Sehr geehrter Herr

,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wie Sie vielleicht wissen, wurde von den Verfassern der Internetpetition gegen eine Zugangserschwerung im Internet eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. Ich bin weiterhin davon überzeugt, dass die Zustimmung zum Gesetzentwurf nach allen Abwägungen die richtige Entscheidung war. Sollte das Bundesverfassungsgericht anderer Ansicht sein, so wird man das Urteil akzeptieren. Mir steht es allerdings nicht zu, bereits im Vorfeld, wenn vor allem noch nicht mal eine Klage vorliegt, eine Vermutung über eine Entscheidung des BVG abzugeben.
Zur Problematik empfehle Ihnen einen Kommentar von Christian Rath in der TAZ (!) vom 19.6.2009: "Internetsperren können in der jetzt beschlossenen Form kaum für andere Zwecke missbraucht werden. Ein unabhängiges Kontrollgremium wird einschreiten, wenn das BKA andere Inhalte als Kinderpornografie auf die Sperrliste setzt. Betroffene Webseiten-Betreiber werden klagen, wenn legale Angebote gesperrt und interessierte Surfer auf eine Stoppseite umgeleitet werden. Außerdem enthält das gestern beschlossene Gesetz ein ausdrückliches Verbot, die Sperrtechnik für zivilrechtliche Ansprüche, etwa von Musik- und Filmindustrie, einzusetzen. Dank der massiven Kritik wurden also viele Schlupflöcher gestopft."
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller, MdB
Ergänzung vom 05.08.2009
Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wie Sie vielleicht wissen, wurde von den Verfassern der Internetpetition gegen eine Zugangserschwerung im Internet eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. Ich bin weiterhin davon überzeugt, dass die Zustimmung zum Gesetzentwurf nach allen Abwägungen die richtige Entscheidung war. Sollte das Bundesverfassungsgericht anderer Ansicht sein, so wird man das Urteil akzeptieren. Mir steht es allerdings nicht zu, bereits im Vorfeld, wenn vor allem noch nicht mal eine Klage vorliegt, eine Vermutung über eine Entscheidung des BVG abzugeben.
Zur Problematik empfehle Ihnen einen Kommentar von Christian Rath in der TAZ (!) vom 19.6.2009: "Internetsperren können in der jetzt beschlossenen Form kaum für andere Zwecke missbraucht werden. Ein unabhängiges Kontrollgremium wird einschreiten, wenn das BKA andere Inhalte als Kinderpornografie auf die Sperrliste setzt. Betroffene Webseiten-Betreiber werden klagen, wenn legale Angebote gesperrt und interessierte Surfer auf eine Stoppseite umgeleitet werden. Außerdem enthält das gestern beschlossene Gesetz ein ausdrückliches Verbot, die Sperrtechnik für zivilrechtliche Ansprüche, etwa von Musik- und Filmindustrie, einzusetzen. Dank der massiven Kritik wurden also viele Schlupflöcher gestopft."
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller, MdB