Christa Stewens (CSU)
Abgeordnete Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1945
Berufliche Qualifikation
-
Ausgeübte Tätigkeit
Staatsministerin a.D., MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Ebersberg
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Ihr guter und sinnvoller Vorschlag kann leider nicht umgesetzt werden, da alle Schulabschlüsse rechtsfest und vergleichbar sein müssen.
Im Umkehrschluss müsste man beim FSJ (freiwilligen sozialen Jahr) einen entsprechenden Schulabschluss vorsehen, was wiederum die Attraktivität des FSJ´s mindert. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Soziales
29.08.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Stewens,

leider weiß ich nicht, ob Sie diese Anregung eigentlich noch brauchen, aber ich bin so frei und schreib sie Ihnen doch.
Da es seit kurzer Zeit keinen Zivildienst mehr gibt und die Teilnehmer an dem freiwilligen sozialen Jahr rar sind, wäre mein Vorschlag: Jeder Teilnehmer, der das soziale Jahr mit guten Resultaten geleistet hat und keinen Abschluß der Hauptschule vorweisen kann, erhielte dann einen vergleichbaren Abschluss, evtl. einen im sozialen Bereich.
Sollte dies unsinnig sein, verwerfen Sie es einfach.

Alles Gute und freundliche Grüsse
Antwort von Christa Stewens
bisher keineEmpfehlungen
29.08.2011
Christa Stewens
Liebe Frau ,

Ihr guter und sinnvoller Vorschlag kann leider nicht umgesetzt werden, da alle Schulabschlüsse rechtsfest und vergleichbar sein müssen.
Im Umkehrschluss müsste man beim FSJ (freiwilligen sozialen Jahr) einen entsprechenden Schulabschluss vorsehen, was wiederum die Attraktivität des FSJ´s mindert.
Leider wird in Deutschland insbesondere im Bildungsbereich sehr viel geklagt, daher ist der Schulbereich sehr verrechtlicht und es gibt zu wenig Spielräume für Innovatives.

Mit herzlichen Grüßen
Christa Stewens
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Frage zum Thema Familie
04.06.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Stewens,

Die Familien sollten die Möglichkeit haben frei zu entscheiden, wie sie ihre Kinder erziehen. Wenn eine Famile z.B. in München lebt und der Vater kein sehr hohes Einkommen hat, nützen 100/150.-€ in der Regel nichts und wenn die garantierten Kitaplätze u.U. 2013 nicht vorhandsen sein werden, wird die Situation umso schlimmer.

1. Frage:
Seit wann hängt die Entscheidungsfreiheit eines Bürgers in irgendeiner Lebenslage davon ab, dass er Geld dafür bekommt, wenn er ein staatliches Angebot nicht in Anspruch nehme (Volkshochschule, öffentlicher Nahverkehr, Oper, Vorsorgeuntersuchungen, Kinder aufs Gymnasium schicken etc.) ?

2. Frage: die Familien, denen das Betreuungsgeld die Entscheidung erleichtern würden, sind die Doppelverdiener, die durch die 100/150.-€ auf ein Einkommen verzichten könnten und Alleinerziehende, die aufstocken müssen (z.B. in München !!!), aber mit Hilfe von Oma etc. ihr Kind nicht in die Kita schicken wollen.

Über reine Hartz-Empfänger und "Zahnarztdoppelverdiener" will ich nicht streiten.

Warum kann man nicht wenigstens das Betreuungsgeld als direkten Steuerabzug an Familien ausbezahlen - damit würde man die Familien/Mütter erreichen, die auch der Gesellschaft gegenüber eine Gegenleistung erbringen ?

Vielen Dank für Ihre Beantwortung

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christa Stewens
bisher keineEmpfehlungen
13.06.2012
Christa Stewens
Sehr geehrter Herr ,

Danke für Ihre Fragen. Grundsätzlich geht es bei dieser familienpolitischen Leistung "Betreuungsgeld" um die Verbesserung der Wahlfreiheit junger Familien und um die Wertschätzung der erzieherischen Leistung, die in den Familien erbracht wird. Zudem ermöglicht das Betreuungsgeld jungen Eltern mehr Flexibilität, z. B. beim Einstieg in eine Erwerbstätigkeit nach der Elternzeit. Mit dem Betreuungsgeld kann zeitweise ein Babysitter finanziert werden oder zwei Familien können gemeinsam ein Au-pair-Mädchen bezahlen.

1.Frage
Die Entscheidungsfreiheit eines Bürgers bleibt grundsätzlich unangetastet.
Bei der Pflegeversicherung wird übrigens ebenfalls, wenn die zu pflegenden Angehörigen nicht in einer stationären Einrichtung gepflegt werden sondern zu Hause, die häusliche Pflege durch das ambulante Pflegegeld und die Sachleistungen honoriert.

2.Frage
Insbesondere die Mehrkinderfamilien, die leider einen Seltenheitswert in Deutschland haben, würden von dem Betreuungsgeld profitieren. Hier sind vorrangig die Familien vertreten, die von einem Einkommen leben.

Ihr Vorschlag, das Betreuungsgeld als direkten Steuerabzug auszubezahlen, berücksichtigt nicht diejenigen Familien, die ein mittleres Einkommen beziehen und wenig bzw. keine Steuern bezahlen, auch sie zählen zu den Leistungsträgern unserer Gesellschaft.

Mit freundlichen Grüßen
Christa Stewens
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
07.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Stewens,

ich möchte mich heute mit einer Frage an sie als verbrauchspolitische Sprecherin der CSU-Fraktion im Landestag wenden:

Wie aus verschiedenen Medien zu entnehmen war, hat der Bundestag letzte Woche ein neues Meldegesetz verabschiedet. Darin ist angeblich in § 44 die Möglichkeit enthalten, dass Firmen der Privatwirtschaft Auskunft über gespeichterte Daten enthalten können. Eine Zustimmung des Bürgers ist hierzu nicht notwendig.
Weiterhin können Privatfirmen schon vorhandene Bestandsdaten abgleichen. Das Meldeamt gibt den Firmen Auskunft über die neue Adresse, gegebenenfalls frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Einzugs- und Auszugsdatum.
Ein Widerspruch zur Datenübermittlung greift hier nicht.

Mich würde interessieren:

  • Warum wurde entgegen dem Ursprungsentwurf (der eine konkrete Zustimmung zur Datenübermittlung vorsah) die Opt-Out-Variante gewählt, wo der Bürger konkret die Übermittlung untersagen muss?

  • Wie kann ich die Weitergabe meiner Daten auch zum "Bestandsdaten-Abgleich" widersprechen, oder ist dies im verabschiedeten Gesetz nicht vorgesehen?

  • Wie beurteilen Sie diesen Gesamtumstand als verbrauchspolitische Sprecherin aus Sicht des Datenschutzes?

  • Wie haben Sie sich bei der Abstimmung verhalten (sofern Sie das mitteilen möchten) und warum?

  • Die Meldeämter dürfen für die Auskunft Gebühren erheben. Wie hoch sind diese oder unterscheiden sich diese von Bundesland zu Bundesland?

  • Wie steht der Freistaat Bayern zu dem neuen Meldegesetz bei der Abstimmung im Bundesrat?


Vielen Dank für Ihre Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen


Antwort von Christa Stewens
bisher keineEmpfehlungen
09.07.2012
Christa Stewens
Sehr geehrter Herr ,

zu Ihren Fragen möchte ich eine Richtigstellung vorausschicken. Ich bin nicht die verbraucherpolitische Sprecherin der CSU-Landtagsfraktion - dies war ich einmal vor 15 Jahren, bevor ich Umweltstaatssekretärin wurde.
Die Abstimmung über das über das vielkritisierte "Meldegesetz" lief im Bundestag und nicht im Bayerischen Landtag, dem ich angehöre. Eine Beteiligung der Länder erfolgt im Bundesrat. Hier hat Ministerpräsident Horst Seehofer bereits angekündigt, dass Bayern nicht zustimmen werde, falls die Vorwürfe sich als richtig herausstellen.

Die Bundesregierung hatte einen anderen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht und im entsprechenden Ausschuss ist der Gesetzentwurf beraten und überarbeitet worden.
Das Meldegesetz im Entwurf soll aber laut Bundesregierung nach dieser massiven Kritik durch die Bürgerinnen und Bürger nochmals im Bundestag beraten werden.

Daher kann ich Ihre weiteren Fragen nicht zufriedenstellend beantworten, da der endgültige Text des "Meldegesetzes" noch nicht vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Christa Stewens
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