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Christa Stewens
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Frage von Alfred H. •

Frage an Christa Stewens von Alfred H. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Stewens,

Die Familien sollten die Möglichkeit haben frei zu entscheiden, wie sie ihre Kinder erziehen. Wenn eine Famile z.B. in München lebt und der Vater kein sehr hohes Einkommen hat, nützen 100/150.-€ in der Regel nichts und wenn die garantierten Kitaplätze u.U. 2013 nicht vorhandsen sein werden, wird die Situation umso schlimmer.

1. Frage:
Seit wann hängt die Entscheidungsfreiheit eines Bürgers in irgendeiner Lebenslage davon ab, dass er Geld dafür bekommt, wenn er ein staatliches Angebot nicht in Anspruch nehme (Volkshochschule, öffentlicher Nahverkehr, Oper, Vorsorgeuntersuchungen, Kinder aufs Gymnasium schicken etc.) ?

2. Frage: die Familien, denen das Betreuungsgeld die Entscheidung erleichtern würden, sind die Doppelverdiener, die durch die 100/150.-€ auf ein Einkommen verzichten könnten und Alleinerziehende, die aufstocken müssen (z.B. in München !!!), aber mit Hilfe von Oma etc. ihr Kind nicht in die Kita schicken wollen.

Über reine Hartz-Empfänger und "Zahnarztdoppelverdiener" will ich nicht streiten.

Warum kann man nicht wenigstens das Betreuungsgeld als direkten Steuerabzug an Familien ausbezahlen - damit würde man die Familien/Mütter erreichen, die auch der Gesellschaft gegenüber eine Gegenleistung erbringen ?

Vielen Dank für Ihre Beantwortung

Mit freundlichen Grüßen
Alfred Hammerl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hammerl,

Danke für Ihre Fragen. Grundsätzlich geht es bei dieser familienpolitischen Leistung "Betreuungsgeld" um die Verbesserung der Wahlfreiheit junger Familien und um die Wertschätzung der erzieherischen Leistung, die in den Familien erbracht wird. Zudem ermöglicht das Betreuungsgeld jungen Eltern mehr Flexibilität, z. B. beim Einstieg in eine Erwerbstätigkeit nach der Elternzeit. Mit dem Betreuungsgeld kann zeitweise ein Babysitter finanziert werden oder zwei Familien können gemeinsam ein Au-pair-Mädchen bezahlen.

1.Frage
Die Entscheidungsfreiheit eines Bürgers bleibt grundsätzlich unangetastet.
Bei der Pflegeversicherung wird übrigens ebenfalls, wenn die zu pflegenden Angehörigen nicht in einer stationären Einrichtung gepflegt werden sondern zu Hause, die häusliche Pflege durch das ambulante Pflegegeld und die Sachleistungen honoriert.

2.Frage
Insbesondere die Mehrkinderfamilien, die leider einen Seltenheitswert in Deutschland haben, würden von dem Betreuungsgeld profitieren. Hier sind vorrangig die Familien vertreten, die von einem Einkommen leben.

Ihr Vorschlag, das Betreuungsgeld als direkten Steuerabzug auszubezahlen, berücksichtigt nicht diejenigen Familien, die ein mittleres Einkommen beziehen und wenig bzw. keine Steuern bezahlen, auch sie zählen zu den Leistungsträgern unserer Gesellschaft.

Mit freundlichen Grüßen
Christa Stewens