Christian Ahrendt (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Christian Ahrendt
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Steuerrecht
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt
Wahlkreis
Schwerin - Ludwigslust
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Mecklenburg-Vorpommern
weitere Profile
(...) Die Heimattreue Deutsche Jugend ist mit ihren Zielen und Aktivitäten nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar, weshalb ich den von Ihnen angesprochenen Antrag auf Prüfung eines Vereinsverbotes für erforderlich halte. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
NEIN
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Christian Ahrendt
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
22.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ahrendt,

stellvertretend für tausende Sportschützen und Jäger in Mecklenburg-Vorpommern, möchte ich Sie als einzigen ständigen Vertreter unseres Bundeslandes im Innenausschuss des Bundestages bitten, uns an dieser Stelle mitzuteilen, wie Sie persönlich zu der aktuellen Diskussion bezüglich der aus unserer Sicht sinnfreien Verschärfung des Waffengesetzes mit daraus folgenden massiven Behinderungen des Schießsports und der Jagd stehen.

Internationalen Studien und Erfahrungen mit Verschärfungen im Waffenrecht wie z.B. in England zeigen eindrucksvoll die Nichteignung der aktuell diskutierten Möglichkeiten und lenken nur von den ursächlichen gesellschaftspolitischen Problemen ab. Anstatt sich diesen Problemen zu stellen, wird innerhalb bestimmter Kreise der deutschen Politik versucht, eine anlassbezogene Gesetzgebung auf dem Rücken von Millionen legalen Waffenbesitzern durchzupeitschen. Dies treibt mittlerweile solche Blüten, dass gesetzestreue Bürger im Wahlprogramm der SPD in einem Atemzug mit gewöhnlichen Kriminellen genannt werden.

Über eine Antwort zu meiner Frage würde ich mich genau wie viele weitere Betroffene in meinem Umfeld sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen aus unserem schönen Bundesland
Dr.
Antwort von Christian Ahrendt
16Empfehlungen
06.05.2009
Christian Ahrendt
Sehr geehrter Herr Dr. ,

zunächst möchte ich Ihnen für Ihre Zuschrift und die darin geäußerten Anregungen danken. Gerne nehme ich Stellung zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage zum Waffenrecht.

Die FDP befindet sich derzeit in der fachlichen Analyse der schrecklichen Vorkommnisse von Winnenden. Es bedarf einer sorgfältigen und genauen Untersuchung der Ursachen dieses Verbrechens. Die dahinterstehenden Probleme sind vielschichtig. Ein verantwortungsvoller und seriöser Lösungsansatz muss zahlreiche komplexe Fragestellungen behandeln.

Nach der schrecklichen Tat wurden viele schnelle Vorschläge für eine erneute Verschärfung des Waffenrechts in die Diskussion gebracht. Man muss sehr darauf achten, dass nicht durch vorschnelle Vorschläge wieder Erwartungen geschürt werden, die durch gesetzliche Regelungen, durch die Politik allein nicht eingehalten werden können. Das deutsche Waffenrecht wurde bereits nach dem Amoklauf in Erfurt zwei Mal verschärft und es ist bereits jetzt eines der strengsten der Welt. Leider hat auch ein solch strenges Waffenrecht den Amoklauf von Winnenden nicht verhindert. Kein Gesetz kann schützen, wenn es - wie in Winnenden z.B. bei der Aufbewahrungspflicht - nicht beachtet wird. Deshalb werden wir Handlungsoptionen sehr genau prüfen, inwieweit diese tatsächlich eine durchgreifende Verbesserung der Sicherheit bringen können. Uns erscheint es aber auch sinnvoll, dass zunächst verstärkt auf einen verbesserten Vollzug des bestehenden Rechts hingewirkt wird und den Ordnungsbehörden die dafür benötigten Mittel bereitgestellt werden.

Die FDP lehnt einen Generalverdacht und eine Vorverurteilung aller legalen Waffenbesitzer entschieden ab. Ein solcher Generalverdacht kann die Diskussion um die wirklichen Ursachen kriminellen Handelns nicht ersetzen. Nach Auskunft der Bundesregierung stammen darüber hinaus lediglich 2 bis 3 Prozent aller bei Delikten mit Schusswaffen eingesetzten Waffen aus legalem Besitz. Dies ist immer noch zu viel aber das Ziel muss es sein, zunächst den illegalen Waffenbesitz zu bekämpfen, von dem die überwiegend große Gefahr ausgeht. Deshalb fordert die FDP, den illegalen Waffenbesitz einzudämmen, indem eine Abgabe illegaler Waffen bis zum Stichtag 31.12.2009 straffrei gestellt wird. Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht und hofft dabei im Interesse der Sicherheit auf die Unterstützung der anderen Fraktionen.

Jenseits aller politischer Vorschläge muss jeder von uns aber auch erkennen und eingestehen: wenn ein Mensch zu solch grausamen Taten entschlossen ist, dann können Gesetze leider oft nicht helfen. Als Gesellschaft und als Abgeordnete des Deutschen Bundestages müssen wir versuchen, solche Vorkommnisse so unwahrscheinlich wie möglich zu machen.

In erster Linie benötigen wir aber eine Kultur des stärkeren Hinsehens. Gewalt- und Kriminalprävention brauchen einen höheren Stellenwert auch bei staatlichem Tun. Es muss besser wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich tragen. Das Entgegenwirken von Vereinzelungs- und Isolationstendenzen bei Personen ist eine bedeutende gesellschaftliche Aufgabe, auch und gerade vor Ort. Dies ist eine, nicht nur wegen der grausamen Tat in Winnenden und Wendlingen, sehr bedeutsame Zukunftsaufgabe aller gesellschaftlichen Kräfte, einschließlich der Politik.

Mit freundlichen, liberalen Grüßen
Ihr Christian Ahrendt
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Frage zum Thema Finanzen
22.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr MdB Ahrendt,

Ich wende mich an Sie, in Ihrer Funktion als stv. Mitglied des Finanzausschusses :

Die nachstehende Petition wurde an alle Fraktionen und den BMF wegen lückenlos dokumentierter BVVG-VETTERNWIRTSCHAFT überwiesen.

Was hat der BMF-, und was haben die Fraktionen gegen die VETTERNWIRTSCHAFT der Bundesgesellschaft BVVG inzwischen unternommen ?

MfG
M.

dip21.bundestag.de

Begründung:
Im Zentrum der Eingabe des Petenten steht ein Grundstücksgeschäft der BVVG.

Sie verkaufte am 16.07.2001…24,49 Hektar eines Landgutes in Mecklenburg-Vorpommern zum Preis von insgesamt 65.365,71 Euro.

Die BVVG ließ sich dabei von einem Rechtsanwalt vollmachtlos vertreten.

Bei diesem handelt es sich um einen Vetter des Erwerbers.

Das betreffende Grundstück war zu diesem Zeitpunkt an den Sohn des Vertreters der BVVG verpachtet.

Der Pachtvertrag wurde am Tage des Abschlusses des Kaufvertrages bis zum Jahre 2019 verlängert. Die Eigentumsumschreibung fand am 18.12.2003 statt.

Das Grundstücksgeschäft war allerdings offensichtlich nur Teil eines größeren Planes, des Rechtsanwaltes, welcher zuvor als Vertreter der BVVG aufgetreten war, größere Ländereien…zurück zu holen.

Dafür hatte er Alteigentümer bzw. deren Erben angeschrieben und ihnen folgendes Angebot gemacht: (...)

Insgesamt wollte er auf diesem Wege 430 Hektar in Damshagen und Schönfeld erwerben.

Dieser Plan stammt aus dem Jahre 1994 und liegt der Petitionsakte in Kopie bei.

Auch wenn damit Verkäufer und Käufer nicht formell identisch gewesen sind, ist es durchaus nachvollziehbar, dass für Dritte der Anschein von "Vetternwirtschaft” entstehen muss.

Insbesondere weil es sich hier um den Verkauf verbilligten Landes handelte, hätte dieser Anschein von vornherein verhindert werden müssen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt deshalb der Bundesregierung - dem BMF - zu überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit die vollmachtlose Vertetung…betroffen ist.
Antwort von Christian Ahrendt
2Empfehlungen
14.05.2009
Christian Ahrendt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie möchten gerne erfahren, was das Bundesministerium der Finanzen und die Fraktionen bislang hinsichtlich der Petition (Drucksache 16/11095) unternommen haben. Die Petition wurde laut Plenarprotokoll der 193. Sitzung am 4. Dezember 2008 bei Enthaltung der Fraktion Die Linke mit dem Rest der Stimmen des Hauses angenommen. Der Finanzausschuss ist noch nicht mit der Sache befasst worden. Die Bundestagsfraktionen haben die Petition lediglich zur Kenntnisnahme erhalten. Ich kann Sie daher nur darauf verweisen, sich mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Ahrendt
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
05.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Arendt,

wieder einmal war ich entsetzt, als ich heute (05. Juni) im Spiegel (
www.spiegel.de ) und in der Welt (
www.welt.de ) lesen mußte, wie in diesem Land mit plattem Populismus ganz reale Politik gemacht wird:

Jetzt sollen sogenannte Killerspiele wegen des Amoklauf von Winnenden verboten werden. In meiner persönlichen Anschauung sind Amokläufer in ihrem Innersten zutiefst gekränkte und verletzte junge Männer, die - mangels Alternativen - ihren seelischen Schmerz auf diese entsetzliche Weise ausleben müssen.

Meiner Kenntnis zufolge gibt es keinen wissenschaftlichen Beleg, daß Computerspiele im wirklichen Leben zu vermehrten Gewalttaten führen.

Ich persönlich kann diesen Spielen rein gar nichts abgewinnen.

Aber nach dem unsäglichen Vorstoß der Familienministerin Frau Dr. v. d. Leyen zur nur scheinbaren Sperrung von Kinderpornoseiten und dem geplanten Verbot von Spielen wie Gotcha und Paintball frage ich Sie:

1) Wie stehen Sie zum geplanten ´Killerspiel´-Verbot?

2) Beabsichtigen Sie, in dieser Frage das Gespräch mit den Innenministern der Länder zu suchen?

3) Wenn ja, mit welchem Ziel?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Christian Ahrendt
4Empfehlungen
17.06.2009
Christian Ahrendt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Planung der großen Koalition aus CDU, CSU und SPD zum Verbot von Kampfspielen wie Paintball hat die FDP von Anfang an abgelehnt. Wir würden es begrüßen, wenn die große Koalition nach langer Debatte tatsächlich darauf verzichtet.

Schon jetzt ist das Spiel in der Öffentlichkeit untersagt und die ´Markierer´ können nur von Volljährigen erworben werden. Ein ursächlicher Zusammenhang derartiger Spiele mit dem Anlass des Verbots, nämlich Amokläufen wie jüngst etwa dem von Winnenden, ist bisher nicht nachgewiesen worden.

Die Verbotsabsicht der Koalition ist wieder einmal ein Paradebeispiel für wirkungslose Symbolpolitik, wie sie bei CDU/CSU und SPD leider an der Tagesordnung steht. Statt die eigentlichen Ursachen von Gewaltkriminalität anzugehen, werden Nebenschauplätze eröffnet, die vom Versagen der Koalition bei der Bekämpfung der eigentlichen Probleme ablenken sollen.

Statt solcher Ablenkungsmanöver muss Gewalt- und Kriminalprävention einen höheren Stellenwert bekommen. Es muss früher und sensibler wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich tragen. Das Entgegenwirken von Vereinzelungs- und Isolationstendenzen bei insbesondere jungen Menschen ist eine bedeutende gesellschaftliche Herausforderung, auch und gerade vor Ort.

Wer ernsthaft glaubt, dass Spiele wie Paintball ursächlich für Gewalttätigkeit und Aggressivität sind, der müsste auch olympische Sportarten wie Fechten und Boxen, aber auch Völkerball verbieten.

Wir hoffen, dass die Bundestagswahl am 27. September dazu führt, dass die FDP in einer Regierungskoalition die fehlgeleitete Verbotspolitik der Regierung verhindern und sachorientierte Positionen durchsetzen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Ahrendt
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ahrendt,

Die ePetition gegen Netzsperren war die bisher erfolgreichste Petition in der Geschichte der BRD, sie fand 134.014 Mitzeichner.
Meine Frage: Welche Konsequenzen ziehen Sie als Abgeordneter aus dieser bisher wohl beispiellosen Meinungsäußerung Ihrer (potentiellen) Wähler?

mfg J.
Antwort von Christian Ahrendt
2Empfehlungen
01.07.2009
Christian Ahrendt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die überwältigende Zahl von über 134.000 Mitzeichnern der Petition gegen Netzsperren zeigt eindrucksvoll, wie viele Menschen sich für dieses Thema interessieren und darüber hinaus auch noch bereit sind, dem Gesetzgeber ihre Meinung entschlossen kundzutun.

Demokratie lebt von der Teilhabe der Bürger am Geschehen in Gesellschaft und Staat. Ich begrüße es sehr, dass Bürger auf die gesetzgeberische Entscheidungsfindung einwirken wollen und dies auch tun. An der beeindruckenden Beteiligung an der Petition gegen Netzsperren sieht man, dass die Bürger stärker in die gesetzgeberischen Entscheidungen eingebunden werden wollen.

Der Vollständigkeit halber möchte ich darauf hinweisen, dass die FDP-Bundestagsfraktion den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes, nach dem die Zugangsprovider dazu verpflichtet werden sollen, Internetseiten nach Vorgabe einer Sperrliste des Bundeskriminalamts durch Umleitung auf eine Stopp-Seite zu sperren, ebenfalls ablehnt.


Mit freundlichen Grüßen

Christian Ahrendt
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ahrendt,

Artikel 3 unseres grundgesetzes besagt:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
[...]
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden".

Sind sie nicht auch der Meinung, dass in der Aufzählung aus Absatz 3 nicht auch die \"sexuelle Orientierung\" aufgeführt werden müsste?
Warum wurde dieser Punkt noch nicht aufgenommen? Planen Sie, an dieser Situation etwas zu ändern und wenn ja, wie sieht Ihre Planung aus?
Antwort von Christian Ahrendt
2Empfehlungen
17.07.2009
Christian Ahrendt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Eine Erweiterung des Artikels 3 GG um das Merkmal der sexuellen Identität würde bei den Mehrheitsverhältnissen im Deutschen Bundestag keine Zustimmung finden, da für Verfassungsänderungen eine 2/3-Mehrheit erforderlich ist. Zudem weckt eine Grundgesetzänderung stets große Erwartungen, die letztlich enttäuscht würden, wenn sich die Änderung auf eine bloße Signalwirkung mit appellativer Funktion beschränkt.

Die FDP setzt sich stattdessen dafür ein, die Gleichstellung von Homosexuellen dort herbeizuführen, wo eine realistische Chance auf Durchsetzbarkeit besteht. Wir wollen eingetragene Lebenspartnerschaften im Steuer- und Beamtenrecht, sowie im Adoptionsrecht der Ehe vollständig gleichstellen. Das Familienrecht wollen wir an die Bedürfnisse von Regenbogenfamilien anpassen und künstliche Befruchtung auch für lesbische Frauen voll zugänglich machen.

Mit freundlichen liberalen Grüßen

Ihr Christian Ahrendt
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Ihre Frage an Christian Ahrendt
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