Christoph Pries (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Christoph Pries
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Studium der Neueren Geschichte, Publizistik und osteuropäischen Geschichte, Journalist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Borken II
Landeslistenplatz
23, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Was die anderen Parteien über die Umweltprämie denken ist mir nicht bekannt. Die Mehrzahl der SPD-Abgeordneten - inclusive mir selbst - werten die Umweltprämie (Abwrackprämie) als Erfolg. In einer wirtschaftlich schwierigen Zeit ist es uns gelungen, die Automobilindustrie und deren Zulieferbetriebe zu stabilisieren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
11.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Pries,

wie aus Ihrer - sehr begrenzten - vorigen Antwort zu entnehmen ist sind Sie der Ansicht, "dass alle notwendigen Schritte ergriffen werden sollten, um Kinder vor dem Missbrauch durch pädophil orientierte Menschen zu schützen."

Abgesehen davon dass ich als Liberaler an unsere Verfassung glaube und sie schütze, und damit nicht alles unterstütze was man theoretisch - wie "präventive Todesstrafen" (was ja auch unter Ihre äußerst pauschale Aussage fällt) - machen sollte, verwundert mich doch noch mehr an Ihrer Äußerung. So betonen Sie explizit, dass Sie Kinder durch Missbrauch durch pädophil orientierte Menschen schützen wollen. Nun sind ja nach wissenschaftlich fundierter Ansicht zwischen 90 und 99% der Täter beim sexuellen Missbrauch von Kindern nicht pädophil, sondern hetero- oder homosexuell. 25% der Strafanzeigen gehen zudem gegen Kinder und Jugendliche.

Verstehe ich Sie richtig, dass Sie einen sexuellen Missbrauch von Kindern durch hetero- oder homosexuellen Personen als nicht so schlimm empfinden und man damit nicht alle notwendigen Schritte dagegen ergreifen müsste? Wenn nein, warum erwähnen Sie einen Tätertypus, der nur eine geringen Anteil an alle Taten hat, so explizit?

Wie äußern Sie sich zu den ca. 4.000 Strafanzeigen gegen Kinder und Jugendliche pro Jahr? Sind Sie hier auch für alle "notwendigen Schritte"? Wenn nein, warum nicht? Halten Sie es für gerechtfertigt, dass 14jährige Jugendliche zu bestrafen sind (vgl. §§176 f StGB), weil diese ihre 12- oder 13jährige Freundin/ihren 12- oder 13jährigen Freund geküsst haben?

Mit liberalen Grüßen
C.U.
Antwort von Christoph Pries
1Empfehlung
13.02.2009
Christoph Pries
Sehr geehrter Herr ,

in meiner Antwort an Herrn Marré habe ich bereits deutlich gemacht, dass – wenn Sperrverfügungen sich als notwendig erweisen sollten – die Umsetzung unter Abwägung der Rechte Anderer und unter Einhaltung bestehender Rechtsnormen geschehen muss.
Natürlich muss der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung insgesamt verbessert werden. Dies war aber am Donnerstag nicht unser Thema. Es ging ausschließlich um Zugangserschwernisse oder Sperrverpflichtungen als flankierendes Mittel bei der Bekämpfung von kinderpornographischen Inhalten im Internet. Die Nachfrage nach diesen Inhalten produziert Gewalt gegen Kinder. Die Konsumenten von Kinderpornographie sind aus diesem Grund immer auch Mittäter. Der Kampf gegen Kinderpornografie und gegen Kindesmissbrauch muss daher auf unterschiedlichen Ebenen und mit allen – rechtsstaatlichen - Mitteln geführt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Pries
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Frage zum Thema Kultur
22.02.2009
Von:

Nachdem ich hier Anfragen zu den Rundfunkgebühren gelesen habe möchte ich hier - unpopulär - zum Ausdruck bringen, dass ich absoluter Befürworter der öffentlich-rechtlichen Programme bin.
Dies hängt nicht zuletzt auch mit der Qualität der angebotenen Programme zusammen.
( Die privaten Sender sind zu sehr Quoten- bzw. Reichweitenorientiert, das wirkt sich direkt auf die Qualität aus. )
Zudem reicht es schon, wenn der Staat Telekommunikation, Post- und Paketdienstleistungen oder den bereich Bahn provatiesiert bzw. dies provatisieren möchte. Wir sehen ja, was dabei herauskommt.

Kritik übe ich jedoch deutlich an den Modalitäten des Gebühreneinzugs. Derzeit besteht eine Bindung an das "Bereithalten" von Empfangsgeräten. Die Vergabe der GEZ an sogenannte "beauftragte " tut ihr übriges.
Es sollte ausreichen, wenn jeder zahlungsfähige Haushalt einmal Gebühren entrichtet. damit sollten alle Geräte, egal ob im Auto, am PC, in der Gartenlaube, am Campingplatz oder sonstwo abgedeckt sein.
Auch im gewerblichen Bereich tun sich Angründe auf, die "Beauftragten" wittern in jedem nur als Monitor benutztem Gerät einer Raumüberwachung, in jedem Kombigerät mit dem bei therapeutischen Gruppentherapien CD s abgespielt werden usw anmeldepflichtige Geräte.

Die Logik ist an sich sehr seltsam. Man sollte in unserem Land davon ausgehen, dass jeder über ein oder mehrere Geräte Zugang zu öffentlich - rechtlichem Rundfunk oder TV hat.
Da niemand an meheren Orten zugleich sein kann ist es absolut unlogisch, die Gebühren an Geräte zu koppeln.
Der Verweigerer trickst und manipuliert, der Gutgläubige zahlt doppelt und dreifach.

Könnten sie sich vorstellen, die Gebühr schlichtweg als normierte Abgabe pro Haushalt zu erheben ? Dies würde die derzeitigen Methoden der "Beauftragten" überflüssig machen und das System der faktischen Realität angleichen.
Auch wäre der Verwaltungsaufwand wesentlich geringer.
Selbst eine Erhebung zuammen mit der Einkommenssteuer wäre denkbar.

Mit freundlichem Gruss
Antwort von Christoph Pries
3Empfehlungen
24.02.2009
Christoph Pries
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de Ich freue mich, dass Sie die Vorzüge des öffentlich-rechtlichen Fernsehens – auch um den Preis zu zahlender Gebühren – zu schätzen wissen. Lassen Sie mich der Klarheit halber vorwegschicken, dass in Deutschland Fragen der Medienordnung und der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks allein Angelegenheiten der Länder sind und der Bund diesbezüglich über keinerlei Gestaltungs- oder gar Entscheidungskompetenz verfügt. Dies gilt auch für die Regelungen zu den Rundfunkgebühren, so dass Sie diese Antwort bitte lediglich als einen Kommentar aus bundespolitischer Sicht auffassen können. Welcher zentraler Bedeutung dem öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Information und Meinungsbildung zukommt, hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren wegweisenden Entscheidungen bestätigt. Gleichzeitig hat das Gericht den Medienpolitikern in Bund und Ländern eine Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgetragen.
Die Hauptfinanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Gebühr. Sie deckt einen großen Anteil der Kosten, die bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Produktion, Gestaltung und Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen anfallen. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung der Ministerpräsidenten zu sehen, das seinerzeit bestehende Moratorium zur Gebührenpflicht von PC´s Ende 2006 auslaufen zu lassen. Seitdem wird dieses ersetzt durch eine Erweiterung der Gebührenpflicht über Rundfunkgeräte – Fernseher, Radios usw. – hinaus auf internetfähige PCs.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat die durch die Ministerpräsidenten gefundene Lösung bezüglich der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs, welche der technischen Entwicklung Rechnung trägt und zugleich effektiv keine zusätzliche Belastung für die Haushalte oder Unternehmen bedeutet, begrüßt. Gleichwohl kann ich Ihre Bedenken, gegen eine Kopplung der Rundfunkgebühr an unterschiedliche Geräte nachvollziehen. Die SPD-Fraktion ist der Ansicht, dass alternative Lösungen zur bisherigen Gebührenfinanzierung erarbeitet werden sollten, bzw. das System der Gebührenfinanzierung vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung weiter zu entwickeln ist. Hierbei gilt es zunächst, die offenen verfassungs- und europarechtlichen Fragen – beispielsweise bezüglich einer auch von Ihnen vorgeschlagenen "Haushaltsabgabe" – zu klären.
Ich denke, dass wir mittelfristig zu einer derartig modifizierten Rundfunkgebühr kommen werden; die Entscheidung darüber liegt aber – wie bereits gesagt – in der Kompetenz der Länder.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Pries, MdB
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Frage zum Thema Umwelt
28.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Pries,

schon seit einiger Zeit verfolge ich mit besonderem Interesse das Verhalten der SPD bzgl. der Gesetzesinitiativen zur Änderung des EEG 2009.
Warum blockiert die SPD-Fraktion eine Änderung des EEG 2009 zur Gewährung des Bestandsschutzes für Biogasanlagen, während Photovoltaikanlagen ja bereits Bestandschutz genießen?
Ich bin 56 Jahre und habe als Privatinvestor 30.000 EUR vertrauensvoll in eine Biogasanlage eines kleinen Biogasparks investiert, bestehend aus 4 Einzelanlagen a 500 KW, um einerseits die erneuerbaren Energien zu fördern und andererseits etwas für die private Altersvorsorge zu tun. Bei einer Anlagenzusammenfassung sinkt die Vergütung um 4,5 Ct pro erzeugter kWh Strom, sodass die Anlagen nicht mehr kostendeckend betrieben werden könnten und somit zwangsläufig in die Insolvenz getrieben würden, d.h. das investierte Geld und die Altersvorsorge wären verloren. Ähnlich ginge es sehr vielen anderen Investoren (insgesamt sollen mehrere hundert Anlagen betroffen sein).
Warum sollen diese unbescholtenen Bürger und mit ihnen viele Landwirte in strukturschwachen Gebieten, die durch langfristige Substratlieferverträge ihre Existenz sichern wollten, dafür bestraft werden, dass der Gesetzgeber offensichtlich nicht in der Lage war seine Vorstellungen in solche Gesetzestexte zu fassen, dass derartiges Anlagensplitting von vornherein unzulässig gewesen wäre. Rechtlich entscheidend ist nun mal was im Gesetz steht und nicht was der Gesetzgeber vielleicht gewollt hat!
Initiatoren und Betreiber der Biogasparks sind finanziell leider gar nicht betroffen, wenn man von den zahlreichen wegfallenden Arbeitsplätzen mal absieht.
Ich möchte Sie dringend bitten schnellstmöglichst für die Verabschiedung der Gesetzesvorlage zu sorgen, um das Vertrauen der Investoren in die erneuerbaren Energien nicht völlig zu zerstören und die derzeitige wirtschaftliche Krise nicht noch zusätzlich zu forcieren.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Christoph Pries
4Empfehlungen
15.04.2009
Christoph Pries
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Behandlung kombinierter Kleinanlagen im Bereich der Biomassenutzung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz von 2009 (EEG 2009).

Im EEG sind Vergütungssätze für Biomasseanlagen geregelt, die zwischen kleinen und großen Biomasseanlagen differenzieren. Die Sätze für die Kilowattstunde Strom sind nach der Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Größenklasse bestimmt und sinken, je größer die Biomasseanlage ausgelegt ist. Bereits im EEG 2004 war nach § 3 Absatz 2 geregelt, dass mehrere Anlagen zur Erzeugung von Strom aus gleichartigen Erneuerbaren Energien unter bestimmten Voraussetzungen als eine Anlage im Sinne der Vergütung zu behandeln sind.

Einzelne Betreiber von Biomasseanlagen haben in Kenntnis dieser Vorschrift ihre Anlagen gleichwohl modulartig aufgebaut, um die hohe Vergütung für Kleinanlagen zu erhalten. Damit wurde aber das EEG 2004 und der Gesetzeszweck des § 3 Absatz 2 bewusst umgangen. Dieses Vorgehen war bereits damals rechtswidrig und die Betreiber hatten demnach keinen Anspruch auf den erhöhten Vergütungssatz. Die Bundesregierung hat dies im August 2006 auf Antrag des Bundesrates auch ausdrücklich festgestellt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Frage der missbräuchlichen Nutzung des Anlagenbegriffes genau geprüft. Wir haben über mehrere Jahre hinweg beobachtet, wie Einzelne bestehende Vollzugslücken ausgenutzt haben. Dies konnte der Gesetzgeber nicht länger hinnehmen. Die Bundesregierung hat daraufhin im Rahmen des EEG 2009 eine Klarstellung in § 19 EEG vorgeschlagen, die von beiden Koalitionsfraktionen verabschiedet wurde. Diese Regelung ist inhaltlich identisch mit der bisherigen Regelung aus dem EEG 2004 und somit keine Neuregelung. Damit stellt sich aber auch nicht die Frage des Bestandsschutzes.

Ich habe Verständnis dafür, wenn Kleinanleger aufgrund der bestehenden Gesetzeslage um die Früchte ihres Investments fürchten. Soweit es beim Abschluss entsprechender Verträge zwischen Kleinanleger und dem Unternehmen bzw. durch die Vermittlung der beratenden Bank keine Hinweise auf eventuell bestehende Risiken gegeben hat, sollten sich die Betroffenen mit der örtlichen Verbraucherberatung in Verbindung setzen. Hier könnten sich ggf. Regressansprüche gegen das Unternehmen oder gegen die beratende Bank ergeben. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Der Bundesrat hat im November 2008 einen Änderungsantrag zum EEG beschlossen, der die Anwendung des § 19 EEG nur für Neuanlagen gelten lassen will. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme vom 30.01.2009 empfohlen, den Ausgang von Verfassungsbeschwerden und Anträgen auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung zur Geltung des § 19 EEG für bestehende Anlagen, die beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind, abzuwarten.

Mittlerweile hat das Bundesverfassungsgericht am 18.02.2009 den Antrag einer Betreiberin eines Bioenergieparks, § 19 Abs. 1 EEG im Wege einer einstweiligen Anordnung einstweilen außer Kraft zu setzen, abgelehnt. Die Ablehnung begründet das Bundesverfassungsgericht damit, dass § 19 Abs. 1 EEG verhältnismäßig sei und dem legitimen Ziel diene, eine unnötig hohe finanzielle Belastung der Netzbetreiber, Letztversorger und schließlich der Stromkunden zu vermeiden. Daraus leiten wir andererseits aber auch ab, dass für Anlagen, in jedem Fall ein Bestandsschutz bei Dauer und Höhe der Vergütung gilt, bei denen die Vergütung nicht rechtsmissbräuchlich beantragt worden ist.

Ausdrücklich nicht Gegenstand des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht war die Frage, ob auch mehrere unabhängig voneinander errichtete Einzelhofanlagen verschiedener Betreiber erfasst werden. Sofern einzelne Biomasseanlagenbetreiber nun befürchten, zu Unrecht vom Netzbetreiber die höhere Vergütung versagt zu bekommen, sollten sie sich an die Clearingstelle wenden, die zur Klärung solcher Streitigkeiten vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit errichtet worden ist.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird die Musterverfahren bei der Clearingstelle zum Anlagenbegriff beobachten und danach entscheiden, ob ein Anpassungsbedarf beim EEG 2009 besteht.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Pries
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Frage zum Thema Kultur
02.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Pries,
als Archivar habe ich mit großer Betroffenheit den Einsturz des Kölner Stadtarchivs mitverfolgt. Obwohl ich mich, so glaube ich sagen zu dürfen, eingehend informiert habe, ist mir sowohl eine offizielle Stellungnahme des Kulturstaatsministers als auch des Kulturausschusses des Bundestages nicht bekannt.
Daher meine Fragen:
1) Liegen solche Äußerungen vor? Falls nein:
2) Warum hat sich der Kulturausschuss bis jetzt noch nicht mit dieser nationalen, kulturellen Katastrophe auseinandergesetzt ?
3) Wie ist Ihre Meinung - zumal als Historiker - zu diesem Ereignis ?
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Antwort von Christoph Pries
3Empfehlungen
20.04.2009
Christoph Pries
Sehr geehrter Herr ,
mich hat der Einsturz des Kölner Stadtarchivs tief bestürzt. Auch wenn heute gemeldet wurde, dass mehrere Kellerräume mit zahlreichen Beständen den Einsturz des Archivs offenbar unversehrt überstanden haben, ist unersetzliches Kulturgut verloren gegangen. Noch schlimmer wiegt jedoch der Verlust zweier Menschenleben.

Staatsminister Neumann hat sich sehr wohl zu den Ereignissen von Köln geäußert. In seinem Statement vom 5. März 2009 sagte er: "Der Zusammenbruch des Gebäudes des Historischen Stadtarchivs in Köln bedeutet einen unersetzlichen Verlust. Im Vordergrund steht die Sorge um Menschenleben. Mit dem Zusammenbruch ist aber auch eine kulturelle Tragödie von nationaler Tragweite verbunden. Der Verlust eines einzigartigen, über 1200 Jahre gewachsenen Bestandes wertvoller Originalquellen und eines der wichtigsten und größten europäischen Stadtarchive bedeutet nicht nur für die Geschichte der Stadt, sondern auch für ganz Deutschland einen unermesslichen Schaden. Sollte es mittels restaurativer Maßnahmen möglich sein, zumindest Teile der Bestände zu retten, werden selbstverständlich das Fachwissen und das Potenzial der von meinem Haus finanzierten Einrichtungen eingesetzt, um den Schaden wenigstens in Grenzen zu halten. Das Bundesarchiv, die Staatsbibliothek zu Berlin und die Herzogin Anna Amalia Bibliothek zu Weimar haben bereits erklärt, das Archiv nach erfolgter Bestandsaufnahme bei der Restaurierung der verschütteten Materialien zu unterstützen. Das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Köln haben nun zur Aufgabe, das Ausmaß der Katastrophe zu ermitteln und zu retten, was zu retten ist. Mit den zerstörten Originalen ist ein Teil unseres kulturellen Erbes wohl unwiederbringlich verloren gegangen. Dass gerade das Kölner Stadtarchiv von der - auch mit Bundesmitteln finanzierten - Dokumentensicherung der Quellen Gebrauch gemacht hat und ein erheblicher Teil der Quellen mikroverfilmt wurde, zeigt, wie wichtig es ist, wertvolle Originaldokumente durch Verfilmung und Digitalisierung zu sichern, um wenigstens auf diese Weise die Zeugnisse der Geschichte im kulturellen Gedächtnis zu bewahren."

Dieser Auffassung kann ich mich weitgehend anschließen. Bei dem Stadtarchiv Köln handelt es sich - wie der Name schon sagt - um ein Stadtarchiv. Die Deutung, Beurteilung und Konsequenzen aus dem Einsturz des Archivs liegen daher bei der Stadt Köln, bzw. bei der Landesregierung NRW. Darüber hinaus hat sich natürlich auch die Arbeitsgruppe Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion eingehend mit der Thematik beschäftigt.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Pries, MdB
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Frage zum Thema Umwelt
25.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Pries,

ich habe ihre Antwort auf die Frage von Herrn Rüschow zur Aufhebung des Bestandsschutz im EEG 2009 gelesen und muß nun feststellen, dass ihre Antwort fast wortwörtlich der Antwort ihres Kollegen Marco Bülow an einen Herrn Bodden entspricht.

Dieses sieht mir nach einer von der Partei vorgegebenen Standardantwort aus. Sind die heutigen Abgeordneten der SPD nicht mehr in der Lage, eine eigene dedizierte Meinung zu einem Thema zu haben und diese mit eigenen Worten zu formulieren? Sie sind als Abgeordneter im Sinne des Grundgesetzes als unabhängiges, nur seinem Gewissen verpflichtetes Mitglied des Bundestages gewählt.

Bei dieser bisher in der Bundesrepublik noch nie dagewesenen Rechtslage, erwarte ich als Bürger, auf eine Frage eine entsprechende Antwort.

Wie stehen Sie, der Abgeordnete Christoph Pries, zur Frage des Bestandsschutz im EEG 2009 für räumlich zusammenhängende, technisch eigenständige Biogasanlagen.

Für eine eigenständige Antwort danke ich Ihnen.

Mit freundlichem Gruß,
Antwort von Christoph Pries
4Empfehlungen
28.04.2009
Christoph Pries
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Ich möchte betonen, dass es sich bei meiner Antwort an Herrn Rüschoff nicht um eine "von der Partei vorgegebene Standardantwort" handelt. Die von Ihnen zitierten Antwortschreiben beruhen vielmehr auf einer gemeinsam in der Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der SPD-Bundestagsfraktion erarbeiteten Stellungnahme. Als Abgeordneter, der über viele Wochen an der Diskussion um die verschiedenen Fragen des EEG 2009 beteiligt war, teile ich die Inhalte dieser Stellungnahme, die Sie meiner Antwort an Herrn Rüschoff entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Pries
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Ihre Frage an Christoph Pries
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