Clemens Binninger (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Clemens Binninger
Geburtstag
24.04.1962
Berufliche Qualifikation
Polizeioberrat
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
Sindelfingen
Wahlkreis
Böblingen , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
45,1%
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
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(...) In der Regel geht das Sozialgesetzbuch II davon aus, dass alle in einem Haushalt lebenden Personen eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden und mit ihrem jeweiligen Einkommen füreinander einstehen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
30.08.2012
Von:

Werter Herr Binninger,

Sie werden nicht umhin können zuzugeben, das Sie von einer Mehrheit von Bürgern zum Abgeordneten gewählt wurden.

Sind Sie anderer Meinung wenn ich behaupte das ein Abgeordneter in einem Fall wo er für ein Unternehmen im Bundestag Lobbyarbeit betreibt nicht auch gleichzeitig die Interessen seiner Wähler vertreten kann?
Antwort von Clemens Binninger
7Empfehlungen
14.09.2012
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Beitrag vom 30. August 2012 zum Thema Lobbyismus, den ich gern beantworte.

Ihrem Eingangsstatement kann ich nur zustimmen. Ich freue mich sehr, dass eine große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger des Wahlkreises Böblingen mich bereits dreimal zu ihrem parlamentarischen Vertreter in den Deutschen Bundestag gewählt haben. Dies ist eine große Auszeichnung und Verpflichtung gleichermaßen.

Ich kann Ihnen ebenfalls mitteilen, dass ich für kein Unternehmen oder keinen Verband Lobbyarbeit betreibe. Ich halte natürlich Kontakt zu Verbänden oder Unternehmen in meinem Wahlkreis, denn dabei geht es auch um wichtige Themen wie zum Beispiel Beschäftigung und Arbeitsplätze in der Region - wichtige Themen für meine Wählerinnen und Wähler.

Dessen ungeachtet gehört die Vertretung von Interessen gegenüber der Politik sehr wohl zu den Wesensmerkmalen unserer demokratischen Staatsform. Interessenvertreter sind in verschiedenster Form am Willensbildungsprozess in unserer Demokratie beteiligt. Jede Institution, in welcher Form auch immer, darf sich an einen Abgeordneten wenden. Dazu gehören zum Beispiel Verbände, Gewerkschaften oder NGOs. Interessenvertretung dient nicht zuletzt auch dem Informationsaustausch und bietet Politikern einen schnellen Zugriff auf Fachwissen. Mitunter ist die Politik auch auf Experten (aus NGOs oder aber auch aus berufsständischen Vertretungen) und deren Sachverstand angewiesen.

Abschließend kann ich Ihnen mitteilen, dass ich mir meiner großen Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern meines Wahlkreises Böblingen sehr wohl bewusst bin. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Abgeordneter liegt in der parlamentarischen Vertretung der Bürgerinnen und Bürger sowie in der Arbeit in den Gremien, in denen ich Mitglied bin.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
10.10.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Binninger,

ich habe einige Fragen zum neuen BGB §

"1631 d BGB Beschneidung des männlichen Kindes

(1) "Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist.

(2) "In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind."


a.) Wer oder was regelt, was unter ärztlicher Kunst zu verstehen ist?

b.) Ab wann ist das Kindeswohl gefährdet und wer stellt fest, ob das Kindeswohl gefährdet ist?

c.) Wer oder welche Institution überprüft, ob die "vergleichbar befähigten Personen aus Religionsgesellschaften" auch wirklich befähigt sind?

d.) Falls unter den "Regeln der ärztlichen Kunst" zu verstehen ist, dass eine schmerzfreie Operation durchzuführen ist, so handelt es sich dann doch um eine lokale Betäubung, welche mit z.B. dem Betäubungsmittel Lidokain erreicht wird. Besitzen die "befähigten Personen" für diesen Fall die notwendige anästhesische Ausbildung und die Erlaubnis Betäubungsmittel zu beziehen, besitzen, ein- und auszuführen und natürlich einzusetzen?

e.) Wurde beim Gesetzentwurf zur Beschneidung berücksichtigt, dass das Bundesverwaltungsgericht, Aktenzeichen 3 C 20/00, festgestellt hat, dass (Auszug):

"Außer Zweifel steht auch, dass der Schutz der Volksgesundheit verfassungsrechtlichen Rang genießt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a. - BVerfGE 90, 145, 174 f.).

In Art. 2 Abs. 2 GG wird jedermann das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gewährleistet."

Vielen Dank für ihre Antwort.
Antwort von Clemens Binninger
7Empfehlungen
15.10.2012
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

gerne antworte ich auf Ihren Beitrag.

Wie Sie sicher wissen, hat das Bundeskabinett am 10. Oktober den von Ihnen angesprochenen Gesetzentwurf zur Beschneidung ("Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes") verabschiedet. Sie können den gesamten Entwurf inklusive Begründung auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums finden ( www.bmj.de ).

Der Entwurf ist bisher allerdings noch nicht in den Bundestag eingebracht. Sobald er offiziell eigebracht ist, werden sich das Parlament und insbesondere die zuständigen Fachpolitiker intensiv mit dem Entwurf befassen. Mit Sicherheit wird es dazu auch im federführenden Rechtsausschuss eine öffentliche Expertenanhörung geben. Dabei werden auch die von Ihnen aufgeworfenen Fragen eine Rolle spielen. Mögliche offene Fragen werden dann in den parlamentarischen Beratungen geklärt.

Grundsätzlich gilt: Richtschnur für die Erziehung der Eltern und damit auch für die Frage der Beschneidung muss in jedem Fall das Wohl des Kindes sein. Das hat für mich höchste Priorität. Daran werde ich den Gesetzentwurf der Bundesregierung im Rahmen der parlamentarischen Beratung messen.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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Frage zum Thema Finanzen
19.10.2012
Von:
-

Guten Tag Herr Binninger,

kennen Sie die Ausführungen des Präsidenten des "Bund der Steuerzahler e.V. (Bayern)" und die Strafanzeige von Prof. Bernd Schünemann in Sachen target-2? Wenn JA, interessiert mich Ihre Stellungnahme dazu.

MfG -
Antwort von Clemens Binninger
6Empfehlungen
07.11.2012
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Beitrag vom 19. Oktober 2012. Mir ist bekannt, dass der Münchener Strafrechtler Prof. Bernd Schünemann im April 2012 Strafanzeige gegen den Vorstand der Deutschen Bank wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Untreue erstattet hat. Auch mit dem Verweis auf das laufende Verfahren bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich mich zu solchen Aktionen nicht äußere.

Auch die Ausführungen des "Bundes der Steuerzahler Bayern e.V." zum Target2-System sind mir geläufig. Lassen Sie mich zu diesem Thema folgendes ausführen. Wie Ihnen bekannt ist, werden im Target2-System die Zahlungen zwischen den Zentralbanken innerhalb der Währungsunion abgewickelt. Die Entwicklung der Taregt2-Salden reflektiert innereuropäische Zahlungsströme, die hauptsächlich von Geschäftsbanken, Unternehmen oder Privatpersonen initiiert werden. Die stark angestiegenen Salden sind u.a. Ausdruck der Spannungen auf dem europäischen Bankenmarkt. Banken in einigen Eurostaaten erhalten aufgrund der bestehenden Unsicherheiten am europäischen Finanzmarkt kaum mehr Liquidität. Diese Banken nutzen stattdessen verstärkt das Angebot der EZB, um sich mit Liquidität zu versorgen. Die Target-Salden sind im Zuge der Krise sehr stark gestiegen, weil diese Art der Refinanzierung von Banken über das Eurosystem krisenbedingt zugenommen hat.

Die Target2-Salden sind nicht Kern des Problems, sondern Symptome der Unsicherheiten im europäischen Banken- und Finanzsystem. Die Salden sind eine Begleiterscheinung einer Währungsunion mit dezentraler Liquiditätsversorgung. Richtig ist, dass die Risiken innerhalb des Eurosystems durch die Ausleihungen der Zentralbanken an ihre jeweiligen Geschäftsbanken gestiegen sind. Diese Risiken innerhalb des Eurosystems werden wieder sinken, wenn die Spannungen an den Finanzmärkten zurückgehen, das Vertrauen der Banken untereinander wieder steigt und der Bankensektor in den Defizitländern nicht mehr auf die Liquiditätsversorgung über die EZB angewiesen ist. Die Regierungen der Eurozone arbeiten mit Nachdruck an der Bewältigung der Krise und damit an der Wiederherstellung des Vertrauens der Marktteilnehmer. Entscheidend hierfür wird eine überzeugende Fortsetzung des Reformprozesses in den Mitgliedsstaaten sein. Wird hierdurch die normale Funktionsweise des Interbankenmarktes wiederhergestellt, beginnt die EZB mit der Rückführung ihrer expansiven Liquiditätsversorgung und transferieren Anleger ihr Kapital zurück in ihre Heimatländer, so wird auch ein Abbau der TARGET2-Forderungen der Bundesbank erfolgen. Dieser Prozess steht und fällt jedoch mit entschlossenen Reformen und makroökonomischer Disziplin in den Mitgliedsstaaten und er wird allenfalls mittelfristig einsetzen.

Anpassungen des Target2-Systems in Richtung des US-Fed-Systems (wie z.B. von Prof. Sinn vorgeschlagen - der "Bund der Steuerzahler Bayern e.V" bezieht sich in seinen Stellungnahmen auf Prof. Sinn) sind nicht zielführend. Der Ausgleichsmechanismus in den USA ist rein bilanzieller Natur und führt lediglich zu einer Neuaufteilung der Aktivseite des konsolidierten Notenbanksystems auf die District-Notenbanken.

Abschließend gilt vor allem: Der einheitliche europäische Zahlungsraum bringt unserer stark vernetzten Wirtschaft erhebliche Vorteile. Wer den einheitlichen europäischen Zahlungsraum an einer Stelle infrage stellt, gefährdet ihn generell. Es wäre riskant, jetzt in der Krise das Regelwerk für grenzüberschreitende Zahlungen abrupt zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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Frage zum Thema Gesundheit
15.11.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Binninger,

meine Frage bezieht sich außer auf Gesundheit ebenso auf Bürgerrechte, Kinderrechte und damit Justiz, Familie, wie Kinder und Jugend:

Die Bundesregierung will kurzfristig im November einen Gesetzentwurf einbringen, der die Beschneidung von nichteinwilligungsfähigen Jungen ohne medizinische Indikation legalisiert. Über 60 Ihrer Kolleginnen und Kollegen haben jetzt einen Alternativentwurf vorgelegt, der die Legalisierung dieses mit Risiken behafteten, schmerzhaften und irreversiblen Eingriffs von der Einwilligung ab dem Alter von 14 Jahren und nur durch zugelassene Fachärzte nach ausführlicher Aufklärung vorsieht.
Können Sie diesem Alternativentwurf zustimmen?

Sind Sie mit mir der Meinung, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung nicht vereinbar ist mit dem Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2,2 GG), dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3, Satz 1 und 2 und dem Artikel 24,3 der UN-Kinderechtskonvention, der verpflichtet "alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen zu treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen"?

Es kommt einem Sondergesetz insbesondere für eine Religionsgruppe gleich, der Religionsgruppe, die schon einmal vor Jahrzehnten aufs Schlimmste unter Sondergesetzen gelitten hat. Auch das kann doch keiner wollen!

Zudem:
Wo bleibt denn die Religionsfreiheit des Kindes, wenn es für immer gezeichnet ist. Ich sehe im Grundgesetz keinen Satz, der da lautet, dass ich "meine" Religionsfreiheit am Körper eines anderen ausüben darf. Eine symbolische Handlung beim Kind ginge doch auch.
Das Erziehungsrecht der Eltern wurde im Falle von Zeugen Jehovas, die ihre Kinder statt in Schulen zu schicken selbst unterrichten wollten, beschnitten - m.E. zur Recht. Logischerweise muss das Erziehungsrecht der Eltern angesichts dieser Körperverletzung erst recht hinter dem des Rechts auf körperliche Unversehrtheit zurückstehen!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Clemens Binninger
4Empfehlungen
03.12.2012
Clemens Binninger
Sehr geehrte Frau ,

Sie schreiben in Ihrer Frage zu der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelung zur Beschneidung:

"Es kommt einem Sondergesetz insbesondere für eine Religionsgruppe gleich, der Religionsgruppe, die schon einmal vor Jahrzehnten aufs Schlimmste unter Sondergesetzen gelitten hat. Auch das kann doch keiner wollen!"

Wollen Sie damit allen Ernstes die Verfolgung und Vernichtung von Millionen Juden im Nationalsozialismus mit einer Regelung vergleichen, die es Juden ermöglichen soll, ihre religiöse Tradition der Beschneidung in Deutschland auszuüben? Das ist eine Aussage, die ich auf gar keinen Fall akzeptiere!

Wer eine solche Aussage macht, bekommt von mir keine Antwort.

Clemens Binninger
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Frage zum Thema Soziales
20.11.2012
Von:

Sehr geehrter Hr. Binninger,

gerne wollte ich eine Frage loswerden.

Wie Sie wissen ist es ein oberstes Gebot der Regierung den CO2 Ausstoß zu verringern. Dazu hat Sie unter anderen die Anschaffung der Wärmepumpe subventioniert.

Bis vor paar Monaten hatte man bei dem EVU EnBW einen Stromtarif für WP-Strom von 11 Cent / KWh/ NT was seit paar Monaten auf 17 Cent erhöht wurde. Nun kommt die EEG Umlage so das der WP-Strom zum 01.01.2013 nun ca. fast 21 Cent kosten soll.

Das beduet das die jenigen die eine sehr teuere Varinate einer Heizung wie es eine WP-Heizung es nun mal ist die ja für die Umwelt was tun wollten nun extrem bestraft werden.
Es ist ja nicht nur der Heizstrom den man hat sondern auch der normale Haushaltsstrom.

Meine Frage: hat ihre Partei gegen diese extreme Preisteigerung von fast 100% in paar Monaten was vor, so das hier eine Entlastung der jenigen geben wird. die sich für die Umwelt einsetzten.

Bitte bedenken Sie das man mit dem Heizstrom sein Tarif nicht wechseln kann.

Bitte nennen Sie mir ob diese Problematik ernst genommen wird. Hierbei meine ich nicht das der Strompreis in allgemeinen steigt sondern explixiet die WP Bestitzer in BW / EnBW Bereich.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Clemens Binninger
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03.12.2012
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Wärmestrom. Ich kann Ihre Sorge mit Blick auf die Strompreisentwicklung gut verstehen.

Die Preispolitik der EnBW ist mir nicht im Detail bekannt. Meines Wissens begründet die EnBW den sprunghaften Preisanstieg für sog. Wärmestrom damit, dass die Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien aus den letzten Jahren erst seit einigen Monaten auf den Strompreis umgelegt werden. Außerdem sind teilweise die Brennstoffkosten für konventionelle Kraftwerke gestiegen. Hinzu kommt laut EnBW, dass manche Tarife nicht kostendeckend waren, so dass die Preise für diese Tarife erhöht wurden.

Was tut die Politik, damit der Strompreis bezahlbar bleibt?
a) Wir haben die Voraussetzungen für Wettbewerb auf dem Strommarkt geschaffen. Die Verbraucher haben die Wahl zwischen verschiedenen Stromanbietern und können entsprechend den für sie am günstigsten auswählen.
b) Das Bundeskartellamt kontrolliert den Wettbewerb zwischen den Stromanbietern, um Preisabsprachen zu verhindern. In der Vergangenheit mussten auch bereits mehrere Anbieter von Wärmestrom Geld an ihre Kunden zurückzahlen.
c) Außerdem hat die Bundesregierung in den letzten Jahren die Einspeisevergütung für erneuerbare Energien gesenkt, damit die Strompreise mit dem Ausbau von Wind- und Solarenergie nicht noch stärker steigen.

Dennoch ist die Erhöhung der EEG-Umlage für jeden spürbar und wird nicht die letzte sein. Wir haben damit genau die Situation, vor der wir als CDU/CSU seit Jahren warnen: Die Akzeptanz für die Energiewende geht zurück, weil die Bürger zu sehr belastet werden. Genau deshalb haben wir in den letzten Jahren mehrfach Entwürfe für eine deutliche Kürzung der EEG-Einspeisevergütung und eine Deckelung des Ausbaus eingebracht und verabschiedet. Dafür wurden wir seinerzeit von Teilen der Öffentlichkeit mit Kritik überzogen. SPD, Grüne und einige Bundesländer haben diese Kürzungen dann über den Bundesrat wieder abgemildert oder sogar verhindert.

Umweltminister Altmaier hat einen Vorschlag für eine Neuausrichtung des EEG vorgelegt, den wir aus meiner Sicht besser heute als morgen angehen sollten www.bmu.bund.de Dabei werden wir auch über die Belastungen für Wärmestromkunden zu sprechen haben. Die soziale Komponente der Energiewende muss stärker in den Mittelpunkt gerückt werden, auch wenn das der Solar-Lobby und Co. nicht gefallen wird. Wir brauchen keine derart hohe Förderung mehr wie wir sie heute noch haben, da viele Technologien in absehbarer Zeit marktfähig sein werden. Ohne die Zustimmung der Bundesländer ist dies allerdings nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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