Christine Scheel (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Christine Scheel
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Pädagogin, Autorin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Aschaffenburg
Landeslistenplatz
3, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Der Stadtverkehr verursacht 70 Prozent der Luftschadstoffemissionen und erhebliche Lärmbelastungen. Mehr als 12 Millionen Menschen in Deutschland sind tagsüber einem gesundheitsgefährdenden Lärmpegel von über 65 Dezibel ausgesetzt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Wirtschaft
06.01.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Scheel,

von den Befürwortern der Kapitaldeckung wird gerne darauf verwiesen, dass ein höherer Kapitalstock der Volkswirtschaft ein höheres Wachstum erlaubt. Folgt man dieser These, dann scheint es sinnvoll, die umlagefinanzierten Sozialversicherungssysteme schrittweise durch kapitalgedeckte Komponenten zu ersetzen.

Doch vielleicht ist es ja nicht allein die Höhe, sondern vielmehr die Art der Kapitalanlage, die zu mehr oder weniger Wachstum führt?

Erzeugt die Kapitalanlage von privaten Versicherern (die im Jahr 2004 erstmals 1 Billion Euro überstieg) tatsächlich Wachstum? Entstehen dadurch neue Arbeitsplätze? Werden die Beiträge genutzt, um innovative und wachstumsstarke Unternehmen zu finanzieren?

Ich weiß es nicht. Sie wissen es nicht. Für Versicherer spielt es keine Rolle. Der Blick ins Versicherungsaufsichtsgesetz verrät, dass das Kapital der Versicherten so anzulegen ist, dass möglichst große Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität erreicht wird. Wäre ich Kapitalanlagevorstand eines Versicherers, müsste ich §54 VAG als Verbot interpretieren, in junge und innovative Unternehmen zu investieren, die am Anfang ihrer Lebensdauer stehen.

Was würde geschehen, wenn Sie und ich wissen würden, ob unsere Altersversorgung von einem ganz bestimmten Lebensversicherer so investiert wird, dass Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen werden und dass innovative Unternehmen das Geld bekommen, das sie für ein schnelles Umsatzwachstum benötigen?

Ist man als grundgesetztreuer Bürger nicht sogar verpflichtet, darauf zu achten, dass der Gebrauch der eigenen Altersvorsorge zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dient?

Sehr geehrte Frau Scheel, würde es dem Wohle der Allgemeinheit dienen, wenn Versicherer einen Wettbewerb austragen würden, wer am erfolgreichsten Arbeitsplätze und Wachstum in Deutschland finanziert?

Ich freue mich und bin sehr gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christine Scheel
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30.05.2007
Christine Scheel
Sehr geehrter Herr ,

ich kann Ihnen nur zustimmen, vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und einer Reformpolitik, die auf eine Stärkung der individuellen Eigenvorsorge setzt, wird der Vermögensaufbau der Bürgerinnen und Bürger immer wichtiger. Allein bei der Altersvorsorge wird geschätzt, dass sich das Sparvolumens verdoppeln wird, von heute 600 Mrd. Euro auf 1.200 Mrd. Euro im Jahr 2015.

Mehr Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger für ihre Vorsorge, bedeutet aber auch, dass diese frei entscheiden können, wie sie ihre Vorsorgegelder anlegen wollen. Die Grünen haben sich deshalb schon bei der geförderten privaten Altersvorsorge (Riester-Rente) für eine möglichst breite Produktpalette aus Banksparplänen, Renten- und Aktienfonds und Versicherungsprodukten erfolgreich eingesetzt. Wir wollen hier aber noch weiter gehen. Unser Ziel ist ein individuelles Altersvorsorgekonto. Über die Auswahl der konkreten Sparprodukte entscheiden dort die Bürgerinnen und Bürger nach einem Beratungsgespräch mit ihrer Bank bzw. ihrem Finanzdienstleister und können so frei festlegen, wie ihr Geld investiert wird.

Zweiter wichtiger Punkt ist die Transparenz der Anlageprodukte. Die Bürgerinnen und Bürger müssen regelmäßig informiert werden, welche Gewinne und welche Kosten mit ihren Anlageprodukten verbunden sind. Uns Grünen war und ist es aber auch ein Anliegen, dass die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig informiert werden, nach welchen Kriterien ihre Gelder investiert werden. Wir haben deshalb zu rot-grünen Regierungszeiten bei der geförderten privaten und betrieblichen Altersvorsorge durchgesetzt, dass die Anlageinstitute jährlich darüber berichten müssen, ob und wenn ja wie sie ethische, ökologische und soziale Anlagekriterien berücksichtigen. Dies Berichtspflicht sehen wir als Vorbild für den gesamten Markt und fordern deshalb die Einführung eines verlässlichen Öko- und Soziallabels und ausführliche Berichtspflichten der Anbieter.

Erst mit der Transparenz über nachhaltige Anlagestrategien, Gewinne und Kosten wird ein wirksamer Wettbewerbsvergleich zwischen den Anbietern möglich.

Mit vielen Grüßen
Christine Scheel
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Frage zum Thema Finanzen
08.01.2007
Von:

Unter dem Deckmantel des Gemeinwohls hat sich eine Steueroase im Beherbergungsgewerbe entwickelt.

Ob ein Unternehmen unter dem Status "gemeinnützig" oder als steuerpflichtige Personen- oder Kapitalgesellschaft arbeitet, sagt nach meiner Erfahrung nichts darüber aus, ob die darin handelnden Personen "selbstlos, uneigennützig, karitativ oder christlich" handeln.

Gemeinnützige Beherbergungsbetriebe der Wohlfahrtsverbände sind mit besonderen Privilegien ausgestattet, wie den Einsatz Zivildienstleistender und 1-Euro-Jobber, die Gewerbesteuerbefreiung, die Umsatzsteuervergünstigung, die Körperschaftsteuerbefreiung, die Grundsteuerbefreiung, die vielfachen Gebührenbefreiungen, die Berechtigung Spenden entgegen zu nehmen und die auffallend schnellen und hohen Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln für Investitionen und Erhaltungsaufwand.

Zusätzlich gewähren viele Bundesländer Zuschüsse für Urlaub in gemeinnützigen Einrichtungen.

Mit Steuergeldern wird gefördert, dass keine Steuern gezahlt werden.

Der Wettbewerbsvorteil dieser Betriebe beläuft sich jedes Jahr auf bis 30 Prozent vom Umsatz.

Anerkannte Beherbergungsbetriebe der Wohlfahrt, wie die Familienferienstätten der gemeinnützigen AWO SANO müssen nachweisen, dass zwei Drittel der Gäste hilfsbedürftig sind. Hilfsbedürftig sind Personen, deren Nettoeinkünfte unter der Bemessungsgrenze des § 53 Nr. 2 AO liegen. Diese liegt pro Familienmitglied beim Vierfachen des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 22 BSHG, beim Alleinstehenden oder Haushaltsvorstand tritt an die Stelle des Vierfachen das Fünffache des Regelsatzes. Das entspricht im Jahr 2005 zum Beispiel bei 2 Erwachsenen mit 2 Kindern im Alter von 15 bis 17 Jahren in Westdeutschland Nettoeinkünften von monatlich 5.177,- Euro und in Ostdeutschland von 4.967,00 Euro.

Danach ist 80% der Bevölkerung hilfsbedürftig und wird in den gemeinnützigen Beherbergungsbetrieben von der Mehrwertsteuer befreit.

Reformbedarf ?

www.tourismuspolitik.info
Antwort von Christine Scheel
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09.01.2007
Christine Scheel
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Frage zur steuerlichen Privilegierung von gemeinnützigen Beherbergungsbetrieben im Gegensatz zu privaten Beherberbungsbetrieben. Ich möchte mich für Ihren Hinweis auf das Ausmaß der steuerlichen Privilegierung gemeinnütziger Beherbergungsbetriebe bedanken. Auch Ihre Informationen, welcher Personenkreis bis zu welcher Nettoeinkommenshöhe berechtigt ist diese gmeinnützigen Beherbungsbetriebe zu nutzen, ist für mich Anlass im Rahmen der Reform der Förderung des bürgerlichen Ehrenamtes diese Regelungen zu überprüfen und ggf. mit in die parlamentarischen Beratungen einzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel
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Frage zum Thema Familie
12.02.2007
Von:

Hallo Fr.Scheel,

ich war 18Jahre verheiratet und bin am 16.11.2006 geschieden worden. Habe 2 Kinder 12 und 18, die bei der Mutter wohnen.
Mich interessiert der Standpunkt der Grünen zum Thema der Unterhaltsrechtsreform.
Ex-Ehefrauen haben nach jetzigem Recht Anspruch auf lebenslangen Unterhalt ihrer Ex-Partner. Ich bin jetzt 42Jahre alt - habe also noch 25 Jahre zu zahlen - was meine Ex auch gerne in Anspruch nehmen möchte - wie sie sagt. Die CSU hat nun Bedenken (H.Geis), dass die unehelichen Mütter den geschiedenen in der Behandlung/Versorgung zu gleichgestellt werden. Sie wollen die geschiedene Mutter auch nach der Ehe noch unter den besonderen Schutz der Ex-Männer stellen.
Meine Frage - gibt es nicht eine Möglichkeit auch ohne Zustimmung der CSU dieses Gesetz zu verabschieden? Vielleicht durch die Unterstützung der Grünen?

MfG
B.
Antwort von Christine Scheel
2Empfehlungen
30.05.2007
Christine Scheel
Sehr geehrter Herr ,

künftig soll der Kindesunterhalt Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen haben. Die Grünen begrüßen diese Kindeswohlorientierung!

Im 2. Rang sollten nach dem ursprünglichen Regierungsentwurf alle Kinder betreuenden Elternteile zum Zuge kommen, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder waren bzw. gemeinsam oder allein ein Kind erziehen, sowie Ehegatten - auch nach der Scheidung - bei langer Ehedauer, da hier über Jahre hinweg Vertrauen in die eheliche Solidarität gewachsen ist. Diesen Vorschlag haben wir unterstützt, auch die Besserstellung der zweiten Ehefrau gegenüber heute. Der Vorrang der ersten Ehe war insb. dann nicht gerechtfertigt, wenn die erste Ehe kinderlos geblieben ist.

Ebenso richtig wäre gewesen, die nicht verheiratete Mutter (bzw. Vater) mit ihrem Unterhaltsanspruch wegen der Kinderbetreuung besser zu stellen. Im Parlament hat die CDU/CSU Fraktion aber vorerst durchgesetzt, dass im zweiten Rang neben den langjährig verheirateten nur noch verheiratete und geschiedene kinderbetreuende Partnerinnen und Partner stehen, nicht auch unverheiratete kinderbetreuende Mütter. Sie werden z.Z. nach dem Entwurf der großen Koalition im Rang nach hinten geschoben. Damit gilt der Vorrang des Trauscheins statt des Grundsatzes "Familie ist da, wo Kinder sind." Im Beratungsverfahren des Parlaments haben wir im Rechtsausschuss dazu einen Änderungsantrag eingebracht, der die Rangfolge wie im ursprünglichen Regierungsentwurf vorsieht.

Jetzt hat am 23.05.2007 das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss die unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder für verfassungswidrig erklärt (vgl. Pressemitteilung Nr. 56/2007 www.Bundesverfassungsgericht.de). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde deshalb im Parlament vor seiner Verabschiedung gestoppt und für die nächsten Wochen eine Beratungspause seitens der Koalitonsfraktionen vereinbart. Nach unserer Ansicht muss auch für den kinderbetreuenden Unterhalt von Eltern eine Gleichbehandlung in das Gesetz aufgenommen werden wie dies im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen war.

Für Sie ist sicherlich die Frage relevant, wie lange Unterhalt an den Ehegatten wegen der Kindesbetreuung gewährt werden soll, ohne dass Erwerbstätigkeit erwartet wird. Mit der Reform geschieht eine Gleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern in Bezug auf den Betreuungsunterhalt. Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gab es den Unterschied, dass unverheirateten Müttern der Betreuungsunterhalt nur drei Jahre lang nach der Geburt eines Kinder zugestanden wurde und verheirateten Müttern 8 Jahre Betreuungsunterhalt bis zum 16 . Lebensjahr eines Kindes zugebilligt wurde. Dieser unhaltbare Zustand der Ungleichbehandlung war und ist bereits im Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgehoben.

Sie können sich im Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/1830) den § 1.574 (1) und (2) BGB ansehen, der regelt, wann der geschiedene Ehegatten eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben hat. "Angemessen ist eine Erwerbstätigkeit, die der Ausbildung, den Fähigkeiten, einer früheren Erwerbstätigkeit, dem Lebensalter, und dem Gesundheitszustand des geschiedenen Ehegatten entspricht, soweit eine solche Tätigkeit nicht nach den ehelichen Lebensverhältnissen unbillig wäre. Bei den ehelichen Lebensverhältnissen sind insbesondere die Dauer der Ehe sowie die Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes zu berücksichtigen" §1.574 (2) BGB.

Letztlich läuft die zeitliche Begrenzung und Herabsetzung von Unterhalt an den Ehegatten auf den Einzelfall hinaus. Um das Ziel "Stärkung der Eigenverantwortung nach der Ehe" zu erreichen, wird der schon nach bisheriger Rechtslage geltende Grundsatz der Eigenverantwortung im Gesetzentwurf ausdrücklich verankert. Die Gerichte sollen dazu bewegt werden Unterhaltsansprüche geschiedener Ehepartner eher und stärker als bislang zu befristen oder in der Höhe zu begrenzen und auf diese Weise "Zweitfamilien" zu entlasten.

Im Grundsatz begrüße ich dieses Prinzip der Stärkung der Eigenverantwortung.

Mit freundichen Grüßen
Christine Scheel
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Frage zum Thema Finanzen
05.03.2007
Von:

Der Zeitung kann man entnehmen, sie hätten gesagt, die Abschaffung der Pendlerpauschale sei umweltpolitisch ein Fehler. Wie denn das? Schließlich werden damit die Leute gefördert, die möglichst weit von ihrem Arbeitsort weg ziehen und sich am besten "im Grünen" (das anschließend nicht mehr grün sondern verbaut ist) ein Häuschen bauen. Wer in der Stadt lebt und dafür höhere Mieten in Kauf nimmt um nah am Arbeitsplatz zu wohnen, kann nichts absetzen.
Wie passt also die Pendlerpauschale zum Profil der Grünen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Christine Scheel
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06.03.2007
Christine Scheel
Sehr geehrter Herr ,

es geht in der rechtlichen und politischen Auseinandersetzung um die Neuregelung der Pendlerpauschale durch die schwarz-rote Bundesregierung um das Faktum, dass der erste bis 20. Kilometer bis zum Arbeitsplatz völlig ausgenommen wurde, dafür aber für Fernpendler vom 21. Kilometer beibehalten wurde. Das Finanzgericht Hannover hat diese Neuregelung der Bundesregierung unseres Erachtens zu Recht für verfassungswidrig erklärt. (siehe unsere Presseerklärung in der Anlage).

Die Bundestagsfraktion der Grünen hat sich für eine pauschale Reduzierung der Entfernungspauschale eingesetzt, nämlich von 30 Cent auf 15 Cent je Kilometer. Damit würde erreicht, dass vom ersten Kilometer an unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel der Kostenaufwand für den Weg zum Arbeitsplatz abzugfähig geblieben wäre. Jetzt ist noch nicht einmal für die Arbeitnehmer die Absetzbarkeit der Kosten für den Öffentlichen Personen-Nahverkehr gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel
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Frage zum Thema Finanzen
23.03.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Scheel,

Sie werden in der nächsten Zeit sich als Mitglied im Finanzausschuss den Gesetzentwurf zu Unternehmensteuer beraten.
Parteifreunde von Ihnen haben sich in diesem Abgeordnetenwatch zu Wort gemeldet und auf verschiedene problematische Aspekte hingewiesen, die sich aus der Anbindung der Kirchensteuer an die Abgeltungsteuer ergeben. Wolfgang Wieland z.B. sieht erhebliche verfassungsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Einrichtung der zentralen Datei mit Konfessionsdaten, auf die Banken zugreifen werden.
Frage 1: Sind Ihnen diese Bedenken bekannt und wie schätzen sie diese ein?
Frage 2: Sind Ihnen die weitergehenden Bedenken bekannt, die z.B. der Verein zur Umwidmung von Kirchensteuern e.V. auf seiner Webseite www.kirchensteuern.de angeführt hat?
Frage 3: Können Sie zusagen, dass sich Ihre Partei ausdrücklich mit der Verfassungskonformität dieses Gesetzentwurfes beschäftigen wird?

Antwort von Christine Scheel
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11.04.2007
Christine Scheel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen. Der Schutz der persönlichen Daten ist für uns Grüne ein wichtiges Anliegen. Wir sehen durchaus datenschutzrechtliche Probleme bei der Einrichtung einer zentralen Datenbank, mittels der Banken feststellen können, ob und gegebenenfalls welcher Religionsgemeinschaft ihre Kunden zugehörig sind. Denn wenn dieser Plan der großen Koalition realisiert würde, würden die Finanzämter ohne Einwilligung des Steuerpflichtigen Daten an seine Bank weiter geben. Wir Bündnisgrünen werden uns bei den parlamentarischen Beratungen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 dafür einsetzen, dass die Belange des Datenschutzes voll gewahrt bleiben.

Mit vielen Grüßen
Christine Scheel
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