Christoph Pries (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Christoph Pries
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Studium der Neueren Geschichte, Publizistik und osteuropäischen Geschichte, Journalist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Borken II
Landeslistenplatz
23, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Im Gegensatz zu Kraftfahrzeugen, die für die meisten Menschen unverzichtbar für ihre Mobilität sind, kann davon ausgegangen werden, dass Krafträder für viele Halter eher der Freizeitgestaltung dienen. Außerdem stände eine Abwrackprämie für Motorräder in Höhe von 2.500 Euro in keinem Verhältnis zum geringeren durchschnittlichen Anschaffungspreis. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Wirtschaft
22.01.2009
Von:

Schönen Guten Tag Herr Pries,

Ich bin ein 22-jähriger Bürger aus Rhede und interessiere mich für die "Abwrack-Prämie". Es ist ja bekannt, dass 2500€ für das alte Auto gezahlt wird, um einerseits die Wirtschaft anzukurbeln, andererseits auch die Umwelt ein wenig zu entlasten.

Jetzt meine Frage:

Warum hat die Bundesregierung die "Abwrack-Prämie" genau so eingeführt? Wie wir alle wissen soll die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland angekurbelt werden und nicht die der Japaner oder anderen Staaten. Für mich wäre es logischer, aufgrund der Mitgliedschaft in der EU (bzw. als Vorreiter), diese Prämie auf Fahrzeuge der EU zu beschränken oder die Prämie komplett nur auf "deutschen" Marken zu zahlen.

Der Hintergrund liegt einfach darin, dass Besitzer von sogenannten Abwrack-Autos, wenig Geld zur Verfügung haben. Also suchen Sie sich auch Autos aus, die günstig in der Anschaffung sind. Nach meinen persönlichen Recherchen im Internet und bei Vertragshändlern, sind "deutsche Autos", wenn ich sie mal so nennen darf, etwas bis viel teurer. Unten habe ich mal ein Beispiel angeführt, wo ich versucht habe etwa gleichwertige Autos zu vergleichen:

Bsp.:
Opel Corsa: Neupreis: 10.990€ (Quelle: www.Opel.de)
Chevrolet Matiz: Neupreis: 8.890€ (Q.: www.Chevrolet.de)


BMW 1er: 21.500€ (Quelle: www.bmw.de)
Honda Civic: 16.790€ (Quelle: www.honda.de)


In beiden Fällen ist schon ein Unterschied im Preis zu spüren, die den Käufer daran hindern könnte, den teureren Wagen zu kaufen.
Antwort von Christoph Pries
2Empfehlungen
30.01.2009
Christoph Pries
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur "Abwrackprämie". Ihren Vorschlag, die Prämie auf den Erwerb von Neuwagen aus deutscher bzw. europäischer Produktion zu beschränken, halte ich für nicht praktikabel. Allein aus handels- und EU-rechtlichen Gründen ist ein solches Vorgehen nicht realisierbar.

Unabhängig davon macht die Medienberichterstattung der letzten Tage deutlich, dass die Abwrackprämie ihre Erwartungen bisher erfüllt. Die Anfragen nach Neuwagen bei den Autohändlern haben insgesamt deutlich zugenommen. Auch die deutsche Automobilindustrie begrüßt die Abwrackprämie.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Land dessen Wirtschaft zu einem erheblichen Teil vom Export abhängt. Deutsche Unternehmen - auch im Bereich der Automobilbranche - leben davon, dass Menschen überall auf der Welt deutsche Produkte kaufen. Es wäre daher im höchsten Maße schädlich, wenn Deutschland (oder die EU) in der jetzigen Situation protektionistische Maßnahmen ergreifen würde. Außerdem hängen auch vom Verkauf ausländischer Automobile in Deutschland zahlreiche Arbeitsplätze ab (Handel, Zulieferer).

In der globalisierten Weltwirtschaft lässt sich zudem nur noch schwer zwischen in- und ausländischen Produkten unterscheiden. So produziert zum Beispiel Volkswagen in 13 Ländern Europas und in sechs Ländern Amerikas, Asiens und Afrikas Automobile. Ob ein VW also ein deutsches Auto ist, hängt ganz entscheidend vom jeweiligen Standort der Produktion ab.

Ich bin der Auffassung, dass wir mit der "Abwrackprämie" und der Umstellung der Kraftfahrzeugsteuer wichtige Impulse für die Konjunktur und die Umwelt gesetzt haben, und hoffe, dass die Abwrackprämie Ihnen die Entscheidung für den Erwerb eines Neuwagens erleichtert.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Pries
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.01.2009
Von:

Sehr geehrter Pries

dem Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" vom 14.01.2009 zufolge soll jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ künftig das Recht erhalten, mein Surfverhalten ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum "Erkennen" von "Störungen". Damit müsste ich die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet befürchten. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.

Ich protestiere scharf gegen eine solche anlasslose Erfassung meines Surfverhaltens und bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass diese Klausel aus dem Gesetzentwurf gestrichen wird!

Im vergangenen Jahr sind zahlreiche Datenskandale aufgetreten: Plötzlich war weltweit nachzulesen, wer delikate Partneranzeigen unter Chiffre aufgegeben hatte, wer ein Erotikangebot von Beate Uhse genutzt hatte oder welche Kinder ein Forum des ZDF-Kinderkanals nutzten. Das zeigt: Nur nicht erfasste Informationen sind sichere Informationen. Es gefährdet meine Sicherheit, wenn jetzt neue Datenberge geschaffen und damit privateste Daten über meine Internetnutzung Missbrauchsrisiken ausgesetzt werden sollen. Bitte verhindern Sie dieses Vorhaben!

Bitte teilen Sie mir mit, was Ihre Meinung dazu ist und was Sie unternehmen wollen, damit ich das Internet weiterhin ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen kann.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Christoph Pries
1Empfehlung
26.01.2009
Christoph Pries
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage bei abgeordnetenwatch.de und für Ihre kritischen Worte zur "Novelle des Gesetzes für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik".

Der Änderungsentwurf ist am 14. Januar vom Bundeskabinett verabschiedet worden und wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht.

Mit der Novelle des Gesetzes sollen dem Bundesamt für Sicherheit erweiterte Befugnisse an die Hand gegeben werden, um Angriffe auf die IT-Infrastruktur des Bundes abzuwehren. Schwerpunkt der Novellierung soll die erweiterte Möglichkeit zur Datenspeicherung und -- analyse sein, wenn Schadprogramme und IT-Angriffe aufgedeckt worden sind.

Auch soll den Anbietern von Telemediendiensten die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Anlagen vor Angriffen mit Schadprogrammen zu schützen, indem sie Nutzerdaten speichern und analysieren. Wenn der Angriff auf die Technik abgewehrt wurde, müssen die Daten -- so sieht es die Gesetzesvorlage vor -- rückstandsfrei gelöscht werden.

Insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz sind einzelne Teile der Novellierung derzeit noch umstritten.

Ich werde mir im weiteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens -- Lesungen im Deutschen Bundestag, Stellungnahmen der Branchenverbände sowie Diskussionen in den zuständigen Ausschüssen -- meine Meinung zu den geplanten Maßnahmen bilden.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch nicht abzusehen, in welcher Form die Novelle Gesetzeskraft bekommen wird, ich kann Ihnen aber versichern, dass die SPD bemüht sein wird, die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer von Telemediensten zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Pries, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
31.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Pries,

noch eine Nachfrage zur "Abwrack Premie" die mir bisher auch das BM für Wirtschaft nicht beantworten konnte oder wollte.

Warum ist Abwrackprämie ausschliesslich auf Autos begrenzt?
Auch der Verkauf von Motorisierten Zweirädern kurbelt im gleichen Maße die Wirtschaft an.

Und wenn ich gerade so an den innerstädtischen Großstadtverkehr von Berlin oder Köln denke wären schadstoffarme Motorräder oder Roller sogar unter Umweltgesichtspunkten förderungswürdig

Mit freundlcihen Grüßen
Antwort von Christoph Pries
bisher keineEmpfehlungen
10.02.2009
Christoph Pries
Sehr geehrter Herr ,

die "Abwrackprämie" dient nicht in erster Linie umweltpolitischen Zielen, sondern ist ein konjunkturpolitisches Instrument, welches zugleich eine soziale und eine umweltpolitische Steuerungswirkung hat. Der bisherige Erfolg der Prämie (seit Mitte Januar sind bereits 34.000 Anträge gestellt worden) zeigt, dass das Instrument die Erwartungen bisher erfüllt.

Eine Abwrackprämie für Motorräder, wie Sie sie vorschlagen, hätte bei weiten nicht den gleichen Effekt. Laut Kraftfahrtbundesamt stehen in Deutschland 41,2 Millionen zugelassenen Kraftfahrzeugen gerade einmal 3,6 Millionen Krafträder gegenüber (Stand 1.1.2008). Davon sind knapp 30 Prozent lediglich Saisonzulassungen (1,02 Millionen). Im Gegensatz zu Kraftfahrzeugen, die für die meisten Menschen unverzichtbar für ihre Mobilität sind, kann davon ausgegangen werden, dass Krafträder für viele Halter eher der Freizeitgestaltung dienen. Außerdem stände eine Abwrackprämie für Motorräder in Höhe von 2.500 Euro in keinem Verhältnis zum geringeren durchschnittlichen Anschaffungspreis.

All dies sind Gründe, warum es meines Wissens in der Gemeinschaft der Motorradfahrer keine ernsthafte Forderung nach Einführung einer Abwrackprämie für Krafträder gegeben hat. Auch Ihr Verband, der BVDM, hat keine diesbezügliche Initiative ergriffen.

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Pries
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Frage zum Thema Kultur
07.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Pries !

Am Donnerstag, den 12. Februar 2009, findet im Kultur-Unterausschuss Neue Medien eine öffentliche Befragung von sieben Experten zum Thema "Kinderpornographisches Angebot im Netz per Verfügung sperren?" statt:

www.bundestag.de

Sie sind Vorsitzender dieses Ausschusses und nehmen an der Expertenanhörung teil. Die Bundesregierung will unter der Federführung von Ursula von der Leyen alle Deutschen Internetprovider verpflichten, Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten zu sperren. Das BKA hat eine entsprechende Liste vorliegen, die den Providern dann übermittelt werden soll. Zu diesem Vorhaben möchte ich Ihnen einige Frage stellen:

1.Bereits im Vorfeld dieser Initiative haben die Internetwirtschaft und viele weitere Experten erhebliche Kritik über die fehlende Wirksamkeit solcher Sperrungen angemeldet. Welche Positionen vertreten Sie in dieser Frage ?

2.Die Erfahrungen in anderen EU-Ländern haben gezeigt, dass solche Sperrungen weitgehend wirkungslos sind und technisch ganz einfach umgangen werden können. Warum soll also dieses untaugliche Mittel eingesetzt werden ?

3.Sind die technischen und gesetzlichen Möglichkeiten solcher Sperrungen erst geschaffen worden besteht auch die Gefahr, dass auf diese Sperrliste auch Webseiten gelangen, die vom Inhalt her vollkommen legal sind. Wie wollen Sie verhindern, dass z.B. Diskussionsforen & Internetportale zum Themenkomplex der Pädophilie nicht gesperrt werden ?

Vielleicht könnten Sie mir meine Fragen noch vor dem 12. Februar beantworten. Aber auch nach dem 12. wäre ich für eine ausführliche Antwort dankbar, zumal Sie und allen BesucherInnen von Abgeordnetenwatch dann auch gleich über das Ergebnis der Anhörung im Ausschuss für Neue Medien berichten könnten. Vielen Dank für Ihre Zeit und Mühe !

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christoph Pries
9Empfehlungen
10.02.2009
Christoph Pries
Unter dem Namen "" lässt sich im Internet eine Biographie recherchieren, die die Vermutung zulässt, dass es Ihnen bei Ihren Fragen weniger um den Schutz der Kinder, als vielmehr um den Erhalt Ihrer – aus meiner Sicht – verwerflichen persönlichen Interessen geht.

Ich vertrete die Ansicht, dass alle notwendigen Schritte ergriffen werden sollten, um Kinder vor dem Missbrauch durch pädophil orientierte Menschen zu schützen.

Ob und wie dies zu erreichen ist, wird die Anhörung am Donnerstag zeigen.

Christoph Pries
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Pries,

ich muss zugeben, dass mich Ihre Antwort auf die Frage Herrn Giesekings etwas verwundert. Ganz abgesehen von seinen Interessen stellt er Fragen, die schon von anderer Seite gestellt wurden, und auf die sie mit keinem Wort eingehen - statt dessen entziehen Sie sich mit Polemik jeglicher Beantwortung.

Wenn Sie auf diesem Niveau argumentieren wollen, dann sei mir bzgl. Ihrer Aussage, Sie seien der Ansicht, dass alle notwendigen Schritte ergriffen werden sollten, um Kinder vor dem Missbrauch durch pädophil orientierte Menschen zu schützen, die Frage erlaubt, inwieweit Sie sich dabei von der Rechtsstaatlichkeit der Methoden beeinflusssen lassen mögen.

Interessant doch immerhin, dass die Große Koalition unter dem Banner der "Bekämpfung von Kinderpornographie" Methoden in Erwägung zieht, die jenen, mit denen in China (und Thailand, wo die Internetsperrung auch mit diesem Banner eingeführt wurde) Regimekritik bekämpft oder unterbunden wird, ähneln - und Sie scheinen keinen großen Wert darauf zu legen, dass Pädophile, die sich ihre Orientierung schließlich auch nicht aussuchen, sich auch nur aussprechen können; wie wollen Sie garantieren, dass es anderen Minderheiten nicht ähnlich ergeht, vielleicht mit Hinweis auf Terror oder eine andere "Bedrohung du jour"?
Antwort von Christoph Pries
2Empfehlungen
13.02.2009
Christoph Pries
Sehr geehrter Herr ,

ich habe in meiner Antwort auf die Fragen des Herrn Gieseking zum Ausdruck gebracht, dass ich erst im Anschluss an das Expertengespräch darüber Auskunft geben kann, ob und wie die Verbreitung kinderpornographischer Inhalte über das Internet und damit der Schutz der Kinder realisiert werden könnte.
Wir haben die vom Bundesfamilienministerium vorgeschlagenen Maßnahmen am Donnerstag ausführlich diskutiert und werden nun auf Basis dieser Diskussion überlegen, welche weiteren Schritte einzuleiten sind.
Dabei sind wir uns darüber im Klaren, dass Sperrverfügungen sehr sorgsam abzuwägen sind, da neben dem Schutz der Kinder natürlich immer auch die Rechte der Nutzer, Provider und Informationsanbieter zu beachten sind. Darüber hinaus haben mehrere Teilnehmer der Diskussion zum Ausdruck gebracht, dass Sperrverfügungen nur als Ultimo ratio eingesetzt werden dürften und dass deren Wirkung im Kampf gegen Kinderpornografie umstritten ist.
Das Protokoll der Sitzung können Sie in Kürze unter folgender Internetadresse abrufen:
www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Pries
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