Clemens Binninger (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Clemens Binninger
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Polizeioberrat a.D., Referent für Innen- und Sicherheitspolitik
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Böblingen
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
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(...) Grundsätzlich begrüße ich, dass Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble eine gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Computern schaffen will. Das Internet spielt heute nicht nur bei der Terrorabwehr, sondern auch für den Bereich der Kinderpornografie, der rechtsextremen Propaganda, der Wirtschaftskriminalität und des Menschenhandels eine wesentliche Rolle. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Clemens Binninger
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Frage zum Thema Gesundheit
11.12.2006
Von:

Unsere 18jährige Tochter hat im Sommer gejobbt. War für diese Zeit selbst krankenversichert und ist jetzt wieder als Studentin familienversichert.
Ab dem 02.01.2006 hat sie einen neuen sozialversicherungspflichtigen Job und wollte eine günstigere Krankenkasse wählen als die bisherige. Nach Auskunft der Krankenkasse ist sie aber 18 Monate an die erste Krankenkasse gebunden. Ist das richtig?
Antwort von Clemens Binninger
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12.12.2006
Clemens Binninger
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Email. Es ist davon auszugehen, dass die Krankenkasse sie richtig informiert hat. Wenn das Bruttoeinkommen Ihrer Tochter als Arbeitnehmerin unter 46.800 Euro liegt, muss sie sich zwangsweise in einer gesetzlichen Kasse versichern. Aber immerhin hat sie die freie Kassenwahl: Sie kann die Mitgliedschaft dann immer zum Ende des übernächsten Monats beenden. Eine Kündigung ist immer nur dann möglich, wenn Sie bei Ihrer derzeitigen Kasse mindestens 18 Monate lang versichert waren. Zur Sicherheit sollten Sie sich an eine Verbraucherzentrale wenden, deren Beratungsangebote und Kontaktmöglichkeiten Sie im Internet ( www.vz-bawue.de ) finden. Selbstverständlich stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung. Sie können sich diesbezüglich auch direkt an mich per Email ( clemens.binninger@bundestag.de ) wenden oder über meine Homepage www.clemens-binninger.de Kontakt zu mir aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
17.12.2006
Von:

Warum hat die Gesundheitsreform auch Auswirkungen auf die Privatversicherten? Was können die Privatversicherten dafür, wenn die gesetzlichen Krankenkassen bankrott sind. Wieso kann von Privatversicherten Solidaritätsopfer gefordert werden? Ich habe als Rentner selbst mit meiner finanziellen Situation zu kämpfen und habe kein Geld für sozialistische Experimente!
Antwort von Clemens Binninger
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18.12.2006
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail. Vorab gestatten Sie mir den Hinweis, dass Sie mich auch direkt per Mail clemens.binninger@bundestag.de erreichen können; ebenso können Sie mich über meine Homepage (www.clemens-binninger.de) erreichen, dort finden Sie auch meine übrigen Kontaktdaten.

Nun aber zu Ihrer Kritik an der Einbeziehung der Privaten Krankenversicherungen (PKV) in die Gesundheitsreform. Die PKV funktioniert als eines der wenigen marktwirtschaftlich ausgerichteten Teilsysteme in unserem Gesundheitswesen insgesamt gut. Die Union hat daher auf den Erhalt der PKV auch gegen erhebliche Widerstände bei der SPD bestanden und eine Zerschlagung des privaten Krankenversicherungssystems verhindert. Dennoch existiert an verschiedenen Punkten auch bei der PKV Reformbedarf. Die Gesundheitsreform geht auch im Bereich der privaten Krankenversicherung die Probleme an. Nehmen wir beispielsweise den Aspekt der Portabilität der Altersrückstellungen: Wer im Alter seine Versicherung wechseln möchte, kann dies nur mit erheblichen finanziellen Einbußen tun. Das ist alles andere als wettbewerbs- und verbraucherorientiert, sondern ein Quasi-Zwangssystem. Die Gesundheitsreform schafft hier die Möglichkeit, Altersrückstellungen bei einem Versicherungswechsel mitzunehmen, was im elementaren Interesse des Versicherten liegt.

Ein weiterer Aspekt ist der Basistarif. Mit dem Basistarif soll allen freiwillig gesetzlich Versicherten ein Einstieg in die private Krankenversicherung erleichtert werden. Außerdem soll er Menschen, die vormals privat versichert waren, aber aufgrund finanzieller Problemen etwa in Folge von Arbeitslosigkeit ihren Versicherungsschutz verlieren, eine angemessene Gesundheitsversorgung ermöglichen. Das private Krankenversicherungssystem wird gestärkt, indem es für eine breitere Zahl von Menschen attraktiver gemacht wird.

Der Basistarif orientiert sich an dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und wird je nach Alter und Geschlecht unterschiedlich hoch sein, die Höchstgrenze von 500 € im Monat aber nicht überschreiten. Ein Risikozuschlag ist nicht vorgesehen. Damit wird ein Element des solidarischen Ausgleichs unter den privat Versicherten eingeführt – in einer Zeit in der auch für viele privat Versicherte, das Risiko von Arbeitslosigkeit groß ist. Auch in Zukunft hat dabei jeder die Möglichkeit, jenseits des Basistarifs den Leistungskatalog seiner privaten Krankenversicherung frei zu bestimmen. Von einer Einheitsversicherung oder der Abschaffung der privaten Krankenversicherung kann also keine Rede sein – auch wenn die Versicherungskonzerne gerne davon sprechen.

Bei aller – zum Teil berechtigten – Kritik vermisse ich in der Debatte u. a. von Seiten der Versicherungen eigene, praktikable Vorschläge zur Lösung der Probleme, vor denen wir in der Gesundheitspolitik stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
20.12.2006
Von:

Wird das Rauchen jetzt in Baden Würtemberg verboten??
Bzw. auf 18 Jare heraufgestufft?
Antwort von Clemens Binninger
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21.12.2006
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

recht herzlichen Dank für Ihre Mail. Vorab gestatten Sie mir den Hinweis, dass Sie mich auch direkt per Mail ( clemens.binninger@bundestag.de ) erreichen können; ebenso können Sie mich über meine Homepage (www.clemens-binninger.de) erreichen, dort finden Sie auch meine übrigen Kontaktdaten.

Gerne bin ich bereit, Ihnen meine Einstellung zur Frage eines generellen Rauchverbots in Deutschland zu beantworten, allerdings sollten Sie sich hinsichtlich der Haltung des Landes Baden-Württemberg an den für Sie zuständigen Landtagsabgeordneten Paul Nemeth MdL wenden. In meiner Funktion als Bundestagsabgeordneter kann ich Ihnen nur die Möglichkeiten, die der Bund hat aber auch meine persönliche Meinung zu dieser Thematik mitteilen.

Vorneweg: Ich unterstütze ein generelles Rauchverbot.
Solange es dafür noch keine parlamentarische Mehrheit gibt, befürworte ich jede sinnvolle Maßnahme, die uns diesem Ziel näher bringt. Dazu gehören:

(a) Rauchverbote: Ich bin ich davon überzeugt, dass Rauchverbote am wirksamsten dort sind, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten, in Kindertagesstätten, in Schulen und in Einrichtungen der Jugendarbeit. Ein Gesetzentwurf in Bayern, der dies vorsieht, ist ein Ansatz, der in allen Bundesländern umgesetzt werden sollte. Wenn es uns gelingt, Jugendlichen erst gar keine Gelegenheit zum Tabakkonsum zu geben, wird sich langfristig auch die Raucherquote bei Erwachsenen deutlich rückläufig entwickeln.

(b) Jugendschutz und Tabakwerbeverbot: Die Gesundheitsministerkonferenz setzt sich für eine stringente Kontrolle der verschärften Abgabevorschriften für Zigaretten an Jugendliche einschließlich der ab Januar 2007 geltenden Alterskontrollen an Zigarettenautomaten ein. Zudem fordert sie die Bundesregierung auf zu prüfen, ob im Interesse des Jugendschutzes z.B. ein generelles Verbot von Zigarettenautomaten möglich sei. Wir haben darüber hinaus in der ersten Sitzungswoche im Oktober das EU-Tabakwerbeverbot umgesetzt. Auch das ist ein für mich wichtiger Schritt.

(c) Selbstverpflichtung: Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hat im März 2005 mit Bundesgesundheitsministerin Schmidt und der damaligen Drogenbeauftragten Frau Caspers-Merk eine freiwillige Vereinbarung geschlossen mit dem Ziel, den Nichtraucherschutz in Gaststätten zu verbessern. Jetzt muss die Umsetzung dieser Vereinbarung im Blick behalten werden. Übrigens zeigen Studien, dass sich das Rauchverbot nicht negativ auf den Umsatz der betroffenen Gastronomiebetriebe ausgewirkt hat. Gerade Bars, die neben Getränken auch Speisen anbieten, verzeichnen seitdem sogar Umsatzsteigerungen.

(d) Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen: Bundesverbraucherschutzminister Seehofer und Bundeskanzlerin Angela Merkel haben ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen angekündigt. Ich unterstütze dieses Vorhaben.

Ich möchte Sie aber auch darüber informieren, dass gesetzliche Regelungen zum Nichtraucherschutz rechtlich nicht ganz einfach umzusetzen sind: Ein Schutz vor Passivrauchen in öffentlichen Gebäuden, hier insbesondere in Schulen, Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, sowie im öffentlichen Nahverkehr, wird aktuell von vielen Seiten gefordert. Für diesen Bereich ist allerdings nicht ausschließlich Bundes- sondern auch Landesrecht einschlägig. Hierzu haben die Gesundheitsminister der Länder im Rahmen ihrer letzten Gesundheitsministerkonferenz Ende Juni 2006 einstimmig beschlossen, mit weitreichenden Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden den Nichtraucherschutz in Deutschland zu verbessern. Die Union wird sich dafür einsetzen, dass hier möglichst einheitliche Regelungen auf Landesebene getroffen werden.Ebenfalls unterschiedliche gesetzliche Regelungen existieren für den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz, hier insbesondere im Bereich der Gaststätten. Das Gaststättenrecht ist im Rahmen der Föderalismusreform auf die Länder übertragen worden. Dort liegt insbesondere auch die Regelungskompetenz für den öffentlichen Dienst der Länder und deren Einrichtungen. Gleiches gilt für den öffentlichen Nahverkehr. In der bundesweiten Arbeitsstättenverordnung ist bereits ein Nichtraucherschutz verankert, der allerdings nicht für Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr gilt.

Beim Nichtraucherschutz geht es um Gesundheit, Jugendschutz und die Kosten für unser gemeinsam getragenes Gesundheitswesen. Die Diskussion darüber, wer für die Gesetzgebung zuständig ist, halte ich für Scheingefechte. Selbst wenn wir, wie aktuell, sowohl beim Bund als auch bei den Ländern Gesetzgebungskompetenz haben, hindert das niemanden daran, für seinen Zuständigkeitsbereich ein gesetzliches Rauchverbot zu erlassen. Man muss es nur wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger MdB
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Frage zum Thema Soziales
20.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Binninger,

im Rahmen des Gemeinschaftskunde-Unterrichts haben wir uns mit Parteinen beschäftigt und es sind einige Fragen aufgekommen.
Warum ist die CDU gegen die Homoehe? Meiner Meinung nach haben auch Schwule und Lesben ein Recht darauf zu heiraten, wenn sie sich lieben!

Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Antwort von Clemens Binninger
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21.12.2006
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Vorab gestatten Sie mir den Hinweis, dass Sie mich auch direkt per Mail ( clemens.binninger@bundestag.de ) erreichen können; ebenso können Sie mich über meine Homepage (www.clemens-binninger.de) erreichen, dort finden Sie auch meine übrigen Kontaktdaten.

Nun aber zu Ihrer Frage nach der Haltung der Union zur sog. "Homoehe". Grundsätzlich gilt: Wir haben die Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Jahre 2001/2002 nicht mitgetragen, akzeptieren aber die von Rot-Grün damals getroffene Entscheidung, deshalb wird es unter einer CDU-geführten Bundesregierung hier auch keine Änderungen geben.

Ich lehne dennoch eine komplette Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften mit der Ehe ab. Unsere Verfassungsväter haben den Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz zu Recht begründet: Dieser "besondere Schutz von Ehe /und/ Familie" bedeutet ein *Privileg*. Damit verbunden sind beispielsweise Steuererleichterungen. Die staatsphilosophische Begründung für dieses Privileg für Ehe und Familie liegt verkürzt gesagt in der Auffassung, dass aus der (heterosexuellen) Verbindung zweier Menschen natürlicherweise die Familie hervorgeht: Die Ehe als Urzelle der Familie, die Familie als Keimzelle des Staates; insofern hat der Staat ein natürliches Interesse an der Privilegierung der Ehe. Dieser Ehebegriff unserer Verfassung ist tief in der europäischen Kultur verwurzelt.

Alle anderen Gemeinschaften von Menschen werden demzufolge lediglich *nicht privilegiert*, natürlich aber akzeptiert. Von der rechtlichen Seite kann von einer "Diskriminierung" homosexueller Partnerschaften keine Rede sein. Ich warne eindringlich davor, anzunehmen, dass die *Nicht-Privilegierung* bestimmter Gruppen eine *Diskriminierung* sei.

Überlegen Sie sich doch einmal, dass bei einer rechtlichen Gleichsetzung homosexueller Paare mit der Ehe auch alle anderen Verantwortungsgemeinschaften den Anspruch auf staatliche Privilegierung fordern müssten: Geschwister die zusammenleben, Schwiegermutter und Schwiegertochter, Witwer und Sohn – unser Recht unterscheidet eben nicht nach der sexuellen Orientierung der Bürgerinnen und Bürger. Soll dieses Kriterium tatsächlich zur Grundlage der staatlichen Privilegierung gemacht werden?
Niemals zuvor ist auf deutschem Boden ein so hohes Maß an Freiheit, Selbstbestimmung und Pluralismus verwirklicht worden, wie heute! Die fast schon revolutionäre Veränderung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Homosexualität ist dafür ein gutes Beispiel. Darauf können wir durchaus stolz sein. Nach Meinung der Union besteht überall dort, wo Anliegen homosexueller Paare problemlos durch vertragliche Gestaltung erfüllbar sind, kein Reformbedarf. Wo keine Lösung durch Vertrag, Testament oder Vollmacht erreicht werden kann, sollte aber Rechtssicherheit geschaffen werden. Diese Rechtssicherheit wird aber nicht durch das Institut der Ehe erreicht, sondern durch Änderungen im Zeugnisverweigerungsrecht, des Mietrechts oder der Flexibilisierung des Auskunfts- und Besuchsrechts bei Ärzten und in Krankenhäusern. In all diesen Bereichen hat die Union konstruktive Veränderungen mitgetragen, die dann aber auch anderen Verantwortungsgemeinschaften zukommen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
31.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Binninger,

als Selbständiger der freiwillig bei der AOK BB versichert ist, fielen mir 2 Sachen sehr negativ auf.

1. Die AOK und alle anderen gesetzlichen Krankenkassen berechnen bei Beiträge bei Selbstständigten im Gegensatz zu den gesetzlichen zwangsversicherten aus Allen Einnahmen.

Zu diesen zählen sie neben dem eigentlichen Verdienst auch private Mieteinnahmen, Zinseinnahmen, Aktieneinnahmen etc. Beim gesetzlichen zwangsversicherten hingegen lediglich aus den Verdiensteinnahmen.

Laut Aussage der AOK BB / SIFI "wäre dies nicht möglich, weil man keinerlei Möglichkeit hätte die Einnahmen von gesetzlich versicherten Mitgliedern einzusehen".
Bei freiwillig Versicherten hingegen hat man hier kein Problem. Man fordert einfach die Einkommensteuerbescheide an und droht mit Zwangsrauswurf wenn diese nicht fristgerecht vorliegen.

Beispiel:

Ein Selbstständiger und Angestellter verdienen je 30.000 EUR/Jahr.
Beide haben private Mieteinnahmen von 6.000 EUR/Jahr.

Der AOK Berechnungs Betrag der Selbstständigen beträgt 36.000 EUR
Der AOK Berechnungs Betrag der Angestelten beträgt 30.000 EUR !

Der Selbstständige zahlt also 14,x% mehr aus 6.000 EUR als der Angestellte !!

Halten Sie diese Methoden für legitim und verfassunskonform ?
Antwort von Clemens Binninger
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08.01.2007
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich hiermit gerne beantworte. Laut § 240 SGB V (1) wird die Beitragsbemessung bei freiwilligen Mitgliedern durch die Satzung der jeweiligen Krankenkasse geregelt. Diese Vorschrift ermöglicht es allen Krankenkassen, das Beitragsrecht für freiwillige Mitglieder autonom zu gestalten. Die Höhe der Beitrage wird also durch die Krankenkassen selbst festgelegt, wobei die gesetzliche Maßgabe gilt, dass "die Satzung der Krankenkasse - mindestens - die Einnahmen des freiwilligen Mitglieds berücksichtigen muss, die bei einem vergleichbaren versicherungspflichtig Beschäftigten der Beitragsbemessung zugrunde zu legen sind." (§ 240 SGB V (2))

Ich halte es durchaus für legitim, dass Krankenkassen die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, also auch Mieteinnahmen, eines freiwillig Versicherten zur Festlegung der Beitragshöhe heranziehen. Einerseits, weil die freiwillige Versicherung bei einer GKV für viele Selbstständige trotzdem wesentlich günstiger ist, als der Wechsel zu einer privaten Krankenkasse. Diese nimmt nämlich auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Versicherten in der Regel überhaupt keine Rücksicht und auch Familienangehörige sind nicht beitragsfrei mitversichert. Andererseits können freiwillig Versicherte durch individuelle Vereinbarungen, z.B. zum Krankengeldanspruch, die Höhe ihres Beitragssatzes selbst beeinflussen. Diese Möglichkeit bleibt jedoch den Pflichtversicherten verwehrt, sie sind also in dieser Hinsicht benachteiligt.

Im Übrigen hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am 22. Mai 2001 die Vereinbarkeit der bestehenden Regelung mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes festgestellt: "Auch die unterschiedliche beitragsrechtliche Behandlung der Selbständigen und der Pflichtversicherten ist gerechtfertigt." (BVerfG, 1 BvL 4/96)

Sollten Sie weitere Fragen haben, dürfen Sie sich gerne auch direkt per E-Mail clemens.binninger@bundestag.de an mich wenden. Auf meiner Homepage ( www.clemens-binninger.de ) finden sie außerdem meine übrigen Kontaktdaten.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger MdB
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