Clemens Binninger (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Clemens Binninger
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Polizeioberrat a.D., Referent für Innen- und Sicherheitspolitik
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Böblingen
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
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(...) Der Vorwurf, das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ziele in Wirklichkeit gar nicht auf die Bekämpfung von Kinderpornographie, sondern auf politische Zensur, ist absurd und entbehrt jeglicher Grundlage. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat auf die Kritik von Bürgerinnen und Bürgern reagiert und angeregt, die noch zu erstellende Sperrliste von unabhängigen Experten regelmäßig überprüfen zu lassen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
JA
18.06.2009
Internetsperren
JA
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
NEIN
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
NEIN
28.05.2009
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
13.05.2009
Anbauverbot von Genmais
NEIN
13.05.2009
Beratungspflicht bei Spätabtreibungen
JA
20.03.2009
Enteignung von Banken
JA
22.01.2009
Mindestarbeitsbedingungen
JA
22.01.2009
Mindestlohn für sechs weitere Branchen
JA
19.12.2008
Kampf gegen Piraten
JA
04.12.2008
Familienleistungsgesetz
NEIN
28.11.2008
Haushalt 2009
JA
26.11.2008
Erbschaftssteuerreform
JA
13.11.2008
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
12.11.2008
BKA-Gesetz
JA
17.10.2008
Banken-Rettungspaket
JA
16.10.2008
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF)
JA
25.09.2008
Rückkehr zur alten Pendlerpauschale
NEIN
17.09.2008
Fortsetzung des Darfur-Einsatzes
JA
17.09.2008
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
05.06.2008
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
30.05.2008
Bahnprivatisierung
JA
24.04.2008
EU-Vertrag von Lissabon
JA
06.02.2008
Änderung des Stammzellgesetzes
NEIN
14.12.2007
Postmindestlohn
JA
16.11.2007
Diätenerhöhung
JA
15.11.2007
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
09.11.2007
Vorratsdatenspeicherung
JA
12.10.2007
Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF, Tornado)
JA
12.09.2007
Verlängerung Libanon-Einsatz
JA
22.06.2007
Emissionshandel
JA
21.06.2007
Verlängerung Kosovo-Einsatz
JA
14.06.2007
Aufenthalts- und Asylrecht
JA
14.06.2007
Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes in Darfur
JA
14.06.2007
Mindestlöhne (Antrag Die Linke.)
NEIN
25.05.2007
Unternehmenssteuerreform
JA
09.03.2007
Rente mit 67
JA
09.03.2007
Tornado-Einsatz
JA
02.02.2007
Gesundheitsreform
JA
10.11.2006
Verlängerung des Anti-Terror-Einsatzes (OEF)
JA
26.10.2006
EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens
JA
28.09.2006
Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes (ISAF)
JA
30.06.2006
Föderalismusreform
JA
29.06.2006
Antidiskriminierungsgesetz
JA
01.06.2006
Anpassung u. Veränderung von Hartz IV
nicht beteiligt
01.06.2006
Bundeswehreinsatz im Kongo
JA
19.05.2006
Erhöhung der Mehrwertsteuer
JA
Fragen an Clemens Binninger
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.09.2009
Von:

Wehrpflicht für junge Männer - ist das noch zeitgemäss ?

Warum hält die CDU/CSU absolut starr an der männerdiskriminierenden Wehrpflicht fest. Die Frage stellt sich heute vielen Männern und auch Frauen angesichts der Tatsache(n)

  • dass praktisch alle grösseren Staaten der westlichen Welt die Wehrpflicht entweder ausgesetzt oder abgeschafft haben. Selbst in der russischen Föderation wird mittler- weile ernsthaft die Abschaffung der Wehrpflicht erörtert, auch viele ehemalige Warschauer Pakt Staaten haben die Wehrpfllicht bereits abgeschafft.
  • dass in Deutschland die Wehrpflicht für junge deutsche Männer mittlerweile bedeutet dass man nur 1/3 der hier lebenden jungen Menschen einen Zwangsdienst zumutet, obwohl alle praktisch die gleichen Rechte in diesem Staat + Sozialstaat haben (ca. 1/3 sind deutsche Frauen, 1/3 deutsche Männer, 1/3 Migranten die hier auf Dauer ohne deutschen Pass leben). Einen Zwangsdienst, den schon der ehemalige Bundes- präsident Herzog als "schweren Eingriff" in die Persönlichkeitsrechte junger Männer bezeichnet hat.
  • dass das Musterungsverfahren zwar Objektivität "beabsichtigt" aber jeder der es nur will, ausgemustert werden kann (jeder kennt die nicht-nachweisbaren Ausmusterungs- gründe - googeln) - unabhängig von seiner tatsächlichen Tauglichkeit.
  • dass die angebliche Wehrgerechtigkeit nur noch Juristen bzw. einige Parteipolitiker verstehen.
  • dass ein 9monatiger Wehrdienst (von dem die meisten nachweislich 6 Monate keine
militärisch sinnvolle Tätigkeit ausüben) in einer hochtechnisierten Welt auch nicht
annähernd die Grundlagen für einen ernsthaften militärischen Einsatz vermitteln können

Es wäre schon sehr interessant Fakten zu erfahren, die für die CDU/CSU all die o.a. Punkte vernachlässigbar erscheinen lassen.

Mit freundlichem Gruss,
Antwort von Clemens Binninger
bisher keineEmpfehlungen
21.09.2009
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Beitrag zur Wehrpflicht, auf den ich gerne eingehe.

Die von Ihnen genannten Argumente sind aus meiner Sicht nicht vernachlässigbar. Sie überzeugen mich aber dennoch nicht. Die Wehrpflicht in Deutschland hat sich bewährt und ist angesichts der neuen Bedrohungen für die Sicherheit unseres Landes auch zukünftig notwendig. Sie ist auch ein wichtiges Instrument der Sicherheitsvorsorge. Die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr basiert auch auf ausreichend qualifizierten Reservisten.

Unsere Wehrpflichtigenarmee wurde in der Vergangenheit und wird auch in der Zukunft an neue Herausforderungen angepasst. So wurden zum Beispiel die Wehrdienstzeiten verkürzt und die Inhalte immer wieder angepasst. Der Dienst muss insgesamt attraktiver gestaltet werden. Notwendig sind in Zukunft auch Veränderungen bei der Einberufungspraxis, um wieder Wehrgerechtigkeit herzustellen.

Ich bin nicht davon überzeugt, dass eine reine Berufsarmee die bessere Alternative wäre. Viele Länder, die Berufsarmeen eingeführt haben, klagen über Probleme bei der Nachwuchsgewinnung oder zu hohe Kosten. Ganz nebenbei müsste man bei der Abschaffung der Wehrpflicht in Deutschland auch die Frage beantworten, wie man mit dem Zivildienst umgehen möchte.

Zentral für die CDU/CSU ist: Das Leitbild "Bürger in Uniform" ist und bleibt Markenzeichen der Bundeswehr als Armee in der Demokratie. Die Wehrpflicht sichert den unmittelbaren Kontakt zwischen Bürgern und Bundeswehr und macht deutlich dass für Frieden, Freiheit und Sicherheit auch persönlicher Einsatz notwendig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
14.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Binninger,

sie haben sicherlich haben sie auch von dem bedauerlichen Übergriff von Polizisten auf einen Demonstranten bei der Demonstration "Freiheit statt Angst" am 12. September gehört ( www.faz.net ).
Ich möchte hier der Polizei im Allgemeinen nicht unterstellen, dass sie Demonstrationen nutzt vorsätzlich Gewalt gegen andere Bürger auszuüben, da ich selbst einige Polizeibeamten kenne, die ich bisher als überaus besonnene und ausgeglichene Menschen kennengelernt habe.
Aber es muss sich doch für die Politik und auch die nichtgewaltätigen Polizeibeamten die Frage stellen, wie man solche schwarzen Schafe effektiv feststellen kann. Um die entsprechenden Beamten anschließend psychologisch zu betreuen und etwa in den Innendienst zu versetzten, damit Imageschäden der Polizei vermieden werden.
Der CCC fordert ( www.ccc.de ) jetzt eine eindeutige Kennzeichnung der Polizeibeamten, ähnlich den KFZ-Kennzeichen. Dadurch bleibt die Anonymität der Beamten gewahrt, aber ein Beamter der durch unverhätnismäßige Gewalt gegen Demonstranten auffällt kann auf einfache Weise ermittelt werden.
Halten sie, als ehemaliger Polizeibeamter, diese Kennzeichnung für sinnvoll? Oder welche alternativen Möglichkeiten gäbe es noch? Und wie können und werden sie als MdB sich für derartige Maßnahmen einsetzten - die Polizei ist bekanntlich Ländersache.
Antwort von Clemens Binninger
1Empfehlung
21.09.2009
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Wie Sie sicher verfolgt haben, wird im Falle des mutmaßlichen Übergriffs bei der Demonstration am 12. September in Berlin gegen zwei Polizeibeamte ermittelt. Bevor hier eine Bewertung vorgenommen wird, muss man das Ergebnis der Ermittlungen abwarten.

Zur individuellen Kennzeichnungspflicht: Die Berliner Polizei hat ja bereits angekündigt, ab kommendem Jahr eine individuelle Kennzeichnung einzuführen. Es soll sich dabei um eine Kennzeichnung handeln, auf der eine Nummer und der Name des Beamten verzeichnet sind. Das Schild kann dabei so getragen werden, dass entweder die Nummer oder der Name sichtbar ist. Bereits heute sind ja Gruppenkennzeichnungen für geschlossene Einheiten üblich und damit Möglichkeiten gegeben, Polizeibeamte zu identifizieren.

Sie haben Recht, dass die Länderpolizeien den einzelnen Bundesländern unterstehen. Lassen Sie mich meine Position deshalb am Beispiel der Bundespolizei, die dem Bundesinnenministerium untersteht, deutlich machen. Was die Bundespolizei angeht, ist meiner Kenntnis nach das Tragen von Dienstnummern oder Namensschildern bei Einsätzen mit erhöhter Gefährdung nicht gestattet. Gleichwohl sind Polizeibeamte der Bundespolizei gehalten, sofern der Zweck der polizeilichen Maßnahme nicht gefährdet wird, sich der von ihren Amtshandlungen betroffenen Personen mit Namen, Amtsbezeichnung und Dienststelle vorzustellen. Auf ausdrückliches Verlangen ist der Dienstausweis vorzuzeigen. Aus Gründen der Eigensicherung können die Beamten sich auch auf die Nennung der Dienstnummer beschränken. Diese Regelung hat sich in der Praxis bewährt und wurde in Abwägung der Interessen der Öffentlichkeit und den persönlichen Sicherheitsinteressen der Polizeivollzugsbeamten getroffen.

Eine Änderung dieser Regelung sehe ich kritisch, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Widerstandshandlungen und Angriffe gegen Polizeibeamte sich auch in deren privaten Bereich und möglicherweise auch auf deren Familienangehörige ausdehnen. Leider haben es ja nicht immer alle Teilnehmer einer Demonstration auf eine friedliche Kundgebung abgesehen. Die jüngsten Ereignisse in Hamburg oder die 1. Mai-Demos in Berlin zeigen das immer wieder

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.10.2009
Von:
-

Guten Tag Herr Binninger,
eine weitere Senkung der Grundwehrdienstzeit halte ich für falsch. Die 6 Monate enthalten einen Monat Urlaub/Dienstausgleich. Dann bleiben nur noch 5. 2 Monate Grundausbildung, 2 Monate Spezialausbildung und den letzten Monat stehen die Soldaten dann ihrer Einheit zur Verfügung.

Warum kann die Bundesrepublik nicht ein soziales Jahr für alle einführen?

Es wird immer über "Wehrgerechtigkeit" und "Gleichberichtigung" gesprochen.

Warum setzt man es dann nicht konsequent um?
So würden Jugendliche vor der Arbeitslosigkeit bewahrt und sie würden gleichzeitig auf das Berufsleben vorbereitet.
Antwort von Clemens Binninger
bisher keineEmpfehlungen
04.11.2009
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag.

Die Bundeswehr ist ein wesentliches Instrument deutscher Friedenspolitik. Die Wehrpflicht in Deutschland hat sich bewährt und ist angesichts der neuen Bedrohungen für die Sicherheit unseres Landes auch zukünftig notwendig. Die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr basiert auch auf ausreichend qualifizierten Reservisten. Deshalb stimme ich mit Ihnen überein, dass die Wehrpflicht beibehalten werden muss.

Unsere Wehrpflichtigenarmee wurde in der Vergangenheit und wird auch in der Zukunft an neue Herausforderungen angepasst. Der Dienst muss insgesamt attraktiver gestaltet werden. Notwendig sind in Zukunft auch Veränderungen bei der Einberufungspraxis, um wieder Wehrgerechtigkeit herzustellen. Vor diesem Hintergrund sieht der Koalitionsvertrag vor, dass eine Kommission sich mit Reformfragen befasst und ein Konzept erarbeitet, mit dem die Wehrdienstzeit auf sechs Monate reduziert wird. Ihre Skepsis an dieser Stelle kann ich durchaus verstehen. Das wesentliche Kriterium für die Wehrdienstdauer muss aus meiner Sicht dabei sein, wie lange ein Soldat für die vorgesehenen Aufgaben ausgebildet werden muss und wie lange er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den aktiven Strukturen der Streitkräfte noch gewinnbringend einbringen kann.

Warum kann die Bundesrepublik nicht ein soziales Jahr für alle einführen?
Verkürzt gesagt: Der Einführung eines allgemeinen, verpflichtenden sozialen Jahres stehen erhebliche verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Hürden entgegen.

Ein verpflichtendes soziales Jahr für junge Männer und Frauen käme der Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht gleich. Nach Artikel 12 Abs. 2 des Grundgesetzes darf aber niemand zu einer bestimmten Tätigkeit gezwungen werden. Ausnahmen gelten hier im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstpflicht. Herkömmlich ist in diesem Sinne eine Dienstpflicht, wenn sie bereits geraume Zeit bestanden hat und im Rechtbewusstsein traditioneller Bestandteil der Pflichtenordnung ist. Hierzu zählen zum Beispiel die Feuerwehr- oder Deichschutzpflicht. Außerdem kann ein Dienst im Hinblick auf besondere Situationen - also im Verteidigung- oder Spannungsfall - (Artikel 12a Abs. 2 bis 6 GG) oder im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung (Artikel 12 Abs. 3 GG) angeordnet werden. Eine weitere Ausnahme bildet die in Artikel 12a Abs. 1 und Abs. 2 des Grundgesetzes geregelte Wehrpflicht (bzw. Dienst im Bundesgrenzschutz, in einem Zivilschutzverband und Wehrersatzdienst), die sich ausdrücklich nur auf Männer bezieht.

Um also ein allgemeines soziales Jahr einzuführen, müssten die entsprechenden Artikel unserer Verfassung geändert werden. Auch mit einer Verfassungsänderung würde die Einführung einer Dienstpflicht - außer in Not- oder Katastrophensituationen - aber gegen völkerrechtliche Verpflichtungen verstoßen. (Artikel 4 Abs. 2 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie Art. 8 Abs. 3a. des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Recht verbieten nämlich die Einführung von Pflichtarbeit.)

Unterm Strich wäre die Einführung eines allgemeinen, verpflichtenden sozialen Jahres als solches also nicht möglich. Nach den mir vorliegenden Informationen würden die bestehenden grundgesetzlichen Regelungen sowie völkerrechtliche Verpflichtungen dies nicht zulassen.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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