Clemens Binninger (CDU)

Angaben zur Person
Clemens Binninger
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Polizeioberrat a.D., Referent für Innen- und Sicherheitspolitik
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Böblingen
Landeslistenplatz
keinen
weitere Profile
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Öffentliche Äußerungen
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Frage zum Thema Finanzen
11.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Binninger,

1. wie hoch sind die Zahlungen - Direkt u.Indirekt - für die EU
2. warum werden diese Zahlungen nicht im Haushalt dargestellt u mit Vergleichszahlungen der anderen EU-Länder veröffentlicht.
3. warum zahlt Deutschland pro Kopf der Bevölkerung o,36 Cent der Wirtschaftsleistung in die EU u. Frankreich (z.B.) o,12 Cent (also 2/3 weniger
4. warum beträgt der Gewinnanteil an der EZB nur 25 %, obwohl Deutschland 33 % dazu beiträgt (Geldumlauf) 4 - 6 Millard.
Antwort von Clemens Binninger
4Empfehlungen
16.07.2008
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

1. Der Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zu den EU-Eigenmitteln belief sich im vergangenen Jahr auf rund 21,7 Milliarden Euro, was einem prozentualen Anteil von 19,7 Prozent an den Gesamteinnahmen der EU-27 von 117,5 Milliarden Euro entspricht.

2. Im Finanzbericht zum EU-Haushalt 2007 finden Sie eine Aufschlüsselung der Einnahmen (und Ausgaben) nach Kategorien und Ländern: ec.europa.eu

Außerdem sind die Einnahmen (und Ausgaben) im EU-Haushaltsplan selbstverständlich ebenfalls aufgeschlüsselt: eur-lex.europa.eu

Im Bundeshaushalt sind die Einnahmen und Ausgaben der Bundesministerien, des Deutschen Bundestages, des Bundespräsidialamtes und des Bundesrates sowie nachgeordneter Behörden aufgeführt. Der Bundeshaushalt wird in einem Haushaltsgesetz vom Bundestag beschlossen. Die Eigenmittel der EU werden darin nicht gesondert aufgeführt, weil sie ohne weiteren Beschluss im nationalen Haushaltsgesetz der EU gewissermaßen "automatisch" zufallen. Deshalb handelt es sich um Eigenmittel der EU. Es existieren verschiedene Arten von Eigenmitteln: (a) sog. traditionelle Eigenmittel (Agrarzölle, Prämien, Zölle, Zuckerabgaben) (b) sog. Mehrwertsteuer-Eigenmittel (auf Grundlage eines einheitlichen Satzes berechnet) (c) sog. BNE-Eigenmittel (für Restfinanzierungsbedarf berechnet auf Grundlage des Bruttonationaleinkommens)

3. Die Höhe der einzelnen Beiträge steht in engem Zusammenhang mit der Wirtschaftskraft des jeweiligen Mitgliedstaates. Staaten wie Luxemburg, die Niederlande oder Schweden entrichten beispielsweise höhere Beiträge pro Kopf als Deutschland. Auch ist zu bedenken, dass rund 80 Prozent des nationalen Beitrags an EU-Eigenmitteln wieder über EU-Programme nach Deutschland zurück fließen.

4. Meiner Kenntnis nach hält die Deutsche Bundesbank einen Anteil von ca. 20,5 Prozent am gezeichneten Kapital der Europäischen Zentralbank.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Binninger,

haben Sie Kenntnis darüber, ob das Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) nach der Sommerpause bzw. noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann?

Über nähere Informationen zum Stand der Beratungen wäre ich Ihnen sehr verbunden.

Vorab herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Clemens Binninger
3Empfehlungen
22.07.2008
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

die Grundzüge des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes stehen bereits seit längerem. In den letzten Monaten haben wir eine ganze Reihe Detailfragen verhandelt. Diese Verhandlungen werden nach der Sommerpause abgeschlossen. Nach derzeitigem Planungsstand soll die 2./3. Lesung des Gesetzes im Zeitraum September/Oktober stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Binninger,

ihre Antwort auf die Frage von Herrn Thomas wirft für mich mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Vielleicht können Sie mir bei drei konkreten Fragen dazu helfen.

Sie schreiben, Feuerwehr und Hilfsdienste seien auf korrekte Angaben des Melderegisters angewiesen. Wie muss ich mir das vorstellen?

Sie schreiben ausserdem, dass die Meldebehörden jährlich 15 Mio. Datensätze an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Wozu ist das nötig, wenn die Eintreibung von Steuern nach Art. 108 GG erstmal Ländersache ist, und die Daten der Steuerpflichtigen nur beim zuständigen örtlichen Finanzamt gespeichert werden müssten?

Die dezentralen Melderegister helfen indirekt bei der Verwirklichung des datenschutzrechtlich vernünftigen Prinzips der Datensparsamkeit, also dass Daten nur dort vorhanden sind, wo sie auch unmittelbar gebraucht werden, da die Übermittlung bisher kompliziert und teuer ist.

Können Sie meine Befürchtung entkräften, dass ein Bundesmelderegister im wesentlichen solche staatlichen Vorgänge vereinfacht, die der zentralen Kontrolle der Bürger dient?

Mit freundlichem Gruss.
Antwort von Clemens Binninger
3Empfehlungen
29.07.2008
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

1. Warum benötigen Polizei und Rettungsdienste im Einsatzfall korrekte Meldedaten?

Bei jedem Einsatz - egal ob Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei - sind richtige Daten über Adresse, Namen oder Zahl der Bewohner eines Hauses entscheidend für den Erfolg. Das ergibt sich eigentlich von selbst.

2. Wozu ist es nötig, dass das Bundeszentralamt für Steuern über bestimmte Meldedaten verfügt, wo doch die Eintreibung von Steuern nach Art. 108 GG erstmal Ländersache ist?

Vorweg: Ich sehe nicht, wo Artikel 108 GG festlegt, dass die Steuerverwaltung grundsätzlich Ländersache ist. Im Gegenteil: Artikel 108 sieht vor, dass die Steuerverwaltung bei Steuern, die dem Bund und den Ländern zugeordnet sind, eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern ist - und das betrifft den größten Teil der Steuern.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundeszentralamt für Steuern auch übergreifende Kompetenzen und Aufgaben, die es notwendig machen, Zugang zu bestimmten in den Melderegistern erfassten Daten zu haben. So etwa leistet das Bundeszentralamt für Steuern Amtshilfe für inländische und ausländische Behörden bei der Vermittlung von Zustellung und Vollstreckung von Steuerbescheiden. Es ist zuständig für die Erstattung, Vergütung und Freistellung von Kapitalertragsteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer. Es sammelt und wertet Angaben über Kapitalerträge, für die aufgrund eines Freistellungsauftrags keine Steuern entrichtet wurden, aus und gibt diese an andere Steuerbehörden weiter.

3. Können Sie meine Befürchtung entkräften, dass ein Bundesmelderegister im wesentlichen solche staatlichen Vorgänge vereinfacht, die der zentralen Kontrolle der Bürger dient?

Ich möchte wie in meiner Antwort an Herrn Thomas noch einmal betonen: Es geht bei der Einrichtung des Bundesmelderegisters um größere Effektivität und Qualität von Daten - und das gleichermaßen im Interesse der Bürger wie auch des Staates. Dass hier die Frage des Datenschutzes und der Datensicherheit von uns sehr ernst genommen wird, zeigt sich darin, dass nach derzeitigem Diskussionsstand lediglich rund ein Drittel eines vor Ort erfassten Datensatzes im zentralen Melderegister gespiegelt werden soll. Eben nur so viele Daten wie notwendig.

Wir haben heute eine Situation, in der über 5.200 Meldbehörden dezentral Meldedaten verwalten. Diese Daten verbleiben aber auch heute nicht ausschließlich bei den dezentralen Meldebehörden, sondern müssen teilweise täglich an andere Stellen weitergemeldet werden, weil sie zur Erfüllung staatlicher Aufgaben benötigt werden. Dieses Verfahren ist mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand verbunden und anfällig für Fehler, so dass dadurch die Aktualität und Qualität der Daten leidet, was wiederum Probleme bei der Erfüllung bestimmter staatlicher Aufgaben (im Bereich der Sozialversicherungen, von Wahlen, bei Ausländerbehörden etc.) mit sich bringt. Zusammenfassend: Das Bild der Datensparsamkeit, das Sie zeichnen wollen, existiert so in der Realität nicht und kann so auch nicht existieren, weil es der Notwendigkeit staatlicher Aufgabenerfüllung nicht gerecht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Binninger,

verzeihen Sie, wenn ich da noch einmal nachhaken muss.

1. Lassen Sie mich meine Frage anhand eines Beispiels konkretisieren: Im Melderegister steht, dass im Einfamilienhaus in der A-Strasse 5 folgende Personen gemeldet sind: Hans A (47), Rosi A (45), Lilo A (7). An dem Tag, wo das Feuer ausbricht ist Herr A auf Dienstreise in China und Frau B (73) mit ihrer behinderten Schwester Frau C (72) sind zu Besuch bei Famile A. Lilo ist in der Schule. Wie hilft das Melderegister der Feuerwehr?

1a. In der Antwort zur Frage von Herrn Thomas postulierten Sie, dass die bessere Qualität nur mit einem Bundesmelderegister möglich sei. Wieso lassen sich korrekte Angaben nicht mit einem dezentralen gemeindlichen Melderegister erreichen?

2. Sie beruhigen mich etwas, insofern Sie die Länderhoheit aus Abs. 2 Satz 1 nicht gänzlich abschaffen wollen. Dort heisst es eigentlich eindeutig "Die übrigen Steuern [ohne Zölle und Verbrauchssteuern] werden durch Landesfinanzbehörden verwaltet." Abs. 4 Satz 1 weicht das in der Tat wieder etwas auf, aber nur "soweit dadurch der Vollzug der Steuergesetze erheblich vereinfacht würde".

Verstehe ich Sie richtig, dass die effizientere Ermittlung von Steuersündern in Einzelfällen in der Abwägung der Verhältnismässigkeit die Gefahr einer zunehmenden anonymen zentralen Verwaltung im Regelfall rechtfertigt, die den konkreten Steuerfall vor Ort sicher noch weniger beurteilen kann als bisher schon?

Vielen Dank noch einmal und mit freundlichem Gruss.
Antwort von Clemens Binninger
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19.08.2008
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Wie bereits in meiner letzten Antwort an Sie dargestellt, werden heute die Meldedaten von über 5.200 dezentralen Meldebehörden verwaltet. Rund 40 Behörden erhalten regelmäßig Daten aus diesen kommunalen Melderegistern zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Allein durch die Vielzahl und die Komplexität dieser notwendigen Übermittlungsvorgänge ergeben sich Übermittlungspannen. Darüber hinaus werden für die Verwaltung von Meldedaten unterschiedliche Datenverarbeitungssysteme verwandt. Manche Datenübermittlung wird sogar noch in Papierform vorgenommen. Auch das beeinträchtigt die Qualität der Daten.

Vor diesem Hintergrund hat etwa der Mikrozensus 2004 bestätigt, dass mehr als 5,8 Prozent der Meldedaten (das entspricht rund 4,8 Mio. Einwohnern) fehlerhaft sind, z.B., dass die Hausnummer falsch ist, mehr Personen in einem Haus leben als dort gemeldet sind usw. Fehler, die - je nach Art des Einsatzes - Polizei o. Rettungskräften die Arbeit erschweren können. Wie schnell sich bei Meldedaten Fehler einschleichen können, sehen Sie anhand des von Ihnen gewählten Beispiels: Fünf Personen sollen dort gemeldet sein, aber nur drei sind offensichtlich bekannt.

Wollte man Meldedaten in gleicher Qualität regelmäßig abgleichen und aktualisieren wie mit dem Bundesmelderegister geplant, müsste man die dezentralen Meldebehörden untereinander vernetzen, so dass bundesweit jede einzelne der über 5.200 dezentralen Meldebehörden, ihre Datensätze mit allen anderen dezentralen Meldebehörden fehlerfrei abgleicht, was weder organisatorisch noch technisch abzubilden wäre.

Zu Ihrer dritten Frage: Artikel 108 GG besagt (unter anderem), dass die Finanzverwaltung in den meisten Fällen in der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern steht. Die Landesfinanzbehörden verwalten Steuern, die ganz oder zum Teil dem Bund zufließen, im Auftrag des Bundes. Darüber hinaus können durch Bundesgesetz Bundesfinanzbehörden geschaffen werden, die bestimmten Aufgaben bei der Steuerverwaltung nachgehen. Eine solche Behörde ist das Bundeszentralamt für Steuern, das Sie in Ihrem letzten Beitrag angesprochen haben.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Binninger,

meine Familie und ich sind heute in den Genuss der Identifikationsnummer nach $139b AO gekommen.
Ich möchte an dieser Stelle keine Diskussion über den Sinn oder Unsinn bzw. der Verfassungsmässigkeit dieser neuen ID starten, aber mindestens eine Sache ist mir übel aufgestossen:

Beim Vergleich der Nummern stellte ich fest, daß meine Identfikationsnummer und diejenige meiner Frau an 8 (acht!) von 11 Stellen exakt übereinstimmen. Ebenso verhält es bei meinen Kindern. 8 (acht!) von 11 Stellen sind völlig identisch.

Darüberhinaus sind bei uns allen sind Ziffern an Stelle 4,5 und 6 (von Rechts) ebenfalls exakt gleich.

Ich habe mir bisher nicht die Mühe gemacht die statistische Wahrscheinlichkeit für diese Verteilung zu berechnen, sofern diese Nummern tatsächlich zufällig sein sollten, aber sie dürfte sich in der Größenordnung eines hohen Lottogewinns bewegen.

In den Hinweisen zur Identifikationsnummer heisst es lapidar "... Sie enthält keine Information über sie oder das zuständige Finanzamt ...".

Leider kann ich dem keinen Glauben schenken, da die Nummern äußerlich mehr als nur den Anschein einer Systematik erwecken.

Daher würde mich interessieren:

1. Wie und durch wen wird sichergestellt, daß die Nummern tatsächlich "zufällig" erstellt und zugewiesen werden, sofern es denn so wäre?

2. Wenn eine Systematik hinter den Nummern steht, würde ich gerne wissen wie sich diese aufbaut, wenn angeblich keine Informationen über die Person und deren zuständiges Finanzamt aus der Nummer abgeleitet werden können.

3. Was werden Sie und Ihre Partei unternehmen, sollte 2. zutreffen?

Ich kann natürlich nicht ausschließen, daß die Nummern tatsächlich nur zufällig so verteilt sind. Aber sechs Richtige im Lotto hatten wir bisher noch nicht und ich kann mir schwerlich vorstellen, dass unserer Familie ausgerechtet bei der Identifikationsnummer, statistisch gesehen, ähnliches Glück widerfährt.

Danke im voraus für ihre Antworten

Antwort von Clemens Binninger
42Empfehlungen
19.09.2008
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Steuer-Identifikationsnummer nach § 139b AO, die ich hiermit gerne beantworte.

Die von Ihnen beschriebenen Übereinstimmungen zwischen Ihrer Steuer-Identifikationsnummer und der Ihrer Frau sowie zwischen den Nummern Ihrer Kinder sind in der Tat auffällig. Daher habe ich Ihre Anfrage zum Anlass genommen, mich beim zuständigen Bundeszentralamt für Steuern danach zu erkundigen, wie die Steuer-Identifikationsnummern erstellt wurden. Nach Angaben des Bundeszentralamts sind die Nummern nach einem Permutationsverfahren zufällig generiert worden.

Im Detail stellt sich das Verfahren folgendermaßen dar: Zuerst wurde eine Zahlenfolge nach dem Schema 123456789X mit allen Ziffern von 1 bis 9 sowie einer weiteren Ziffer X zwischen 1 und 9 erstellt. Die Abfolge der einzelnen Ziffern wurde anschließend nach dem Zufallsprinzip vertauscht, wodurch mehr als 100 Millionen Zahlenkombinationen entstanden sind, beispielsweise für X=3 die Kombination 5839123476.

Dieser zehnstelligen Zahlenfolge wurde dann an elfter Stelle eine Prüfziffer angehängt. Die nun elf-stelligen Zahlen wurden anschließend nach der ersten Ziffer gruppiert und in neun Pakete gefasst. Für die Zuordnung der Steuer-Identifikationsnummern wurden dabei lediglich die Pakete mit den Anfangsziffern 4-9 verwendet. Schlussendlich wurden die Datensätze der einzelnen Meldebehörden über die Steuerpflichtigen abwechselnd einer Zahlenkombination aus den Paketen zugeordnet.

Auf Nachfrage teilte mir das Bundeszentralamt weiterhin mit, dass die von Ihnen geschilderten Übereinstimmungen zwar äußerst unwahrscheinlich seien, aber in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden könnten. Es bestünde keinerlei Systematik, die zufällig entstandene Übereinstimmungen verhindere.
Um diese Aussage zumindest grob abzusichern, habe ich mich bei vier Familien aus meinem persönlichen Umfeld über auffällige Übereinstimmungen zwischen den Steuer-Identifikationsnummern informiert. Bereits diese kleine Stichprobe brachte allerdings zum Vorschein, dass es bei zwei der vier Familien ebenfalls signifikante Übereinstimmungen gibt. Diese Übereinstimmungen waren zum Teil sogar noch auffälliger als bei Ihnen - bis zu acht aufeinanderfolgende Ziffern waren identisch!

Übereinstimmungen bedeuten sicherlich nicht, dass die jeweilige Steuer-Identifikationsnummer systematisch aus Daten über den Steuerpflichtigen generiert worden ist oder aus der Nummer Rückschlüsse auf ihn möglich sind. Dies stünde auch im eklatanten Widerspruch zu § 139a AO. Allerdings sind Übereinstimmungen, wie ich sie festgestellt habe, bei dem oben beschriebenen Verfahren der Nummernvergabe mit Zufall allein auch nicht zufriedenstellend zu erklären.

Um Klarheit in der Sache zu schaffen, habe ich Ihren Fall und die anderen beiden zum Anlass genommen, Finanzminister Steinbrück die Angelegenheit in einem persönlichen Schreiben zu schildern und ihn eindringlich darum gebeten, dem Sachverhalt nachzugehen. Sobald seine Antwort vorliegt, werde ich Sie darüber informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger MdB
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