Christian Kleiminger (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Christian Kleiminger
Jahrgang
1965
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Rostock
Landeslistenplatz
keinen, Mecklenburg-Vorpommern
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(...) Ihre geäußerten Bedenken werden auch in der SPD-Fraktion sehr sorgfältig geprüft und in die Abwägungen mit einbezogen. Ich selbst werde mir in den kommenden Wochen eine endgültige Meinung zum Thema bilden und bin mir sicher, dass wir Sozialdemokraten uns für eine datenschutzrechtlich verantwortungsvolle Regelung einsetzen werden.
Für Ihre Anfrage bedanke ich mich. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.02.2009
Von:

Hallo Herr Kleiminger,

am 14.01.2009 beschloß die Bundesregierungen den Entwurf über das "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes".

Für die weitere Beratung im Bundestag und im Bundesrat hat die Bundesregierung ein Eilverfahren eingeleitet, um eine Stellungnahme der Bundesländer nicht abwarten zu müssen. Daraufhin soll dieser Gesetzesentwurf am 14.02.2009 in den Bundestag eingebracht werden.

Mit diesem Gesetz sollen weitere Maßnahmen zur Überwachung der Internetnutzung umgesetzt werden. Zu der bereits verabschiedeten Vorratsdatenspeicherung soll nun die Nutzung von Internetdiensten umfassend protokolliert werden.

Begründet wird dies mit dem Totschlagargument der Terrorgefahr. Auch wenn es mir am Herzen liegt, in einem sicheren Land zu Leben, habe ich ernsthafte Zweifel an dieser Begründung. Insbesondere sehe ich die aktuellen Terrorwarnungen als Panikmache und als Folge des Verhaltens in Krisenregionen.

Wie beabsichtigen Sie sich in diesem Themenkomplex zu verhalten? Sollen die Freiheitsrecht der Bürger weiter abgebaut werden oder treten sie dafür ein, das hier wieder zu einem normalen und bedachten Umgang zurückgefunden wird?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christian Kleiminger
5Empfehlungen
17.03.2009
Christian Kleiminger
Sehr geehrter Herr ,

der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" wurde dem Bundestag von der Bundesregierung (federführend ist das Bundesministerium des Innern) vorgelegt und wird in den kommenden Wochen Gegenstand intensiver Beratungen sein. Die erste Lesung im Bundestag steht noch aus und wird voraussichtlich am 19. März 2009 stattfinden.

Ihre geäußerten Bedenken werden auch in der SPD-Fraktion sehr sorgfältig geprüft und in die Abwägungen mit einbezogen. Ich selbst werde mir in den kommenden Wochen eine endgültige Meinung zum Thema bilden und bin mir sicher, dass wir Sozialdemokraten uns für eine datenschutzrechtlich verantwortungsvolle Regelung einsetzen werden.
Für Ihre Anfrage bedanke ich mich. Weitere Informationen über meine politische Arbeit finden Sie unter www.christian-kleiminger.de

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bundestagsabgeordneter Christian Kleiminger
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Frage zum Thema Gesundheit
24.02.2009
Von:

Hallo Herr Kleiminger

halten sie die Abgeordnetentätigkeit von Herrn Lauterbach mit seiner bezahlten Nebentätigkeit als Aufsichtsratsmitglied der Röhn AG für lauter?

Halten Sie es für ausgeschlossen, dass die Nebentätigkeiten Herrn Lauterbachs die Gesundheitspolitik beeinflusst haben?

Glauben Sie Herr Lauterbach schadet mit seiner Mehrfachtätigkeit der SPD? Wurde das innerhalb der SPD thematisiert?

Vielen Dank

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
24.05.2009
Von:

Hallo Herr Kleiminger,

wie stehen Sie zur geplanten Internetzensur von Frau von der Leyen? Folgen Sie der ausschließlich populistisch geführten Debatte Ihrer Partei und/oder haben Sie sich eine eigene Meinung gebildet?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Christian Kleiminger
3Empfehlungen
24.06.2009
Christian Kleiminger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Email. Lassen Sie mich eingangs feststellen, dass die angesprochene komplizierte Problematik nicht in meinen unmittelbaren Fachbereich fällt, so dass ich bei meiner Entscheidungsfindung auch auf den Sachverstand meiner Kolleginnen und Kollegen zurückgegriffen habe.

Die Bekämpfung von Kinderpornographie nimmt die SPD-Bundestagsfraktion seit langem sehr ernst. Das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie haben wir in den vergangenen Jahren lückenlos unter Strafe gestellt. Anfang Mai haben wir mit einem Zehn-Punkte-Programm ein umfassendes Konzept konkreter Maßnahmen gegen Kinderpornographie vorgelegt.

Auch wenn nicht allen Forderungen entsprochen werden konnte - das ist das Wesen von Kompromissen - waren die Aktivitäten der Gegnerinnen und Gegner von Internet-Sperren sehr erfolgreich. Diese Aktivitäten haben zu einem besseren Gesetz beigetragen.

Viele der Bedenken gegen den Gesetzentwurf von Bundesministerin von der Leyen, die auch von anderen Bürgerinnen und Bürgern vorgetragen wurden, hat die SPD-Bundestagsfraktion geteilt. Die Verhandlungen mit dem Koalitionspartner haben jetzt dazu geführt, dass Kernforderungen der SPD-Bundestagsfraktion Bestandteil des Gesetzes werden:

1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips: Löschen vor Sperren
Die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben.

2. Kontrolle der BKA-Liste und Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener:
Beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird ein unabhängiges Gremium bestellt, dessen Mitglieder mehrheitlich die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Das Gremium kontrolliert die BKA-Liste regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren, soweit die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen. Es wird verankert, dass gegen die Aufnahme in die Sperrliste der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist.

3. Datenschutz:
Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.

4. Spezialgesetzliche Regelung mit Befristung:
Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird, nicht jedoch von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Regelungen in einem neuen Zugangserschwerungsgesetz statt im Telemediengesetz verankert. Zudem tritt das Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft, so dass in jedem Falle die vorgesehene Evaluation auszuwerten ist, auf deren Basis endgültig entschieden werden kann. Zusätzlich haben wir eine Bestimmung aufgenommen, die ausschließt, dass die neu geschaffene Infrastruktur zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden kann.

Durch das Gesetz wird eine Infrastruktur ausgeschlossen, die zu anderen Zwecken als der Sperrung kinderpornografischer Inhalte genutzt werden könnte. Ohne das Gesetz hingegen blieben die bereits abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern über Sperrmaßnahmen gültig, die gerade keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen beinhalten.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen nutzen und würde mich freuen, wenn Sie diese Argumente in Ihre Bewertung einbeziehen würden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf meiner Homepage www.christian-kleiminger.de sowie durch meine wöchentliche Kurzinformation "Kleimingers Wochenpost", die Sie gerne über meine Internetseite beziehen können. Informationen auch auf www.twitter.de und www.facebook.de .

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bundestagsabgeordneter

Christian Kleiminger
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Frage zum Thema Gesundheit
09.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kleiminger,

Seit nunmehr 5 Jahren diskutiert man über ein "Patientenverfügungsgesetz", was auch dringend benötigt wird. Nun wurden ja von einer Gruppe Palamentariern, die von MdB Hubert Hüppe angeführt wird, in der abschließenden Debatte, Fragen aufgeworfen, die eine Sinnhaftigkeit einer gesetzlichen Regelung gänzlich in Frage stellt. Damit werden die Abschlussberatungen wohl nicht mehr vor der Bundestagswahl stattfinden. Die letzte Entscheidung dazu wird ja am 18. Juni gefällt.

Welche Priorität hat bei Ihnen die Autonomie und Fürsorge am Lebensende? Würden Sie noch in dieser Legislaturperiode für ein Gesetz zur Patientenverfügung stimmen?

Auch wenn Sie diese Plattform für Anfragen dieser Art nicht bevorzugen, würde ich mich über eine zeitnahe Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christian Kleiminger
7Empfehlungen
11.06.2009
Christian Kleiminger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie ganz herzlichen Dank für Ihre Frage zur aktuellen Gesetzesberatung für die Regelung von Patientenverfügungen.

Mit Recht erwarten Sie noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung zu diesem wichtigen Thema. Leider ist es in der letzten Sitzungswoche im Mai auch aufgrund einer unverantwortlichen Hinhaltetaktik nicht gelungen, die vorliegenden Entwürfe für ein Patientenverfügungsgesetz im Plenum zur namentlichen Abstimmung zu stellen. Ich bin darüber selbst enttäuscht, da ich sehr dafür werbe, rechtliche Klarheit zu schaffen und mir in dieser Frage selbst ein verbindliches Ende wünsche.

Weitere Informationen erhalten Sie auf meiner Homepage www.christian-kleiminger.de sowie durch meine wöchentliche Kurzinformation "Kleimingers Wochenpost", die Sie gerne über meine Internetseite beziehen können. Informationen auch auf www.twitter.de und www.facebook.de

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bundestagsabgeordneter

Christian Kleiminger
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Frage zum Thema Internationales
18.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kleiminger,

Vor gut einer Woche hat die EU-Kommission ihre Strategie für den Ostseeraum vorgestellt. In der regionalen (und nationalen) Presse hat man leider kaum etwas davon gelesen und ich vermute, nur eine absolute Minderheit in Mecklenburg-Vorpommern hat davon Notiz genommen. Dabei scheint mir die Ostseestrategie von fundamentaler Bedeutung für die gesamte Region und das heißt eben auch für den Raum Rostock. Mich würde nun interessieren, wie Sie sich zur Strategie positionieren. Glauben Sie, dass dies ein Schritt in die richtige Richtung ist? Befürworten Sie die Strategie? Falls ja, was werden Sie auf Bundesebene tun, damit die Strategie erfolgreich wird und die Chancen und Probleme der Region (insbesondere in makro-regionaler Perspektive) gehört und unterstützt werden? Werden Sie sich für die Ostseestrategie einsetzen? Wo sehen Sie zur Zeit noch Nachhol- bzw. Verbesserungsbedarf? Im dazugehörigen Aktionsplan gewinnt man den Eindruck, dass das deutsche Engagement noch verhältnismäßig gering ist - was kann getan werden (auch von Ihnen), um dies zu verbessern?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
JB
Antwort von Christian Kleiminger
3Empfehlungen
24.06.2009
Christian Kleiminger
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Ich teile Ihre Position - die Wichtigkeit und Bedeutung der Ostseestrategie betreffend - voll und ganz und stehe deshalb auch hinter einem Antrag (16/13171 dip21.bundestag.de ) der Regierungskoalition, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich im Rahmen der EU-Ostseestrategie für ein konkretes Maßnahmenprogramm in der Region einzusetzen. Es geht darum, dass unterschiedliche Aspekte der regionalen Zusammenarbeit abgedeckt und Synergien gefördert werden sollen. Gleichzeitig setzen sich die Koalitionsfraktionen aber auch dafür ein, dass dabei eine Überschneidung der Tätigkeit verschiedener Organisationen vermieden wird. Staaten wie Russland oder Norwegen, die nicht der EU angehören, sollen sich an der EU-Ostseestrategie ebenfalls beteiligen können, um die Schaffung neuer Trennlinien im Ostseeraum zu verhindern. Die EU-Ostseestrategie soll die dringlichsten Probleme der Ostseeregion in den Bereichen Umwelt, Wirtschaft, Infrastruktur und Sicherheit identifizieren und Maßnahmen zu ihrer Bewältigung vorantreiben.

Weitere Informationen erhalten Sie auf meiner Homepage www.christian-kleiminger.de sowie durch meine wöchentliche Kurzinformation "Kleimingers Wochenpost", die Sie gerne über meine Internetseite beziehen können. Informationen auch auf www.twitter.de und www.facebook.de

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bundestagsabgeordneter

Christian Kleiminger
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