Clemens Binninger (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Clemens Binninger
© Clemens Binninger MdB (Foto: Laurence Chaperon)
Geburtstag
24.04.1962
Berufliche Qualifikation
Polizeioberrat
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
Sindelfingen
Wahlkreis
Böblingen , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
45,1%
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) In Publikationen der Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) werden verbrecherische Diktatoren wie Josef Stalin glorifiziert. Die MLPD lehnt unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ab. Die Ziele dieser Partei widersprechen eindeutig unserer Verfassung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Clemens Binninger
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Sicherheit
07.11.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Binninger!

In der FAZ vom Samstag, 7.11.2009 findet sich auf Seite 9 ein Presse-Artikel, wo berichtet wird, daß ein 44-jähriger Schweizer im Bereich des Flughafens Stuttgart eine landendes Linienflugzeug mittels eines ausländischen Laser-Pointers blenden wollte, genauso einen Polizeihubschrauber, der zur Suche des Täters wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr beteiligt war. Zum Glück wurde der Täter ermittelt. Derartige Vorfälle nehmen laut der Zeitungs-Meldung zu.
Was wird von Seiten der Politik dagegen getan in Deutschland, um derartige Vorfälle in Zukunft auszuschließen?

Mit bestem Dank im voraus für Ihre Antwort und freundlichen Grüßen

Antwort von Clemens Binninger
8Empfehlungen
11.11.2009
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

In der Tat hat es in den letzten Monaten vermehrt Vorfälle gegeben, in denen Flugzeugpiloten mit Laserpointern geblendet wurden. Betroffen war aber nicht nur der Luftverkehr, sondern teilweise auch der Schienenverkehr. Für mich ist es absolut nicht nachvollziehbar, wie man derart verantwortungslos mit Laserpointern umgehen und leichtsinnig Leben gefährden kann.

Was kann die Politik tun? Die bestehenden Regelungen sollten überprüft werden. Ich bin aber skeptisch, dass strengere Vorschriften oder gar ein generelles Verbot und Laserpointern - wie es teilweise gefordert wird - hier angemessen und wirksam sind.

Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) sieht vor, dass nur Produkte in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn durch sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder bei vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und Gesundheit von Benutzern oder Dritten nicht gefährdet werden (§ 4 Abs. 1 und 2). Das betrifft auch Laser und Laserpointer. Laser und Laserpointer mit einer Strahlleistung von mehr als 1 Milliwatt, (also oberhalb der Klasse 2) dürfen meiner Kenntnis nach in Deutschland für den Bereich der "privaten" Nutzung (also etwa zur Illustration von Vorträgen) nicht verkauft werden. Bei dem Vorfall in der Nähe des Stuttgarter Flughafens, den Sie ansprechen, wurde laut Medienberichten ein Laserpointer verwendet, der eine deutlich höhere Strahlungsleistung hatte und wohl im Ausland gekauft wurde.

Wichtig ist hier insbesondere, dass - wie im Stuttgarter Fall - die Polizei schnell vor Ort ist und den Tatverdächtigen findet. Das entsprechende strafrechtliche Instrumentarium für solche Fälle existiert. Meiner Kenntnis nach laufen in dem von Ihnen angesprochenen Fall bereits Ermittlungen wegen eines schweren Eingriffs in den Luftverkehr (§ 315 StGB).

Letztlich muss aber jedem klar sein, dass ein Laserpointer kein Spielzeug ist, sondern bei unsachgemäßem Umgang eine Gefahr darstellen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Wachstumsbeschleunigungsgesetz
05.12.2009
Von:
-

Lieber Herr Binninger

Können Sie mir bitte erklären warum die Regierungsparteien ein Steuersenkungspaket beschließen wollen obwohl alle Wirtschaftsexperten davon abraten. Werden denn die Meinungen und Erfahrungen von Sachverständigen nicht mehr benötigt ? Warum werden dann noch die vielen anstehenden Probleme in der aktuellen Koalition in Expertenkommisionen ausgelagert - wenn man auf der anderen Seite den Rat von Experten nicht annimmt ?

Besten Dank für eine Stellungsnahme

Viele Grüße aus Renningen

-
5.12.2009
Antwort von Clemens Binninger
4Empfehlungen
10.12.2009
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich hiermit gerne beantworte.

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 30. November eine Expertenanhörung zum sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz durchgeführt und dazu insgesamt 45 Fachleute eingeladen. Wie meist bei solchen Anhörungen, gab es keine einhellige Meinung der Wirtschaftsexperten, sondern teils Zustimmung, teils Ablehnung und teils differenzierte Kritik an dem Gesetzgebungsvorhaben.

Als eine von vielen Stimmen haben sich auch Mitglieder des Sachverständigenrates zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz geäußert, obwohl es im Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ausdrücklich heißt, der Sachverständigenrat solle "keine Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen aussprechen". Ganz davon abgesehen, dass auch der Sachverständigenrat in der Vergangenheit seine Prognosen immer wieder mal korrigieren musste.

Aufgabe der Politik ist es, die verschiedenen Argumente der einzelnen Experten gegeneinander abzuwägen und zu einer sachgerechten politischen Entscheidung zu kommen. Primäre Aufgabe des Sachverständigenrates ist es in diesem Zusammenhang, in seinen Gutachten die gesamtwirtschaftliche Lage und deren voraussichtliche Entwicklung darzustellen. Diese Arbeit findet die Aufmerksamkeit von Politik und Öffentlichkeit, beispielsweise wenn der Sachverständigenrat seine Prognose für das zukünftige Wirtschaftswachstums bekannt gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Schulen
06.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Binninger,

ich leite eine Schule für Körperbehinderte in Sindelfingen. Derzeit sorgen u.a. 12 Zivildienstleistende - vor allem im pflegerischen Bereich - für das Wohl von Schülerinnen und Schülern mit motorischer Beeinträchtigung und körperlicher Behinderung.
Die Bundesregierung plant - so wurde mir mitgeteilt - ab 01.01.2011 den Zivildienst auf 6 Monate zu verkürzen. Dadurch würde bei uns eine erhebliche Versorgungslücke von Februar bis Ende Juli entstehen.
Nach Aussage von AWO und Landratsamt ist diese Lücke weder durch FSJ´ler noch durch hauptamtliche Mitarbeiter zu schließen.

Fragen:

1. Kommt die Verkürzung des Zivildiensts auf 6 Monate?
2. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
3. Welche Lösungen schlägt dann die Politik für das entstehende Problem vor?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Clemens Binninger
4Empfehlungen
14.12.2009
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihren Beitrag. Der Koalitionsvertrag sieht verschiedene Veränderungen bei der Bundeswehr vor. Dazu gehört auch die Absicht, die Wehrdienstzeit ab 2011 von neun auf sechs Monate zu reduzieren. Eine Kommission wird sich mit Reformfragen befassen und ein entsprechendes Konzept erarbeiten. Das wesentliche Kriterium für die Wehrdienstdauer muss aus meiner Sicht dabei sein, wie lange ein Soldat ausgebildet werden muss, um die vorgesehenen Aufgaben zu erfüllen und wie lange er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den aktiven Strukturen der Streitkräfte noch gewinnbringend einbringen kann.

Diese Verkürzung der Wehrdienstdauer soll sich in der Tat auch im Zivildienst widerspiegeln. Die Zivildienstdauer wird entsprechend auch auf sechs Monate verkürzt werden. Ihre Skepsis an dieser Stelle kann ich durchaus verstehen. In den kommenden Monaten wird konkret darüber zu sprechen sein, wie mögliche Engpässe kompensiert werden können. Da das Schuljahr im Sommer endet, dürften sich in der Tat weniger Zivildienstleistende für eine Tätigkeit im ersten Halbjahr interessieren. Hier stellt sich die Frage, ob und wie bei der Einberufung zum Zivildienst gegengesteuert werden kann. Sofern Sie konkrete Vorschläge haben, wie dies erfolgen könnte, wäre ich sehr daran interessiert.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass die Union als einzige im Bundestag vertretene Partei an der Wehrpflicht und damit am heutigen Modell des Zivildienstes festhält. Die FDP war mit der Forderung in die Koalitionsverhandlungen gegangen, die Wehrpflicht und damit auch den Ersatzdienst ganz abzuschaffen. Die Verkürzung auf sechs Monate stellt hier zumindest einen Kompromiss dar.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Wirtschaft
17.12.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Binninger,

Wie sieht es im kommenden Jahr in Deutschland aus wegen der Wirtschaftskrise und was will die Regierung dagegen übernehmen.
Antwort von Clemens Binninger
1Empfehlung
21.01.2010
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands und den wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung, die ich hiermit sehr gerne beantworte.

Im vergangenen Jahr ist unser Bruttoinlandsprodukt, das heißt der Wert aller Waren und Dienstleistungen, die in Deutschland hergestellt werden, um fünf Prozent gesunken. Das war der stärkste Einbruch unserer Wirtschaftsleistung seit dem Zweiten Weltkrieg. Um den wirtschaftlichen Einbruch abzufedern und Arbeitsplätze zu sichern, hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket sowie zwei umfangreiche Investitions- und Konjunkturpakete auf den Weg gebracht und dafür insgesamt 82 Milliarden Euro aufgewandt.

Diese Gelder werden vor allem für Investitionen in Bildung und Forschung eingesetzt, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken. Mit demselben Ziel wird auch der Ausbau von Straßen, Schienen- und Wasserwegen vorangebracht. Außerdem werden die Mittel in Krankenhäuser, Städtebau, Wärmedämmung und moderne Energietechnik sowie schnelle Internetverbindungen in ländlichen Regionen investiert. Während der Beratungen habe ich mich für auch für konkrete Projekte in meinem Wahlkreis eingesetzt. So konnte ich beispielsweise erreichen, dass Sanierungsmaßnahmen an den Krankenhäusern in Sindelfingen und Leonberg sowie der Ausbau der A 81 zwischen Böblingen-Hulb und Gärtringen aus Geldern des Konjunkturpakets finanziert werden.

Die wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung zeigen inzwischen Wirkung. Zahlreiche Unternehmen, die aufgrund der konjunkturellen Lage zu wenige Aufträge bekommen hatten, konnten durch staatliche Aufträge und Impulse besser ausgelastet werden. Nachdem im vergangenen Jahr nur ein Teil der 82 Milliarden Euro ausgegeben wurde, sollen die restlichen Mittel in diesem Jahr zum Einsatz kommen, um die wirtschaftliche Entwicklung weiter zu fördern.

Wie sich die Wirtschaft in diesem Jahr entwickeln wird, kann niemand mit absoluter Sicherheit vorhersagen. Auch aufgrund der positiven Wirkung der beiden Konjunkturpakete rechnet der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der die Bundesregierung berät, mit einem positiven Verlauf. Er prognostiziert ein Wirtschaftswachstum von 1,6 Prozent für dieses Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Sicherheit
21.12.2009
Von:

Lieber Herr Binninger!

In der Stuttgarter Zeitung vom Montag, 21.12.2009, Online, wird unter der Überschrift "Stuttgarter Innenstadt-Polizisten mit Steinen beworfen", berichtet, daß am Samstag vor dem vierten Advent junge Kurden eine Kurdische Demonstration dazu mißbraucht haben, um angestachelt durch einen vorherigen Aufruf im Internet, Polizeibeamte mit Steinen und Stahlkugeln anzugreifen und 14 Schaufensterscheiben von Kaufhäusern auf der Königstrasse in der City einzuwerfen. Was kann die Politik tun, damit das Wort von Gerhard Schröder zur Tat wird, daß es für jeden, der das Gastrecht mißbraucht, nur eines gibt, nämlich sofort "raus"?
Kann in der UN-Menschenrechtscharta und in der EU-Menschenrechtskonvention ein General- vorbehalt für die Gewährung von Asyl eingefügt werden, daß Asyl nur erhält, wenn bei ihm keine Zweifel bestehen, daß er für die Menschen im aufnehmenden Gastland keine Gefahr darstellt?

Mit bestem Dank im voraus für Ihre Antwort und friedliche Weihnachten

Antwort von Clemens Binninger
4Empfehlungen
19.01.2010
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Als Innenpolitiker sehe ich Übergriffe wie den von Ihnen beschriebenen in Stuttgart, wo im Rahmen einer Demonstration unter anderem Polizeibeamte angegriffen wurden, mit großer Sorge. Die Politik hat sich mit solchen Vorfällen zu befassen und zu fragen, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Das ist in der Vergangenheit geschehen und wird auch in Zukunft geschehen.

Ich denke, wir müssen bei dieser Thematik zwei Bereiche unterscheiden. Zum einen ist festzustellen, dass wir es in den letzten Jahren allgemein mit einer zunehmenden Gewaltbereitschaft gegenüber Polizeibeamten und anderen Uniformträgern zu tun haben. Solche gezielten Übergriffe finden immer wieder auch im Kontext von Demonstrationen statt. Zur Ahndung dieser Straftaten reichen meiner Ansicht nach die Regelungen in § 113 des Strafgesetzbuches (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) nicht mehr aus. Wir brauchen hier eine Änderung des Strafgesetzbuches. Unter anderem muss es darum gehen, die Strafandrohung zu erhöhen. Entsprechende Vorschläge habe ich gemeinsam mit meinem Kollegen Siegfried Kauder MdB bereits im letzten Jahr in die Diskussion gebracht.

Zum anderen haben wir uns mit der Bekämpfung von Ausländerkriminalität zu befassen. Grundsätzlich ist hier zu betonen, dass sich der bei weitem größte Teil der in Deutschland lebenden Ausländer rechtstreu verhält. Dort, wo Straftaten begangen werden, sind sie nach dem Strafgesetzbuch zu ahnden. Darüber hinaus sieht das Aufenthaltsgesetz bei bestimmten Straftaten bzw. bei der Verhängung von Freiheits- und Jungendstrafen von mehr als drei Jahren oder der Anordnung von Sicherungsverwahrung eine Ausweisung vor. Die CDU/CSU hat in diesem Zusammenhang beispielsweise durchgesetzt, dass der besondere Ausweisungsschutz für heranwachsende Straftäter abgeschafft wurde.

Ich gebe Ihnen Recht, dass in diesem Bereich auch die internationale und europäische Ebene in den Blick genommen werden muss, da die Rahmenbedingungen für das deutsche Ausländerrecht ganz wesentlich vom europäischen Recht gesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Clemens Binninger
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de und mit der dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.