Christian Lange (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Christian Lange
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Jurist, Oberregierungsrat a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Backnang - Schwäbisch Gmünd
Landeslistenplatz
6, Baden-Württemberg
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(...) Ich habe selbst einen Antrag vorgelegt, in dem ich vorschlage, einen Verhaltenskodex für Regierungsmitglieder an dem bestehenden Kodex für Kommissionsmitglieder der EU zu orientieren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verlängerung Afghanistan-Einsatz (ISAF, Tornado)
08.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Lange,

Im Maerz 2007 beantworteten Sie meine Einschätzung , das die SPD in Ihrem Willen zum Kriegstreiben nicht mehr zu stoppen ist", als Unsinn. Aus gegebenen Anlass wiederhole ich die Frage da ja offentsichtlich noch immer nicht dazu gelernt wurde. Frage wollen Sie dafür einstehen das sich Deutschland aus diesem Krieg zurückzieht oder wollen Sie weiter die Verantwortung für diesen Krieg übernehmen?
Antwort von Christian Lange
4Empfehlungen
14.02.2008
Christian Lange
Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 9. Februar 2008 über www.abgeordnetenwatch.de, das ich doch etwas irritiert zu Kenntnis genommen habe.

An meiner Position, die ich Ihnen bereits geschildert habe, hat sich nichts geändert. Auch finde ich es angesichts des sehr ehrwürdigen Engagements der Deutschen Bundeswehr in Afghanistan für indiskutabel, den Einsatz in Afghanistan als "Kriegsreiberei" zu bezeichnen.

Die politische Lage in Afghanistan ist ohne Frage schwierig. Wir müssen daher unser Engagement mit der notwendigen Geduld angehen. Der Wiederaufbau des Landes und die Sicherung des Friedens nach Jahrzehnten des Bürgerkriegs brauchen Zeit.

Wie die SPD auf dem Hamburger Parteitag beschlossen hat, hat Bundesaußenminister Frank- Walter Steinmeier mit dem französischen Außenminister vereinbart, in diesem Sommer in Paris eine internationale Afghanistan-Konferenz zu organisieren. Auf dieser Konferenz soll das Engagement der internationalen Gemeinschaft in Afghanistankritisch überprüft werden.

Einen Einsatz im Süden Afghanistans, wie er derzeit in den Medien diskutiert wird, lehne ich – wie auch die SPD-Bundestagsfraktion, entschieden ab.

Sehr geehrter Herr Müller, ich habe Ende 2007 mit der Frauenministerin von Afghanistan gesprochen, die mich geradezu angefleht hat, dem Mandat weiter zu zustimmen. Ihr ausführlicher Bericht, unter welch menschenunwürdigen Bedingungen sie unter den Taliban leben mussten, hat mich wirklich sehr getroffen. Das hat meine Position nur noch verstärkt: gerade als sozialdemokratischer Bundestagsabgeordneter muss ich dem Mandat zu stimmen. Die Menschen in Afghanistan haben das Recht auf ein Leben in Freiheit und unter Achtung der Menschenrechte – wir dürfen nicht vor den Islamisten zurückschrecken. Die Leidtragenden wären die Zivilbevölkerung, insbesondere die Frauen. Die Worte der Ministerin werde ich nicht so schnell vergessen!

Daher lehne ich jede Art von Populismus, wie ihn beispielsweise die "Linkspartei" bezüglich des Afghanistan-Einsatzes betreibt, entschieden ab. Wer von "Kriegstreiberei" spricht, verabschiedet sich nicht nur von der sachlichen Ebene einer politischen Diskussion, sondern beleidigt auch die Bundeswehrsoldaten in Afghanistan, die eine – auch von der afghanischen Zivilbevölkerung begrüßte – hervorragende Arbeit leistet.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lange
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Frage zum Thema Sicherheit
23.02.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Lange,
Ihre Fraktion hat einer weiteren Verschärfung des Waffenrechtes zustimmt. Hierbei geht es unter anderem um das Verbot, festestehende Messer mit einer Klingenlänge vom mehr als 12 cm in der Öffentlichkeit zu führen. Mache ich mich jetzt strafbar, wenn ich ein Fahrtenmesser aus meiner Pfadfinder-Jugendzeit (Klingenläge 13,5 cm) sonntags zum Waldspaziergang mitnehme bzw. ein Küchenmesser für das Picknick unterwegs dabei habe? Ist an einen Ausführungskatalog gedacht, wer noch wann was mitnehmen darf? Außerdem gibt es jetzt ein Verbot des Führens von Anscheinswaffen. Welcher Unterschied besteht für Sie zwischen Schreckschußwaffen, die scharfen Waffen oft täuschend ähnlich sind und für die vor mehreren Jahren zum Führen extra der kleine Waffenschein eingeführt wurde und Anscheinswaffen?
Antwort von Christian Lange
bisher keineEmpfehlungen
14.03.2008
Christian Lange
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. Februar 2008, die Sie mir über Abgeordnetenwatch geschickt haben. Sie können sich in Zukunft jederzeit natürlich auch direkt an mich wenden – alle meine Kontaktdaten finden Sie auf meiner Homepage: www.lange-spd.de. Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Das zugriffsbereite Führen von Messern mit einer feststehenden Klinge mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm Länge ist zukünftig verboten.

Das Führen eines Pfadfinder-Messers ist nur dann erlaubt, wenn es im Rahmen der Aktivitäten der Pfadfinder geschieht und wenn die übliche Klingenlänge nicht überschritten wird. Das Führen eines Messers mit einer stehenden Klinge von mehr als 12 cm beim Waldspaziergang oder beim Picknick ist damit grundsätzlich verboten. Folglich müssten Sie künftig auf ein Messer mit kürzerer Klinge zurückgreifen, da das Fahrtenmesser aus Ihrer Jugendzeit die zugelassene Klingenlänge um 1,5 cm überschreitet. Das Verbot des Führens so genannter Anscheinswaffen gilt nur für Gegenstände, die nicht bereits aus anderen Gründen unter das Waffengesetz fallen.
Ich hoffe, ich konnte die Sachlage mit meiner Antwort ausreichend für Sie klären. Bei weiteren Rückfragen können Sie sich natürlich jederzeit wieder an mich wenden.

Mit freundlichem Gruß
Christian Lange
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Frage zum Thema Sicherheit
14.03.2008
Von:

Sehr geehrte Herr Lange,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage. Allerdings habe ich meine Zweifel, ob sie rechtlich richtig ist.
Nach der neuen Fassung § 42a Abs. 1 Nr. 3 ist das Führen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm verboten.
Nach Abs. 2 Nr. 3 dieses Gesetzes gilt der Absatz 1 Nr. 3 nicht, sofern ein berechtigtes Interesse für das Führen vorliegt.
Nach Abs. 3 liegt ein berechtigtes Interesse insbesondere dann vor, wenn es z.b. dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Sie werden doch jetzt nicht bestreiten wollen, dass das Schneiden eines Spazierstockes oder ein paar Zweige für den
Osterstrauss oder das Streichen eines Butterbrotes kein allgemein anerkannter Zweck eines Messers ist.

Unverständlich ist für mich, wie man in einem so diffizilen
Gesetz derartige Gummibegriffe einbauen kann.

Noch eine Ergänzung: Noch nie in den letzten 65 hat es in Deutschland die Möglichkeit oder Berechtigung gegeben, eine scharfe Faustfeuerwaffe ohne jegliche Kontrolle und genauester persönlicher Überprüfung nebst Angabe eines Bedürfnisses zu erwerben, geschweige den in der Öffentlichkeit zu führen - alles andere ist illegal. Diese Scheinwelt kommt nur in Kino- und Fernsehfilmen vor, die unserer Jugend und vermutlich auch unseren Politikern jeden Tag zu Dutzenden vorgeführt werden. D. h., jeglicher derartige Waffenbesitz, der nicht aus besonderen Gründen behördlich legitimiert ist, war schon immer, ebenso wie auch Körperverletzung verboten.

Und trotzdem werden jeden Tag Personen in Deutschland durch
Schußwaffen bedroht, verletzt oder getötet. Was schätzen Sie, wie hoch hierbei der prozentuale Anteil der durch legale Waffenbesitzer (einschließlich Dienstwaffenträger) verübten Delikte ist, bzw. wieviele Delikte wurden unter Mißachtung des Waffengesetzes (d.h. mit illegal besessenen Waffen) begangen?
Antwort von Christian Lange
1Empfehlung
27.03.2008
Christian Lange
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage bezüglich des neuen Waffengesetzes über
www.abgeordnetenwatch.de vom 15. März 2008.

Ich denke, dass ich Ihnen in meinem ersten Antwortschreiben vom 12. März 2008 alle notwendigen Fakten bereits genannt habe. Wie Sie dem Schreiben entnehmen konnten, ist das Führen eines Messers mit einer stehenden Klinge von mehr als 12 cm beim Waldspaziergang oder beim Picknick grundsätzlich verboten. Sie müssten folglich künftig auf ein Messer mit kürzerer Klinge zurückgreifen. Meiner Ansicht nach sollte es kein Problem darstellen, für den Spazierstock beim Waldspaziergang, für die Zweige des Osterstrauß es oder auch für das Butterbrot beim Picknick ein Messer zu verwenden, dessen Klingenlänge auch nach dem neuen Waffengesetz zugelassen ist, sprich dessen Klinge die vorgeschriebenen 12 cm Länge nicht überschreitet. Ich möchte hiermit noch einmal betonen, dass angesichts der Vorfälle der vergangenen Monate dieses wichtige Thema nicht ins Lächerliche gezogen werden darf. Hier geht es um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gewaltverbrechen. Und das hat Priorität.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lange
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Christian Lange,

bzgl. Ihrere Antwort vom 27.03.2008 an Herrn Zell hätte ich gerne einiges präzisiert.

Zitat:"Sie müssten folglich künftig auf ein Messer mit kürzerer Klinge zurückgreifen. Meiner Ansicht nach sollte es kein Problem darstellen, für den Spazierstock beim Waldspaziergang, für die Zweige des Osterstrauß es oder auch für das Butterbrot beim Picknick ein Messer zu verwenden, dessen Klingenlänge auch nach dem neuen Waffengesetz zugelassen ist, sprich dessen Klinge die vorgeschriebenen 12 cm Länge nicht überschreitet.", Zitat Ende.

Das Verbot des Führens/Benutzens meines Messers entspricht meiner Meinung nach einer Enteignung.
Wer ersetzt mir das enteignete, mehrere hundert Euro teure Fahrtenmesser das ich nicht mehr benutzen darf ? An wen darf ich meine Schadenersatzforderung stellen?

Zitat:"Ich möchte hiermit noch einmal betonen, dass angesichts der Vorfälle der vergangenen Monate dieses wichtige Thema nicht ins Lächerliche gezogen werden darf. ", Zitat Ende.

Sie glauben doch nicht allen Ernstes das auch nur einer dieser Vorfälle durch diesen "Änderungsschnellschuss" verhindert worden wäre, oder zukünftig auch nur ein solcher Vorfall verhindert werden wird.
Ab 01.04. lassen alle "Gangstas" ihre Messer und was sonst noch zuhause ? Wer glaubt den sowas?
Hier werden Leute gegängelt die ihre Messer ganz normal verwenden.
Die angepeilte Klientel wird sich nicht im mindesten für die Neuregelung interessieren.

Zitat:"Hier geht es um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gewaltverbrechen. Und das hat Priorität.", Zitat Ende.

Müssten dann die Ansätze nicht andere sein ?
Wo sind denn die unterbezahlten, unterausgerüsteten Polizisten wenn man sie braucht? Man muss an die Täter, nicht ans Werkzeug!

Präsenz kostet freilich viel Geld. Dieses Gesetz kostete anscheinend noch nicht mal ein Stirnrunzeln.

Hochachtungsvoll, W.
Antwort von Christian Lange
1Empfehlung
08.04.2008
Christian Lange
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des neuen Waffengesetzes über www.abgeordnetenwatch.de. vom 27. März 2008. Eigentlich beantworte ich nur Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis. In Ihrem Fall mache ich eine Ausnahme, da sich Ihre Anfrage auf eine Antwort meinerseits bezieht.

Allerdings bleibt mir zu Ihrer Anfrage nicht viel mehr, als zu sagen, dass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität hat und ich meinen Standpunkt bereits mehrmals in meinen vorangegangenen Antworten deutlich gemacht habe. Insbesondere meinen Antworten an Herrn Volker Zell vom 14. März 2008 und 27. März 2008 können Sie dies ausreichend entnehmen. Von einer Enteignung kann in Bezug auf die Messer, die gemäß dem neuen Waffengesetz nicht mehr geführt werden dürfen, meiner Meinung nach keine Rede sein. Unter einer Enteignung versteht man den Entzug von Eigentum und Sie dürfen die Messer ja behalten. Darüber hinaus ist die Thematik über innere Sicherheit zu bedeutsam, als das man ihr mit Polemik entgegentreten sollte.

Mit freundlichem Gruß
Christian Lange
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
28.03.2008
Von:

Guten Tag Herr Lange,
ich habe eine nachfrage zu ihrer antwort bzgl. des neues waffenrechtes.

Sie schreiben:
"Das Führen eines Pfadfinder-Messers ist nur dann erlaubt, wenn es im Rahmen der Aktivitäten der Pfadfinder geschieht und wenn die übliche Klingenlänge nicht überschritten wird. "

dazu folgende Fragen:
  • was sind "Aktivitäten der Pfadfinder"? ... und wie legitimiere ich mich dabei (etwa durch tragen einer kluft/halstuch, pfadfinderausweis, gruppenwimpel, ...)?
  • was ist die "übliche Klingenlänge"?

Heißt das nun KONKRET, das im Rahmen von Pfadfinderaktivitäten (z.b. ein größeres Zeltlager) längere Klingen als 12 cm erlaubt sind?

Dürfte ich als Pfadfinder, wenn ich auf einem sogenannten hajk (einzelwanderung über mehrere tage) bin, ein messer mit einer klinge von mehr als 12 cm länge mitführen?

Vorab bereits herzlichen Dank für ihre Bemühungen!
Gut Pfad:

Christliche Pfadfinderschaft Deutschlands (cpd)
Bundesbeauftragter für öffentlichkeitsarbeit
Antwort von Christian Lange
2Empfehlungen
08.04.2008
Christian Lange
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des neuen Waffengesetzes über www.abgeordnetenwatch.de. vom 28. März 2008. Eigentlich beantworte ich nur Anfragen, die von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis kommen.

In Ihrem Fall mache ich eine Ausnahme, da sich Ihre Anfrage auf eine Antwort meinerseits bezieht. Pfadfinderorganisationen sollten ihre Mitglieder dazu auffordern, keine Fahrtenmesser mit einer Klinge von mehr als 12 cm Länge zu führen. Ich kann auch nicht erkenne n, dass dadurch die pfadfinderische Tätigkeit beeinträchtigt wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lange
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