Christian Lange (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Christian Lange
Geburtstag
27.02.1964
Berufliche Qualifikation
Oberregierungsrat a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Backnang
Wahlkreis
Backnang - Schwäbisch Gmünd
Ergebnis
24,9%
Landeslistenplatz
4, Baden-Württemberg
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(...) Wenn Sie Probleme mit der Arbeitsagentur haben oder Hilfe brauchen, rufen Sie doch bitte in meinem Backnanger Bürgerbüro an und vereinbaren Sie einen Termin. Die Kontaktdaten finden Sie auf meiner Homepage: www.lange-spd.de . (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Lange,

gestern berichteten einige Printmedien und auch die Nachrichtensendungen im Fernsehen davon, dass die Fraktionen der Parteien CDU, FDP und SPD planen das Rederecht im Bundestag zu beschneiden. In Zukunft sollen nur noch die von den Fraktionen ausgewählten Parlamentarier im Bundestag reden dürfen. Dies ist aber ein für uns nicht nachvollziehbarer Eingriff in unsere Demokratie. Diese gibt jedem Menschen in Deutschland, legitimiert über unser Grundgesetz, das Recht zur freien Meinungsäußerung. Dies gilt auch für Parlamentarier, die laut unserem Grundgesetz nur Ihrem Gewissen verpflichtet sind. Dort steht nichts über einen Fraktionszwang.
Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass Parteien, laut Grundgesetz, zur Willensbildung beitragen, nicht aber, dass die Meinung der Parteiführer quasi das Meinungsmonopol sind und alle haben sich die-sem zu fügen. Wenn dies aber alles dazu führen soll, unliebsame Äußerungen oder gar Kritik an den in den nächsten anstehenden Entscheidungen im Parlament zu unterbinden, denken wir, dass alle Demokraten diese Vorgänge ablehnen sollten. Es kann einfach nicht sein, dass wichtige unser Land, unserem Zusammenleben und unsere Demokratie betreffende Entscheidungen, wie z.B. die Entscheidung über den ESM oder zur Fiskalunion ohne Debatte einfach abgenickt werden sollen und Diskurs darüber unterbleiben soll. Gerade dieser Diskurs ist aber für eine Demokratie essentiell.
Wir bitten Sie daher so abzustimmen, dass der Rest von Demokratie, den wir noch haben, erhalten bleibt. Sollten die Fraktionen mit Ihrem quasi Maulkorb für die vom Volk gewählten Parlamentarier durch kommen, sehen wir unsere Demokratie ernsthaft gefährdet. Außerdem tragen solche Vorhaben, genauso wie die teilweise Aufgabe der Souveränität unseres Bundestages durch den ESM mit dazu bei, dass die Parteienverdrossenheit (wir haben unserer Meinung nach keine Politikverdrossenheit in Deutschland) Wollen Sie dies wirklich?

Manuela &
Antwort von Christian Lange
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03.05.2012
Christian Lange
Sehr geehrte Frau ,
sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Die Empfehlungen des Geschäftsordnungsausschusses über eine Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) sind zurückgezogen und es wird weiterhin nach der unveränderten Geschäftsordnung verfahren. Es ging bei der Neuregelung in erster Linie darum, eine Verfahrensregelung zu schaffen, die sowohl die Funktionsfähigkeit des Parlaments als auch das Rederecht jedes einzelnen Abgeordneten sicherstellt. Das Rederecht der Abgeordneten sollte auf keinen Fall beschnitten werden. Hintergrund für die Empfehlungen des Geschäftsordnungsausschusses war, dass der Bundestagspräsident bei einer Debatte zur Euro-Rettung erstmals zwei Abgeordneten der Koalitionsfraktionen zusätzliche Redezeit in der Aussprache eingeräumt hatte, damit sie ihre gegenüber ihren eigenen Fraktionen abweichende Meinung darstellen konnten. Dieses Vorgehen ist im Gegensatz zur "Erklärung zur Abstimmung" (§ 31 GO Bundestag) und der "Kurzintervention", die von jedem Abgeordneten während der Debatte zur Stellungnahme genutzt werden kann, in der Geschäftsordnung nicht geregelt. Die von der Fraktionsmeinung abweichenden Abgeordneten werden auch weiterhin zu Wort kommen und das Rederecht der Abgeordneten wird auch in Zukunft nicht von der Zustimmung der Fraktionen abhängen. Leider sind hier die vom Geschäftsordnungsausschuss vorgeschlagenen Regelungen in der Presse teilweise falsch wiedergegeben worden.
Ob es klarstellende Änderungen der Geschäftsordnung im o.g. Sinne geben wird, ist jedoch sehr fraglich.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lange
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
13.07.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Lange,

sind Gerichtsurteile bindend?

Laut Gesetz und Gerichtsurteile dürfen P-Konten nicht teuerer sein als ein normales Gehalts-Giro Konto. Trotzdem kommt es vor, bei Sparkassen und Banken die oben genannten P-Konten teurer sind.Warum können sich Banken und Sparkassen erlauben,denen mit Millarden geholfen wurden, sich an gesetzliche Vorgaben und Gerichtsurteile hinweg zu setzen. So daß die Kunden ihrem Recht hinterher laufen müssen. Der Eindruck kann entstehen,das daß Verhalten der Geldinstitute billigend in Kauf genommen wird. Gibt es von seiten der Politik die möglichkeiten diesen Mißstand (der nur die Ärmsten oder in Not geratenen Bürger) betrifft abzuhelfen.
Sicherlich besteht die Möglichkeit, daß zuviel bezahlte Geld einzuklagen. Nur die Wahrscheinlichkeit daß zu tun, scheitert sicherlich oft an den finanziellen Mitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Christian Lange
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23.07.2012
Christian Lange
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.7.2012, das mich über "Abgeordnetenwatch" erreicht hat.

Die Umwandlung eines Girokontos in ein sogenanntes P-Konto, d.h. ein Pfändungsschutzkonto, muss gebührenfrei erfolgen. Der Gesetzgeber ermöglicht aber grundsätzlich, für die Führung eines P-Kontos Entgelte zu erheben. Die Gebühren müssen angemessen sind. Dies ist so zu verstehen, dass sie sich im Kostenrahmen eines üblichen Gehaltskontos bewegen müssen. Da das P-Konto kein eigenes Kontomodell ist, sondern lediglich eine besondere Ergänzung zum bestehenden Konto, dürfen die Gebühren durch die Umwandlung nicht erhöht werden.

Eine Vielzahl der Banken nutzt allerdings die Umwandlung von Pfändungsschutzkonten für eine erhebliche Gebührenerhöhung und eine Reduzierung des Leistungsumfangs. Ich teile Ihre Meinung, dass dies ein unhaltbarer Zustand und nicht hinnehmbar ist. Viele Institute wurden bereits für ihre unzulässige Praxis von den Verbraucherverbänden abgemahnt und haben daraufhin Unterlassungserklärungen abgegeben. Auch viele Gerichte haben inzwischen verbraucherfreundlich entschieden, dass für P-Konten nur angemessene Entgelte berechnet werden dürfen. Wir dürfen aber nicht so lange war­ten, bis sich die Verbraucher den Banken gegenüber ihre Rechte einge­klagt haben.

Auf Antrag der SPD-Bundestagsfraktion hat der Deutsche Bundestag im Dezember 2011 die unmöglichen Zustände im Bereich der Pfändungsschutzkonten, der sogenannten P-Konten, diskutiert. Dabei sind die Missstände beim P-Konto lange bekannt. Bei diesen Mängeln ist besondere Eile geboten, denn der bisherige Kontopfändungsschutz ist zum 1. Januar 2012 außer Kraft. Damit sind die Bürgerinnen und Bürger allein auf das P-Konto angewiesen. Wir dürfen aber nicht so lange warten, bis sich die Verbraucher den Banken gegenüber ihre Rechte eingeklagt haben.

Die SPD-Fraktion hat in ihrem Antrag gefordert, gegenüber den Kreditinstituten unverzüglich sicherzustellen, dass P-Konten den im normalen bargeldlosen Zahlungsverkehr notwendigen Leistungsumfang bieten und ihre Kosten die Kosten für übliche Gehaltskonten nicht übersteigen. Außerdem muss sich die Bundesregierung gegenüber den Landesregierungen für einen Ausbau der Schuldnerberatung einsetzen, um dem steigenden Bedarf an qualifizierter Beratung bei der Einrichtung von P-Konten Rechnung zu tragen.

Ich möchte Ihnen anraten, sich auch an Ihre Verbraucherzentrale zu wenden, sollten Sie zu Unrecht erhöhte Gebühren entrichtet haben. Zu viel gezahlte Gebühren können auch mit Hilfe einer Verbraucher- oder Schuldnerberatungsstelle zurückgefordert werden. Auch ein kostenloses Verfahren vor dem jeweiligen Ombudsmann ist hier denkbar.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lange
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Frage zum Thema Gesundheit
31.07.2012
Von:

Sehr geehrter Lange,

Lebensnotwendig?

Wie ich auf Ihrem Bild sehe tragen Sie eine Brille. Warum?

Ist sie nötig zum besseren sehen, sich im Verkehr besser zu recht zu finden und dient sie zu Ihrer Lebensqualität!!

Frage: Ist Lebensnotwendig nur für die, die es sich leisten können, oder für alle!!.

Ich kann mich noch gut an die Aussage des ehemaligen Bundeskanzler Schröder erinnern, er sagte keiner soll es auf der Straße erkennen, daß jemand Hartz4 hat. (er bezog es damals auf die Zähne)

Da eine Brille auch lebensnotwendig ist, ist es mir ein Rätsel, daß der Jobcenter solche Anfragen zur Brille nur ablehnt mit der Begründung sie sei nicht lebensnotwendig.

Daß sei im Regelbedarf schon enthalten. (Lächerlich)

Sind die Hartz4 Gesetzgebungen so ausgelegt,daß es wirklich nur zum überleben reicht.

Wenn ich Essen will, muß ich es ja nicht sehen, wenn ich ja was sehen will, kann ich mir das Essen sparen!

( Entschuldigung für meinen Sarkasmus)

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Christian Lange
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02.08.2012
Christian Lange
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 31. Juli 2012, die ich über www.abgeordnetenwatch.de erhalten habe und auf die ich sofort antworten möchte.

Wenn Sie Probleme mit der Arbeitsagentur haben oder Hilfe brauchen, rufen Sie doch bitte in meinem Backnanger Bürgerbüro an und vereinbaren Sie einen Termin. Die Kontaktdaten finden Sie auf meiner Homepage: www.lange-spd.de .

Mit freundlichen Grüßen
Christian Lange
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Frage zum Thema Internationales
15.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Lange,

meine Frage bezieht sich auf die Aktion "Wald der SPD" (Negev), die Sie gemeinsam mit Andrea Nahles gestartet haben ( www.bkz-online.de 15.12.2012 ).

Diese Aktion kann ich nur kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen. Nicht genug, dass CDU-Merkel - in grotesker Verdrehung historischer Verantwortung – die Unterstützung israelischer Politik zur Staatsraison macht. Nun auch noch diese Solidaritätsbezeugung seitens der SPD.

Frage: Wie können Sie das in Einklang bringen mit den folgenden unbestreitbaren Tatsachen:

a) Dass Israel regelmäßig UNO-Resolutionen zuwiderhandelt,
b) Dass Israel den Siedlungsbau weiter forciert,
c) Dass Negev-Beduinen von ihrer Heimat vertrieben wurden, dadurch als "Absentees" ihr Land an den israelischen Staat verloren, der es an den Jüdischen Nationalfonds verkaufte, der es laut Satzung jüdischen Staatsbürgern zur Verfügung stellen soll. – Im übrigen werden arabische Mitbürger in Israel auch auf andere Weise diskriminiert (Quelle s.u.).

Zu a) siehe z.B. nahost-k.de
Zu b) siehe z.B. www.tagesschau.de (15.01.2013)
Zu c) siehe z.B de.wikipedia.org
Abschnitte "Bürgerrechte und Diskriminierung" und "Grundbesitz", ergänzend
www.palaestina-portal.eu Button "Jüdischer Nationalfond JNF + die SPD"

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Christian Lange
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16.01.2013
Christian Lange
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Januar 2013, die Sie mir über www.abgeordnetenwatch.de gestellt haben.
Die Sicherheit des Staates Israels ist für Deutschland nicht verhandelbar und die historische Verantwortung Deutschlands ist Teil der Staatsräson unseres Landes. Dies galt und gilt für jede Bundesregierung, egal ob SPD- oder CDU-geführt.
Hier ging und geht es nicht um "israelische Politik" bzw. um die Politik der aktuellen israelischen Regierung.
Wir Sozialdemokraten treten seit vielen Jahren konsequent für eine Zwei-Staaten Lösung ein:
zwei demokratische Staaten, die in Frieden und in sichereren Grenzen neben- und miteinander leben. In diesem Zusammenhang möchte ich auch in Bezug auf den Wald der SPD klar stellen:
der Wald wird nicht auf palästinensischen Gebiet gepflanzt, sondern in der Negevwüste, die zu Israel gehört. Der Jüdische Nationalfonds hat auf die Vorwürfe, die von wenigen Personen kamen, Stellung bezogen: www.jnf-kkl.de

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit meinen Standpunkt deutlich machen.
Für weitere Rückfragen können Sie mich direkt über mein Berliner Bundestagsbüro erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
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Frage zum Thema Internationales
16.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Lange,

Vielen Dank für Ihre prompte Antwort!

Ich will Sie gerne über Ihr Büro kontaktieren, möchte zuvor jedoch etwas öffentlich klarstellen und stelle zwei Zusatzfragen, auf Ihre Antwort bezogen, deren Beantwortung für die Leser von Abgeordnetenwatch von Interesse sein dürften.

a) Klarstellung:

Dass der Wald auf israelischem Gebiet liegt, ist mir natürlich bekannt und daß das Gebiet "dem JNF-KKL selbst gehört" (Stellungnahme JNF) steht, geht sogar aus meiner Fragestellung hervor.

Entscheidend ist die Art und Weise, wie der JNF in diesen Besitz kam, siehe dazu meine Frageformulierung vom 15.01.2012.

Die Formulierung des JNF "JNF-KKL enteignet weder Menschen ihres Landes... JNF-KKL hat zu keiner Zeit Häuser von Beduinen oder Palästinensern zerstört" steht auch in keiner Weise in Widerspruch zu meiner Formulierung. Die Enteignung wurde - nach Vertreibung - durch den Staat erledigt, bevor der JNF das Gebiet vom israelischen Staat ankaufte. Mit dem Thema Hauszerstörungen will ich gleich garnicht anfangen, das macht die Diskussion noch viel komplizierter.

b) Fragen:

Wo findet sich ein Zusammenhang zwischen "SICHERHEIT des Staates Israels nicht verhandelbar" und der Aktion SPD-Wald?

Ist Ihre zweifllos richtige Aussage "Die historische Verantwortung Deutschlands ist Teil der Staatsräson unseres Landes" nicht gerade umgekehrt Verpflichtung zu einem sensibleren Verhalten, wenn Eigentum vorgelagert durch Enteignung von Vertriebenen zustande kam?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Christian Lange
1Empfehlung
17.01.2013
Christian Lange
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.
Sie haben in Ihrer ersten Anfrage geschrieben "Diese Aktion kann ich nur kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen. Nicht genug, dass CDU-Merkel - in grotesker Verdrehung historischer Verantwortung – die Unterstützung israelischer Politik zur Staatsraison macht. Nun auch noch diese Solidaritätsbezeugung seitens der SPD". Dazu habe ich Stellung genommen – einen Zusammenhang mit dem Wald der SPD gibt es nicht, den hatten Sie hergestellt.

Mit freundlichen Grüßen
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