Detlef Müller (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Detlef Müller
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Lokomotivführer, Ausbilder, Teamleiter (DB RegioNetz GmbH, Erzgebirgsbahn Chemnitz)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Chemnitz
Landeslistenplatz
10, Sachsen
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Eine einheitliche Steuernummer kann grundsätzlich nicht jeder Art von unzulässiger Selbstbereicherung vorbeugen. Es ist generell nicht möglich, allen Formen von Betrug gesetzlich entgegen zu wirken. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Ordentliches Mitglied
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Stellvertretendes Mitglied
Inneres
Stellvertretendes Mitglied
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Fragen an Detlef Müller
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Frage zum Thema Internetsperren
02.08.2009
Von:

Ich habe aufmerksam ihre Antwort zu der Frage von Herrn Bochmann gelesen, vor allem der Bezug auf eine rechtsstaatliche Ordnung im Kampf gegen Kinderpornographie mit dem Argument der Unmöglichkeit einer Strafverfolgung im Ausland unter Berufung auf Experten, welche jedoch kann man mehreren Quellen glauben ebenso Ergebnisse veröffentlicht haben nachdem diese Strafverfolgung durchaus möglich ist.
Meine Frage bezieht sich nun auf den Punkt dass eben diese Gesetzesvorlage aktuelle verfassungsrechtliche Bedenken auslöst, einerseits auf EU Ebene sowie von ehemaligen Bundesrichtern und daher für mich von Interesse ist wie Sie diese Lage unter den aktuellen Gegebenheiten eventuell neu beurteilen.
Ich bitte zu beachten dass dies nicht eine inhaltliche Frage zur Gesetzesvorlage ist, da dies schon beantwortet wurde, viel mehr ist für mich von primärem Interesse wie Sie diese verfassungsrechtlichen Bedenken beurteilen und ob dieses Gesetz bzw. diese Vorlage noch als tragbar erachtet werden können.
Antwort von Detlef Müller
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05.08.2009
Detlef Müller
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie Sie vielleicht wissen, wurde von den Verfassern der Internetpetition gegen eine Zugangserschwerung im Internet eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. Ich bin weiterhin davon überzeugt, dass die Zustimmung zum Gesetzentwurf nach allen Abwägungen die richtige Entscheidung war. Sollte das Bundesverfassungsgericht anderer Ansicht sein, so wird man das Urteil akzeptieren. Mir steht es allerdings nicht zu, bereits im Vorfeld, wenn vor allem noch nicht mal eine Klage vorliegt, eine Vermutung über eine Entscheidung des BVG abzugeben.

Zur Problematik empfehle Ihnen einen Kommentar von Christian Rath in der TAZ (!) vom 19.6.2009: "Internetsperren können in der jetzt beschlossenen Form kaum für andere Zwecke missbraucht werden. Ein unabhängiges Kontrollgremium wird einschreiten, wenn das BKA andere Inhalte als Kinderpornografie auf die Sperrliste setzt. Betroffene Webseiten-Betreiber werden klagen, wenn legale Angebote gesperrt und interessierte Surfer auf eine Stoppseite umgeleitet werden. Außerdem enthält das gestern beschlossene Gesetz ein ausdrückliches Verbot, die Sperrtechnik für zivilrechtliche Ansprüche, etwa von Musik- und Filmindustrie, einzusetzen. Dank der massiven Kritik wurden also viele Schlupflöcher gestopft."

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Müller, MdB
Ergänzung vom 05.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wie Sie vielleicht wissen, wurde von den Verfassern der Internetpetition gegen eine Zugangserschwerung im Internet eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. Ich bin weiterhin davon überzeugt, dass die Zustimmung zum Gesetzentwurf nach allen Abwägungen die richtige Entscheidung war. Sollte das Bundesverfassungsgericht anderer Ansicht sein, so wird man das Urteil akzeptieren. Mir steht es allerdings nicht zu, bereits im Vorfeld, wenn vor allem noch nicht mal eine Klage vorliegt, eine Vermutung über eine Entscheidung des BVG abzugeben.
Zur Problematik empfehle Ihnen einen Kommentar von Christian Rath in der TAZ (!) vom 19.6.2009: "Internetsperren können in der jetzt beschlossenen Form kaum für andere Zwecke missbraucht werden. Ein unabhängiges Kontrollgremium wird einschreiten, wenn das BKA andere Inhalte als Kinderpornografie auf die Sperrliste setzt. Betroffene Webseiten-Betreiber werden klagen, wenn legale Angebote gesperrt und interessierte Surfer auf eine Stoppseite umgeleitet werden. Außerdem enthält das gestern beschlossene Gesetz ein ausdrückliches Verbot, die Sperrtechnik für zivilrechtliche Ansprüche, etwa von Musik- und Filmindustrie, einzusetzen. Dank der massiven Kritik wurden also viele Schlupflöcher gestopft."

Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
10.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Müller,

ich würde gerne wissen, ob soziale und ökologische Kriterien im öffentlichen Beschaffungswesen Berücksichtigung finden. Wird beim Einkauf z.B. von Büromaterialien, Kaffee, etc. für den Bundestag auf Nachhaltigkeit, gerechte Löhne und Arbeitszeiten geachtet ?
Wenn nein, warum nicht? Würden Sie sich als Abgeordneter für faire Beschaffung einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Detlef Müller
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15.09.2009
Detlef Müller
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch.

Natürlich unterstütze ich die Forderung nach der Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien im öffentlichen Beschaffungswesen.

Im Regierungsprogramm der SPD ist verankert, dass wir sozial gerecht, fair verteilt, nachhaltig und ökologisch verantwortlich handeln wollen.

Dabei stehen wir weiterhin zum Prinzip eines freien und fairen Welthandels. Die Bewältigung der Wirtschaftskrise darf aber nicht zu einer Abschottung und Protektionismus führen. Gerade die Entwicklungsländer wären die ersten Leidtragenden. Im Rahmen der WTO-Entwicklungsrunde muss den armen Ländern eine bessere Teilhabe am Welthandel ermöglicht und die Agrarexportsubventionen müssen beendet werden. Soziale und ökologische Mindeststandards sollten verbindlich in das Regelwerk der WTO aufgenommen werden. Eins ist klar: Die Globalisierung der Märkte verlangt dringender denn je nach politischer Globalisierung, nach gemeinsamer politischer Gestaltung und fairen Regeln.

Damit die sozialen und ökologischen Anforderungen auch in die Tat umgesetzt werden, sollte das öffentliche Beschaffungswesen von Bund, Ländern und Kommunen mit gutem Beispiel vorangehen.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Müller, MdB
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Frage zum Thema Soziales
16.09.2009
Von:

Lieber Detlef!

Diese Petition liegt dem Bundestag vor. Ich habe ihr zugestimmt.

Wie stehst Du dazu? Kannst du ihr ebenfalls zustimmen?

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... sofort die Sanktionen nach § 31 SGB II abzuschaffen.

Begründung
Begründung: § 31 SGB II verletzt die Menschenwürde und die Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit und wandelt die gebotenen Hilfestellungen des Staates zu Zwangsmaßnahmen um. Abzüge vom absoluten Lebensminimum können nur durch Hungern kompensiert werden. Die Sanktionierung mit Hunger oder mit gesellschaftlicher Ausgrenzung steht auf derselben Stufe wie die Sanktionierung durch unmittelbare staatliche Gewalt.

Näheres unter www.sanktionsmoratorium.de
Antwort von Detlef Müller
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18.09.2009
Detlef Müller
Lieber ,

danke für Deine Anfrage bei "abgeordnetenwatch.de". Von den Leistungsempfängern von ALG II wird erwartet, dass Sie selbst alles tun, um die Abhängigkeit von staatlicher Hilfe - und damit die finanzielle Belastung der Gemeinschaft - so schnell wie möglich zu beenden. Wirkt der Leistungsempfänger bei seiner Eingliederung in Arbeit nicht in dem geforderten Maß mit, können Sanktionen in Form von Minderungen des Arbeitslosengeldes II folgen, diese Sanktionen können soweit gehen, dass es zum gesamten Wegfall der Leistungen kommt. Ich unterstütze durchaus Deine berechtigten Bedenken zu diesem Paragraphen, weil dieser Paragraph, wenn er von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ARGEn rigide ausgelegt wird, die Gefahr birgt, die Existenzängste der Betroffenen in einer unverhältnismäßigen Art und Weise zu schüren. Aus diesem Grund plädiere ich dafür, dass der § 31 überarbeitet wird. Er sollte m. E. nur dann Anwendung finden, wenn wirklich grobe oder mehrfache Pflichtverletzungen vorliegen.

Viele Grüße

Detlef Müller, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.09.2009
Von:

Herr Müller,

fühlen Sie sich heute an einem Tag, an dem sogar eine Großstadt wie CHemnitz an die Union gefallen ist, als Verlierer? Haben Sie aus Ihrer Sicht während Ihrer Mandatszeit zu wenig für Chemnitz getan? Liegt Ihre Niederlage womöglich daran, dass Sie zB für einen ICE-Anschluss in Chemnitz geworben haben, anschließend aber die Tiefensee-Mehdorn-SPD-Bahn Chemnitz total vom Fernverkehr abgekoppelt hat, so dass weder der IR nach Berlin noch die IC-Verbindung weiter in Betrieb sind? Was hätten Sie besser machen können? Wird die SPD Sie 2013 wieder aufstellen oder würden Sie selbst andere, womöglich durchsetzungsstärkere Kandidaten empfehlen?

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