Clemens Binninger (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Clemens Binninger
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Polizeioberrat a.D., Referent für Innen- und Sicherheitspolitik
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Böblingen
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Fakt ist, dass Besserverdiener nach der Düsseldorfer Tabelle grundsätzlich mehr Unterhalt entrichten als Geringverdiener. (...) Dies lässt sich damit begründen, dass die Ausgaben für Kinder auch nicht proportional zum Einkommen der Eltern steigen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
26.01.2009
Von:

Guten Tag Hr. Binninger,

Seit einiger Zeit nun bin ich Hauslesbesitzer und habe damit in regelmässigen Abständen mit dem Bezirksschornsteinfeger zu tun.

Prinzipiell kann ich an seiner Arbeit qualitativ nichts aussetzen.
Meine Frage bzw. mein Anliegen ist ziemlich treffend unter typo.schornsteinfegermonopol.de beschrieben.

Ein Beispiel: Der Kamin wird während und vor der Heizperiode gereinigt,
a) ohne daß ich Einfluß darauf nehmen kann, wann das geschieht
b) Einfluß darauf nehmen kann wer das macht
c) unabhängig davon, ob überhaupt geheizt wurde.

Meine konkreten Fragen also kurz zusammengefasst:
  • Warum wird immer noch an dem Monopol festgehalten? Stichwort Europa
  • Warum können Prüfungen/Abnahmen nich von nachweislich fachlich geprüften Handwerkern und Personen von entsprechend tätigen Instituten (TÜV, DEKRA, GTU) durchgeführt werden?
  • Wie stehen Sie zu diesem Thema?

Vielen Dank im Voraus für Ihren Kommentar und Ihre Stellungnahme

Mit freundlichen Grüssen
W.
Antwort von Clemens Binninger
1Empfehlung
29.01.2009
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworte.

Ich stimme mit Ihnen überein, dass das sog. Schornsteinfegermonopol wie wir es in der Vergangenheit hatten, nicht mehr zeitgemäß ist. Deshalb hält Deutschland auch nicht am Schornsteinfegermonopol fest. Im Gegenteil: Der Deutsche Bundestag hat - auch mit Blick auf die EU - im vergangenen Jahr mit dem Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens die Rahmenbedingungen für das Schornsteinfegerhandwerk novelliert. Die ersten Änderungen sind hier bereits Ende 2008 in Kraft getreten. Andere Teile des Gesetzes werden nach einer Übergangsphase 2013 in Kraft treten. Mit dem Gesetz wurde eine ganze Reihe von Forderungen, die auch unter dem von Ihnen angeführten Link zu finden sind, umgesetzt.

Ganz konkret bedeutet dies z. B. für die von Ihnen angesprochene Frage der regelmäßigen Messung von Anlagen (, die ich nach wie vor zur Gewährleistung der Betriebs- und Brandsicherheit, aber auch mit Blick auf den Schadstoffausstoß für notwendig halte): Nach der Übergangsphase können ab 2013 neben Schornsteinfegern auch Betriebe der Sanitär- und Heizungsbranche die nach der 1. BImSchV vorgeschriebenen Messungen durchführen, sofern sie die dafür notwendigen Qualifikation erworben haben. Umgekehrt werden mit der Aufhebung des Nebentätigkeitsverbots in Zukunft auch Schornsteinfeger Wartungsarbeiten und ähnliche Tätigkeiten durchführen können, sofern sie in die entsprechende Handwerksrolle eingetragen sind.

Damit kann der Kunde zukünftig wählen, wen er mit der Abnahme von Messungen und weiteren Arbeiten beauftragen möchte.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Binninger,

vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen haben UN-Mitgliedsstaaten Rassismus und Gewalt gegen Ausländer in Deutschland kritisiert. Man müsse einen "dramatischen Anstieg" von Gewaltdelikten gegen Fremde in der Bundesrepublik beobachten, sagte der Vertreter des Iran in Genf.

Um den Fall Mannichl dagegen ist es erstaunlich still geworden, nachdem sich der Verdacht erhärtete, es waren wohl doch keine Rechtsextremen Täter.

Meine Frage: Können Sie mir kurz eine Seite empfehlen, wo über rechtsextreme Gewalt Statistik geführt wird? Mich würde interessieren, ob es in dieser Hinsicht tatsächlich eine ansteigende Tendenz gibt, wie viele Medien und Choleriker wie Herr Friedman behaupten.
Antwort von Clemens Binninger
2Empfehlungen
04.03.2009
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

ich beobachte die Entwicklung extremistischer Gewalttaten in Deutschland mit großer Sorge. Extremistische Gewalt stellt unser Land und unsere Gesellschaft vor eine große Herausforderung, der wir entschlossen begegnen müssen. Hierzu sind Maßnahmen auf allen Ebenen notwendig.

Zur Ihrer Frage: Die Zahl der Straftaten und Gewaltdelikte mit rechtsextremem Hintergrund hat in den letzen Jahren zugenommen und im Jahr 2006 einen Höchststand erreicht. Trotz eines leichten Rückgangs im Jahr 2007 verbleibt die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten auf unverändert hohem - zu hohem - Niveau. Neueste Meldungen der Landeskriminalämter lassen darauf schließen, dass die Anzahl rechtsextremer Gewalttaten im Jahr 2008 wieder angestiegen ist.

Das Bundesinnenministerium informiert regelmäßig über die Entwicklung in diesem Bereich:
www.bmi.bund.de

Weitere Informationen finden Sie auch im jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht: www.verfassungsschutz.de

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
05.02.2009
Von:

"Ich halte die freiwillige Speichelprobe im Rahmen einer Verkehrskontrolle für legitim und angemessen, wenn es um die Aufklärung von schwersten Straftaten geht", sagte CDU-Innenexperte Clemens Binninger zu "Auto Bild".

Quelle: www.presseforum.cc


Sehr geehrter Herr Binninger,

was halten Sie von regelmäßigen verpflichteten Drogentests bei allen Abgeordneten? Meinen Sie nicht auch, dass der eine oder andere drogensüchtige Politiker wegen der Sucht erpressbar und für Lobbyinteressen steuerbar gemacht wird und es letztlich legitim und angemessen ist, solche Politiker aus der Regierung zu bugsieren da diese hochgefährlich für die Demokratie sind?

Werden Sie sich für solche Tests im Bundestag und Bundesrat einsetzen?

Man erinnere sich an den Nov 2000 Zitat "Der drogenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Hubert Hüppe, bezweifelt nicht, dass Kokain auch im Parlamentsgebäude geschnupft wird." Quelle: www.spiegel.de
Antwort von Clemens Binninger
6Empfehlungen
13.02.2009
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

ich halte die freiwillige Speichelprobe im Rahmen einer Verkehrskontrolle für legitim und angemessen, wenn es um die Aufklärung von schwersten Straftaten geht. Im konkreten Fall, der von Auto-Bild angesprochen wird, geht es um die Aufklärung eines brutalen Mordes an einer Polizistin im Jahr 2007, bei dem den Ermittlern keine weiterführenden Spuren vorliegen. Im Übrigen sieht die heute gültige Rechtslage die Möglichkeit zu freiwilligen Speichelproben vor.

Sie erwarten sicher nicht ernsthaft, dass ich auf den Rest Ihres Beitrages eingehe.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
08.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Binninger,

mich beunruhigt die Initiative des Familienministeriums, die eine Internetzensur durch Kinderpornografie rechtfertigen wollen.

Abgesehen davon, dass ich eine Zensurinfrastruktur generell ablehne und dass ich dem BKA nicht genug Vertrauen entgegenbringe, sehe ich noch ein ganz konkretes Problem und eine konkrete Gefahr für die Kinder selbst. Ich möchte hierbei auf den Kinderschutzbund CareChild verweisen ( www.carechild.de ). Dieser Verein, der teils sehr radikale Forderungen gegen Sexualstraftäter hat, lehnt das Vorgehen der Familienministerin konsequent ab, und zwar aus folgendem Grund:
1. Eine solche Zensur ist technisch unwirksam, da sie mit sehr, sehr einfachen Mitteln umgangen werden kann. Diese Mittel können entweder von den Nutzern oder von den Anbietern eingesetzt werden. Ich werde diese jetzt nicht aufzählen; falls es Sie interessiert, fragen Sie einfach mal den Netzwerkadministrator der CDU oder des Bundestages. Jeder, der das Internet wirklich versteht, kennt solche Methoden. 2. Solche Zensurlisten können, wie in Schweden, Finnland und Dänemark geschehen, "leaken", also an die Öffentlichkeit geraten. Wenn man mal von den interessanten Erkenntnissen absieht, dass viele gesperrte Seiten gar nicht kinderpornografisch sind, stellt man jedoch immer noch fest, dass diese Listen quasi als Einkaufsführer für Pädophile gelten. Insofern unterstützt das Familienministerium eher die Verbreitung von kinderpornografischem Inhalt, als ihn zu unterbinden, insbesondere, wenn man Punkt 1. berücksichtigt. Denn keine Internetsperre ist wirklich wirksam, sie kann mit einfachsten Mitteln umgangen werden. Diese Listen wären auch im Besitz der Internetprovider, die ja in der Vergangenheit sehr schlampig mit dem Datenschutz umgegangen sind.

Wie stehen Sie dazu? Teilen Sie meine Sorgen um die Demokratie und um die Zukunft missbrauchter Kinder?

T.
Antwort von Clemens Binninger
1Empfehlung
04.03.2009
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 9. Februar 2009, die ich hiermit gerne beantworte.

Zurzeit werden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, wie kinderpornographische Internetseiten technisch wirksam gesperrt werden können. Als weltumspannendes Netz besteht das Internet aus vielen Servern, von denen sich die wenigsten in Deutschland befinden. Selbst wenn zweifelsfrei feststeht, dass die Betreiber einzelner ausländischer Server Kinderpornographie anbieten, können deutsche Behörden oft nicht wirksam dagegen vorgehen. In diesem Zusammenhang kam der Vorschlag auf, die deutschen Internet-Provider zu verpflichten, den Zugang zu kinderpornographischen Internetseiten auf ausländischen Servern zu sperren.

Eine technische Möglichkeit besteht darin, die DNS-Server der deutschen Internet-Provider so einzurichten, dass beim Aufruf vorher festgelegter Adressen, hinter denen sich Kinderpornographie verbirgt, anstatt der aufgerufenen Internetseite ein Stoppschild erscheint. Hierbei stellt sich allerdings das von Ihnen angesprochene Problem, dass nicht die kinderpornographischen Internetseite selbst, sondern nur der Zugang zu ihr gesperrt wird. Eine solche Sperre kann jeder technisch versierte Internetnutzer mit wenigen Mausklicks umgehen. Sollten dann noch Listen mit den Adressen der zu sperrenden Internetseiten an die Öffentlichkeit gelangen, wäre dies in der Tat problematisch.

Die Diskussion darüber, mit welchen technischen Werkzeugen Kinderpornographie im Internet am Besten bekämpft werden kann, ist noch nicht abgeschlossen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages befassen sich ausführlich mit der Thematik und wägen Vor- und Nachteile der verschiedenen technischen Möglichkeiten ab. Vor kurzem fand im Unterausschuss Neue Medien des Deutschen Bundestages eine Anhörung mit Informatikern, Vertretern der Provider und des Bundeskriminalamts statt. Außerdem haben die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages die technischen und juristischen Aspekte einer Sperrverfügung gegen Internet-Provider untersucht.

Sie werden mir sicher zustimmen, dass die Bekämpfung der Kinderpornographie und kinderpornographischer Internetseiten ein so wichtiges Anliegen ist, dass wir dafür alle rechtlichen und technischen Möglichkeiten nutzen sollten. Selbstverständlich müssen Sperren technisch so konstruiert sein, dass Missbrauch ausgeschlossen ist. Eine Sperre, die mit wenigen Mausklicks umgangen werden kann, und de facto wirkungslos ist, ergibt natürlich keinen Sinn. Der Meinungsbildungsprozess, welche technischen Methoden eingesetzt werden sollen, ist noch nicht abgeschlossen, ich bin mir aber sicher, dass wir geeignete Mittel und Wege finden werden, um Kinderpornographie wirksam aus dem Internet zu verbannen.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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Frage zum Thema Finanzen
09.02.2009
Von:

Arbeitszimmer nicht mehr absetzbar.
Sehr geehrter Herr Binninger,

seit 2007 ist das Arbeitszimmer für mich nicht mehr steuerlich absetzbar. Guter Unterricht setzt eine gute Vorbereitung voraus. Diese Vorbereitung findet in meinem Arbeitszimmer statt. An unserer Schule gibt es keine Lehrerarbeitsplätze und auch nicht die Möglichkeit meine unter großem zeitlichen Aufwand erstellten Unterrichtsmaterialien zu lagern. Ich brauche also ein Arbeitszimmer zu Hause. Für dieses Zimmer muss ich Grundsteuer, Schuldzinsen, Heizung, Strom etc bezahlen. Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb diese Zusatzleistungen, die viele Lehrer zu erbringen haben, steuerlich nicht mehr anerkannt werden - vor allem auch unter dem Hintergrund, dass ich die anteilmäßigen Baukosten für mein Arbeitszimmer noch 15 Jahre bezahlen muss und ich mir ein Arbeitszimmer außerhalb meines Hauses, welches steuerlich absetzbar wäre, finanziell nicht leisten kann.

Mit freundlichem Gruss
M.
Antwort von Clemens Binninger
3Empfehlungen
02.03.2009
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur steuerlichen Berücksichtigung von häuslichen Arbeitszimmern, die ich gerne beantworte.

Ein häusliches Arbeitszimmer ist typischerweise integraler Bestandteil der Wohnung des Steuerpflichtigen. Deshalb berühren die Aufwendungen hierfür auch seine private Lebensführung. Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass die Abgrenzung zur privaten Lebenssphäre mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden und sehr streitanfällig ist. Im Interesse einer Verwaltungsvereinfachung und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer seit 2007 nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

Aus meinen zahlreichen Besuchen an Schulen im Landkreis weiß ich, dass die sogenannten Lehrerzimmer sicher keine adäquate Arbeitsatmosphäre zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts darstellen und ebenso wenig ein tatsächlicher Ersatz für das häusliche Arbeitszimmer sind. Konsequent und unter mehreren Gesichtspunkten richtig, wäre es deshalb, den Lehrern an den Schulen Büros zur Verfügung zu stellen. Hier ist allerdings nicht in erster Linie der Bund gefragt, sondern die kommunalen Schulträger.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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