Christian Lange (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Christian Lange
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Jurist, Oberregierungsrat a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Backnang - Schwäbisch Gmünd
Landeslistenplatz
6, Baden-Württemberg
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(...) Aus diesem bundesweiten Effizienzvergleich werden Obergrenzen für die Erlöse der Netz-betreiber ermittelt und vorgegeben. Wir brauchen neue Kraftwerke, vor allem von neuen Anbietern, das fördert den Wettbewerb. Dazu soll die seit Sommer 2007 geltende Kraftwerks-Netzanschlussverordnung beitragen, mit ihr wird der Anschluss neuer Kraftwerke ans Stromnetz nicht nur garantiert, sondern auch beschleunigt und erleichtert. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Integration
27.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Lange,

bekanntlich macht Ihre Partei sich für das stark, was man in der veröffentlichten Meinung euphemistisch als "Integration" bezeichnet. Interessanterweise dreht sich die Diskussion in der Öffentlichkeit allerdings fast ausschließlich um die Frage nach dem "Wie". Ich vermisse die zunächst grundlegendere Frage nach dem "Ob".

Gleichzeitig gibt es autochthone Deutsche, denen ihre nationale Identität wichtig ist und die diese Identität weniger aus dem Mitgliedsausweis eines Staatswesens und mehr aus ihrer familiären, historischen und kulturellen Verwurzelung beziehen. Kurzum: es gibt Deutsche, die der Gleichsetzung des (ethnischen) Volksbegriffes mit dem für Ihre Integrationsbemühungen grundlegenden und in historischer, kultureller und abstammungsbezogener Hinsicht beliebigen Bevölkerungsbegriff nicht folgen wollen.

Aus diesem Spannungsverhältnis ergeben sich eine Reihe von Fragen:

1. Halten Sie - unabhängig von ihrem eigenen Standpunkt in dieser Frage - die Forderung nach einer Diskussion darüber, ob die Mehrheit der Deutschen "Integration" überhaupt wünscht unter demokratischen Gesichtspunkten für legitim und berechtigt?

2. Würden Sie generell den Wunsch autochthoner Menschen nach Selbstbestimmung akzeptieren?

3. Welche Konsequenzen würden Sie für Ihren Politikansatz daraus ziehen, wenn sich konkret in der BRD eine Mehrheit der Autochthonen für die Rückkehr zum ethnischen Prinzip fände?

4. Was hielten Sie von der Erweiterung des Grundsatzes des Selbstbestimmungsrechts der Völker um das Recht auf nationale Identität?

5. Gehen Sie mit meinem Eindruck konform, dass sich der ethnische und kulturelle Charakter etwa der Stadt Schwäbisch Gmünd in den letzten drei Jahrzehnten massiv zuungunsten der Autochthonen gewandelt hat?

Herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage, besonders an den Mitarbeiter der sie verfassen wird.

Mit freundlichen Grüßen aus Waldstetten
D.
Antwort von Christian Lange
1Empfehlung
04.03.2009
Christian Lange
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email vom 27. Februar 2009, die ich über ww.abgeordnetenwatch.de erhalten habe.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland definiert in Artikel 116 den Begriff "Deutscher". Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lange
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Frage zum Thema Integration
04.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Lange,

herzlichen Dank für Ihren Hinweis auf die rechtliche Definition des Begriffes "Deutscher". Diese ist mir bereits ebenso bekannt wie die entsprechenden Bestimmungen des StAG. Wobei das StAG nicht so sakrosankt ist wie das GG und durchaus wieder revidiert werden könnte. Der Hinweis auf die grundgesetzliche Begriffsdefinition von "Deutscher" trifft meine Fragen nach Integration allerdings ohnehin nur peripher. Vielleit habe ich mich undeutlich ausgedrückt, daher gerne nochmal anders formuliert:

1. Halten Sie die Forderung nach einer (völlig gesetzeskonformen) Debatte um das "Ob" von Interation vor dem "Wie" für legitim?

2. Was hielten Sie von der Erweiterung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker um ein Recht auf nationale Identität?

3. Gehen Sie mit meinem Eindruck konform, dass sich der ethnische und kulturelle Charakter der Stadt Schwäbisch Gmünd in den letzten drei Jahrzehnten massiv gewandelt hat?

Bereits vorab schonmal herzlichen Dank für Ihre inhaltliche Auseinandersetzung ;-)

Freundliche Grüße aus Waldstetten
D.
Antwort von Christian Lange
1Empfehlung
05.03.2009
Christian Lange
Sehr geehrter Herr ,

ich bin mir nicht sicher, ob Sie wissen, was für eine Terminologie Sie verwenden. "Nationale Identität" oder "ethnische und kulturelle Charakter" erinnern stark an die Hetzparolen der NPD oder anderer rechtsextremer Gruppierungen, mit denen ich nichts zu tun haben möchte.

Bitte überdenken Sie zukünftig Ihr Vokabular. Von weiteren Briefwechseln bezüglich solcher Themen bitte ich abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lange, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
06.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Lange,

Ich habe in gutem Glauben in eine Biogasanlage in Penkun (NAWARO BIOENERGIE PARK) investiert. Wie mir mitheteilt wurde sollen jetzt nachträglich die Rahmenbedingungen für die Einstufung (Vergütung) geändert werden. Dies hätte für mich den Totalverlust des eingesetzten Geldes zur Folge. Ich als juristisch ungebildeter Bürger verstehe die Vorgehensweise nicht.
Laut Aussage Ihrer Fraktion wurde bereits frühzeitig schriftlich auf die Anpassung des EEG gegenüber Nawaro hingewiesen. Könnten Sie mir bitte dieses Hinweisschreiben in Kopie kurzfristig zukommen lassen
.
Unsere Politiker dürfen sich nicht wundern, dass die Bevölkerung wenig Vertrauen in die Verlässlichkeit von Aussagen hat. Auch wenn manchmal die auf Gesetzen basierenden Investitionen nicht perfekt ins politische Bild passen, muss der Bestandsschutz gelten, auch ohne regelmässige Einschaltung des BVG.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie als Jurist das anders sehen. Unsere Volksvertreter sollten den Eindruck von willkürlichen Entscheidungen vermeiden. Ich für meinen Teil werde keine staatlich gefördeten Investitionen mehr tätigen. Das Risiko von politisch motivierten rückwirkenden Änderungen mit Totalverlustrisiko ist mir viel zu gross.

Es würe mich sehr freuen, wenn Sie mir kurzfristig Ihre Meinung zum Sachverhalt mitteilen könnten. Wie verhalten Sie sich in der Abstimmung im Bundestag? Die Zusendung des Schreibens an Nawaro nicht vergessen.

Mit freundlichen Grüssen

Standard-Antwort von Christian Lange
bisher keineEmpfehlungen
16.03.2009
Christian Lange
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06.03.2009, das ich über abgeordnetenwatch.de erhalten habe. Damit wir Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen können, wenden Sie sich bitte an mein Abgeordnetenbüro in Berlin:

Christian Lange
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1

11011 Berlin

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lange
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
17.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Lange,

es ist noch keine ganze Woche seit dem tragischen Geschehen in Winnenden vergangen. Politiker und "Experten", allen voran die Grünen, die LINKEN sowie Teile der SPD haben sich relativ schnell dafür entschieden, die Schuldfrage beantwortet zu haben und die Hexenjagd auf folgende Personengruppen zu eröffnen:

  • die Sportschützen und legalen Waffenbesitzer
  • die Computerspieler, in den Medien auch bekannt als "Killerspielspieler"

Ich möchte Sie heute um die Darlegung Ihres Standpunktes sowie Ihrer Einschätzung bitten, insbesondere was folgende kurzfristig formulierte "Ansätze" aus Reihen der Politik betrifft:

  • (Totale) Entwaffnung der Sportschützen, gleichbedeutend mit dem Ende des privaten Waffenbesitzes in der BRD
  • Praxisferne Gängelung legaler Waffenbesitzer durch Verpflichtung zur zentralen Waffen-, Waffenteile- oder Munitionslagerung
  • Recht des Staates zur ständigen unvorangemeldeten Kontrolle der Waffenaufbewahrung und somit in der Konsequenz vollständige und vorbehaltlose Abschaffung der Unverletzbarkeit der Wohnung für Waffenbesitzer
  • (Totales) Herstellungs- und Verbreitungsverbot von sog. "Killerspielen"

Zudem würde ich mich freuen, wenn Sie Ihre persönliche Meinung über Möglichkeiten zur Lösung der zugrunde liegenden Probleme darlegen könnten.

Dafür im Voraus herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Christian Lange
2Empfehlungen
18.03.2009
Christian Lange
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17. März 2009, das Sie mir über www.abgeordnetenwatch.de zugeschickt haben.

Der Schrecken über den Amoklauf in Winnenden sitzt mir noch immer tief in den Knochen. Mein ganzes Mitgefühl gehört den Familien der Opfer und auch den Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und den vielen Polizeibeamtinnen und -beamten, die dieses schreckliche Verbrechen überlebt haben und die noch lange Zeit brauchen werden, um mit diesen Erinnerungen leben zu können.

Mich irritieren in Ihrem Schreiben Wörter wie "Hexenjagd" oder "totale Entwaffnung",
beides konnte ich in den vergangenen Tagen in der öffentlichen Debatte nicht erkennen.

Ich habe bereits nach der Tat davor gewarnt, vorschnelle Schlüsse zu ziehen und Forderungen zu stellen, beispielsweise Metalldetektoren an Schulen. Es ist selbstverständlich nachzuvollziehen, wenn nach dem Morden in Winnenden über Sicherheitsschleusen und Metalldetektoren diskutiert wird. Aber einen völligen Schutz kann es nicht geben, und jede Abwehrtechnik birgt die Gefahr, das Gefühl der Verletzlichkeit nur zu steigern, statt es zu reduzieren. Wer beispielsweise in den USA eine zur Hochsicherheitsanstalt umgebaute Schule betritt, fühlt sich alles andere als wohl und sicher. Und ich denke, das wären Zustände, die wir in Deutschland nicht wollen.

Ich denke nicht, dass man die Frage überhaupt beantworten kann, wie es zu dieser Tat kommen konnte; wieso ein junger Mensch derartig brutale Phantasien hat und überhaupt den Wunsch in sich trug, möglichst viele unschuldige Menschen zu töten.
Allerdings können wir uns durchaus die Fragen stellen, was überhaupt so viele Waffen (und vor allem Munition) in einem Privathaushalt zu suchen haben. Auch muss kritisch überprüft werden, was für Computerspiele unsere Kinder spielen – hier sind vor allem die Eltern gefragt. Darüber hinaus hat meiner Meinung nach Bundespräsident Horst Köhler in seiner ersten Reaktion richtig gesagt: "Diese Tat mahnt uns auch, darüber nachzudenken, ob wir unseren Mitmenschen immer die notwendige Aufmerksamkeit entgegenbringen".

In den nächsten Wochen werden die zuständigen Politiker, Lehrer- und Elternverbände, Sozialverbände, Kirchen und andere soziale Institutionen intensiv darüber diskutieren und sich austauschen, wie man Gewalt in Schulen sowie die Ursachen für derartige Eskalationen bekämpfen kann. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ich persönlich unterstütze beispielsweise das Vorhaben, mit unangekündigten Kontrollen zu überprüfen, ob Waffen und Munition richtig gelagert sind. Auch muss meiner Meinung nach bei den sogenannten "Killerspielen" genauer hingeschaut werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit meinen Standpunkt deutlich machen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an mein Berliner Abgeordnetenbüro (Kontaktdaten finden Sie auf meiner Homepage: www.lange-spd.de).

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lange
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Frage zum Thema Soziales
21.03.2009
Von:

Guten Tag Herr Lange

Ich hätte einmal eine Frage zu dem Kinderbonus.
Laut Pressemitteilungen darf ein Unterhaltspflichtiger den hälftigen Kinderbonus bei seiner Unterhaltszahlung abziehen. Wenn ein Unterhaltstitel vorliegt,muss man dann eine Abänderungsklage einreichen oder darf man einfach in dem Monat nachdem der Bonus ausbezahlt wurde,den Unterhalt kürzen um den hälftigen Kinderbonus?

Mit freundlichem Gruss
B.
Antwort von Christian Lange
bisher keineEmpfehlungen
26.03.2009
Christian Lange
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.03.2009, das ich über www.abgeordnetenwatch.de erhalten habe. Der Kinderbonus ist Teil des Konjunkturpakets II und sieht die einmalige Zahlung von 100 € pro Kind an alle Kindergeldberechtigten vor.

Das Vorgehen bei der Anrechnung des Kinderbonus auf die Unterhaltszahlung hängt grundsätzlich davon ab, welchen Unterhaltstitel Sie haben. Ist dort die Formulierung "es ist das halbe Kindergeld anzurechnen" zu finden, so können Sie einfach im Monat nach Auszahlung des Kinderbonus die Unterhaltszahlung entsprechend kürzen.

Wenn in Ihrem Unterhaltstitel keine solche Regelung besteht, so sollten Sie sich mit der anderen Seite über das Vorgehen abstimmen. Ist das nicht möglich, so bleibt als letzter Schritt die Abänderungsklage vor Gericht.

Diese Rechtsauskunft ist unverbindlich. Ich rate Ihnen in Ihrem konkreten Fall sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Außerdem möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der Kinderbonus als zusätzliches Geld für das Kind gedacht ist und daher im Idealfall auch bei dem für das Kind in erster Linie zuständigen Elternteil verbleiben sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lange
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Ihre Frage an Christian Lange
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