Carsten Lüdemann (CDU)
Kandidat Bürgerschaftswahl Hamburg 2008
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Carsten Lüdemann
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Justizsenator der Freien und Hansestadt Hamburg
Wohnort
-
Wahlkreis
Harburg , Listenplatz 1, Stimmen (Wahlkreis): 7.189, 11,7%
Landeslistenplatz
keinen
(...) Außerdem bin ich fest davon überzeugt, dass die Einführung eines sogenannten "Warnschussarrestes" für junge Täter erforderlich ist, da sich bisher nach geltendem Recht Jugendarrest und Jugendstrafe einander ausschließen. Durch die Einführung eines solchen Warnschussarrestes würden wir Jugendrichtern die Möglichkeit geben neben einer Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist, zusätzlich einen Jugendarrest von bis zu vier Wochen zu verhängen. Damit hätte dann auch die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe noch spürbare Konsequenzen. (...)
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Frage zum Thema Bürgerbeteiligung und Bürgergesellschaft
27.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Lüdemann,

einer Pressemeldung vom 27. 5. 2003 ist zu entnehmen, dass der Senat beschlossen hat, bei Bauleitplanungen schneller zu entscheiden, ob er von seinem Evokationsrecht Gebrauch macht. Es heißt dort:
Ab sofort hat die zuständige Behörde innerhalb von vier Wochen einen Vorschlag über die Ausübung des Evokationsrechtes vorzulegen. Die Frist beginnt zu laufen, sobald das zuständige Bezirksamt festgestellt hat, dass ein Drittel der für ein Bürgerbegehren notwendigen Stimmen eingegangen ist. Durch diese Selbstverpflichtung sollen die Beteiligungsmöglichkeiten der betroffenen Bürger verbessert werden. Bezirkssenator Dr. Roger Kusch:
"Wir wollen Initiatoren eines Bürgerbegehrens frühzeitig signalisieren, ob der Senat das Verfahren an sich zieht oder nicht."
Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan "Marmstorf 29" hat es – wie Sie sicherlich wissen – ein erfolgreiches Bürgerbegehren gegeben. In mehreren Presseartikeln wird die Möglichkeit einer Evokation erwähnt (u. a. vom stellvertretenden Bezirksamtsleiter und vom Fraktionsvorsitzenden der GAL/ Harburg). Ich meine, dass die oben erwähnte Selbstverpflichtung eine eventuelle Evokation ausschließt. Wie sehen Sie das?
Antwort von Carsten Lüdemann
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13.02.2008
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 27. Januar 2008.

Am 17. März 2004 hat der Senat beschlossen, der Finanzbehörde die Verantwortung für Angelegenheiten der Bezirke zu übertragen.

Auch ist Ihnen sicher bekannt, dass über die Zulässigkeit des von Ihnen genannten Bürgerbegehrens derzeit ein Rechtsstreit anhängig ist. Nach einem ersten Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 4. Januar 2008 hat das Bezirksamt Harburg bereits einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Da also die Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens noch nicht rechtskräftig geklärt ist, stellt sich die Frage einer Evokation auch vor dem Hintergrund des faktischen Fortgangs des Planverfahrens im Bezirksamt Harburg derzeit nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Lüdemann
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
31.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Lüdemann

Ich habe soeben ihre Antwort an Herrn Sommerfeld gelesen und habe dazu folgende Frage : Ist es neben den aufgeführten 9 Punkten nicht besonders wichtig die Gerichte mit mehr Personal auszustatten damit die Strafe auch unmittelbar nach der Tat erfolgt? Ich war selber als Zeuge bei 2 Prozessen geladen, beim ersten 14 Mon. und beim zweiten 11 Mon. Wartezeit ,das ist doch so nicht hinnehmbar da in der Zwischenzeit wie vor Gericht zu erfahren war weitere Straftaten begangen wurden.

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Carsten Lüdemann
bisher keineEmpfehlungen
18.02.2008
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 31. Januar 2008.

Zu den von Ihnen genannten Einzelfällen kann ich nichts sagen. Grundsätzlich jedoch hat sich die Verfahrensdauer von Jugendstrafverfahren vor den Jugendrichtern des Amtsgerichts von durchschnittlich 4,7 Monaten im Jahr 2000 auf 3,5 Monate im Jahr 2007 verkürzt. Im selben Zeitraum nahm die durchschnittliche Verfahrensdauer vor den Jugendschöffengerichten von 5,5 auf 4,4 Monate ab.

"Mehr Richter" führen nicht automatisch dazu, dass Verfahren schneller geführt werden. Die Verfahrensdauer hängt vielmehr von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu gehören die Stellungnahmen der Gerichtshilfe, die Akteneinsicht, Art und Umfang der Beweisanträge der Verteidigung und die Probleme bei der Findung eines gemeinsamen Termins für alle beteiligten Parteien.

Unabhängig davon, konnten wir in Hamburg einen Rückgang der Kriminalität um 80.000 Straftaten verzeichnen. Damit einher geht ein Rückgang der Verfahrenseingänge bei den Gerichten. Hier sind also auch die Gerichte aufgerufen, sich bei der Verteilung der Richterstellen auf die sich verändernden Gegebenheiten einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Lüdemann
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Frage zum Thema Verkehr / Infrastruktur / Stadtentwicklung
09.02.2008
Von:

Ist es richtig das die FDP die Hamburger Hochbahn AG und weitere öffentliche Einrichtungen privatisieren will.
Antwort von Carsten Lüdemann
bisher keineEmpfehlungen
18.02.2008
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail vom 9. Februar 2008.

Ihre Frage betrifft die politischen Pläne der FDP. Ich kandidiere für die Hamburger CDU. Deshalb haben Sie sicherlich Verständnis dafür, dass ich Ihre Frage nicht beantworten kann. Stattdessen verweise ich Sie an die Kandidaten der FDP, die ebenfalls auf den Seiten von Kandidatenwatch vertreten sind.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Lüdemann
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