Christian Ahrendt (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Christian Ahrendt
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Steuerrecht
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbst. Rechtsanwalt
Wahlkreis
Schwerin - Ludwigslust
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Mecklenburg-Vorpommern
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(...) Sie möchten gerne erfahren, was das Bundesministerium der Finanzen und die Fraktionen bislang hinsichtlich der Petition (Drucksache 16/11095) unternommen haben. Die Petition wurde laut Plenarprotokoll der 193. Sitzung am 4. Dezember 2008 bei Enthaltung der Fraktion Die Linke mit dem Rest der Stimmen des Hauses angenommen. Der Finanzausschuss ist noch nicht mit der Sache befasst worden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
NEIN
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
NEIN
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
nicht beteiligt
29.05.2009
Schuldenbremse
nicht beteiligt
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
Fragen an Christian Ahrendt
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ahrendt!

Ich hätte eine Frage zu unserem Wahlvorgang:

GG Artikel 38 Abs. 1 III Rn 121 Wahlgrundsätze

Im Bund und in den Ländern bestehen die Wahlgrundsätze der allgemeinen, unmittelbaren , freien, gleichen und geheimen Wahl ( Artikel 38 Abs. 1 , 28 Abs. 1 Satz 2 i.V. den entsprechenden Verfassungsvorschriften der Länder ).
Der Begriff der Wahl umfaßt Abstimmungen, durch die eine oder mehrere Personen aus einem größeren Kreis von Kandidaten ausgewählt werden. Die Wahlgrundsätze gelten für das gesamte Verfahren. Das verfassungsrechtlich geschützte Wahlrecht darf nicht durch zu weitgehende Verlagerung der Aufgaben und Befugnisse des Bundestages auf supranationale Einrichtungen entleert werden, so daß praktisch keine demokratische Legitimation mehr möglich ist . Die Grenze ist dabei aufgrund von Artikel 23 GG zu ziehen.

GG Artikel 38 Abs 1. 2. Rn 125 Unmittelbarkeit der Wahl

Unmittelbarkeit der Wahl schließt jedes Wahlverfahren aus , bei dem sich zwischen Wähler und Wahlbewerber eine weitere Instanz - insbesondere eine Versammlung gewählter Wahlmänner - einschiebt , die nach ihrem eigenen Ermessen die Abgeordneten auswählt und damit deren direkte Wahl ausschließt !

Nun denke ich, daß eine Partei schon vorher ihre Favoriten auf die Listenplätze setzt? Wählt die Partei nicht nur die Leute aus, die diese selbst bestimmt und auf Ränge in den Wahllisten setzt ?

Welche Möglichkeit habe ich, einen Abgeordneten zu wählen, der überhaupt nicht auf der Liste erscheint, weil die Partei es nicht für richtig hält ?

In diesem Sinne hat die Partei schon für mich gewählt und ich werde eigentlich nur aufgefordert, den genannten Kandidaten zu bestätigen.

Ist da nicht ein generelles Verbot, daß sich zwischen dem Wähler und Abgeordneten eine Institution egal welcher Art und Form schiebt ?

Über Ihre Stellungnahme würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Christian Ahrendt
2Empfehlungen
07.04.2008
Christian Ahrendt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Wahlgrundsatz der Unmittelbarkeit gemäß Art. 38 Abs. 1 GG.

Wie Sie sicherlich wissen, besteht unser Wahlsystem aus einer Mischung zwischen Mehrheitswahl und Verhältniswahl. Die Mehrheitswahl ist eine Personenwahl. Die Verhältniswahl ist hingegen eine Parteienwahl. Der Wähler ist hierbei an die von den Parteien vorgeschlagenen Listen und die in ihnen festgelegte Reihenfolge der Bewerber gebunden. Sie fragen sich daher - auf den ersten Blick berechtigt, ob durch die Bestimmung der Listenplätze die Unmittelbarkeit der Wahl verletzt sei. Diese Frage hat auch schon das Bundesverfassungsgericht mehrfach beschäftigt. Ein Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz wurde jedoch nicht festgestellt. Trotz einiger kritischer Stimmen aus der Literatur bin ich auch der Meinung, dass eine Listenwahl zulässig ist, sofern die Wähler das letzte und entscheidende Wort haben.

Dem Wähler wird die Möglichkeit, eine bestimmte Einzelperson zu wählen, insoweit beschränkt, als seine Zweitstimme nicht einer bestimmten Person auf der Liste zugerechnet wird, vielmehr entscheidet sich der Wähler hierbei zwischen Kandidatenlisten der Parteien. Die Unmittelbarkeit der Wahl ist also formal zu verstehen und wird hierbei nicht aufgehoben, denn dieser Grundsatz hindert nicht, dass die Wahl eines Bewerbers von der Mitwahl weiterer Bewerber abhängig gemacht wird, was bei der Listenwahl typischerweise geschieht. Zwischen Wähler und Wahlbewerber tritt keineswegs eine weitere Instanz auf. Die Wahl von auf einer Liste im Voraus festgelegten Kandidaten ist als unmittelbare Wahl von Abgeordneten anzusehen. Ihre Sorge, die Erstellung der Landesliste verstieße gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit, ist daher unbegründet. Schließlich bewerben sich die Kandidaten um die Listenplätze und können nicht nach Belieben von der Partei bestimmt werden. Nicht der Parteivorstand, sondern die Landesvertreterversammlung wählt die Kandidaten aus. Dabei ist es nicht unüblich, dass sich um einen Listenplatz mehrere Kandidaten bewerben.

Zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass ein Kandidat, der nicht auf der Landesliste steht, unter bestimmten Voraussetzungen als Direktkandidat gewählt werden kann. Andere Möglichkeiten, Ihren Wunschkandidaten zu wählen, bestehen leider nicht. Zu diesem Thema möchte ich Ihnen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht mit weiteren Verweisen empfehlen: www.bverfg.de

Mit freundlichen, liberalen Grüßen

Ihr Christian Ahrendt
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Frage zum Thema Soziales
02.06.2008
Von:

Werther Herr Ahrendt,
ich muß gestehen ich schaue besorgt zu was in unserem land so geschieht und muß sagen ich bekomme angst ,arbeitslosenzahlen werden uns vorgelogen weil ganz viele menschen ins ausland gehen um dort zu arbeiten und wir nehmen alle ausländer auf weil wir ja sooooo sozial sind dieses müssen wir ,die arbeiten ,alles finanzieren. wir werden in unserem eigenem land später nur noch alte,kranke und ausländer sein grob gesagt....... ich würde nie die npd wählen aber der staat treibt unsere jugend direkt inderen arme!!!!!
warum tut ihr politiker nicht endlich etwas mit dem einwanderungsgestz , warum traut ihr euch nicht????
ich habe bis jetzt die fdp gewählt und die vorschläge des wahlprogrammes sind auch ganz ok .....aber ob ich überhaupt noch zur wahl gehe werde mein mann und ich uns noch überlegen müssen weil trotz arbeit wir immer weniger geld haben und das geht so nicht weiter.

viele grüße von frau krause
Antwort von Christian Ahrendt
1Empfehlung
16.07.2008
Christian Ahrendt
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anmerkung.
Sie sprechen da ein Thema an, das viele Aspekte umfasst: Arbeitslosenzahlen, deutsche Familienpolitik, NPD, etc. Da die FDP ein interessantes Konzept zum Thema Zuwanderungspolitik erarbeitet hat, habe ich mich entschlossen, an diesem Punkt an ihre Frage anzuknüpfen.

Deutschland hat sich lange Zeit nicht als Einwanderungsland wahrgenommen. Das hat uns vor die heutigen Herausforderungen in der Ausländerpolitik gebracht. Die FDP hat versucht, durch ein Punktesystem ein Konzept für eine qualifizierte Zuwanderung zu entwickeln, indem alle Anstrengungen unternommen werden, um die Potenziale aller hier lebenden Menschen optimal zu erschließen. Durch das Punktesystem werden Kriterien wie Sprachkenntnisse, Ausbildung und die Arbeitsmarktlage berücksichtigt. Ziel ist es, dadurch unter anderem den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Die FDP sieht gerade bei jungen Menschen Bedarf die Integration beispielsweise gezielt durch Integrationskurse zu fördern. Mittelpunkt dieser Integrationskurse bildet das Erlernen der deutschen Sprache, das nach Meinung der FDP den Schlüssel zur Integration darstellt. Damit Kinder dem Unterricht in der Schule folgen können müssen sie die deutsche Sprache beherrschen. Um hier anzusetzen, will die FDP Sprachtest für alle drei- bis vierjährigen einführen. Dadurch soll dann gezielt an den Defiziten gearbeitet werden. Im Allgemeinen wird Integration durch Arbeit, Deutschkenntnisse und Straffreiheit gefördert. Die FDP hält weitergehende Elemente für eine deutsche Zuwanderungssteuerung allerdings für notwendig.

Mit freundlichen, liberalen Grüßen
Christian Ahrendt
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Frage zum Thema EU-Vertrag von Lissabon
15.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ahrendt,

wie man hier auf abgeordnetenwatch.de erfahren kann, haben Sie dem EU-Vertrag von Lissabon zugestimmt. Meines Wissens lag aber bis zum Abstimmungszeitpunkt keine finale Fassung des Vertrages vor. Wie können Sie über etwas abstimmen was Sie gar nicht kennen?
Irland hat in einer Volksabstimmung (das nenne ich Demokratie!!) gegen den Vertrag gestimmt und meiner Meinung nach das einzig Richtige getan. Umfragen in Deutschland haben ergeben das es hierzulande ähnlich ausgesehen hätte. Mit Ihrer Zustimmung haben Sie die Souveränität Deutschlands zerstört und mal wieder gezeigt das Sie in keinster Weise das Volk vertreten. Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Christian Ahrendt
2Empfehlungen
27.06.2008
Christian Ahrendt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anmerkung. Sie sprechen da ein hochaktuelles Thema an. Über das "Nein" zum EU-Referendum der Iren debattiert derzeit ganz Europa.

Zuerst möchte ich sagen, dass ich für den Lissaboner Vertrag gestimmt habe, da ich überzeugt davon bin, dass die EU einen Verfassungsvertrag braucht. Zwar haben Sie Recht, dass bis zum Abstimmungszeitpunkt keine finale Fassung des Vertrages vorgelegen hat, allerdings sind die Änderungen, die im Nachhinein stattfinden, inhaltlich nicht so gravierend, dass der Vertrag von Lissabon einer neuen Abstimmung im Bundestag bedürfe.

Ihr Argument müssten Sie dann ebenfalls auf die irische Volksabstimmung beziehen. Auch zum Zeitpunkt des Referendums lag keine finale Fassung des Vertrages vor. Zudem denke ich, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass alle 53,4 % der Iren, die sich gegen den Vertrag ausgesprochen haben, das Vertragswerk in jedem Detail gekannt haben. Sie müssen dabei ebenfalls bedenken, dass die Gegner des EU-Vertrages eine größere Motivation hatten sich an der Abstimmung zu beteiligen. Zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass von den 3,05 Millionen registrierten irischen Wählern lediglich 45 % die Gelegenheit genutzt haben abzustimmen. Ohne das Instrumentarium der Volksabstimmung entwerten zu wollen, spiegelt dieses Wahlergebnis nicht umfänglich eine demokratische Entscheidungsfindung wider. Als FDP-Abgeordneter teile ich Ihre Meinung in punkto Volksabstimmung. Die FDP hat sich bereits in der 15. Wahlperiode bemüht, die Durchführung einer Volksabstimmung über die Europäische Verfassung im Grundgesetzt zu verankern. Dieses Vorhaben ist durch den Widerstand der Unionsparteien gescheitert.

Mit freundlichen, liberalen Grüßen
Christian Ahrendt
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Frage zum Thema Sicherheit
10.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ahrendt,

wie stehen Sie zu einem Verbot der "Heimattreuen Deutschen Jugend". Laut Recherchen der Journalistin Andrea Röpke, die im ARD-Magazin "Panorama" im Frühjahr diesen Jahres auch Aufnahmen lieferte die Verantwortliche dieses rechtsradikalen Vereins zeigen, wie sie zur Beseitigung des "BRD-Systems" aufrufen. Meine Frage ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass einige Verantwortliche dieses Vereins bereits in der seit 1994 verbotenen Viking-Jugend aktiv gewesen sind. Inwiefern liegt zum Beispiel, ihres Erachtens, eine Kindswohlgefährdung bei diesem paramilitärischen Verein vor?

mit besten Grüßen
Antwort von Christian Ahrendt
5Empfehlungen
17.07.2008
Christian Ahrendt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Verbot der HDJ.
Der rechtsextremistische Verein "Heimattreue Deutsche Jugend" muss verboten werden. Am 24. Juni 2008 hat die FDP-Bundestagsfraktion daher einen Antrag auf Prüfung eines Vereinsverbots beschlossen. Über diesen Antrag wird nach der parlamentarischen Sommerpause im Deutschen Bundestag beraten und abgestimmt werden.

Es ist nicht zuletzt durch die Recherchearbeit der Journalistin Andrea Röpke bekannt, dass der rechtsextremistische Verein regelmäßig Camps veranstaltet, in denen Kinder im Alter von 7 bis 29 Jahren paramilitärisch ausgebildet und zu aggressiven Gegnern der Verfassung gemacht werden. Zudem gibt es, wie Sie richtig bemerken, personelle Verknüpfungen zwischen der HDJ und der 1994 verbotenen Wiking-Jugend. Daher liegt der Verdacht nahe, dass es sich bei der HDJ um eine Nachfolgeorganisation der WJ handelt. Fest steht, dass die HDJ die wichtigste Nachwuchsorganisation der Neonazi-Szene ist. Das bestehende Uniformverbot greift zu kurz und wird zudem von den Mitgliedern nachweislich ignoriert. Ein Verbot des Vereins muss das Ziel sein, denn gerade die bewusste Beeinflussung von Kindern durch nationalsozialistisches Gedankengut macht den Verein hochgefährlich.

Im Gegensatz zum Parteiverbot sind die gesetzlichen Hürden für die Durchsetzung eines Vereinsverbots nicht so hoch. Anfang Mai wurde der rechtsextremistische Verein "Collegium Humanum" von Innenminister Schäuble verboten. Ein Verbot der HDJ wäre ein nächster Schritt, das Treiben rechtsextremistischer Organisationen zu unterbinden – und auch ein wirkungsvolles Zeichen des Staates, antidemokratischen Tendenzen in unserem Land Einhalt zu gebieten.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Ahrendt
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ahrendt,

worauf beziehen sich Ihre Erkenntnisse, daß die Heimattreue Deutsche Jugend ein paramilitärischer Verein sei? Weder das Bundesamt für Verfassungsschutz noch die entsprechenden Landesämter haben derartige Erkenntnisse in ihren Berichten veröffentlicht.

vgl: Verfassungsschutzberichte:

BUND:
www.verfassungsschutz.de

MV:
www.verfassungsschutz-mv.de

Berlin:
www.berlin.de

Brandenburg:
www.verfassungsschutz.brandenburg.de

Hamburg (HDJ taucht gar nicht auf):
fhh.hamburg.de

Hessen:
www.verfassungsschutz-hessen.de

Niedersachsen (HDJ taucht gar nicht auf):
www.mi.niedersachsen.de

Sachsen:
www.verfassungsschutz.sachsen.de

NRW:
www.im.nrw.de

Bayern:
www.verfassungsschutz.bayern.de

BaWü:
www.verfassungsschutz-bw.de

(Mehr Quellen kann ich aufgrund der Zeichenbeschränkung von
abgeordnetenwatch nicht benennen)


Halten Sie es für richtig, wenn Anträge, wie der Ihrer Fraktion auf Prüfung eines Vereinsverbotes, allein auf den ständig wiederholten Behauptungen einer (!) Person, hier Andrea Röpke gestellt werden? Meinen Sie nicht, daß sie als Abgeordneter die Pflicht haben sich ein objetives, unabhängiges Bild zu verschaffen?

Mit freundlichem Gruß


Antwort von Christian Ahrendt
6Empfehlungen
23.07.2008
Christian Ahrendt
Sehr geehrter Herr ,

die Einhaltung der Objektivität halte ich persönlich auch für unerlässlich, um richtige Entscheidungen treffen zu können. Ich kann aus Überzeugung sagen, dass sämtliche Informationen, über die ich verfüge, gewissenhaft recherchiert wurden. Dabei beziehe ich möglichst viele Quellen, deren Neutralität und Unabhängigkeit außer Frage gestellt werden. Ferner möchte ich nur darauf hinweisen, dass ich als Mitglied des Innenausschusses Einsicht in Unterlagen nehmen kann, die aus Geheimhaltungsgründen der Öffentlichkeit verborgen bleiben.

Die Heimattreue Deutsche Jugend ist mit ihren Zielen und Aktivitäten nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar, weshalb ich den von Ihnen angesprochenen Antrag auf Prüfung eines Vereinsverbotes für erforderlich halte.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Ahrendt
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