Christian Ahrendt (FDP)
Abgeordneter Bundestag (ausgeschieden)

Grunddaten
Christian Ahrendt
Geburtstag
07.05.1963
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Dobin am See, OT Retgendorf
Wahlkreis
Schwerin - Ludwigslust
Ergebnis
7,9%
Landeslistenplatz
1, Mecklenburg-Vorpommern
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(...) Die von Ihnen erwähnte Frist von sechs Monaten ist dabei zwar nicht zwingend, einer Fristverlängerung wird die zuständige Ausländerbehörde jedoch nur zustimmen, wenn der Auslandsaufenthalt einem vorübergehenden Zweck dient. Ein Studium im Ausland ist allerdings kein vorübergehender Zweck. Vielmehr werden i.d.R. mehrere Jahre im Ausland verbracht. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
25.12.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Ahrendt,

zur Zeit wird das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Entwurf März 2012, Vorlage November 2012) beraten. Als Mitglied im Rechtsausschuss und Obmann der FDP sind Sie sicherlich damit vertraut.

In diesem Gesetz sollen auch die Honorare von Dolmetscher(innen) und Übersetzer neu festgesetzt werden (Artikel 7, hier Seite 164). Ich gehöre dem Dolmetscher-Treffen an, die vorgesehen Sätze machen uns große Sorgen:
• Für Übersetzer galt seit 1994 ein Zeilenhonorar von (umgerechnet) 1,10 Euro bei einfachen Texten, 3,30 Euro für mittelschwere und 4,73 Euro für sehr schwere Texte. 2004 wurde das Honorar für einfach Texte auf 1,25 Euro erhöht, für schwere Texte auf 1,85 Euro bzw. 4 Euro gesenkt. Jetzt soll erneut nur das Honorar für einfache Texte leicht auf 1,30 Euro erhöht werden. Für schwere Texte soll es auf 1,56 Euro gesenkt werden – also auf die Hälfte bzw. ein Drittel der Sätze von 1994!
• Dolmetscher bekamen seit 1994 je nach Sprache und Tageszeit Honorare von 25 bis 78 Euro pro Stunde. 2004 wurden diese Honorare auf einheitlich 55 Euro festgelegt, für viele eine Kürzung. Jetzt ist geplant, das Honorar auf 70 bis 75 Euro zu erhöhen und damit nur fast den Höchst von 1994 (damals bis 78 Euro pro Stunde) wieder zu erreichen.

Dolmetscher und Übersetzer, die für Polizei und Gericht arbeiten, können kaum davon leben. Alle, die aufgrund ihrer Qualifikation die Möglichkeit haben, müssen Aufträge in der Wirtschaft suchen. Wie wollen Sie die Qualität des Dolmetschen und der Übersetzungen in der Justiz sichern, wenn die Bezahlung über 20 Jahre so verschlechtert wird?

Viele Behörden üben auf Dolmetscher Druck aus, eine niedrigere Bezahlung zu akzeptieren. Was halten Sie von dem Vorschlag, zur Qualitätssicherung der Sprachmittlung im JVEG zu verankern, dass die dort ermöglichten "Vereinbarungen" über eine schlechtere Bezahlung auf Dolmetscher und Übersetzer nicht angewendet werden dürfen?

Mit freundliche Grüßen

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