Cornelia Conrad (FDP)
Abgeordnete Schleswig-Holstein 2009-2012
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Cornelia Conrad
Geburtstag
-
Berufliche Qualifikation
Realschullehrerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Rendsburg-Ost
Landeslistenplatz
-, über Liste eingezogen
(...) Auch kann ich Sie beruhigen. Es gibt innerhalb der FDP keine Differenzen zum Thema längeres gemeinsames Lernen. Aus unserer Sicht müssen Kinder und Jugendliche entsprechend ihrer individuellen Begabungen und Neigungen gefördert werden. (...)
Parlamentarische Arbeit
Fragen an Cornelia Conrad
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Integration
03.08.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Conrad,

Ich bin Dolmetscherin und Übersetzerin für Finnisch-Deutsch-Finnisch, zur Zeit aber nur in Finnland, noch nicht in Schleswig-Holstein vereidigt/ermächtigt. Finnland ist EU-Mitglied und daher haben Finnen nicht so große Probleme mit der Integration. Dennoch unterstütze ich die Initiative des Dolmetschertreffens und finde es an der Zeit, einen Kommunalen Dolmetschdienst einzurichten.

Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang folgende Fragen an Sie:

Wie stehen Sie zur Einrichtung eines solchen Kommunalen Dolmetschdienstes?
Die Anforderung im Grundgesetz, dass niemand wegen seiner Sprache diskriminiert werden darf, könnte auf diese Weise eher durchgesetzt werden, finden Sie nicht auch?
Könnten unsere Behörden mit Hilfe eines kommunalen Dolmetschdienstes nicht auch ihrer Beratungspflicht für alle Bürger besser nachkommen?
Könnte man so nicht durch so einen Dolmetschdienst Missverständnissen nach falsch gedolmetschten Gesprächen, z. B. mit Patienten, vorbeugen und dadurch letzlich Kosten einsparen, weil die Folgekosten solcher "Missverständnisse" für die Allgemeinheit erheblich höher sind?
Finden Sie nicht auch, dass nicht nur kriminelle Ausländer ein Anrecht auf einen Dolmetscher haben sollten?

Ich freue mich auf eine Antwort,
mit freundlichen Grüßen

Antwort von Cornelia Conrad
bisher keineEmpfehlungen
16.08.2011
Cornelia Conrad
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Gedanken zum kommunalen Dolmetschdienst. Sicherlich wäre eine solche Einrichtung wünschenswert, um den Zugang zur Verwaltung zu erleichtern.
Dennoch halte ich es für schwierig, in der derzeitigen finanziellen Lage diese Idee auch in den Kommunen umzusetzen. In den Zeiten verstärkter Konsolidierungsbemühungen stehen die Kommunen vor dem großen Problem, ihre Haushalte zukunftsfähig zu gestalten. Dabei müssen sie schon jetzt große Anstrengungen leisten, um die bestehenden freiwilligen Angebote in ihren Gemeinden aufrecht zu erhalten. Aus meiner Sicht wird es daher leider zur Zeit nicht möglich sein, einen solchen Dienst aufzubauen, der aufgrund seiner vielfältigen Anforderungen und der Vielzahl der zu dolmetschenden Sprachen in seinen Kosten schwer zu beziffern wäre. Angesichts dieser Mammutaufgabe sehe ich auch die möglichen Einsparpotentiale in keinem angemessenen Verhältnis.

Für uns als Landesgesetzgeber ist es darüber hinaus schwierig, den Kommunen eine entsprechende Regelung zwingend vorzuschreiben. In einem solchen Fall würde für uns das so genannte Konnexitätsprinzip greifen und das Land müsste entsprechend die Kosten für diesen Dienst übernehmen. Auch wir haben in Verantwortung für die Zukunftsfähigkeit unseres Landeshaushaltes und unter dem Eindruck der beschlossenen Schuldenbremse schmerzhafte Einschnitte machen müssen und Kürzungen in verschiedenen Bereichen vorgenommen, so dass mir auch auf Landesebene ein so ambitioniertes Projekt schwer realisierbar erscheint.

Die Kommunen sind von sich aus bestrebt, allen Bürgern den Zugang zu Informationen zu gewährleisten. Insofern finde ich die Aussagen, nur kriminelle Ausländer hätten Anrecht auf einen Dolmetscher, etwas überzogen. In unserem Rechtsstaat gehört es nach meinem Verständnis dazu, dass in einem fairen und offenen Prozess der Angeklagte sich auch angemessen zu Beschuldigungen äußern kann. Dies muss durch entsprechende Übersetzungsdienste gewährleistet sein, um den Ansprüchen internationaler Standards gerecht zu werden.

Im Moment sehe ich Ihr Anliegen als wünschenswert an, mag Ihnen aber unter dem Eindruck der geschilderten Umstände keine Hoffnung auf eine zeitnahe Umsetzung machen.

Mit freundlichen Grüßen

Cornelia Conrad, MdL
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Schulen
11.01.2012
Von:

Hallo, Frau Conrad,

- endlich - Glückwunsch zum Mut und Inhalt Ihrer Aussage zum gemeinschaftlichen Lernen. Sie wissen natürlich, wovon Sie reden, werden dafür aber sicher nicht die uneingeschränkte Freude Ihrer Parteikollegen Klug und Kubicki haben.
Meine Frage: Sehen Sie eine Möglichkeit das - m.E. gar nicht vorhandene - Konzept für das gemeinschaftliche Lernen - außer in dem gemeinsamen Klassenraum - das von Ihnen zurecht als "absoluter Murks" bezeichnet wird, für die Öffentlichkeit evtl.in einem Interview einmal zu definieren bzw. entsprechend zu kritisieren?
Für diesen pädagogischen Unsinn fehlt doch jede Konzeption und Voraussetzung wie z. B. Studiengang und Studieninhalte für die Lehrkräfte, Pädagogische Richtlinien für den Unterricht, Struktur einer Schullaufbahn und Schulabschluss, Struktur einer Lehrerlaufbahn/Lehrerbesoldung, Vorbereitungskonzept für eine Tätigkeit als Schulleiter.
Bei aller Freiheit, die die FDP will, sollte man unsere Kinder nicht dem Spielball der persönlichen Eingeninitiative einer Lehrkraft überlassen.
Die FDP könnte das sicher zu einem zugkräftigen Wahlthema machen, wenn sie es richtig darstellt.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Cornelia Conrad
2Empfehlungen
03.02.2012
Cornelia Conrad
Sehr geehrter Herr ,
 
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich freue mich, dass Ihnen meine sehr pointierte Aussage gefällt. Auch kann ich Sie beruhigen. Es gibt innerhalb der FDP keine Differenzen zum Thema längeres gemeinsames Lernen. Aus unserer Sicht müssen Kinder und Jugendliche entsprechend ihrer individuellen Begabungen und Neigungen gefördert werden. Ein differenziertes Bildungssystem bietet, verbunden mit einer motivierten und qualifizierten Lehrerschaft, die besten Voraussetzungen, um diesen Bildungsauftrag zu erfüllen. Entsprechend haben wir das Schulgesetz geändert und an Gemeinschaftsschulen die Bildung von abschlussbezogenen Klassen wieder ermöglicht. Weiterhin haben wir die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern weiter verbessert, um die Bildungsqualität zu erhöhen. So wurde die Betreuung der Lehramtsanwärter im Referendariat durch Studienleiter wesentlich erhöht und im Fachgebiet Pädagogik, was von Rot-Grün abgeschafft wurde, wieder eingeführt.
Lassen Sie mich auch darauf hinweisen, dass mögliche Vorteile des längeren gemeinsamen Lernens wissenschaftlich nicht belegt sind. Vielmehr zeigen aktuelle, öffentlich einsehbare Vergleichsstudien (z.B. Bildungsmonitor, Lernatlas), dass Bundesländer, welche das längere gemeinsame Lernen praktizieren (z.B. das rot-rote Brandenburg), schlechter abschneiden als Bundesländer mit differenziertem Schulsystem. Unsere Bildungspolitik grenzt sich klar davon ab. Wir setzen auf Verlässlichkeit, Qualität und Chancengerechtigkeit im Bildungssystem und nicht auf Schulstruktur- und Ideologiedebatten.
 
Mit bestem Gruß
Cornelia Conrad
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Cornelia Conrad
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.