Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. Februar 2009, die ich hiermit gerne beantworte.
Zurzeit werden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, wie kinderpornographische Internetseiten technisch wirksam gesperrt werden können. Als weltumspannendes Netz besteht das Internet aus vielen Servern, von denen sich die wenigsten in Deutschland befinden. Selbst wenn zweifelsfrei feststeht, dass die Betreiber einzelner ausländischer Server Kinderpornographie anbieten, können deutsche Behörden oft nicht wirksam dagegen vorgehen. In diesem Zusammenhang kam der Vorschlag auf, die deutschen Internet-Provider zu verpflichten, den Zugang zu kinderpornographischen Internetseiten auf ausländischen Servern zu sperren.
Eine technische Möglichkeit besteht darin, die DNS-Server der deutschen Internet-Provider so einzurichten, dass beim Aufruf vorher festgelegter Adressen, hinter denen sich Kinderpornographie verbirgt, anstatt der aufgerufenen Internetseite ein Stoppschild erscheint. Hierbei stellt sich allerdings das von Ihnen angesprochene Problem, dass nicht die kinderpornographischen Internetseite selbst, sondern nur der Zugang zu ihr gesperrt wird. Eine solche Sperre kann jeder technisch versierte Internetnutzer mit wenigen Mausklicks umgehen. Sollten dann noch Listen mit den Adressen der zu sperrenden Internetseiten an die Öffentlichkeit gelangen, wäre dies in der Tat problematisch.
Die Diskussion darüber, mit welchen technischen Werkzeugen Kinderpornographie im Internet am Besten bekämpft werden kann, ist noch nicht abgeschlossen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages befassen sich ausführlich mit der Thematik und wägen Vor- und Nachteile der verschiedenen technischen Möglichkeiten ab. Vor kurzem fand im Unterausschuss Neue Medien des Deutschen Bundestages eine Anhörung mit Informatikern, Vertretern der Provider und des Bundeskriminalamts statt. Außerdem haben die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages die technischen und juristischen Aspekte einer Sperrverfügung gegen Internet-Provider untersucht.
Sie werden mir sicher zustimmen, dass die Bekämpfung der Kinderpornographie und kinderpornographischer Internetseiten ein so wichtiges Anliegen ist, dass wir dafür alle rechtlichen und technischen Möglichkeiten nutzen sollten. Selbstverständlich müssen Sperren technisch so konstruiert sein, dass Missbrauch ausgeschlossen ist. Eine Sperre, die mit wenigen Mausklicks umgangen werden kann, und de facto wirkungslos ist, ergibt natürlich keinen Sinn. Der Meinungsbildungsprozess, welche technischen Methoden eingesetzt werden sollen, ist noch nicht abgeschlossen, ich bin mir aber sicher, dass wir geeignete Mittel und Wege finden werden, um Kinderpornographie wirksam aus dem Internet zu verbannen.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger