Caren Marks (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Caren Marks
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Diplom Geographin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Hannover - Land I
Landeslistenplatz
14, Niedersachsen
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Ich habe bereits hinreichend hier dargelegt, warum ich mit der derzeitigen Ausgestaltung von Abgeordnetenwatch nicht einverstanden bin. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
18.05.2009
Von:
-

sehr geerhte Frau Marks

Ich habe ihre Antwort zur Kinderpornographiefrage gelesen und hätte die bitte, dass sie doch die gestellte Frage beantworten, am besten ohne Parteienwerbung zu machen.

Explizit beziehe ich mich auf diesen Ausschnitt:

(zitat)
"Können Sie die von Frau von der Leyen und u.A. Herrn Schäuble in den Raum geworfenen Zahlen zu angeblichen Zugriffen (und -Steigerungen) auf KiPo irgendwie verifizieren ? Gerichtsfest "
(zitat ende)

Dies tue ich, da ich aus quellen informationen habe, dass der konsum keineswegs ansteigt, so wie man es uns glauben machen möchte.
hierzu bitte ich folgenden Link zu lesen.
netzpolitik.org
ich zitiere:
"Dort steht also, im Jahr 2006 wurden 124 kinderpornografische Schriften nach § 184b Abs. 3 StGB und 2.773 nach Abs. 1 erfasst, sind zusammen 2897. 2007 waren es 347 respektive 2.525, zusammen 2872. Das ist bei mir keine Verdopplung, sondern eine Konstante. Woher die 111% herkommen ist mir schleierhaft, kann die jemand anders in der Statistik finden?

Die Aufklärungsquote ist übrigens von 62.1% auf 82,7% für Abs. 3 und 73,0% auf 75,3% für Abs. 1 gestiegen."

Was sagen sie zu diesen zahlen?
Eine floskefreie antwort würde mich sehr entzücken.
Antwort von Caren Marks
4Empfehlungen
20.05.2009
Caren Marks
Sehr geehrte Frau ,

Ihre Frage habe ich erhalten. Zu Ihrem einleitenden Satz eine Bemerkung: Ich habe umfangreich erläutert, wie meine Position zur Bekämpfung von Kinder- und Jugendpornographie ist und welche Maßnahmen die SPD-Bundestagsfraktion für Ziel führend hält. Wie wollen Sie eine Wahlentscheidung treffen, wenn Sie die unterschiedlichen Bewertungen der Parteien nicht kennen? Im Übrigen erlaube ich mir, selbst zu entscheiden, wie ich Fragen beantworte.
Wenn Sie Fragen zu veröffentlichten Zahlen an Frau von der Leyen oder Herrn Schäuble haben, fragen Sie bitte die beiden direkt. Ich interpretiere keine Aussagen aus Quellen, die ich nicht kenne und deren Seriosität ich nicht beurteilen kann. Ich weiß auch nicht, wie eine Diskussion über Statistiken helfen soll, Kinderpornographie noch wirkungsvoller zu bekämpfen, und das sollte doch das Ziel sein. Oder hielten Sie es für hinnehmbar, wenn der Konsum kinderpornographischer Schriften und Internetseiten lediglich stagnieren würde? Ich jedenfalls nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Caren Marks, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
24.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Marks, MdB

Sie müssen in den letzten Wochen bestimmt häufig Fragen zum Waffenrecht beantworten.

Zuerst der Massenmord in Winnenden, der die Sportschützen genauso erschüttert hat wie den Teil der Bevölkerung, der mit Waffen nichts zu tun hat, danach der Mehrfachmord in Eislingen. Diese unbegreiflichen Taten wurden von den Medien ausgiebig gegen die legalen Waffenbesitzer aus populistisch und gewinnträchtigen Auflagen, meiner Meinung nach, ausgenutzt ohne ausreichend recherchiert zu haben. Sicher können auch die Argumente der Befürworter des legalen Waffenbesitzes als populistisch betrachtet werden. Nun die "schnelle" Reaktion aus der Politik, wo je nach Partei mehr oder weniger so getan wird, als ob durch eine weitere Verschärfung des Waffenrechts die Gefahr von Amokläufen nennenswert vermindert könnte.

Wir Sportschützen haben in den letzten Jahren die Aufbewahrungsvorschriften erfüllt und z.T. beträchtliche Summen in Stahlschränke investiert. Die jetzt anstehende Anschaffung von biometrischen Blockiersystemen bedeutet für uns eine kollektive, sinnlose Geldstrafe - Ausfluss des Aktionismus mancher Parlamentarier.

Es gibt zur Zeit nur einen Anbieter, die Firma Armatix. Und deren Produkt war einem Test in der Fachzeitschrift VISIER ( Heft 3/09, S.96ff ) zufolge innerhalb von zwei Minuten außer Kraft gesetzt.

Ich bin Mitglied der SV Gussenstadt und dort als Sportschütze im Sport wie auch ehrenamtlich aktiv, kenne also die Befindlichkeit der Schützen in unserer Gegend.

Ganz gleich, aus welchem Gau ein Schütze stammt - er fühlt sich als gesetzestreuer Bürger schikaniert und unter Generalverdacht gestellt.

Nach der langen Vorrede meine Fragen:

Wie stehen Sie als Abgeordnete zu den geplanten Verschärfungen des Waffenrechts?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Caren Marks
1Empfehlung
28.05.2009
Caren Marks
Sehr geehrter Herr ,

mit Ihrer Vermutung, dass ich in letzter Zeit gehäuft Anfragen zum Thema Waffenrecht beantwortet habe, liegen Sie richtig. Bezüglich Ihrer Frage möchte ich auf meine bei abgeordnetenwatch eingestellte Antwort auf die Anfrage von Herrn von de Weyer verweisen.

Zur Ihrer Kritik an den Aufbewahrungsvorschriften möchte ich Folgendes ergänzen:

Wir wollen mit neuester Technik gegen die unberechtigte Nutzung legaler Waffen vorgehen. Bisher sind Waffenschränke mit Doppelbart- oder Zahlenschlössern ausgestattet. Beabsichtigt ist, dem Bundesministerium des Innern zu ermöglichen, im Wege der Rechtsverordnung technische Systeme der Absicherung von Waffen und Waffenschränken zu verlangen. Dies betrifft insbesondere biometrische Sicherungssysteme. Die gesetzliche Maßnahme wird die technische Entwicklung dieser Systeme beschleunigen und vor allem dazu führen, dass aufgrund der verstärkten Produktion der Einsatz der Technik auch bezahlbar sein wird. Ziel ist die Entwicklung von Erkennungschips, die die Öffnung der Schränke aber auch die Nutzung der Waffe bezogen auf den einzelnen Schuss davon abhängig macht, dass die individuellen körperlichen Merkmale des Berechtigten eingelesen werden.

Ich hoffe, dass Sie meine Argumente nachvollziehen können. Bei all unseren Beratungen stand die Frage im Mittelpunkt, wie die Gefahr der unbefugten Nutzung von Waffen eingedämmt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Caren Marks, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Marks,

bitte erklären Sie mir, wie warum die geplante "Verschärfung" des Waffengesetzes nach dem Amoklauf von Winnenden nur sehr moderat ausfällt.

Bitte erklären Sie mir auch
  • warum es weiterhin überhaupt erlaubt sein soll, als Sportschütze mit großkalibrigen Waffen zu schießen und
  • warum es nicht künftig generell verboten wird, Waffen, die zu Sportzwecken vorhanden sind, zu Hause privat zu lagern.

Ich kann dies einfach nicht nachvollziehen.
Ich glaube, es gibt sehr viele Bürger, die genauso denken wie ich.

Meiner Ansicht nach muss die Abwehr von potenziellen Gefahren für Leib und Leben von Unschuldigen über ALLEM stehen.

Vielen Dank für eine klare Antwort von Ihnen

Antwort von Caren Marks
4Empfehlungen
18.06.2009
Caren Marks
Sehr geehrter Herr ,

seit dem Amoklauf von Winnenden wird das Waffenrecht intensiv debattiert. Die zahlreichen kritischen Anfragen, die mich und meine Kolleginnen und Kollegen hierzu erreichen, spiegeln das weite Meinungsspektrum wider, das bei allen sicherheitspolitischen Maßnahmen in Erscheinung tritt: Ablehnung, weil die Maßnahmen zu wenig durchgreifen oder Ablehnung, weil die Maßnahmen zu sehr eingreifen.

Sie kritisieren, dass weder großkalibrige Waffen, noch eine Waffenlagerung im Haus verboten werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat ein Verbot großkalibriger Schusswaffen im Schießsport diskutiert. Die gegen ein Verbot vorgebrachten Argumente waren überzeugend. So haben zahlreiche Sportordnungen von Sportverbänden eine Genehmigung für den Einsatz von Großkaliberwaffen mit entsprechendem Bestandsschutz. Auch würde ein Verbot großkalibriger Waffen die deutschen Sportschützen von internationalen Wettbewerben ausschließen. Die auf Großkaliber spezialisierten Vereine stünden faktisch vor dem "Aus".

Wir haben uns darauf verständigt, dass Jugendliche unter 18 Jahren vom Schießen mit großkalibrigen Waffen ausgeschlossen werden. Damit verhindern wir, dass unter 18-jährige den Umgang mit Waffen lernen, mit denen Verbrechen begangen werden können. Das Schießen für Minderjährige bleibt grundsätzlich auf Kleinkaliberwaffen beschränkt. Die Ausnahme für Flinten – und hier nur Einzellader-Langwaffen – trägt der Besonderheit der Disziplinen des Schießens auf Wurfscheiben Rechnung.

Die Alternative zur privaten Lagerung von Waffen wäre eine zentrale Aufbewahrung. Gegen eine zentrale Aufbewahrung spricht unter anderem, dass diese häufig ein Magnet für Menschen mit krimineller Energie sind. Auch Experten halten eine zentrale Lagerung für bedenklich, da solche Orte mit einem unverhältnismäßig hohen Sicherheitsaufwand geschützt werden müssten. Der Vorschlag der zentralen Waffenlagerung war bereits bei der Waffenrechtsänderung 2003 im Gespräch, wurde aber nach den Expertenanhörungen verworfen.

Wir müssen vielmehr dafür sorgen, die Verwahrung legaler Waffen besser zu sichern und mit neuester Technik gegen die unberechtigte Nutzung dieser Waffen vorzugehen. Die hierzu verabredeten gesetzlichen Regelungen können Sie in meinen vorhergehenden Antworten auf abgeordnetenwatch nachlesen.


Mit freundlichen Grüßen
Caren Marks, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Marks,

es drängen sich mittlerweile Fragen auf.

Was macht die Regierung /Parteien eigentlich!
Wird etwas gegen die Preistreiberei im Energie Sektor gemacht? (nächste Strompreisehöhung kommt)
Warum werden Konzerne die ein quasi Monopol besitzen nicht zerschlagen um entsprechende Konkurrenz wieder aufzubauen?
Warum werden die Verursacher der derzeitigen Wirtschaftskrise nicht entsprechend belang?
Ist sich die Regierung bewusst was die derzeit angestrebte Internet Zensur eigentlich bedeutet im demokratischen Sinn? Das eigentliche Ziel was da hinter steht ist völlig akzeptabel. Aber nur eine Sperrung behandelt nur die Symptome nicht die Ursache! Wenn man die Begehrlichkeiten betrachtet die sich im Rahmen der Diskussion ergabt stellt man fest das als Folge wieder bestimmte Interessen der Industrie bewahrt werden.

Als gesamt Urteil der derzeitigen Regierung sehe ich nur Big Brother Watching You 1984!
Und eine allgemein schlechte Ausführung der Arbeit die Ihnen durch die Wähler anvertraut wurden.


Ein Deutschland müder frustrierter Wähler
Antwort von Caren Marks
1Empfehlung
19.06.2009
Caren Marks
Sehr geehrter Herr ,

ich glaube nicht, dass Abgeordnetenwatch das geeignete Forum dafür ist, eine Vorlesung über die Grundlagen der Wirtschafts- und Rechtsordnung und des demokratischen Systems in Deutschland zu halten. Ihre sehr pauschalen Vorstellungen lassen das beinahe erforderlich erscheinen.

Ihr Urteil über die angeblich schlechte Arbeit der Regierung (der ich als Abgeordnete übrigens nicht angehöre) begründen sie nicht einmal. Da Sie in meinem Wahlkreis wohnen, biete ich Ihnen einen Gesprächstermin in der Wedemark an, den Sie mit meinem Büro vereinbaren können (caren.marks@wk.bundestag.de, Tel. 0511/1674-283). Vielleicht können wir ja doch das eine oder andere klären.

Mit freundlichen Grüßen

Caren Marks, MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.07.2009
Von:

wie stehen sie persönlich, als auch ihre fraktion zur novellierung des niedersächsischen versammlungsrechts?
haben sie nicht auch bedenken das ein ähnliches gesetz wie in bayern, nicht auch ähnlich vom verfasssungsbericht bewertet werden würde?

[1] Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zur Eilverfügung:
www.bundesverfassungsgericht.de

[2] Das Bayerische Versammlungsgesetz (BayVersG):
by.juris.de

[3] Der Referentenentwurf des geplanten Niedersächsichen Versammlungsgesetzes (NVersG):
versammlung.diegedankensindfrei.org

mir freundlichem gruß
Antwort von Caren Marks
1Empfehlung
10.07.2009
Caren Marks
Sehr geehrter Herr Ferl,

als Bürgerin des Landes Niedersachsen und niedersächsische Bundestagsabgeordnete verfolge ich natürlich Gesetzesvorhaben der Niedersächsischen Landesregierung. Kritik habe ich an vielen Gesetzen. Als Beispiel sei die Bildungspolitik des Landes Niedersachsen genannt. Als Bundestagsabgeordnete bin ich allerdings grundsätzlich nicht mit Referentenentwürfen der Landesregierung befasst. So kenne ich auch nicht den Referentenentwurf zum Niedersächsischen Versammlungsgesetz. Die Versammlungsgesetze liegen seit der Föderalismusreform in der Zuständigkeit der Bundesländer. Aus diesem Grunde ist es mir nicht möglich, dazu Stellung zu nehmen, zumal Bundestagsabgeordnete ohnehin keine Einflussmöglichkeit auf Landesgesetzgebungsverfahren haben. Auch die SPD-Bundestagsfraktion befasst sich in der Regel nicht mit Referentenentwürfen der 16 Landesregierungen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir als Bundestagsabgeordnete mehr als genug beschäftigt sind mit der Beratung der eigenen Bundesgesetzesvorhaben. Ich möchte Ihnen daher empfehlen, sich an die SPD-Landtagsabgeordneten bzw. die SPD-Landtagsfraktion zu wenden. Die Kolleginnen und Kollegen des Niedersächsischen Landtages haben sich sicher bereits mit diesem Thema befasst und können Ihnen die Position der niedersächsischen SPD dazu erläutern.

Mit freundlichen Grüßen

Caren Marks, MdB
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