Clemens Binninger (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Clemens Binninger
© Clemens Binninger MdB (Foto: Laurence Chaperon)
Geburtstag
24.04.1962
Berufliche Qualifikation
Polizeioberrat
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
Sindelfingen
Wahlkreis
Böblingen , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
45,1%
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
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(...) Zum anderen liegt es im elementaren Interesse unserer eigenen Sicherheit, dass unsere Sicherheitsbehörden unter engen Voraussetzungen auf Telekommunikationsdaten zugreifen können, wenn sie zur Strafverfolgung benötigt werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Binninger!

Sie schreiben auf ihrer Website < www.clemens-binninger.de >:

"Das Wahlgesetz sieht hier vor, dass bei einer Abweichung von 15 Prozent über einen Neuzuschnitt gesprochen werden kann."

Ich lese im Wahlgesetz < www.gesetze-im-internet.de >

"Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten abweichen"

und schließe daraus, dass es schon sehr wichtige Gründe geben muss, wenn ein Wahlkreis stärker abweicht, während man über einen Neuzuschnitt auch schon zuvor sprechen kann. Welche Gründe können Sie dafür anführen, dass Böblingen mit mittlerweile +22,41% (Ende 2010) unverändert bleiben soll?

Manchmal wird die Wahlkreiskontinuität als Begründung angeführt, aber davon kann ich im Gesetz nichts finden. Der Landkreis Böblingen ist ohnehin schon geteilt, und wenn ein größerer Teil als bisher zum Nachbarwahlkreis käme (wie von der Wahlkreiskommission vorgeschlagen), hätten die Böblinger Gemeinden dort auch ein Gewicht, das nicht so leicht ignoriert werden kann.

Was passiert, wenn nach den Zahlen der Volkszählung, die Ende nächsten Jahres veröffentlicht werden sollen, die Abweichung mehr als +25% beträgt? Das ist doch noch im Bereich der Korrekturen, die man erwarten muss, oder nicht?

Welchen Sinn hat eigentlich die Wahlkreiskommission, wenn ihre Vorschläge bis auf unzweifelhaft Zwingendes andauernd ignoriert werden (nach Medienberichten ist das ja nicht nur in Böblingen so)? Könnte man da die Kosten nicht einsparen? Der Innenausschuss hat sich mit dem Bericht offenbar gar nicht befasst (jedenfalls hab ich es auf keiner Tagesordnung gefunden; Protokolle werden ja leider geheim gehalten); es schaut für mich so aus, als ob das die betroffenen Abgeordneten unter sich ausklüngeln und der Bundestag das dann einfach wieder durchwinkt.
Antwort von Clemens Binninger
22Empfehlungen
09.01.2012
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

gerne antworte ich auf Ihren Beitrag.

§ 3 Abs. 1 Nr. 3 des Bundeswahlgesetzes lautet: "Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises soll von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise nicht um mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten abweichen; beträgt die Abweichung mehr als 25 vom Hundert, ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen." Ein Neuzuschnitt ist also erst dann zwingend, wenn die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises 25 Prozent von der Durchschnittsgröße abweicht. Liegt die Abweichung unter 25 Prozent, liegt es im Ermessen des Gesetzgebers, ob ein Wahlkreis neu abgegrenzt wird.

Federführend für das Bundeswahlgesetz ist der Innenausschuss des Bundestages. Dabei spielt der Bericht der Wahlkreiskommission als unabhängiges Beratungsorgan eine wichtige Rolle. Die Entscheidung über die Wahlkreiszuschnitte trifft aber nicht die Kommission, sondern die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, wobei – wie bei fast allen Gesetzen der Fall – auch hier die Details von Fachpolitkern federführend verhandelt werden, bevor der Gesetzentwurf letztendlich im Innenausschuss und im Plenum des Deutschen Bundestages beschlossen wird.

Dabei spielt der im Bundeswahlgesetz verankerte Grundsatz, dass die Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte bei der Wahlkreiseinteilung nach Möglichkeit eingehalten werden sollen ebenso eine Rolle wie das Prinzip der Wahlkreiskontinuität und die Wahrung regionaler Besonderheiten. Genau diese Aspekte sprechen gegen eine Veränderung des Wahlkreises Böblingen zur nächsten Bundestagswahl und für den Verbleib von Schönaich und Weil im Schönbuch im Wahlkreis. Das deckt sich meiner Erfahrung nach auch mit dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger, der Verwaltung und der Unternehmen in den betroffenen Gemeinden. Dies gilt umso mehr, als dass der Wahlkreis Böblingen zur Bundestagswahl 2005 neu zugeschnitten wurde.

Deshalb setze ich mich dafür ein, dass der Wahlkreis nicht verkleinert wird, solange nicht mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden muss, dass er bei der Bundestagswahl 25 Prozent größer als der Durchschnittswahlkreis sein wird. Maßgeblich dafür ist der von Ihnen angesprochene Bericht der Wahlkreiskommission, der nach § 3 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes spätestens 15 Monate nach Beginn der Wahlperiode erstattet wird. Und in diesem Bericht wird festgestellt, dass der Wahlkreis Böblingen 22,3 Prozent größer ist als der Durchschnittswahlkreis.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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Frage zum Thema Gesundheit
12.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Binninger,

Ihre Antwort am 9.1.2012 wirft ein paar weitere Fragen auf;

1) Sind in Deutschland Ihrer Meinung nach mehr Menschen von Cannabis als von Alkohol abhängig?

2) WIeviele Drogenabhängige haben Ihrer Meinung nach vor ihrer Drogenkarierre mit Alkohol experimentiert?

3) Halten Sie Alkohol für eine "Spaßdroge"?

4) Verursacht Alkohol Ihrer Meinung nach keine vielfältigen Probleme?

5) Setzen Sie sich bereits für ein Verbot von Alkohol ein?

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Clemens Binninger
19Empfehlungen
18.01.2012
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für die Nachfrage, die ich gerne beantworte.

Nicht nur Cannabis, sondern auch Alkohol verursacht vielfältige Probleme. Rund zehn Millionen Menschen in Deutschland konsumieren Alkohol in gesundheitlich riskanter Form. Mehr als eine Million Menschen gelten sogar als alkoholabhängig. Das ist aber ganz sicher kein Grund, illegale Drogen zu legalisieren. Es gibt vielmehr Anlass dazu, den unverantwortlichen Alkoholkonsum einzudämmen und insbesondere Jugendliche zu schützen.

Genau dieses Ziel verfolgt die Politik: Um Jugendliche vor den Gefahren des Alkoholkonsums zu schützen, gibt es seit vielen Jahren strikte Abgabeverbote für alkoholhaltige Getränke. Zudem hat der Deutsche Bundestag 2004 eine Sondersteuer für alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) eingeführt, um diese für junge Menschen unattraktiv zu machen. Das ist sinnvoll.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat beschlossen, dass Tankstellen, Supermärkte und Kioske in Baden-Württemberg nachts generell keinen Alkohol mehr verkaufen dürfen. Außerdem verbieten immer mehr Verkehrsbetriebe, Städte und Gemeinden den Alkoholkonsum in Verkehrsmitteln und an öffentlichen Plätzen, weil er häufig zu Lärm, Gewalt und Vandalismus führt. Auch diese Maßnahmen sind sinnvoll und ich unterstütze sie.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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Frage zum Thema Gesundheit
18.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Binninger,

zunächst danke ich Ihnen für Ihre schnelle Antwort.
Leider haben Sie meine Fragen nicht alle beantwortet; auch von "Freigabe illegaler Drogen" war in meiner Frage an Sie keine Rede.
Zum besseren Verständnis werde ich Ihnen eine Fragen noch einmal umformulieren:

Einstiegsdroge:

In welcher Reihenfolge wird ein stark Drogenabhängiger seine ersten Rauscherfahrungen gemacht haben? Wird er in der Regel zuerst Cannabis oder Alkohol getrunken haben?

Leider haben sie auch folgende Frage nicht beantwortet:

"Setzen Sie sich bereits für ein Verbot von Alkohol ein?"

Ein verweiß auf die Alkopopsteuer die ausgerechnet von Rot/Grün eingebracht wurde, erklärt nicht, ob Sie sich für ein Verbot aussprechen, nachdem Ihnen bewusst scheint, dass die Probleme von Alkohol einen mindestens so hohen Stellenwert haben wie illegale Drogen.

Von der gerne von Politikern benutzten Argumentation des "gesellschaftlich anerkannten Genussmittels" würde ich aufgrund der von Ihnen erwähnten "Millionen Abhängigen" abraten.

mit freundlichen Grüßen
Antwort von Clemens Binninger
18Empfehlungen
19.01.2012
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

gerne beantworte ich auch Ihre beiden Nachfragen.

Zwischen Cannabis und Alkohol als Einstiegsdroge gibt es Unterschiede. Schwedische Wissenschaftler haben herausgefunden, dass der in Cannabis enthaltene Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) die Nervenzellen im Belohnungszentrum des Gehirns dauerhaft verändert, was die Anfälligkeit für Opiate erhöht (vgl. Neuropsychopharmacology [ www.nature.com ]). Diese Wirkung hat Alkohol nicht.

Eine wissenschaftliche Studie aus den Niederlanden, wo der Besitz von Cannabis strafrechtlich nicht verfolgt wird, kam zudem zu dem Ergebnis, dass Zwillinge, die vor dem 18. Lebensjahr Cannabis konsumiert haben, später mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit harte Drogen konsumieren werden als ihre Geschwister (vgl. Behavior Genetics www.ncbi.nlm.nih.gov ]). Auch dies deutet darauf hin, dass THC die Anfälligkeit für Opiate erhöht.

Ich unterstütze gezielte Alkoholverbote beispielsweise für Minderjährige oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Ein generelles Alkoholverbot lehne ich dagegen ab, sondern setze stattdessen auf Prävention, Aufklärung und Eigenverantwortung. Dies habe ich auch in meiner Antwort auf Ihre Frage vom 12. Januar zum Ausdruck zu bringen versucht.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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Frage zum Thema Senioren
20.01.2012
Von:

Guten Tag Herr Binninger,

ich wohne in Ihrem Wahlkreis und möchte folgende Frage an Sie richten:

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass der Status des "besonders langjährigen Versicherten" (45 Versicherungsjahre) in der ges. Rentenversicherung nicht verloren geht, wenn diese Personengruppe sich für den Vorruhestand entscheidet?

Anmerkung:

Die derzeitige Regelung sieht vor, dass "besonders langjährig Versicherte" auch künftig mit 65 Lebensjahren abschlagfrei in die normale Altersrente gehen können. Wenn diese Personengruppe sich nun aber für den Vorruhestand entscheidet wird die Rente pro Monat um 0,3% gekürzt. Für die "besonders langjährig" Versichtern wären dies eigentlich 24 Monate x 0,3% (für die Zeit vom 63.ten bis zum 65.ten Lebensjahr), also 7,2%.

Die aktuelle Regelung sieht aber vor, dass hier eine Kürzung bis zum gesetzlichen Regelrenteneintritt vorgenommen wird. Für den Jahrgang 1956 (Mindestalter 65 Jahre und 10 Monate) bedeutet dies eine weitere Kürzung von 3% (10 Monate x 0,3%) mtl. Der o.g. Personenkreis mit Jahrgang 1956 muss also bei Vorruhestand eine Rentenkürzung von 10,2% hinnehmen.

Ich finde diese Regelung nicht gerecht und bin mir auch nicht sicher, ob diese Regelung juristisch belastbar ist.

Bitte setzen Sie sich für eine gerechte Behandlung der "besonders langjährig Versicherten" ein, so dass bei dieser Personengruppe ebenfalls die Formel "vorzeitige Rentenmonate mal 0,3%" Anwendung findet.
Antwort von Clemens Binninger
6Empfehlungen
09.03.2012
Clemens Binninger
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur gesetzlichen Rentenversicherung, die ich gerne beantworte.

Weil die Menschen immer älter werden und weniger Kinder geboren werden, ändert sich der Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland dramatisch. Während vor 20 Jahren vier Erwerbsfähige für die Rente eines Rentners aufkommen mussten, werden es in 20 Jahren noch zwei Erwerbsfähige sein. Die Zahl der Rentnerinnen und Rentner steigt in Zukunft deutlich an. Gleichzeitig wächst dank der steigenden Lebenserwartung auch die Dauer des Rentenbezugs. Um mit dieser Entwicklung umzugehen, hat der Deutsche Bundestag 2007 u.a. beschlossen, das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre zu erhöhen.

In diesem Zusammenhang haben wir eine Sonderregelung für besonders langjährig Versicherte geschaffen: Wer 65 Jahre alt ist und 45 Jahre gearbeitet hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen. Entscheidend dafür ist, dass beide Kriterien erfüllt werden. Diese Sonderregelung soll insbesondere der Lebensleistung derjenigen Menschen Rechnung tragen, die 45 Jahre und länger gearbeitet haben.

Ich kann zwar nachvollziehen, dass Sie an einer Ausweitung dieser Sonderregelung interessiert sind. Allerdings halte ich weitere Ausnahmen und Sonderregelungen bezüglich der Rente mit 67 nicht für sinnvoll, weil sie dem eigentlichen Ziel zuwider laufen. Wer sich nach weniger als 45 Beitragsjahren bzw. vor Ende des 65. Lebensjahres bewusst für den Vorruhestand entscheidet, kann keine Ansprüche als besonders langjährig Versicherter geltend machen. Folglich lassen sich auch keine Ansprüche daraus herleiten, dass die 45 Beitragsjahre erreicht worden wären, wenn man nicht in den Vorruhestand gegangen wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Clemens Binninger
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Binninger,

leben wir in einer Demokratie oder in einer Lobbyistendiktatur?

KOMMENTAR: Bespitzelung am Briefkasten - Auszug
28. Januar 2012 | 09:00 Uhr | Von Rainer Mohrmann
Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag

Offensichtlich völlig legal sammelt und verkauft die Deutsche Post Informationen über Bürger. Die Politik sieht zu und Datenschützer sind machtlos.
Wer mit Hilfe zielgruppenspezifischen Direktmarketings seine Produkte veräußern möchte, braucht sich nur an die Deutsche Post (Direkt) zu wenden.
Der Skandal, der sich aus den Erkenntnissen der Verbraucherschützer heute ergibt, ist ein politisch-intellektueller. Die Lobbyisten von Handel und Produktion haben die Politik zum willfährigen Gesellen der Datenvermittlung gemacht und die Datenschützer zur kraftlosen Marionette degradiert. Ansonsten ist es nicht erklärbar, warum die Unterbindung des Handels mit persönlichen Daten eine Bringschuld des Bürgers ist. Der Verbraucher müsste angesichts der Existenz von Verbraucherministerien und Datenschützern von der sicheren Konstellation ausgehen können, dass die Erlaubnis zum Datenhandel vielmehr für jeden einzelnen Fall eine Holschuld des Händlers ist. Nur, wenn der Verbraucher für die Weitergabe jeder einzelnen Information seine Erlaubnis erteilt hat, dürfte sie von privater Stelle weitergegebenen werden. Die Negativoption, dass ein ausbleibendes Verbot einer politisch oder gesetzlich nicht widersprochenen Genehmigung gleichkommt, ist eine Schurkerei, für die alle die Verantwortung tragen, die dieses Verfahren nicht unterbinden.

Haben Sie durch Ihr Abstimmungsverhalten dazu beigetragen, daß es dieses Verfahren gibt?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Clemens Binninger
11Empfehlungen
08.02.2012
Clemens Binninger
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Der Deutsche Bundestag hat die Vorgaben zum Adresshandel im Bundesdatenschutzgesetz zuletzt 2009 überarbeitet. Dabei haben wir den Datenschutz verschärft und den Adresshandel strengeren Regeln unterworfen.

Grundsätzlich ist Adresshandel heute nur zulässig, wenn der Betroffene eingewilligt hat. Davon gibt es eine Ausnahme: Listenmäßig zusammengefasste Adressen von Angehörigen einer Personengruppe dürfen auch ohne Einwilligung genutzt werden. Beispielsweise darf ein Kinobetreiber, nachdem er eine Adressliste von einer Videothek erworben hat, die Kunden dieser Videothek (Personengruppe) anschreiben, um für eine Filmvorführung zu werben. In seinem Werbeschreiben muss er angeben, woher er die Adresse erhalten hat.

Welche Daten eine solche Adressliste umfassen darf, ist im Bundesdatenschutzgesetz präzise geregelt. Zu den Angehörigen einer Personengruppe dürfen nur Namen, Anschrift, Geburtsjahr, Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Titel und akademischer Grad weitergegeben werden. Personenbezogene Daten etwa über Bankgeschäfte, Versicherungsverträge oder intimen Beziehungen sind dagegen nicht Bestandteil solcher Listen. Das wäre ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.

Diese Regelung ist sinnvoll. Werbung kann so zielgerichtet denjenigen zugesandt werden, die sich aller Wahrscheinlichkeit nach auch für die beworbenen Produkte interessieren. Postwurfsendungen an alle Einwohner einer Stadt oder Gemeinde werden so vermieden. Insgesamt verringert sich dadurch das Aufkommen von Werbung eher, als das es steigt. Ich habe deshalb der Novelle des Datenschutzgesetzes im Deutschen Bundestag zugestimmt.


Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger
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