Caren Marks (SPD)
Kandidatin Bundestagswahl 2005
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Grunddaten
Caren Marks
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Diplom Geographin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Hannover - Land I
Ergebnis
49,9%
Landeslistenplatz
14, Niedersachsen
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Frage zum Thema Frauen
09.09.2005
Von:
-

Sehr geehrte Frau Marks,
wie stehen sie persönlich zu dem Thema Beratung vor einer straffreien Abtreibung? Gerade junge Mädchen müssen sich vielen unangenehmen Fragen unterziehen, bevor eine Abtreibung genehmigt wird. Oft wird ihre Entscheidung durch die Familienberatung wesentlich beeinflusst.
Mit freundlichen Grüßen

- &
Antwort von Caren Marks
2Empfehlungen
14.09.2005
Caren Marks
Sehr geehrte Frau , sehr geehrte Frau ,

in der Bundesrepublik ist der Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Die so genannte Beratungsregelung, die eine dieser Voraussetzungen ist, legt in der Frühphase der Schwangerschaft in Schwangerschaftskonflikten den Schwerpunkt auf die Beratung der Schwangeren, um sie für das Austragen des Kindes zu gewinnen. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Gerade für junge Mädchen ist es wichtig zu wissen, welche Möglichkeiten der Hilfe es gibt und wie zum Beispiel die finanzielle Unterstützung aussehen könnte. Letztendlich muss die Entscheidung aber von der Frau selbst getroffen werden.

Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Die Beratungsregelung beruht auf der Einsicht, dass restriktive Regelungen zu keiner Zeit in der Vergangenheit geholfen haben, werdendes Leben vor einem Abbruch der Schwangerschaft zu schützen. Ich bin der Meinung: Werdendes Leben kann nicht gegen, sondern nur mit der schwangeren Frau wirksam geschützt werden.
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Frage zum Thema Verkehr
15.09.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Marks,

folgende Anmerkung hätte ich zur Kraftfahrzeugsteuer.

Der Bundesrat hat am 24. September 2004 der 27. Verordnung zur Änderung der StVZO zugestimmt.
Diese Änderung wurde vorgenommen, um im Kern die Steuervergünstigungen für Besitzer von schweren Geländewagen abzuschaffen.
Durch den nun aufgehobenen Paragraphen 23 Absatz 6a der StVZO ergeben sich aber auch weitreichende Folgen für die Besitzer von Reisemobilen. Hier sollen zukünftig alle Fahrzeuge ohne Gewichts-Obergrenze nach Emission besteuert werden.
Seit 01.05.2005 ist die Änderung nun wirksam, aber für Wohnmobile bis auf weiteres ausgesetzt Sollte die Änderung auch für Wohnmobile wirksam werden, hätte dieses weitreichende Folgen.
Die Steuer würde für alle ca. 350.000 Wohnmobile im Schnitt um ca. 300 % steigen
Dieses würde wiederum zur Folge haben, dass ältere Fahrzeuge erheblich an Wert verlieren und praktisch nicht mehr zu verkaufen wären, was wiederum bedeuten würde, dass zwangsläufig auch weniger Neufahrzeuge gekauft werden könnte. Ein zur Zeit noch mit Wachstumsraten versehener Wirtschaftszweig würde erheblich darunter leiden und es wäre mit weiteren Arbeitslosen zu rechnen.
Weiterhin ist zu beachten, dass Wohnmobile nicht mit einem normalen Pkw verglichen werden können. Sie werden meist nur wenige Wochen im Jahr zum Zwecke der Urlaubsfahrt benutzt und nicht als tägliches Beförderungsmittel.
Auch ist anzumerken, dass die Wohnmobile bei ihrer Herstellung den jeweils gültigen Vorschriften und Abgasnormen entsprachen. Da dieses aber Richtwerte für Leicht-Lkw waren, kann man sie nicht plötzlich mit den Pkw-Werten vergleichen. Auch werden zur Zeit von der Industrie keine Nachrüstmöglichkeiten (Rußpartikelfilter) angeboten.

Ich würde Sie bitten, mir kurz mitzuteilen, wie Sie und Ihre Partei dazu stehen.

Mit freundlichen Grüßen



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