachgebrauch. Es handelt sich um ein Zitat von Michael Schlecht von der Gewerkschaft Ver.di. Wenn Sie eine Erklärung wollen, müssen Sie sich bitte an Michael Schlecht wenden.

Zum Schluss noch etwas Grundsätzliches: Ich bemühe mich, dass ich alle Fragen, die mir bei "Abgeordnetenwatch.de" gestellt werden, zufrieden stellend und zeitnah beantworte. Ich denke, dass ich mich auch ausführlich zum Grundeinkommen geäußert habe, wie ich allerdings den Nachfragen entnehmen kann, haben die Fragensteller eine andere Position zum Grundeinkommen. Dies steht Ihnen natürlich frei, ich bitte allerdings um Verständnis, dass Sie weitere Fragen zum Thema Grundeinkommen an die zuständigen Fachpolitiker (Finanz- oder Haushaltsausschuss) unserer Fraktion oder an Ihren zuständigen Wahlkreisabgeordneten (im Falle von Herrn ist dies die ... [Änderg. der Red.] SPD-Bundestagsabgeordnete Carola Reimann) stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Müller, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
20.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Müller,

erst einmal möchte ich ein großes Lob an Sie aussprechen. Ich finde das Sie sich gut für die Bürger Ihres Wahlkreises einsetzen.indem Sie sich aktiv in Foren und Diskussionen im Internet beteiligen, obwohl Sie da manchmal ganz schön hart an gegangen werden.
Für mich sind Sie da ein Vorbild für andere Politiker, die auf Anfragen nicht antworten (siehe hier auf dieser Plattform).

Zu meiner Frage. Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen wird zum 1.1.2090 auf 15,5% angehoben.
Mir ist klar, das die Bevölkerung älter wird, die Kosten der Behandlungen steigen usw.
Aber was ist mit den Pharmakonzernen.
Die betreiben eine Preispolitik, die unkontrollierbar ist.
Wie kann es sein, ein rezeptpflichtiges Medikament in Deutschland mit Zuzahlung 70,00 € kostet, in der benachbarten Tschechischen Repulik das gleiche Medikament aber für 30,00 € zu haben ist.
Ich habe den Eindruck, dass die Pharmakonzerne auf Kosten der Beitragszahler Kasse macht?
Was kann die Politik, besonders Ihre Partei gegen diese Preisgestaltung unternehmen? Oder ist das so in Ordnung?
Antwort von Detlef Müller
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30.10.2008
Detlef Müller
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei "Abgeordnetenwatch.de" und Ihr Lob für meine politische Arbeit. In der Tat halte ich es persönlich für sehr wichtig, dass ich mit Hilfe der neuen Medien mit den Bürgern in Kontakt treten kann. Doch jetzt zu Ihrer Frage.

Ich denke, dass die Behauptung, Arzneimittel seien generell in Deutschland teurer als im Ausland, nicht richtig ist. Im Einzelfall kann ein Arzneimittel im Ausland sicher billiger sein; es hängt aber sehr von der Art des Produktes und dem Land ab.

Internationale Vergleiche sind sehr schwierig zu bewerkstelligen, denn es unterscheiden sich nicht nur die auf dem Markt befindlichen Arzneimittel. Auch die Mechanismen zur Preisbildung unterscheiden sich erheblich. Die zahlreichen Studien, die zu internationalen Preisvergleichen angefertigt worden sind, haben zu unterschiedlichen Ergebnissen geführt, deren Ergebnisse abhängig waren vom jeweiligen Auftraggeber.

Es gibt in Deutschland zahlreiche Instrumente, die die Arzneimittelpreise regulieren. So gibt es mit den Festbeträgen Erstattungsobergrenzen für Arzneimittel: Die Krankenkassen zahlen für einen Großteil der Arzneimittel nicht automatisch den Preis, den die Arzneimittelhersteller festlegen, sondern nur einen Festbetrag: Diese werden für Gruppen vergleichbarer Arzneimittel auf der Höhe der Kosten für die preisgünstigen Arzneimittel innerhalb der entsprechenden Gruppe festgesetzt. So hat der Arzt, der ein Medikament verschreiben will, die Wahl zwischen mehreren therapeutisch gleichwertigen Präparaten, die er dem Patienten auf Kosten der Krankenkasse verschreiben kann.

Neu eingeführt mit der letzten Gesundheitsreform wurde das Instrument der Kosten-Nutzen-Bewertung. Ziel ist u.a. eine differenzierte Bewertung des Arzneimittels im Vergleich zu bereits vorhandenen Therapiemöglichkeiten. Der Zugang zu neuen innovativen Arzneimitteln soll dabei gewahrt bleiben.

Perspektivisch sollten m.E. neue patentgeschützte Arzneimittel nur zeitlich begrenzt für die Versorgung zugelassen werden. Die Hersteller sollten verpflichtet werden, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor dem Ablauf der Befristung die relevanten Studien zur Durchführung einer Kosten-Nutzen-Bewertung vorzulegen. Mit einer solchen Maßnahme könnten Scheininnovationen aus dem Markt gehalten werden, die zum Teil die Arzneimittelpreise künstlich hoch halten, während gleichzeitig der finanzielle Spielraum für neue Arzneimittelinnovationen vorhanden wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Müller, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.11.2008
Von:

Hallo Herr Müller,
da ich von ihrem Abstiimungsverhalten zum BKA-Gesetz doch enttäuscht bin, muss ich fragen:
Sind sie persönlich von diesem Gesetz überzeugt und oder haben sie aus Gründen des Fraktionszwanges dafür entschieden und nicht wie ihre Kollegen in Hessen auf ihr Gewissen gehört?

Vielen Dank
Antwort von Detlef Müller
3Empfehlungen
13.11.2008
Detlef Müller
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben gestern abschließend den Gesetzentwurf zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKAG) beraten.

Ich habe dem Gesetzentwurf nach Beratung mit den Fachkollegen meiner Fraktion schließlich mit einigen Bauchschmerzen zugestimmt. Mit ausschlaggebend für diese Entscheidung war für mich, dass bei dem durch die Nachverhandlungen erzielten Kompromiss wesentliche Forderungen der SPD, wie etwa die Sicherstellung einer besonders hohen Eingriffsschwelle oder die Miteinbeziehung der engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, umgesetzt werden konnten.

Mir war bei der Abstimmung besonders wichtig, dass die Ausgewogenheit zwischen den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger auf der einen und den Sicherheitsinteressen des Staates bei der Bekämpfung von Schwerstkriminalität, und wir sprechen hier ausschließlich vom Terrorismus, gewahrt bleiben muss. Meiner Auffassung nach erfüllt der erzielte Kompromiss diese Anforderung.

Fest steht, dass alle getroffenen Regelungen allein vor dem Hintergrund einer latenten Bedrohung Deutschlands durch den internationalen Terrorismus vertretbar sind. Hinzu kommt, dass das BKA in der Praxis schon heute in entsprechenden Fällen ermittelt. Nämlich dann, wenn sich bei der Überprüfung herausstellt, dass die Grenze zur Strafbarkeit bereits überschritten war. In einem solchen Fall zieht die Bundesanwaltschaft den Fall an sich und beauftragt das BKA mit den Ermittlungen. Diesem Hin und Her wollten wir ein Ende bereiten. Wir haben deshalb bereits im Rahmen der Föderalismusreform das Grundgesetz in Art. 73 Nr. 9 a GG geändert und dem BKA die ausschließliche Präventivbefugnis zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus übertragen.

Mit dem neuen BKA-Gesetz füllen wir diese grundgesetzliche Kompetenz nun aus. Damit das BKA tatsächlich handlungsfähig ist, übertragen wir ihm mit dem neuen Gesetz die entsprechend erforderlichen polizeilichen Ermittlungsbefugnisse. Dazu gehört auch die Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung. Die Polizei der Bundesländer wenden diese Maßnahmen schon seit Jahren an. Es wäre widersinnig, wenn wir dem BKA angesichts der Schwere einer terroristischen Bedrohung weniger Ermittlungsmöglichkeiten geben würden.

Anders als herkömmlichen Ermittlungsmethoden ist die Online-Durchsuchung natürlich ein Novum. Aus der Praxis des BND wissen wir aber, dass er bei seinen auslandsbezogenen Ermittlungen über die Online-Durchsuchung bereits wichtige Erfolge erzielen konnte. Es besteht kein Zweifel daran, dass die Kommunikation von Terrorverdächtigen zunehmend konspirativer wird. Computersysteme spielen dabei eine entscheidende Rolle. Die herkömmliche Telefonüberwachung hilft hier leider nicht weiter.

Natürlich darf das BKA diese neuen Befugnisse nur unter strikter Beachtung unserer verfassungsrechtlichen Grundsätze in eng umgrenzten Fällen anwenden. Hierzu gehört auch, dass besonders eingriffsintensive Maßnahmen nur gegenüber dem Tatverdächtigen bzw. seiner Kontakt- und Begleitperson angeordnet werden dürfen. Außerdem muss der Kernbereich privater Lebenssphäre für das BKA tabu bleiben. Die Verwendung von Informationen aus diesem Kernbereich ist deshalb grundsätzlich verfassungswidrig und nicht gestattet. Daher spielte für uns die Kernbereichskontrolle eine besonders wichtige Rolle. Wir haben daher erreicht, dass abgesehen von der generell erforderlichen richterlichen Anordnung einer Online-Untersuchung jeweils drei Mitarbeiter des BKA über etwaige Verletzungen des Kernbereichs zu befinden haben. Der weisungsunabhängige Datenschutzbeauftragte des Bundeskriminalamtes hat hier eine Schlüsselrolle. Denn nicht erst bei seinem begründeten Verdacht, sondern auch schon bei Zweifeln muss ein Richter hinzugezogen werden. Diese Regelung wurde auch durch den Bundesdatenschutzbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, für geeignet befunden.
Durch diese besonderen Hürden bleiben wichtige Bürgerrechte gewahrt und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes im Gesetz erfüllt.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Müller, MdB
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Frage zum Thema BKA-Gesetz
13.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Müller,

mit Befremden verfolge ich die Innenpolitik die Herr Schily vor einigen Jahren begann und die jetzt von der großen Koalition weiter verfolgt, wenn nicht sogar überboten, wird.

Finden Sie nicht, dass die finanziellen und organisatorischen Ressourcen, welche zur vermeintlichen Sicherung vor Terrorismus verwendet werden, einen höheren Wirkungsgrad erzielen würden, wenn diese direkt in Ausstattung, Schulung und Personal der Polizei investiert würden? Vielleicht wuerden diese Mittel sogar noch mehr Leben retten, wuerde man sie in die Krebsforschung oder Bildung investieren. Besonders letzteres wird das Fundament einer demokratischen Ordnung mehr festigen als eine ver-1984-ung unserer Gesellschaft.

Leider zieht es aber die große Koalition vor durch übermäßiges Befolgen von EU-Richtlinien (Vorratsdatenspeicherung), vorrauseilendem Gehorsam (Flugdatenübermittlung) und verfassungsmäßig zweifelhafter Gesetze die Grundrechte und Freiheiten immer weiter einzuschränken. Bislang nahm ich an, es sei Aufgabe der Bundestagsabgeordneten diese zu schützen. Sind die nächsten Schritte ein Artikel 48 oder ein Ermächtigungsgesetz?

Was für einen Zweck hat die Einschränkung auf Nichtkernbereiche, wenn die Daten dennoch zunächst erfasst werden müssen? Möchten Sie, dass der gelangweilte BKA-Beamte Ihre Liebesbriefe liest? Was für einen Zweck hat die Kontrolle der Aktionen des BKA, wenn diese Kontrolle vom BKA selbst vorgenommen wird? Das Finanzamt akzeptiert auch nicht ohne weiteres meine Steuervorauszahlung, sondern rechnet das gern selbst nach. Was ist wenn die politischen und exekutiven Werkzeuge die durch ihre Gesetzgebung zur Verfügung gestellt werden in die falschen Hände geraten? Die NPD sitzt leider schon in einigen Landesparlamenten und die Aussagen einiger anderer Politiker lassen auch sehr an deren demokratischem Grundverständnis zweifeln.

viele Grüße,
Antwort von Detlef Müller
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17.11.2008
Detlef Müller
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich auf Ihre Frage, warum wir zum Beispiel eine Novellierung des BKA-Gesetzes verabschiedet haben, auf meine Antwort an Herrn Wenk verweise. Dort habe ich meine Beweggründe für die Zustimmung zur überarbeiteten BKA-Novelle dargestellt. Ich möchte auch klarstellen, dass ich der ersten Version der Novelle nicht zugestimmt hätte. In den letzten Tagen vor der Abstimmung haben unsere Fachpolitiker der Fraktion sich noch in einigen wichtigen Punkten durchsetzen können, erst dadurch blieb für mich die Verhältnismäßigkeit gewahrt. So ist insbesondere die sehr strenge Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre an vielen Stellen im Gesetz umfassend berücksichtigt worden.

Was Ihre Beispiele (BKA-Beamter liest Liebesbriefe, Finanzamt rechnet auch selbst nach) angeht, lassen Sie es mich salopp sagen, da vergleichen Sie Äpfel mit Birnen. Ich gebe Ihnen insofern recht, dass der BKA-Beamte theoretisch die Liebesbriefe lesen könnte, obwohl der Kernbereich der privaten Lebenssphäre tabu bleiben sollte. Aber, und das ist der Punkt, er könnte diese Briefe erst bei einer Überwachung nach einer zuvor erfolgten richterlichen Anweisung lesen. Ich denke, wir sind uns einig, dass die Hürden für eine richterliche Anweisung sehr hoch sind. Sollten die gesammelten Daten Anlass für einen Eingriff in den privaten Kernbereich geben, muss nicht erst bei einem begründeten Verdacht, sondern auch schon bei Zweifeln ein Richter hinzugezogen werden. Ich denke, es ist klar, dass man diese Vorgehensweise nicht mit einer Steuervorauszahlung/ Lohnsteuerjahresausgleich vergleichen kann, wo die Angaben des Steuerpflichtigen vom Finanzamt überprüft werden.

Zum Schluss noch eine persönliche Bemerkung: Ich finde Ihren Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz am Ende der Weimarer Republik für ziemlich geschmacklos.

Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller, MdB
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Frage zum Thema Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
16.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Müller,

am 13.11.08 stimmten Sie der Verlängerung des OEF-Einsatzes zu. Aus welchen Gründen haben Sie dies getan?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Detlef Müller
6Empfehlungen
17.11.2008
Detlef Müller
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich habe in der letzten Woche der Verlängerung der deutschen Beteiligung an der OEF-Mission (Operation Enduring Freedom) sowie der Mission Operation Active Endeavor (OAE) zugestimmt.
Es ist in letzter Zeit zu beobachten, dass die Taliban verstärkt aktiv sind. Leider haben sich die Angriffe in letzter Zeit auch gegen deutsche Soldaten gerichtet. Das zeigt uns, dass die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus weiterhin andauert und den Einsatz der internationalen Gemeinschaft erforderlich macht.
Wir haben das entsprechende Mandat der deutschen Beteiligung auf 13 Monate verlängert, also bis zum 15. Dezember 2009. Dann wird der neue Bundestag über den weiteren Einsatz entscheiden. Die Bundesmarine ist im Rahmen des OEF-Mandates am Horn von Afrika sowie angrenzender Seegebiete eingesetzt. Auch im Mittelmeer ist die deutsche Marine aktiv, dort im Rahmen der OAE. Künftig wird die Obergrenze des deutschen Personals für beide Missionen von 1400 auf höchstens 800 abgesenkt. Außerdem wird künftig darauf verzichtet, 100 Spezialkräfte der KSK im Rahmen von OEF bereit zu stellen. Das heißt, dass im Rahmen der OEF-Mission keine deutschen Soldaten mehr auf afghanischem Boden stationiert sind. Wir legen stattdessen den Schwerpunkt unserer Beteiligung in Afghanistan ausschließlich auf die ISAF-Mission.

Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller, MdB
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