Clemens Binninger (CDU)

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.06.2009
Von:

Sehr geehrter Hr. Binninger,

zum geplanten Gesetz gegen Kinderpornographie Aussagen und Fragen.

C. Binninger: "Der Vorwurf, das Gesetz ziele in Wirklichkeit gar nicht auf die Bekämpfung von Kinderpornographie, sondern auf politische Zensur, ist absurd und entbehrt jeglicher Grundlage"

  • So plant das hessische Innenministerium die Sperre von ausländischen Glücksspielseiten.(focus 16.6.)

  • CDU: "Unter Berufung auf eine angebliche Internetzensur durch den Staat wollten die Linksaußen in der SPD durchsetzen, dass das Internet zum rechtsfreien Raum wird. Die SPD wäre dadurch Gefahr gelaufen, Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen. Damit ist eine gefährliche Entwicklung gestoppt worden." (focus 16.6.)

  • Ausweitung auf Killerspiele" (T. Strobl CDU)
  • -> Da sind aber einige "Grundlagen" angedacht...

Clemens Binninger: "Inwiefern das Gesetz den Konsum und die Produktion von Kinderpornographie tatsächlich verhindern kann, ist im Vorhinein natürlich schwer zu beurteilen"
  • -> Warum dann ein Gesetz?

"Selbst wenn die aktuelle Regierung sich formal auf das Sperren von Kinderpornografie beschränkt - ist die Infrastruktur erst einmal eingerichtet, kann und wird sie für beliebige Inhalte genutzt werden. Sie planen, am Donnerstag die Büchse der Pandora zu öffnen." (www.abgeordnetenwatch.de)
  • -> Es sitzt immerhin eine Christel Wegner in einem Landtag...

Löschen statt sperren!
Ob ein Staat bei Kinderpornographie mauert, wenn er in die Öffentlichkeit gerät?

Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.

Ich finde das die Freiheit unser wichtigstes Gut ist, stimmen Sie deshalb bitte gegen das Gesetz!
Werden Sie eine namentlichen Abstimmung befürworten?
Wie ist Ihre Einstellung zum Verhältnis der Freiheit zur Kontrolle?
Wie werden Sie abstimmen?

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Clemens Binninger
6Empfehlungen
28.07.2009
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Juni, die ich hiermit sehr gerne beantworte. Eines vorweg: Ich habe dem Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen im Deutschen Bundestag am 18. Juni zugestimmt.

Selbstverständlich ist Freiheit ein wichtiges Gut. Wenn Sie dieses wichtige Gut gegen andere Werte wie Recht und Sicherheit ausspielen, machen Sie allerdings einen großen Fehler. Denn Sicherheit und Freiheit sind zwei Seiten derselben Medaille. Kernaufgabe des Staates ist es, sowohl die Sicherheit der Bürger als auch deren Freiheit innerhalb unserer demokratischen Grundordnung zu gewährleisten, mit anderen Worten: für Freiheit in Sicherheit zu sorgen.

Ich kann ehrlich gesagt nicht erkennen, worin Sie sich in Ihrer Freiheit eingeschränkt sehen, wenn der Zugang zu kinderpornographischen Internetseiten erschwert wird. Genau wie andere Instrumente des demokratischen Rechtsstaates nicht beliebig, sondern unter genauen gesetzlichen Voraussetzungen eingesetzt werden, wird es auch keine willkürliche Sperrung von Internetseiten geben. Dies wäre mit dem Rechtsstaatsprinzip in keiner Weise vereinbar. Umgekehrt kann es aber nicht sein, dass Sachverhalte, die in unserem Alltag zu Recht verboten und unter Strafe gestellt sind, im Internet frei und ungehindert zugänglich sind.

Selbstverständlich muss es unser oberstes Ziel sein, die Produktion und Bereitstellung von Kinderpornographie bereits im Vorfeld zu verhindern und nicht nur den Zugang im Nachhinein zu erschweren. Deshalb hat die Bundesregierung einen umfassenden Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung vorgelegt. Die Sperrung von kinderpornographischen Internetseiten ist in diesem Zusammenhang eine zusätzliche und ergänzende Maßnahme, wenn ein wirksameres Vorgehen bei ausländischen Internetangeboten nicht möglich ist oder wenn es zu lange dauert, bis die Seiten abgeschaltet werden.

In zwei Jahren wird die Bundesregierung das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen evaluieren. Im Abschluss daran soll das Gesetz auf Grund der gewonnenen Erfahrungen optimiert werden. Für mich ist das Gesetz aber ein weiterer Baustein in unserer Gesamtstrategie, die Kinder zu schützen und den Markt für Kinderpornographie soweit es geht auszutrocknen.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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Frage zum Thema Finanzen
20.06.2009
Von:

Ich warte auf die Auszahlung meiner "Abwrackpraemie"!
Warum dauert die Auszahlund solange ?

Mit netten Grüßen
Antwort von Clemens Binninger
6Empfehlungen
29.06.2009
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur sogenannten Abwrackprämie, die ich hiermit gerne beantworte.

Am 28. Mai hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die Mittel für die Abwrackprämie aufzustocken. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Juni keine Einwände dagegen erhoben. Daher gehe ich davon aus, dass das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die notwendigen Gelder erhält und die noch ausstehenden Prämien in Kürze auszahlen wird.

Grund für die verzögerte Auszahlung ist, dass die ursprünglich für die Abwrackprämie vorgesehenen Mittel in Höhe von 1,5 Milliarden Euro bereits ausgeschöpft sind. Das Bundeskabinett hat zwar schon am 8. April beschlossen, die Mittel für die Abwrackprämie auf insgesamt 5 Milliarden Euro aufzustocken, die dafür notwendige Gesetzesänderung bedurfte allerdings der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Um der freien Entscheidung des Parlaments nicht vorzugreifen, wartet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle solange mit der Auszahlung der Umweltprämie, bis das entsprechende Gesetz verabschiedet und in Kraft getreten ist.

Da es sich bei den bewilligten Geldern letzten Endes um Steuergelder handelt, war es mir und meinen Kollegen sehr wichtig, über die Aufstockung der Abwrackprämie, d.h. über Mehrausgaben in Höhe von 3,5 Milliarden Euro ausführlich zu beraten. Dafür haben Sie sicher Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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Frage zum Thema Finanzen
21.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Binninger,

vor einigen Tagen hat der Bundsesfinanzhof in einem Urteil verkündet, dass das Essen, das von Fördervereinen an Schulen ausgegeben wird, zu versteuern ist. Der eigentliche Grund hierfür ist aus meiner Sicht nicht das Urteil, sondern unsere Steurgesetzgebung, auf der dieses beruht, und hierfür ist wiederum unsere Regierung verantwortlich.
Finden Sie es in Ordnung, wenn unser Staat, der zur Zeit Milliarden an Krediten an Banken und vor der Insolvenz stehende Unternehmen vergibt, am ehrenamtlichen und kostenlosen Engagement von Eltern für Kinder verdient (ich kann nicht sagen, mitverdient, da sonst ja niemand dabei verdient!) in einer Zeit, in der ja gerade Ganztagesschulen aufgebaut werden und immer mehr Kinder von Armut betroffen sind?
Falls nein, was gedenken Sie bzw. ihre Partei dagegen zu unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen

Dr.
Antwort von Clemens Binninger
7Empfehlungen
29.06.2009
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Juni zur Umsatzsteuerpflicht von Fördervereinen, die Essen in Schulmensen ausgeben.

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs entspricht in der Tat der aktuellen Gesetzgebung, allerdings führt sie ehrenamtliches Engagement ad absurdum. Daher werde ich mich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages für eine gesetzliche Ausnahmeregelung einsetzen. Ich bin davon überzeugt, dass sich eine Regelung finden lässt, die mit dem Recht der Europäischen Union zu vereinbaren ist, das für die Umsatzsteuer den Rahmen vorgibt.

In einer Ausnahmeregelung müsste meines Erachtens festgeschrieben werden, dass Gewinne, die unter Umständen mit dem steuerbefreiten Verkauf von Essen an Schülerinnen und Schüler erzielt werden, den jeweiligen Schulen zugute kommen. Weiterhin müsste sichergestellt werden, dass ein Förderverein von der Umsatzsteuer befreit wird, wenn er nicht mit anderen kommerziellen Anbietern wie Gaststätten in direkter Konkurrenz steht. Unter diesen Voraussetzungen sehe ich keinen Grund, weshalb eine Ausnahmeregelung abgelehnt werden sollte.

Dass Schülerinnen und Schüler bis dahin Umsatzsteuer für Essen bezahlen müssen, das ihre eigenen Eltern als ehrenamtliche Kochmütter und -väter in den Schulküchen zubereitet haben, ist niemand zu vermitteln. Aus diesem Grund schließe ich mich dem Stuttgarter Oberbürgermeister Schuster an, der beim Bundesministerium der Finanzen einen sogenannten Nichtanwendungserlass erwirken möchte. Damit soll die Erhebung der Umsatzsteuer bei Schulfördervereinen solange auf Eis gelegt werden, bis eine gesetzliche Ausnahmeregelung gefunden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
25.06.2009
Von:

Werter Herr Binninger,

danke für Ihre Antwort. Leider kann ich nicht nachvollziehen, dass Sie sich nicht in lokale Probleme einmischen wollen. Es geht um einen Kleinfeldsportplatz an der Sommerhofenhalle. Bis jetzt war ich der Meinung, dass die Abgeordneten ihren Wählern im Wahlkreis verpflichtet sind.
Politiker haben versprochen, dass mehr Geld für die Bildung zur Verfügung gestellt wird. U.a. auch dafür, dass gleichzeitig die Wirtschaft angekurbelt wird.
Wie viel von den versprochenen Milliarden erhält der Kreis Böblingen/ Sindelfingen?
Und wofür wird das Geld verwendet?

Mit freundlichen Grüßen

E.
Antwort von Clemens Binninger
7Empfehlungen
02.07.2009
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Die gemeindliche Selbstverwaltungsgarantie nach Artikel 28 unseres Grundgesetzes gibt den Gemeinden die Zuständigkeit für alle Aufgaben, die im gemeindlichen Zusammenleben wurzeln. Das bedeutet ganz konkret, dass über den Ausbau kommunaler Sportstätten in Sindelfingen nicht der Deutsche Bundestag sondern der Gemeinderat gemeinsam mit dem Oberbürgermeister entscheidet. Dies habe ich Ihnen auch in meiner E-Mail vom 20. März mitgeteilt. Sie werden nicht ernsthaft von mir erwarten, dass ich einem bewährten Grundsatz unserer Verfassung zuwider handle.

Die Gelder aus den Konjunkturpaketen der Bundesregierung, welche die Landkreise, Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg als Pauschale erhalten, belaufen sich für den Kreis Böblingen auf insgesamt knapp 21 Millionen Euro, davon sind rund 17 Millionen Euro für den Bereich Bildung vorgesehen. Die Stadt Sindelfingen erhält davon etwas mehr als zwei Millionen Euro. Das ist mehr als jede andere Stadt im Kreis Böblingen für Bildungsinfrastruktur bekommt. Für welche konkreten Projekte an welchen Schulen und Kindergärten die Gelder in Sindelfingen eingesetzt werden sollen, liegt im Ermessen des Gemeinderates. Er wird den Haushalt 2009 meines Wissens am 14. Juli beraten und beschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
26.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Binninger,

ich habe eine Frage zur Überleitung in das DNeuG. Immer wieder wurde von allen Seiten propagiert, dass es für die bestehenden Beamtenverhältnisse bzgl. der Besoldung zu keinen Nachteilen kommen wird. Dieser Eindruck wurde dadurch verstärkt, dass anlässlich der Überleitung zunächst (!) niemand niedrigere Bezüge haben würde, sondern im Zweifel sogar geringfügig höhere. Auch die Tatsache, dass es bei der Endstufe keinerlei Diskrepanzen gibt, ist sehr geeignet, den o.g. Eindruck zu erhärten.

Nun habe ich nachgerechnet und Folgendes festgestellt:

Bei mir konkret (Jahrgang 1970) wird es so sein, dass ich, wenn ich meine derzeitige Besoldungsgruppe A14 bis 2037 fortrechne ein Minus von 5071 Euro entseht, bei A13 wären es 3538 Euro, aber bei A 12 wären es 2423 Euro plus und bei A15 sogar 7820 Euro plus. Und bei A16 8956 Euro plus!

Eine Kollegin (Jahrgang 1975, A14) trifft es noch härter, wie die folgenden Zahlen verdeutlichen: A12=4220 plus, A13=9922 minus, A14=13422 minus!!!, A15=16162 plus, A 16=18616 plus!!!

Ich frage Sie, ob es tatsächlich gewollt ist, dass die Besoldungsgruppen A13 und A14 und mit Abstrichen auch die darunter liegenden die Zuwächse für die Gruppen A15 und A16 bezahlen sollen? Eine diesbezügliche Intention habe ich in der amtlichen Begründung des Gesetzentwurfes an keiner Stelle gefunden!

Die Widersprüchlichkeit der Überleitung wird noch deutlicher, wenn man den Fall eines A14-Beamten, geboren im Juli 1968 mit drei Kindern durchspielt. Dieser wird von Stufe 8 a.F. auf Stufe 5 n.F. übergeleitet und verliert ab Juli 09 54,82 Euro im Monat, so dass er von der Anhebung des Familienzuschlags für das dritte Kind um 50 Euro gar nicht profitiert. Dies kann m.E. ebenso wie die obigen Beispiele nicht verfassungskonform sein!

Ich empfinde diese Art der Überleitung als eine grobe Ungerechtigkeit und kann einfach nicht verstehen, dass zwei Besoldungsgruppen so extrem benachteiligt werden.

Was halten Sie

Hochachtungsvoll

F.
Antwort von Clemens Binninger
5Empfehlungen
24.07.2009
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz. Gerne lasse ich Ihnen eine Stellungnahme zukommen. Das Thema "Besoldungsentwicklung" war zentral bei der Ausarbeitung der neuen Regelungen. Hier wurde im Besoldungsrecht eine gerechte Lösung gefunden.

Die von Ihnen angesprochenen Regelungen des Besoldungsüberleitungsgesetzes (Art. 3 DNeuG) stellen sicher, dass jeder übergeleitete Beamte oder Soldat mindestens den bisherigen Zahlbetrag bestehend aus Grundgehalt und allgemeiner Stellenzulage (soweit diese zusteht) zuzüglich der monatsanteiligen Sonderzahlung erhält, die ab dem 1. Juli 2009 als Bestandteil der monatlichen Bezüge gezahlt wird. Zum Stichtag der Überleitung (1. Juli 2009) behält also jeder mindestens sein bisheriges Grundgehalt.

Ihre Beispiele, auf die ich im Folgenden gerne eingehen möchte, halte ich für etwas problematisch. Ihr in die Zukunft gerichteter Wirkungsvergleich zwischen altem und neuem Besoldungssystem ist verständlich, er kann jedoch zu falschen Schlussfolgerungen führen, wenn er auf unvollständige oder unrealistische Annahmen gestützt wird.

Der Gehaltsaufstieg für die Angehörigen der aufsteigenden Gehälter der Besoldungsgruppen A 2 bis A 16 erfolgt - dies gilt gleichermaßen für das alte wie auch für das neue Besoldungsrecht - nach einer Grundgehaltstabelle, die Einkommenssteigerungen sowohl vertikal (durch Beförderung ausgehend vom entsprechenden Eingangsamt) als auch horizontal (durch Erfahrungsstufen, früher: Dienstaltersstufen) ermöglicht. Die Wirkungen der Systemumstellung lassen sich deshalb nur unter Einbeziehung typischer Beförderungsverläufe bestimmen, nicht jedoch durch eine statische Fortschreibung der Situation, wie sie jeweils zum Stichtag der Überleitung besteht. Genau das ist aber bei Ihren Beispielen der Fall.

Das Beispiel vergleichsweise junger Beamter in der Besoldungsgruppe A 14 verdeutlicht das: So ist nach den verfügbaren personalstatistischen Zahlen nicht davon auszugehen, dass eine Beamtin, die mit 34 Jahren das Amt der Besoldungsgruppe A 14 erreicht hat, in den verbleibenden 33 Jahren ihrer Berufskarriere nicht mehr befördert wird. Entsprechendes gilt für das Beispiel eines 39-jährigen Beamten mit verbleibenden 28 Jahren bis zu Ruhestandseintritt. Die von Ihnen angesprochenen Expektanzverluste in Höhe von rd. 5.000 Euro lassen sich hier nur unter der wenig realistischen Annahme errechnen, dass eine weitere Beförderung nicht mehr erfolgt. Im Falle einer Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 bis zum Jahre 2016 treten hingegen nur noch sehr geringe Expektanzminderungen auf, bei einer Beförderung in den nächsten beiden Jahren entstehen dagegen sogar Expektanzgewinne.

Dass es auf die jeweiligen Karriereverläufe ankommt, zeigen auch die hypothetischen Vergleiche mit jungen Beamten der Besoldungsgruppen A 15 und A 16, für die hohe Expektanzugewinne durch die Reform angenommen werden. Tatsächlich werden diese Besoldungsgruppen typischerweise nicht in vergleichsweise frühen, sondern eher in mittleren oder späten Karriereabschnitten erreicht. Auf diese Situation sind die Regelungen des Besoldungsüberleitungsgesetzes für die Besoldungsgruppen A 15 und A 16 zugeschnitten. Deren Zielrichtung besteht darin, sicherzustellen, dass die Beamten in diesen Besoldungsgruppen das Endgrundgehalt nicht später als im bisherigen Besoldungssystem erreichen. Ohne die hier durch das Besoldungsüberleitungsgesetz vorgenommene Korrektur könnte es zu Verzögerungen von bis zu drei Jahren kommen. Von praktischer Bedeutung ist dies deshalb, weil der Zeitpunkt des Erreichens des Endgrundgehaltes bei Dienstunfähigkeit Auswirkungen haben kann, die über die aktive Dienstzeit hinausreichen.

In einzelnen Fallkonstellationen können gleichwohl relative "Nachteile" oder "Vorteile" auftreten. Deshalb sind die Regelungen des Besoldungsüberleitungsgesetzes aber in ihrer Gesamtheit weder ungerecht noch verfassungswidrig. Denn zu berücksichtigen sind nicht allein die absoluten Zahlen, sondern vor allem deren Relation zum gesamten Karriereeinkommen. Verdeutlicht man sich den langen Zeitraum bis zum Ruhestandseintritt (in den o. a. Beispielfällen 28 und 33 Jahre) wird deutlich, dass sich auch im ungünstigen Fall die Expektanzminderung auf unter 1 % des Karriereeinkommens beläuft. Eine solche Bandbreite, der in anderen Ausnahmekonstellationen entsprechend moderate Expektanzge­winne gegenüberstehen, ist bei der Umstellung eines Besoldungssystems unvermeidbar, wenn - wie im Fall des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes - ein bestimmter Regelungsaufwand und Kostenrahmen nicht überschritten werden kann.

Eine solche Bandbreite ist auch im Ergebnis hinnehmbar. So hat allein die letzte Besoldungsanpassung für die Jahre 2008/2009 zu einer linearen Steigerung der Gehälter von durchschnittlich 7,7 % geführt. Dies verdeutlicht, dass das Karriereeinkommen insbesondere jüngerer Beamter weniger von den Stichtagseffekten der Besoldungsüberleitung zum 1. Juli 2009 abhängt, sondern vielmehr von der allgemeinen Einkommensentwicklung, die den Maßstab für die regelmäßige Anpassung der Beamtenbezüge bildet.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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