Christa Goetsch (GRÜNE)
Kandidatin Bürgerschaftswahl Hamburg 2008
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Christa Goetsch
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
Pädagogin
Ausgeübte Tätigkeit
Studienrätin (beurlaubt), Fraktionsvorsitzende der GAL-Bürgerschaftsfraktion
Wohnort
-
Wahlkreis
Altona , Listenplatz 1, Stimmen (Wahlkreis): 21.831, 15,8%
Landeslistenplatz
1
(...) Eine Reihe von schlimmen Vorfällen mit Hunden hatte zu großer Verunsicherung und teilweise zu einem aggressiven Klima zwischen Hundebesitzern und Menschen ohne Hund geführt. (...) Es ist mir wichtig festzuhalten, dass sich mit dem Hundegesetz die Situation für Hundehalterinnen und Hundehalter bei der Nutzung von Grünanlagen nicht verschlechtert, sondern im Gegenteil grundsätzlich verbessert hat. (...)
 
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Frage zum Thema Bürokratie / Verwaltung
11.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Goetsch,

Deutschland hat ca. 82.310.000 Einwohner und 16 Bundesländer, finden Sie es richtig, dass

Bremen mit ca. 548.000 Einwohnern
Saarland mit ca. 1.043.000 Einwohnern
Hamburg mit ca. 1.754.000 Einwohnern
Schleswig Holstein mit ca. 2.837.000 Einwohnern
Berlin mit ca. 3.344.000 Einwohnern

eigene Bundesländer sind, mit eigenen Länderparlamenten usw. ?

Frdl. Gruß G.
Antwort von Christa Goetsch
2Empfehlungen
13.02.2008
Christa Goetsch
Sehr geehrter Herr ,

die Autonomie der Bundesländer in einem föderativen System zeigt sich darin, dass sie über eigene Rechte und Kompetenzen verfügen. Daher hat jedes Land seine eigene Landesverfassung und dementsprechend eigenständige politische Institutionen wie ein Landesparlament. In Landesparlamenten können politische Entscheidungen und Verwaltungshandlungen vor Ort oft bürgernäher und dadurch auch sachgerechter erfolgen. Regionale Besonderheiten können so berücksichtigt werden, machen die ländertypischen Unterschiede aus, und ermöglichen so eine Vielfalt in der Einheit der Bundesrepublik. Ich halte wenig davon, diese historisch und traditionell gewachsenen Einheiten, wie sie natürlich auch auf die von Ihnen benannten Länder wie Hamburg oder Schleswig-Holstein zutreffen, als Bundesländer aufzugeben, nur um evtl. eine höhere Verwaltungseffizienz zu erreichen. Wie ich schon bei einer Frage nach dem Nordstaat ausgeführt habe, geht viel mehr darum zu überlegen, in welchen Bereichen sinnvolle Kooperationen z.B. zwischen den norddeutschen oder anderen Bundesländern aufgebaut, ausgebaut und verbessert werden könnten, z.B. im Bereich der Verkehrsinfrastruktur, der Energieversorgung oder auf dem Gebiet der Wissenschaft und Forschung.

Mit freundlichen Grüßen
Christa Goetsch
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Frage zum Thema Bildung
12.02.2008
Von:
Kay

Liebe Frau Goetsch,

mit Ihrem Ansatz die Studiengebühren abzuschaffen, treffen Sie zunächst einmal genau in mein Wählerherz.
Als Student einer Geisteswissenschaft würde mich jedoch auch Ihre Position zum gegenwärtigen Trend, so genannte "Orchideen-Fächer" weg zu streichen, interessieren.
Sind Sie der Meinung es sollte auch weiterhin eine Fächervielfalt an der Uni Hamburg geben oder hält auch Ihre Partei einige Wissenschaften für bedeutsamer als andere?

Mit freundlichen Grüßen

Kay
Antwort von Christa Goetsch
2Empfehlungen
18.02.2008
Christa Goetsch
Lieber Herr ,

wir wollen die Fächervielfalt an der Uni Hamburg erhalten und haben uns stets gegen die von Senator Dräger veranlasste Reduzierung bei den Geistes- und Kulturwissenschaften ausgesprochen. Gerade die Orchideenfächer machen den Reiz der Universität Hamburg aus. Insofern halten wir auch die Vereinbarung zwischen der BWF und der Uni zu den Masterkapazitäten für problematisch, die den Geistes- und Kulturwissenschaften deutlich weniger Masterkapazitäten als den Naturwissenschaften zugesteht und damit diese Fächer weiterhin schlechter behandelt.

Stattdessen wäre eine Sonderregelung für Orchideenfächer notwendig, nach der jedes Fach neben einem Bachelor auch einen Master anbieten sollte. Nur so kann sichergestellt gestellt werden, dass wissenschaftlicher Nachwuchs ausgebildet werden kann und gerade die Orchdeenfächer erhalten bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Christa Goetsch
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Frage zum Thema Bürokratie / Verwaltung
13.02.2008
Von:
-

Ich würde gerne zur Wahl gehen doch mein Wahllokahl ist nicht Barriere frei im Zugang und da ich Rollstuhlfahrer bin habe ich Briefwahl beantragt doch bekam ich bis heute keine WAHLUNTERLAGEN HERMELINWEG23 angeschrieben habe ich schon viele nur gemeldet hat sich keiner
Antwort von Christa Goetsch
5Empfehlungen
14.02.2008
Christa Goetsch
Sehr geehrter Herr Kutrieb,

vom Landeswahlamt bekam ich die Auskunft, dass jeder Antrag auf Briefunterlagen am selben Tag bearbeitet wird. Sollte bei der Bearbeitung Ihres Antrages etwas schiefgelaufen sein, können Sie unter 427 428 anrufen und bekommen noch am selben Tag Ihre Unterlagen zugeschickt. Unter folgendem Link informiert das Landeswahlamt zudem über alle barrierefreien Wahllokale in Hamburg, so dass Sie, falls sie es wünschen, am Wahltag auch das nächstgelegene barrierefreie Wahllokal aufsuchen könnten.

fhh.hamburg.de

Mit freundlichen Grüßen
Christa Goetsch
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Frage zum Thema Kultur und Medien
14.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Goetsch,

was halten Sie eigentlich von der BILD-Zeitung?
Was halten Sie insbesondere von der zu Beginn dieser Woche gestarteten Hetzkampagne gegen Arbeitslose?
Erfüllen Ihrer ganz persönlichen Meinung zufolge Redakteure der BILD-Zeitung den Straftatbestand der Volksverhetzung?
Gruß
M.
Antwort von Christa Goetsch
2Empfehlungen
21.02.2008
Christa Goetsch
Sehr geehrter Herr ,

auch wenn mit den von Ihnen angesprochenen Artikeln wohl kein Straftatbestand vorliegt, lehne ich persönlich es entschieden ab, mit Einzelbeispielen negative Stimmung gegen gesellschaftliche Gruppen zu erzeugen, die es eh schon schwer haben. Arbeitslose, besonders Langzeitarbeitslose brauchen gezielte Unterstützung um eine Wiedereingliederung ins Berufsleben zu schaffen - und keine weitere Stigmatisierung.

Mit freundlichen Grüßen
Christa Goetsch
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Frage zum Thema Bürgerbeteiligung und Bürgergesellschaft
15.02.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Goetsch,

nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur 5%-Sperrklause in Schleswig-Holsteins Kommunalwahlrecht stelle ich mir und Ihnen die Frage, ob die Sperrklauisel für hamburgs Bezirksversammlungen noch akzeptabel ist. Wie denken Sie darüber?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christa Goetsch
3Empfehlungen
22.02.2008
Christa Goetsch
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für diese wichtige Frage. Wir Grünen halten uns an den Volksentscheid für ein neues bürgerfreundliches Wahlrecht in Hamburg. In diesem Gesetz war die 5%-Hürde für die Bezirksversammlungen abgeschafft worden. Wie Sie sicher erinnern, hat die Hamburger CDU dieses vom Volk beschlossene Wahlrecht in der Bürgerschaft gegen GAL und SPD gekippt. Wir Grüne haben gegen den Bruch des Volksentscheids vor dem Hamburger Verfassungsgericht geklagt, das Verfassungsgericht hat uns in einem Punkt, dem Wahlmodus in den Wahlkreisen, recht gegeben. Die wieder eingeführte 5%-Hürde hat das Gericht jedoch nicht beanstandet und die Entscheidung darüber der Hamburger Bürgerschaft überlassen.

Anfang des Jahres hat das Bundesverfassungsgericht Klagen Hamburger Bürger gegen die wieder eingeführte 5%-Hürde zu den Bezirksversammlungen abgewiesen. Das Gericht hat die Entscheidung über diesen Punkt wiederum dem Hamburger Verfassungsgericht überlassen. Somit ist klar, dass die Frage nach der 5%-Hürde hier in Hamburg letztendlich entschieden werden muss. Aus den Reihen von Mehr Demokratie Hamburg hat sich nun erneut eine Volksinitiative gebildet, die das Volkswahlrecht wieder einführen will, ein Volksentscheid soll darüber zur Bundestagswahl 2009 entscheiden.

Auch die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur 5%-Hürde in Schleswig-Holstein, hat nur Einfluss in dem Sinne auf Hamburg, dass der Gesetzgeber (Volk oder Bürgerschaft) oder das Hamburger Verfassungsgericht die Gründe für die Aufhebung im Nachbarland ernsthaft in bei einer möglichen Neuentscheidung berücksichtigen müssen.

Kurios ist nun aber, dass der Hamburger CDU bei der Manipulation des von den Hamburgern und Hamburgerinnen beschlossenen Wahlrechtes ein Fehler unterlaufen ist. Durch die Einrichtung von großen Wahlkreisen für die Bezirksversammlungen können Wahlkreisabgeordnete bereits mit 2-3% Prozent der Stimmen aus dem Wahlkreis in die Bezirksversammlung gewählt werden. Damit wird die 5%-Hürde defacto unterlaufen und die angebliche Zersplitterung der Parteienlandschaft nähme ihren Lauf.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Christa Goetsch
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