Christa Goetsch (GRÜNE)
Kandidatin Bürgerschaftswahl Hamburg 2008
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Christa Goetsch
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
Pädagogin
Ausgeübte Tätigkeit
Studienrätin (beurlaubt), Fraktionsvorsitzende der GAL-Bürgerschaftsfraktion
Wohnort
-
Wahlkreis
Altona , Listenplatz 1, Stimmen (Wahlkreis): 21.831, 15,8%
Landeslistenplatz
1
(...) Das halte ich nicht für sinnvoll. Angenommen, die CDU würde große politische Zugeständnisse machen und weiter angenommen, sie würde auf wichtige grüne Forderungen in der Umwelt-, Flüchtlings-, Bildungspolitik u.a. eingehen, dann wäre eine Koalition theoretisch denkbar. Aber ehrlich gesagt habe ich persönlich große Zweifel, dass die Hamburger CDU zu einer solchen Bewegung in der Lage wäre. (...)
 
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Frage zum Thema Umwelt
08.01.2008
Von:

Sehr geehrte Christa Goetsch !

Verwahrlosung von ö f f e n t l i c h e n G r ü n

Der Zustand der Parks in Altona, wie auch aller öffentlichen Grünanlagen hat sich wegen fehlender Pflege in den letzten Jahren besonders in Altona kontiunierlich verschlechtert. Die Behörden verweisen auf fehlendes Personal infolge fehlender finanzieller Mittel.
Altonaer P a r k - und B ü r g e r - V e r e i n e haben den Fraktionen der Bezirksversammlung und dem Bezirksamtleiter einen 9-Punkte-Katalog mit Forderungen, aber auch mit dem Angebot der Unterstützung im Oktober 2007 vorgelegt, bisher ohne Antwort.
Werden sich die Parteien in Hamburg und in Altona dazu aufraffen, ausreichende Mittel zur Verfügung u stellen und ihrem hohen Anspruch der "grünen Metropole" gerecht werden?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christa Goetsch
bisher keineEmpfehlungen
11.02.2008
Christa Goetsch
Sehr geehrter Herr Fossek,

mein Kollege Herr Maaß, dem Sie dieselbe Frage gestellt haben, hat Ihnen als zuständiger Abgeordneter ja bereits inhaltlich geantwortet und ich schließe mich seinen Ausführungen an.

Mit freundlichen Grüßen

Christa Goetsch
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Frage zum Thema Verkehr / Infrastruktur / Stadtentwicklung
10.01.2008
Von:
Uwe

Sehr geehrte Frau Goetsch,
zum Thema Deckel über der BAB 7:
Ich werde die Grünen nur wählen, wenn diese vor der Wahl verbindlich erklären, dass sie ieinen Koaltionsvertrag nur dann abschließen werden, wenn darin ein Beschluss über die Überdeckelung der BAB 7 nördlich des Elbtunnels und deren vollständige Finanzierung innerhalb der nächsten 2 Jahre schriftlich vereinbart ist.
seit 15 Jahren haben Politiker sich hierzu bekannt ohne zu handeln. Wenn die Politiker nicht gänzlich unglaubwürdig werden wollen, müssen sie bereit sein, solche Verbindlichkeit vor der Wahl schriftlich zu bestätigen.

Mit freundlichem Gruß

Uwe
Antwort von Christa Goetsch
1Empfehlung
14.01.2008
Christa Goetsch
Sehr geehrter Herr ,

die Erstellung des Deckels über der BAB 7 ist abhängig von der Erweiterung der Autobahn auf sechs bzw. acht Spuren, denn nur mit diesem Ausbau entsteht ein Anspruch auf Erstellung von Lärmschutz durch den Bund. Dieser Lärmschutz sollte nach bisheriger Auffassung des Bundes durch Lärmschutzwände hergestellt werden. Mittlerweile ist der Zwischenbericht eines Gutachtens der DEGES zu Lärmschutzmaßnahmen an der A7 im Zuge des Ausbaus bekannt geworden. Wesentliches Ergebnis ist, dass in zwei Abschnitten der A7 die Lärmschutzwände nicht ausreichen werden, und deshalb Deckel gebaut werden müssen. Diese muss dann auch der Bund bezahlen.

Da der Bund an einem schnellen Ausbau der A7 interessiert ist, muss Hamburg nun umgehend entscheiden, an welchen Abschnitten Lärmschutz in welcher Form realisiert wird. Wir wollen, dass die Stadt Hamburg nun mit eigenen Mitteln die nach dem Gutachten zwingend erforderlichen Deckelteile möglichst weit verlängert. Dafür werden wir uns auch in möglichen Koalitionsverhandlungen stark einsetzen. Dabei ist unser politisches Gewicht natürlich größer, wenn wir möglichst viele Stimmen erhalten - hoffentlich auch von Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Christa Goetsch
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
13.01.2008
Von:

Guten Tag Frau Goetsch,

wie stellen Sie und die CDU sich den Hamburger Katastrophenschutz (Saniätsdienst/Betreuung) in Zukunft vor? Der Bund plant ja Veränderungen zu 52 Medizinischen Task Forces (MTF). Diese sollen im Bundesgebiet verteilt werden. Was ist, wenn Hamburg keine bekommt? Müssen die Hilfsorganisationen ihre Tätigkeit einstellen im Bereich Kat-Schutz? Hamburg wird ja nicht für jede HiOrg eine Einheit bekommen. Planen Sie/Hamburg einen eigenen Katastrophenschutz? Im Moment basiert dieser ja auf den von Bund für den Zivilschutz zu Verfügung gestellten Fahrzeuge/Material.
Wir haben bei uns in den Einheiten Krankenwagen die 20 Jahre alt sind und älter (fahren mit Bleizusatz), wann werde diese ausgetauscht?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Christa Goetsch
1Empfehlung
28.01.2008
Christa Goetsch
Sehr geehrte Frau ,

ich kann nicht sagen, wie sich die CDU den Hamburger Katastrophenschutz zukünftig vorstellt, aber für die GAL kann ich sprechen.
Nach meinen Informationen ist es so, dass der Bund eine Neukonzeption des zur Ausstattung des ergänzenden Katastrophenschutzes im Zivilschutz plant und die Planungen schon weit voran geschritten sind.

Die Länder haben sich mit dem Bund darüber verständigt, die Mittel des Bundes im ergänzenden Katastrophenschutz in erster Linie auf die Besonderheiten bei Terrorangriffen auszurichten.
Diese betreffen im Wesentlichen den ABC-Einsatz und die Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten.
Als Konsequenz hieraus hatte der Bund die Absicht, sich nahezu völlig "aus der Fläche", d. h. bei den Einheiten vor Ort, zurückzuziehen und vor allem im Bereich des Sanitätswesens und des Brandschutzes keine Fahrzeuge mehr zu fördern und nur wenige Spezial-Sanitätseinheiten (sog. MTF) zu fördern, die vom Bund voll ausgestattet werden.
Diese MFT sollen jeweils einen Radius von 50km abdecken und die Standorte sollen mit den Ländern abgestimmt werden. Diese Abstimmung ist meines Wissens noch nicht abgeschlossen. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass die Stadt Hamburg keinen MFT-Standort bekommt, weil gerade Hamburg als große Hafenstadt ein relativ großes Gefährdungspotential aufweist. Zwischen Bund und Ländern soll inzwischen Konsens darüber herrschen, dass die ca. 5000 Fahrzeuge der neu zu bildenden MTF auch in der Fläche von den dortigen Einheiten genutzt werden können.
Aber auch wenn Hamburg MTF-Standort wird, muss die Stadt wohl mehr Geld in die Hand nehmen, um den Rückzug des Bundes auszugleichen.
Wir denken, dass der Katastrophenschutz, auch angesichts der drohenden Klimakatastrophe eine tendenziell steigende Bedeutung haben wird und wir deshalb rechtzeitig vorsorgen müssen. Das bedeutet auch Investition in modernes Gerät. Bitte sehen Sie mir aber nach, dass mir die Detailkenntnisse fehlen, um Zusagen machen zu können, wann bestimmte Fahrzeuge ausgetauscht werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Christa Goetsch
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Frage zum Thema Soziales
15.01.2008
Von:

Liebe Frau Goetsch,
finden Sie es nicht auch merkwürdig, dass gerade Die Grünen als Umweltpartei sich so für das neue Hundegesetz ausgesprochen haben? Gerade Ihnen müsste doch das artgerechte Leben der Tiere am Herzen liegen. Durch mangelnde Auslaufflächen und Leinenzwang auch für harmlose Tiere wird aber genau dieses behindert. Was wollen Sie tun, damit Hundehalter in Zukunft wieder die Möglichkeit haben ihre Tiere artgerecht zu halten. In Barmbek-Süd z.B. fehlt es gänzlich an Auslaufflächen. Der Stadtpark ist für viele ältere Menschen (und auch ältere Tiere) viel zu weit weg.
Antwort von Christa Goetsch
2Empfehlungen
22.01.2008
Christa Goetsch
Sehr geehrter Herr ,

sicher erinnern Sie sich noch an die Situation, die der Ausgangspunkt für die Diskussion um das Hundegesetz war. Eine Reihe von schlimmen Vorfällen mit Hunden hatte zu großer Verunsicherung und teilweise zu einem aggressiven Klima zwischen Hundebesitzern und Menschen ohne Hund geführt. Es war richtig, dass sich die schaft mit diesem Problem auseinandergesetzt und nach Regeln gesucht hat, mit denen solche Konflikte in Zukunft vermieden werden können. Die GAL hat sich im Gesetzgebungsverfahren für Lösungen eingesetzt, die eine artgerechte Haltung von Hunden in der Stadt ermöglichen.

Es ist mir wichtig festzuhalten, dass sich mit dem Hundegesetz die Situation für Hundehalterinnen und Hundehalter bei der Nutzung von Grünanlagen nicht verschlechtert, sondern im Gegenteil grundsätzlich verbessert hat. Vor dem Gesetz war es ohne Ausnahme verboten, Hunde unangeleint in Grünanlagen laufen zu lassen, jetzt ist es auf geeigneten Grünflächen erlaubt. Die Voraussetzung dafür ist nur, dass das Hund-Halter-Gespann gemeinsam die Gehorsamsprüfung abgelegt hat. Die bestandene Prüfung berechtigt Hundehalter, ihren Hund nicht nur in den Hundeauslaufzonen, sondern generell in der Stadt ohne Leine laufen zu lassen. Hundehalter haben es also selbst in der Hand, durch das Ablegen der Gehorsamsprüfung die Lebensqualität ihres Hundes unmittelbar zu verbessern.

Für das Ausweisen von Auslaufflächen sind die Bezirke zuständig. Insgesamt hat sich die die Anzahl der Freiflächen für geprüfte Hund-Halter-Gespanne deutlich erhöht. Wer sich der Prüfung unterzieht, findet heute in Hamburg bessere Bedingungen zur Hundehaltung als vor Inkrafttreten des Gesetzes. Wenn in Ihrem Stadtteil für Sie keine Auslaufflächen erreichbar sind möchte ich Ihnen raten, sich an die Abgeordneten der GAL in Ihrer Bezirksversammlung zu wenden, die gerne bereit sein werden, eine Lösung zu suchen.

Mit freundlichen Grüßen
Christa Goetsch
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Frage zum Thema Bildung
16.01.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Goetsch,

was werden Sie unternehmen, um Entscheidungskompetenzen in Bildungsfragen von der Hamburger Bürgerschaft auf den Bundestag zu übertragen?

Antwort von Christa Goetsch
2Empfehlungen
17.01.2008
Christa Goetsch
Sehr geehrter Herr

Die Veränderungen bei der sogenannten Föderalimusreform zielten darauf, den Bund als Akteur im Schulbereich vollkommen auszuschließen. Damit wurde das Engagement des Bundes in den Bereichen Bildungsplanung und Bildungsberichterstattung, bei der Durchführung der Projekte der Bund-Länderkommission (BLK) (aktuell in Hamburg z.B. "Demokratie lernen und leben"; "SINUS- Transfermodell Zweite Welle und Grundschule", Förderung für Migranten: "FörMig" und "Gemeinsames Online-Literatur-Archiv": GOLA) gefährdet. Insbesondere stand in Frage, ob es vergleichbare Förderprogramme, wie die Initiativen für den Ausbau von Ganztagsschulen (Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung/IZBB) oder zuvor das Programm "Schulen ans Netz" in Zukunft geben kann. Die eingeschlagene Richtung befördert weiterere Vielstaaterei, in deren Mittelpunkt die politisch schwerfällige Kultusministerkonferenz steht. Seit Jahren ist sichtbar, wie hierdurch der notwendige Aufbruch nach dem PISA-Schock verzögert und zum Teil verhindert wird. Orientierung und Lösungswege bietet daher das Vorbild skandinavischer Länder an, wie z.B. Finnland oder Schweden, die bei wachsender Eigenverantwortlichkeit der Einzelschule mehr Qualität auf der Grundlage eines einheitlichen gesetzlichen Rahmens erreichen. Wir möchten, dass es auch in Zukunft 1. BLK-Projekte gibt; 2. die Möglichkeit für Initiativprogramme des Bundes für mehr Bildungsqualität in Schule und Kita besteht und 3. Bund und Länder die Aufgabe einer gemeinsamen Bildungsberichterstattung und Qualitätssicherung für den schulischen Bereich unter dem Dach des im Jahr 2004 gegründeten Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) wahrnehmen. Eine weitergehende Übertragung von Entscheidungskompetenzen steht zwar momentan nicht auf der grünen Tagesordnung - wird aber aktuell bei Bündnis 90/ DIE GRÜNEN kontrovers diskutiert - Ausgang offen.

Mit freundlichen Grüßen
Christa Goetsch
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