Christoph Schnurr (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Christoph Schnurr
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
21.02.1984
Berufliche Qualifikation
Student
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Frankfurt am Main
Wahlkreis
Frankfurt am Main II
Ergebnis
9,3%
Landeslistenplatz
8, Hessen
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(...) Heute geht für uns jedoch keine existenzielle Bedrohung mehr durch konventionelle Streitkräfte eines anderen Landes aus. Deshalb ist die Wehrpflicht nicht mehr zu begründen. Sie sollte baldmöglichst ausgesetzt werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
10.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Schnurr,

was werden Sie unternehmen, damit das Antikorruptionsgesetz schnellstmöglich ratifiziert wird?

Gruss,
Antwort von Christoph Schnurr
bisher keineEmpfehlungen
20.03.2012
Christoph Schnurr
Sehr geehrte Frau ,

die Bestechung von Abgeordneten ist seit 1994 ein Straftatbestand. Im Jahr 2003 unterzeichnete die Bundesregierung die UN-Konvention gegen Korruption. Die Konvention wurde jedoch nicht in nationales Recht umgesetzt – aus juristischen Bedenken, welche die aktuelle schwarz-gelbe Regierung mit ihren Vorgängerregierungen teilt.

Die Problematik diesbezüglich ist, dass eine Umgestaltung des Strafgesetzbuches vorzunehmen wäre, deren juristische Stichhaltigkeit infrage steht. In der Konvention der UN wird lediglich von Amtsträgern gesprochen. Folglich gibt es keine Unterscheidung zwischen Abgeordneten und Beamten. Auch die Unterscheidung von Abgeordneten des Bundestages und Abgeordneten der Landtage, bzw. der Kommunen ist nicht problemlos lösbar. Ferner ist es juristisch schwer zu fassen, welche Art der Zuwendungen unter Strafe gestellt werden sollen. Bei Geldbeträgen scheint das noch einfach zu sein, doch was ist mit Dienstleistungen, Präsenten oder ähnlichen Zuwendungen? Schließlich ist bisher ungeklärt, wie eine verbotene "Beeinflussung" (abgesehen vom Stimmenkauf) konkret zu definieren und erkennen wäre.

Im deutschen Strafrecht gilt das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG, das besagt, dass Strafrechtsnormen so konkret sein müssen, dass der Anwendungsbereich und die Tragweite des Tatbestandes erkennbar ist bzw. sich durch Auslegung ermitteln lässt. Durch diese Schwierigkeiten scheint es nicht absehbar, dass eine wirkungsvolle Umsetzung in deutsches Recht in absehbarer Zeit erfolgt.

Mit besten Grüßen

Christoph Schnurr
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Frage zum Thema Finanzen
27.03.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Schnurr

Werden Sie dem ESM Vertrag zustimmen

besonders Art.27

mfg
Antwort von Christoph Schnurr
bisher keineEmpfehlungen
21.05.2012
Christoph Schnurr
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit dem ESM werden wir ein deutliches Signal für Stabilität, Solidität und Kontinuität innerhalb Europas setzen. Er gewährleistet, dass die temporäre Schwäche einzelner Staaten sich nicht zu einem Flächenbrand in der gesamten Eurozone ausweiten kann.

Ich habe den vergangenen Euro-Hilfen zugestimmt und werde es wohl auch bei den anstehenden Abstimmungen tun. Über mein Verhalten bei der Abstimmung über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) kann ich derzeit jedoch keine absolute Aussage treffen, da der Vertragstext noch nicht in der endgültigen Fassung vorliegt. Lassen Sie mich kurz erklären, wieso ich dieses Abstimmungsverhalten in der Vergangenheit gewählt habe und es auch grundätzlich weiterhin für richtig halte.

Lassen Sie mich vorrausschicken: Wir haben es nicht mit einer Krise des Euro zu tun. Sowohl der Binnenwert wie der Außenwert unserer gemeinsamen Währung sind ungeachtet aller Krisen sehr stabil geblieben. Es handelt sich vielmehr um Finanzierungskrisen in einigen Mitgliedsstaaten der Eurozone, die enorme Ansteckungseffekte auf die anderen Volkswirtschaften der Eurozone entfalten.

Auf Initiative der FDP haben die Koalitionsfraktionen für die Bundesregierung einige klare marktwirtschaftliche Leitlinien für den Umgang mit der Krise entwickelt. Gestützt auf den Koalitionsantrag konnte die Bundesregierung vor allem eine Beteiligung der Gläubiger an den Kosten künftiger Krisen durchsetzen. Sie konnte auch durchsetzen, dass vor allen Hilfsmaßnahmen eine rigorose Schuldentragfähigkeitsanalyse des hilfeersuchenden Staats durchgeführt wird, und zwar nicht nur durch die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank, sondern unter enger Beteiligung des Internationalen Währungsfonds. Die Bundesregierung konnte u.a. verhindern, dass der ESM am Sekundärmarkt Anleihen von überschuldeten Euro-Staaten ankauft, was das Risiko eines Einstiegs in eine Vergemeinschaftung von Altschulden anderer Euro-Staaten bedeutet hätte. Sie konnte das Einstimmigkeitsprinzip und das "ultima-ratio Prinzip" bei allen Entscheidungen über die Gewährung von Finanzhilfen durchsetzen, ferner, dass der Stabilitätspakt nach der Aufweichung durch die damalige Rot-Grüne Bundesregierung gestärkt wird. Auch nach den Beschlüssen des Euro-Gipfels und des ECOFIN- Rats wird keine Haftungsgemeinschaft etabliert. Die FDP steht zum Bailout-Verbot der Verträge. Denn ein Mitgliedstaat soll nicht für die Verbindlichkeiten anderer Staaten haften oder eintreten. Der zu schaffende Europäische Stabilitätsmechanismus ("ESM") soll nicht zur Deckung von bestehenden Schulden der Mitgliedstaaten verwendet werden. Er soll lediglich Staaten, die vorübergehend Liquiditätsengpässe haben, vorübergehende und zurückzuzahlende Liquiditätshilfen geben können. Die Liquiditätshilfen sollen dem hilfebedürftigen Staat, wie es auch beim jetzigen "Rettungsschirm", dem EFSF, bereits der Fall ist, als Darlehen gewährt werden. Darüber hinaus soll der ESM auch neue Staatsschuldverschreibungen ankaufen können, was vergleichbar mit der Vergabe von Hilfsdarlehen ist. Beides soll nur möglich sein, wenn der hilfeersuchende Staat zuvor ein wirtschaftspolitisches Anpassungsprogramm aufgelegt hat. Die Rückzahlungsansprüche, die der ESM an die von ihm unterstützten Staaten hat, sollen im Rang gleich nach den Rückzahlungsansprüchen des Internationalen Währungsfonds und vor allen anderen Ansprüchen stehen. Aus diesen Gründen soll auch keine Haftungsunion entstehen. Die FDP wird auch weiterhin alles in ihrer Macht stehende unternehmen, damit es nicht zu einer Vergemeinschaftung von Schulden kommt. Im Gegensatz zur Opposition lehnt die FDP daher Eurobonds mit gesamtschuldnerischer Haftung oder gemeinsam finanzierte oder garantierte Schuldenrückkaufprogramme als untaugliches und gefährliches Mittel zur "Bewältigung" der Schuldenkrise ab. Es ist keineswegs derjenige der bessere Europäer, der möglichst früh und möglichst viel Geld für gemeinschaftliche Fonds zahlt und eine Vollkaskoversicherung für alle Euro-Staaten fordert. Sondern derjenige, der dafür sorgt, dass die Mitglieder der Währungsunion zu Ihrer Verantwortung auch beim Schuldenmachen stehen. Aus diesen Gründen wird die FDP die Entwicklungen in Brüssel auch weiterhin wachsam begleiten und großen Wert darauf legen, das alle haushaltswirksamen Entscheidungen nur mit Beteiligung des Bundestages getroffen werden können. Die FDP und ich ganz persönlich werden sich daher weiterhin dafür einsetzen, dass wir unsere nationale Souveränität erhalten, indem das Parlament als höchsten Repräsentant der Demokratie in der Bundesrepublik weiterhin das Heft des Handelns in der Hand behält. Mit dem ESM behalten wir die Kontrolle über die Situation in Europa und können auch so verhindern, dass durch eine Deflation die Vermögen unserer Bürger bedroht werden oder durch eine Kreditklemme unbekannten Ausmaßes unser gesamtes Wirtschaftssystem ins wackeln bringt.

Bei der von Ihnen angesprochenen Immunitätsregelungen für den ESM handelt es sich um die bei internationalen Finanzinstitutionen übliche Regelungen. Die Tätigkeit des ESM beinhaltet, so z.B. bei der Privatsektorbeteiligung, äußerst komplexe rechtliche Vorgänge, welche regelmäßig mit Risiken behaftet sind. In der Regel handelt es sich um Immunitäten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Organisation. Handlungen der Bediensteten sind folglich nur dann geschützt, wenn sie offizieller Natur sind. Allerdings sind für die Spitze der Organisationen, also z. B. den Präsidenten, teilweise weitergehende Immunitäten vorgesehen. Diese Immunitäten entsprechen den Immunitäten, die den Diplomaten im zwischenstaatlichen Verkehr zukommen. Der Gouverneursrat des ESM, in dem die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Eurozone vertreten sind, bzw. der Geschäftsführende Direktor können die Immunität der Amtsträger und Bediensteten bei Bedarf aufheben. Vergleichbare Regelungen gelten u.a. für den IWF, die Weltbank sowie regionale Entwicklungsbanken wie z.B. die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) und die Asiatische Entwicklungsbank (ADB).

Mit besten Grüßen

Christoph Schnurr
Ergänzung vom 21.05.2012
Sehr geehrter Herr ,


vielen Dank zu allererst für Ihre Anfrage. Ich freue mich immer wieder über Anregungen und Fragen.

Mit dem ESM werden wir ein deutliches Signal für Stabilität, Solidität und Kontinuität innerhalb Europas setzen. Er gewährleistet, dass die temporäre Schwäche einzelner Staaten sich nicht zu einem Flächenbrand in der gesamten Eurozone ausweiten kann.

Ich habe den vergangenen Euro-Hilfen zugestimmt und werde es wohl auch bei den zukünftigen Abstimmungen tun. Über mein Verhalten bei der Abstimmung über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) kann ich derzeit keine absolute Aussage treffen, da der Vertragstext noch nicht in der endgültigen Fassung vorliegt.
Lassen Sie mich kurz erklären, wieso ich dieses Abstimmungsverhalten in der Vergangenheit gewählt habe und es auch weiterhin für richtig halte.

Lassen Sie mich vorrausschicken: Wir haben es nicht mit einer Krise des Euro zu tun. Sowohl der Binnenwert wie der Außenwert unserer gemeinsamen Währung sind ungeachtet aller Krisen sehr stabil geblieben. Es handelt sich vielmehr um Finanzierungskrisen in einigen Mitgliedsstaaten der Eurozone, die enorme Ansteckungseffekte auf die anderen Volkswirtschaften der Eurozone entfalten.

Auf Initiative der FDP haben die Koalitionsfraktionen für die Bundesregierung einige klare marktwirtschaftliche Leitlinien für den Umgang mit der Krise entwickelt. Gestützt auf den Koalitionsantrag konnte die Bundesregierung vor allem eine Beteiligung der Gläubiger an den Kosten künftiger Krisen durchsetzen. Sie konnte auch durchsetzen, dass vor allen Hilfsmaßnahmen eine rigorose Schuldentragfähigkeitsanalyse des hilfeersuchenden Staats durchgeführt wird, und zwar nicht nur durch die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank, sondern unter enger Beteiligung des Internationalen Währungsfonds. Die Bundesregierung konnte u.a. verhindern, dass der ESM am Sekundärmarkt Anleihen von überschuldeten Euro-Staaten ankauft, was das Risiko eines Einstiegs in eine Vergemeinschaftung von Altschulden anderer Euro-Staaten bedeutet hätte. Sie konnte das Einstimmigkeitsprinzip und das "ultima-ratio Prinzip" bei allen Entscheidungen über die Gewährung von Finanzhilfen durchsetzen, ferner, dass der Stabilitätspakt nach der Aufweichung durch die damalige Rot-Grüne Bundesregierung gestärkt wird.
Auch nach den Beschlüssen des Euro-Gipfels und des ECOFIN- Rats wird keine Haftungsgemeinschaft etabliert. Die FDP steht zum Bailout-Verbot der Verträge. Denn ein Mitgliedstaat soll nicht für die Verbindlichkeiten anderer Staaten haften oder eintreten.
Der zu schaffende Europäische Stabilitätsmechanismus ("ESM") soll nicht zur Deckung von bestehenden Schulden der Mitgliedstaaten verwendet werden. Er soll lediglich Staaten, die vorübergehend Liquiditätsengpässe haben, vorübergehende und zurückzuzahlende Liquiditätshilfen geben können. Die Liquiditätshilfen sollen dem hilfebedürftigen Staat, wie es auch beim jetzigen "Rettungsschirm", dem EFSF, bereits der Fall ist, als Darlehen gewährt werden. Darüber hinaus soll der ESM auch neue Staatsschuldverschreibungen ankaufen können, was vergleichbar mit der Vergabe von Hilfsdarlehen ist. Beides soll nur möglich sein, wenn der hilfeersuchende Staat zuvor ein wirtschaftspolitisches Anpassungsprogramm aufgelegt hat. Die Rückzahlungsansprüche, die der ESM an die von ihm unterstützten Staaten hat, sollen im Rang gleich nach den Rückzahlungsansprüchen des Internationalen Währungsfonds und vor allen anderen Ansprüchen stehen. Aus diesen Gründen soll auch keine Haftungsunion entstehen.
Die FDP wird auch weiterhin alles in ihrer Macht stehende unternehmen, damit es nicht zu einer Vergemeinschaftung von Schulden kommt. Im Gegensatz zur Opposition lehnt die FDP daher Eurobonds mit gesamtschuldnerischer Haftung oder gemeinsam finanzierte oder garantierte Schuldenrückkaufprogramme als untaugliches und gefährliches Mittel zur "Bewältigung" der Schuldenkrise ab. Es ist keineswegs derjenige der bessere Europäer, der möglichst früh und möglichst viel Geld für gemeinschaftliche Fonds zahlt und eine Vollkaskoversicherung für alle Euro-Staaten fordert. Sondern derjenige, der dafür sorgt, dass die Mitglieder der Währungsunion zu Ihrer Verantwortung auch beim Schuldenmachen stehen. Aus diesen Gründen wird die FDP die Entwicklungen in Brüssel auch weiterhin wachsam begleiten und großen Wert darauf legen, das alle haushaltswirksamen Entscheidungen nur mit Beteiligung des Bundestages getroffen werden können.
Die FDP und ich ganz persönlich werden sich daher weiterhin dafür einsetzen, dass wir unsere nationale Souveränität erhalten, indem das Parlament als höchsten Repräsentant der Demokratie in der Bundesrepublik weiterhin das Heft des Handelns in der Hand behält. Mit dem ESM behalten wir die Kontrolle über die Situation in Europa und können auch so verhindern, dass durch eine Deflation die Vermögen unserer Bürger bedroht werden oder durch eine Kreditklemme unbekannten Ausmaßes unser gesamtes Wirtschaftssystem ins wackeln bringt.

Bei der von Ihnen angesprochenen Immunitätsregelungen für den ESM handelt es sich um die bei internationalen Finanzinstitutionen übliche Regelungen. Die Tätigkeit des ESM beinhaltet, so z.B. bei der Privatsektorbeteiligung, äußerst komplexe rechtliche Vorgänge, welche regelmäßig mit Risiken behaftet sind. In der Regel handelt es sich um Immunitäten im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Organisation. Handlungen der Bediensteten sind folglich nur dann geschützt, wenn sie offizieller Natur sind. Allerdings sind für die Spitze der Organisationen, also z. B. den Präsidenten, teilweise weitergehende Immunitäten vorgesehen. Diese Immunitäten entsprechen den Immunitäten, die den Diplomaten im zwischenstaatlichen Verkehr zukommen. Der Gouverneursrat des ESM, in dem die Finanzminister der Mitgliedstaaten der Eurozone vertreten sind, bzw. der Geschäftsführende Direktor können die Immunität der Amtsträger und Bediensteten bei Bedarf aufheben. Vergleichbare Regelungen gelten u.a. für den IWF, die Weltbank sowie regionale Entwicklungsbanken wie z.B. die Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) und die Asiatische Entwicklungsbank (ADB).


Mit besten Grüßen


Christoph Schnurr
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