Christian Ahrendt (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Christian Ahrendt
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Steuerrecht
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt
Wahlkreis
Schwerin - Ludwigslust
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Mecklenburg-Vorpommern
weitere Profile
(...) Wichtig ist jedoch, dass zwischen Islam und Islamismus unterschieden wird. (...) Der Islamismus ist eine politische, zumeist sozialrevolutionäre Bewegung, die von einer Minderheit der Muslime getragen wird. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
NEIN
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Christian Ahrendt
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
23.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ahrendt,

Ihre Begründung zum Verbotsantrag der Heimattreue Jugend sollte man einige Anträge folgen lassen.Neutrale Quellen werden ihnen bestätigen was alles unterm Hut Islam geschieht.Der Koran ist mit unserer Verfassung nicht kompatibel.Ein anderes Thema :Die grauen Wölfe beleben unter der deutschen Jugend mit türkischem Migrationshintergrund fleissig den türkischen Nationalismus.Milli Görüs ist noch immer nicht verboten,wenn ich mich nicht täusche.

www.wdr.de

Eine Quelle und ich schicke ihnen auch gerne weitere Quellen.Die Fahne der grauen Wölfe zb. tauchte auch gerne mal bei der EM 2008 auf.Selbst in den Medien wurde ein Fenster gezeigt,welches mit dieser Flagge "geschmückt" war.

Meine Fragen:

Wieso gibt es diese Verbotsanträge nur einseitig?

Fürchten sich die Zuständigen vor den Folgen eines Verbotes zb. der Grauen Wölfe?

Man muss die Kinder und jugendliche schützen,aber bitte auch vor extreme Gruppen die ihre Wurzeln nicht in Deutschland haben.

MFG
Antwort von Christian Ahrendt
6Empfehlungen
23.09.2008
Christian Ahrendt
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Email. Es ist richtig, dass die Bürgerinnen und Bürger vor extremistischen Aktivitäten jeder Art geschützt werden müssen. Dabei darf es in der Tat keine Rolle spielen, ob die jeweils verfassungswidrige Gruppe aus dem rechts- bzw. linksextremistischen, islamistischen oder einem anderem Spektrum kommt.

Wichtig ist jedoch, dass zwischen Islam und Islamismus unterschieden wird. Der Islam ist eine Weltreligion wie das Christentum auch. Der Islamismus ist eine politische, zumeist sozialrevolutionäre Bewegung, die von einer Minderheit der Muslime getragen wird. Der Koran ist die heilige Schrift des Islam – vergleichbar also mit der Bibel. Wie er verstanden wird, ist Auslegungssache. Ihre Behauptung, der Koran sei mit den Grundsätzen unserer Verfassung nicht vereinbar, kann ich daher nicht zustimmen. Die meisten in Deutschland lebenden Moslems sind friedlich und erfüllen ihre Bürgerpflichten. Sie verfolgen keine verfassungsfeindlichen Absichten. Etwas anderes zu behaupten, ist schlichtweg falsch.

Sie fragen, ob sich die Zuständigen vor den Folgen eines Vereinsverbotes fürchten. Ob dies der Fall ist, kann ich nicht beurteilen. Nach § 3 Abs. 2 VereinsG ist die oberste Landesbehörde die Verbotsbehörde, d.h. meist das Landesinnenministerium bzw. die Senatsverwaltung für Inneres. Für Vereine und Teilvereine, deren Organisation oder Tätigkeit sich über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus erstreckt sowie für Vereine mit Sitz im Ausland ist das Bundesministerium des Innern die zuständige Behörde. So haben Sie die Möglichkeit, sich mit dieser Frage auch an die entsprechende Behörde zu richten.

Als FDP-Bundestagsabgeordneter befinde ich mich in der Opposition. Meine Aufgabe ist es unter anderem, die Bundesregierung auf bestimmte Sachverhalte hinzuweisen und sich dafür einzusetzen, dass Missstände durch die Bundesregierung beseitigt werden. So setze ich mich für Verbote von nachweislich verfassungswidrigen Vereinen ein. Insofern gebe ich Ihnen Recht, dass die Länderregierungen bzw. die Bundesregierung in vielen Fällen zu lange wartet, bevor sie einen offensichtlich verfassungswidrigen Verein verbietet. Wie man am Beispiel der rechtsextremistischen Vereine Wiking Jugend und Collegium Humanum gesehen hat, mussten sogar 40 Jahre und mehr vergehen, bis Vereinsverbote ausgesprochen wurden. Dieser Zustand ist absolut inakzeptabel.

Wir leben jedoch in einem Rechtsstaat und das bedeutet auch, dass Bürger Rechte haben, die der Staat zu achten hat. So wird das Recht, einen Verein zu bilden, jedem Deutschen verfassungsrechtlich garantiert. Ein Vereinsverbot muss also im Einklang mit dem Gesetz stehen und darf nicht voreilig ausgesprochen werden.
Bei (Drittstaat-) Ausländervereinen bzw. ausländischen Vereinen, deren Sitz sich im Ausland befindet, können hingegen nur Betätigungsverbote ausgesprochen werden. Sie können daher nicht durch eine deutsche Verbotsverfügung aufgelöst werden. Aber auch bei diesen Vereinen müssen die gesetzlichen Voraussetzungen eines Betätigungsverbotes geprüft werden. Es muss also jedes Mal eine Einzelentscheidung ergehen. Pauschales Vorgehen wäre mit dem deutschen Recht nicht vereinbar. Einen Verbotsantrag, wie es ihn z. B. gegen die Heimattreue Deutsche Jugend von der FDP-Bundestagsfraktion gibt, kann es in dieser Form gegen die ausländischen Vereine nicht geben.

Selbstverständlich habe ich großes Interesse an weiteren Quellen über extremistische Aktivitäten in Deutschland. Dafür bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen, liberalen Grüßen

Christian Ahrendt
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Frage zum Thema Wirtschaft
21.08.2008
Von:

Was werden Sie gegen den Standortrückzug der Telekom aus Schwerin unternehmen ?
Antwort von Christian Ahrendt
2Empfehlungen
29.08.2008
Christian Ahrendt
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Frage. Als Bundestagsabgeordneter setze ich mich dafür ein, dass der Standort erhalten bleibt. Dazu habe ich einen Brief an unsere Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel geschrieben, in dem ich sie freundlich auf ihre wirtschaftspolitische Verantwortung für Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere den Standort Schwerin, hinweise und sie auffordere, die Einflussmöglichkeiten der Bundesregierung als Großaktionär der Telekom AG zu nutzen.
Die Telekom AG sieht nach eigenen Aussagen die gesellschaftliche Verantwortung als Schlüsselaufgabe ihres zukunftsorientierten Managements an. Wettbewerbsfähigkeit und gesellschaftliche Verantwortung sollen dabei Hand in Hand gehen. Der Konzern sieht verantwortungsvolles Handeln als Basis für langfristigen unternehmerischen Erfolg und möchte sein Umfeld mitgestalten und somit einen Beitrag zum gesellschaftlichen Allgemeinwohl leisten. Auf diese werbewirksamen Aussagen auf der Homepage der Telekom AG habe ich den Vorstandsvorsitzenden der Telekom AG, Herrn René Obermann, mit Blick auf die Situation in Schwerin per persönlichem Brief hingewiesen und gebeten, den Rückzug aus dem strukturschwachen Norden zu überdenken. In Hamburg ist die Telekom AG ein Großunternehmen unter vielen, im Gegensatz zu Schwerin, das um jedes Unternehmen kämpft.
Mit Blick auf eventuell von der Landesregierung gezahlte Fördermittel für das Call-Center der Telekom AG in Schwerin werde ich der FDP-Landtagsfraktion die Forderung nach einer Verwendungs- und Fristenprüfung der eingesetzten Steuermittel empfehlen. Falls bei dieser Prüfung Verletzungen der Förderkriterien aufgedeckt werden, müssen die Gelder vom Konzern zurückgefordert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Ahrendt
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
21.11.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ahrendt,
weil die für meinen Wahlkreis zuständige Abgeordnete laut Profil auf keine Frage jemals eine Antwort gab, versuche ich es auf diesem Weg.

Meine Frage bezieht sich auf die Beamtenbesoldung, das Dienstrechtsneuregelungsgesetz. Da ich als Bundespolizist selbst Beamter bin wird mein Gehalt mit der jetzt erreichten Stufe (A 10 Stufe 10) in eine neue Tabelle überführt. Angeblich soll - gemessen am Status quo - kein Beamter im Lebenseinkommen schlechter gestellt werden als zuvor. Dies kann meiner Meinung nach jedoch nicht so stimmen. Wenn ich mein Endgrundgehalt + Tarifzulage + geplante Erhöhung und anteiliges "Weihnachtsgeld" als Bemessungsgrundlage für die Eingruppierung am 01.07.2009 in die künftigen Stufen (1-8) nehme, wäre dieses dann bereits höher, als es nach der Reform in der dann erreichten Endstufe vorgesehen ist, obwohl mir nach altem Recht noch das Aufrücken in Stufe 11 möglich gewesen wäre.
Gleiches gilt im Übrigen auch für andere Gehaltsstufen - lediglich in der Gehaltstufe 11 ist dies nicht der Fall. Meine Fragen lauten daher

1.)ob man bewußt das "erreichbare Lebenseinkommen" der Beamten herabgesetzt hat
2.) warum stellt die Besoldungsstufe 11 hier die Ausnahme dar? - Ist dies "the Point of return" in dem System?
3.)Wenn das System Leistungsanreize geben soll - wo liegen diese außer im Erhalt einer jährlichen Prämie? Und was wird mit dem "erspartem Geld getan?

Es kann natürlich auch sein, dass ich die Tabellen falsch interpretiert habe - wie auch immer, wenn ich eine Antwort auf meine Fragen erhielte, wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Christian Ahrendt
3Empfehlungen
02.12.2008
Christian Ahrendt
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Fragen zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihre Berechnungen von hier aus nicht im Einzelnen nachvollziehen kann. Die zuständige Fachabteilung des Bundesministeriums des Innern hat jedoch versichert, dass durch das Gesetz Verluste im Lebenseinkommen nicht zu befürchten seien. Allenfalls könne es zu Abweichungen kommen, die in einen Bereich von unter 0,5 Prozent des Einkommens liegen. Sollte es wider Erwarten zu darüber hinausgehenden Abweichungen kommen bzw. sollte es in Ihrem Fall zu einer Herabsetzung kommen, möchte ich Sie darum bitten, es mir mitzuteilen. Ich würde mich selbstverständlich für eine Korrektur durch den Gesetzgeber einsetzen.

Ihre Kritik an den fehlenden Leistungsanreizen wird von der FDP-Bundestagsfraktion geteilt. Im Gesetzgebungsverfahren hat die FDP kritisiert, dass in diesem Bereich im Wesentlichen alles beim Alten bleibt. Weder die Instrumente noch das Volumen der Leistungsbezahlung sind aus der Sicht der FDP-Bundestagsfraktion zufriedenstellend. Wir hätten uns hier mehr Mut und Kreativität gewünscht. Hierzu waren die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD jedoch leider nicht bereit.

Mit freundlichen, liberalen Grüßen

Christian Ahrendt
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
26.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ahrendt,

mit Befremden habe ich heute den Beitrag von RTL über ein Kind Paul aus Ludwigslust und dessen Misshandlungen verfolgen müssen. Das Verhalten des zuständigen Jugendamtes in Ludwigslust stellt doch eine Verhöhnung aller mißhandelten Kinder dar. Sind die, für diese Vorgänge, Verantwortlichen Mitarbeiter des Jugendamtes allen Ernstes noch im Amt ?
Es ist doch wohl nicht möglich einem kleinen Kind derartige "Qualen" aufzuerlegen und der Pflegefamilie so mit zu spielen.
Bitte nehmen Sie zu diesen Vorgängen doch einmal Stellung
Antwort von Christian Ahrendt
4Empfehlungen
06.05.2009
Christian Ahrendt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Auch ich habe die Sendung auf sternTV sowie weitere sehr gut recherchierte Beiträge zu diesem Fall im NDR aufmerksam verfolgt. Das Kindeswohl muss aus meiner Sicht immer im Mittelpunkt allen Verwaltungshandelns stehen. Dabei darf es keine Ausnahmen geben. Für mich steht zudem fest, dass für das Jugendamt Ludwigslust bei der Aufklärung des Fall "Paul" die gleichen Maßstäbe gelten müssen wie für das Jugendamt Schwerin im Fall "Lea-Sophie".

Die im Fall Paul befangenen Mitarbeiter des Jugendamtes Ludwigslust müssen aus meiner Sicht dringend von der weiteren Bearbeitung dieses Falles durch den Dienstherren entbunden werden, um Aufklärungsbemühungen nicht durch subjektives Rechtfertigen zu verzerren. Wenn formelle oder strukturelle Fehler in der sensiblen Jugendhilfe auftreten, müssen diese transparent und objektiv unter Beteiligung aller Betroffenen aufgeklärt und zukünftig abgestellt werden.

Da die Jugendhilfe Aufgabe der Landkreise ist, stehe ich in Kontakt zum FDP-Kreisverband Ludwigslust und dessen Kreistagsmitgliedern, um aus erster Hand aktuelle Informationen zum Fall "Paul" zu bekommen. Die FDP im Kreistag Ludwigslust hat als einzige Partei auf die Medienberichte reagiert und umgehend einen Antrag mit umfangreichen Fragen an die Verwaltung und den Jugendhilfeausschuss des Kreistages gestellt. Die Beantwortung steht noch immer aus. Zudem gab es interessante Gespräche mit der Pflegefamilie, der Kinderhilfe MV, der Landesarbeitsgemeinschaft Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien (KiAP), der Kreistagspräsidentin und inzwischen auch mit der Kreisverwaltung. Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns gemeinsam für eine konsequente Aufklärung im Fall "Paul" und für kinderwohlorientierte Strukturen und Handlungsweisen im Jugendamt Ludwigslust einsetzen.


Mit freundlichen, liberalen Grüßen

Christian Ahrendt
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
21.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Ahrendt,
meine Frage:ein Mieter meines Hauses wurde von der Staatsanwaltschaft Limburg zur Festnahme ausgeschrieben und auch festgenommen.Der Mieter hat eine langjährige Haft- strafe zu erwarten.Leider ist es mir nicht möglich diesen Mieter bei der zuständigen Gemeinde abzumelden. D.h. also dieser Straftäter bleibt in meiner vermieteten Wohnung weiter angemeldet.Bei Neuvermietung "schleppe ich" ständig über Jahre diesen im Gefängnis sitzenden Bürger mit. Ich bitte hiermit um Ihre Stellungnahme bzw. die Möglichkeit diesen Mißstand zu beseitigen!

Für Ihre Antwort meinen Dank vorab
Mit freundlichem Gruß

Antwort von Christian Ahrendt
2Empfehlungen
06.05.2009
Christian Ahrendt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne nehme ich dazu Stellung:

Ein Mieter muss sich abmelden, wenn er die gemietete Wohnung nicht mehr bewohnt. Das ist auch der Fall bei Vollzug von Untersuchungshaft und Freiheitsstrafe, sofern die bisherige Wohnung während dieser Zeit nicht beibehalten wird. Die Pflicht zur An- oder Abmeldung obliegt also demjenigen, der eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht.

Ihren Ausführungen zufolge wird Ihr Mieter die Wohnung verlassen. Er muss sich also abmelden. Schließlich bekommen Insassen in der Justizvollzugsanstalt auch Post zugestellt. Ob eine Abmeldung in diesen Fällen von Amts wegen erfolgt, entnehmen Sie dem geltenden Melderecht, das in die Zuständigkeit der Länder fällt.

Davon zu unterscheiden, ist das Mietverhältnis. So lange der Mietvertrag ordnungsgemäß erfüllt wird, besteht kein Kündigungsrecht. Leider darf ich im Übrigen keine Rechtsberatung erteilen. Gegebenenfalls müssen Sie einen Anwalt ihres Vertrauens aufsuchen. Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Ahrendt
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Ihre Frage an Christian Ahrendt
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