Caren Marks (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Caren Marks
© spdfraktion.de
Geburtstag
25.09.1963
Berufliche Qualifikation
Diplomgeographin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Wedemark
Wahlkreis
Hannover-Land I
Ergebnis
38,7%
Landeslistenplatz
12, Niedersachsen
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(...) Menschen, die - gewollt oder ungewollt - keine Kinder bekommen, für eine neue Zwangsabgabe vom Einkommen heranzuziehen, wäre ungerecht. Eine solche Abgabe würde dazu beitragen, Familien mit Kindern und Kinderlose gegeneinander auszuspielen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Familie
14.02.2012
Von:

Werte Frau Marks,

in der Online-Ausgabe der SZ werden Sie heute folgendermaßen zitiert/erwähnt:

"Das ist ein unsäglicher Vorschlag. Er ist an Ahnungslosigkeit nicht zu übertreffen", sagt die SPD-Familienexpertin Caren Marks zur SZ. Die Sozialdemokratin attestiert der Union, mit dem Vorstoß einen "familienpolitischen Offenbarungseid" zu liefern.

Das sind harte Worte - leider sind weder die SPD im allgemeinen noch Sie im speziellen mit auf Bundesebene wahrnehmbaren Alternativvorschlägen aufgefallen, die eine gerechtere Lastenverteilung zwischen Eltern und NIchteltern fördern.

Eventuell habe aber nur ich Ihre Vorschläge nicht vernommen - daher meine Frage nach Ihren Ideen/Konzepten zu einem Ausgleich der Lasten von Eltern in der Gesellschaft sowie Ihre Bemühungen, diese auch zu implementieren? Wer andere kritisiert, sollte kosntruktiv zur Debatte beitragen. Dazu möchte ich Sie hier gerne anregen.

Nur um den Antwortrahmen gleich zu Anfang zu fokussieren: Auch mir ist klar, dass es eine Reihe von Mittelflüssen gibt, die Eltern zu Gute kommen (Elterngeld, Kindergeld, beitragsfreie Mitversicherung in der GKV, diese reichen aber a) nicht annähernd aus, um auch nur einen Bruchteil der entstehenden Kosten zu decken und b) wird ein Großteil dieser Flüsse auch mit Hilfe der Abgaben von arbeitenden Eltern finanziert, so dass letztlich diese nicht zur Argumentation von Gerechtigkeit der Lastenverteilung herangezogen werden sollten.

Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Caren Marks
1Empfehlung
21.02.2012
Caren Marks
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage will ich gern beantworten, allerdings in dem Rahmen, den ich für erforderlich halte.

Den Vorschlag einer so genannten Demografierücklage aus den Reihen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion halte ich nach wie vor nicht nur populistisch, sondern auch für unsolidarisch und ungerecht. Er trägt auch nicht zur Stabilität der Sozialversicherungssysteme bei und geht zudem an der Lebenswirklichkeit vieler Menschen vorbei. Ich möchte Ihnen kurz erläutern, warum ich zu diesem Urteil komme und Ihnen die familienpolitischen Ansätze der SPD vorstellen.

Menschen, die - gewollt oder ungewollt - keine Kinder bekommen, für eine neue Zwangsabgabe vom Einkommen heranzuziehen, wäre ungerecht. Eine solche Abgabe würde dazu beitragen, Familien mit Kindern und Kinderlose gegeneinander auszuspielen. Dies spaltet eine Gesellschaft auf Dauer. Außerdem werden auf diese Art und Weise Kinder dazu "benutzt", einer politischen Zielvorstellung zu dienen und zum Durchbruch zu verhelfen. Dies lehne ich entschieden ab. Es entspricht meinem Verständnis einer gerechten Familienpolitik, Familien zu fördern und nicht Kinderlose zu bestrafen. Familie ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im übrigen überall dort, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, mit und ohne Kinder.

Wichtig ist, Familien mit Kindern, die von Armut bedroht oder betroffen sind, bedarfsgerecht zu unterstützen und Familien mit geringem und normalem Einkommen besser zu entlasten. Deshalb schlägt die SPD vor, das Steuer- und Sozialsystem gerechter auszugestalten und die Infrastruktur für Familien - insbesondere Ganztagsangebote in Kitas und Schulen, aber auch Angebote zur Stärkung der Erziehungskompetenz (z.B. aufsuchende Familienbildung, Familienzentren) - weiter auszubauen.

Um Kinder besser zu fördern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen und Familienarmut zu reduzieren, halten wir den weiteren Ausbau der sozialen Infrastruktur für Familien für notwendig. Bedarfsgerechte und hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder aller Altersgruppen sind unabdingbar.

Wir haben schon Vieles erreicht: Vor allem auf Initiative der SPD haben Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam in den vergangenen Jahren die Angebote an Krippen, Kitas und Horten verbessert. Zigtausende von Kita- und Ganztagsschulplätzen sind entstanden, der Bund hat sich mit mehreren Milliarden Euro an dem Ausbau beteiligt.

Insbesondere SPD-geführte Länder haben in die Qualität der frühkindlichen Bildung investiert und ein bzw. mehrere Kita-Jahre von Elternbeiträgen befreit und Familien damit entlastet. Die SPD hat in der Zeit ihrer Regierungsverantwortung den Ausbau von Ganztagsschulen vorangetrieben und dafür 4 Mrd. Euro Bundesmittel investiert. Damit haben wir einen bildungspolitischen Paradigmenwechsel eingeleitet. Aber der Bedarf an guten Kitas und Ganztagsschulen ist noch längst nicht überall in Deutschland gedeckt. Der Schwerpunkt der Bildungs- und Familienpolitik der SPD liegt vor allem darin, den Ausbau weiter zu forcieren.

Des Weiteren treten wir für ein neues und gerechteres Kindergeld ein, bei dem kleine und mittlere Einkommen in Zukunft mehr bekommen sollen. Denn der bestehende Familienleistungsausgleich ist ungerecht. Bisher werden Familien mit höherem Einkommen stärker monetär entlastet als Familien, in denen die Eltern Geringverdiener sind. Für Spitzenverdiener liegt die monatliche Entlastung fast 100 Euro über dem Kindergeld. Gleichzeitig gelingt es im vorherrschenden System nicht, materielle Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Kinder sind heute immer noch ein Armutsrisiko für viele Familien. Wir wollen deshalb den Familienleistungsausgleich vom Kopf auf die Füße stellen. Wir wollen, dass diejenigen mehr bekommen, die weniger verdienen.

Zu einer gerechten Familienpolitik gehört für die SPD daher auch die Reform des Ehegattensplittings. Das Ehegattensplitting fördert die Ehe unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind. Es ist ungerecht in seiner Verteilungswirkung, da der Splittingvorteil um so höher ist, je größer der Einkommensunterschied ist. Vorteile hat vor allem die Alleinverdienerehe, die Erwerbsanreize für Frauen werden gemindert. Das ist gleichstellungspolitisch rückwärtsgewandt. Daher wollen wir das Ehegattensplitting und die Steuerklassen so verändern, dass die Familienförderung Vorrang vor der Eheförderung bekommt. Die Steuerlast muss zwischen den Partnern gerecht verteilt werden. Anstelle des Ehegattensplittings soll eine Individualbesteuerung von Ehegatten eingeführt werden. Das soll aus Gründen des Vertrauensschutzes ab einem Stichtag nur für künftige Ehen gelten. Gegenseitige Unterhaltverpflichtungen werden steuerlich berücksichtigt.

Im Übrigen gehört für uns auch die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zwingend zu einer gerechten Familienpolitik dazu, denn ein solcher Schritt würde die Einkommenssituation zahlreicher Familien verbessern.

Wie unser familienpolitisches Konzept im Detail aussieht, können Sie in dem am 5. Dezember 2011 auf dem SPD-Bundesparteitag in Berlin beschlossenen Leitantrag "Familienland Deutschland" nachlesen, den ich anliegend beifüge. Wir haben auf Grundlage der darin gemachten Vorschläge bereits parlamentarische Initiativen in den Bundestag eingebracht, die aber mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP abgelehnt wurden.

Erlauben Sie mir abschließend noch die Bemerkung, dass bereits das bestehende Steuer- und Sozialsystem Familien umfangreich fördert und unterstützt. Familien mit Kindern bekommen ein "Mehr" an Leistungen, das Singles oder Paare ohne Kinder nicht bekommen. Übrigens hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) 2006 insgesamt 157 ehe- und familienbezogene Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von rund 187 Mrd. Euro identifiziert.

Beispielsweise darf das steuerrechtliche Existenzminimum von Kindern nicht besteuert werden. Die Kindererziehung wird in der Rentenversicherung umfassend berücksichtigt (Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten) und in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder beitragsfrei mitversichert. Zudem gibt es zahlreiche familienfördernde bzw. kindbezogene Maßnahmen (z.B. Elterngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld), die Familien je nach Bedarf unterstützen.

Für die SPD-Bundestagsfraktion kommt es darauf an, dieses System zielgenauer und gerechter weiterzuentwickeln. Es kommt darauf an, Familien zu fördern statt Kinderlose zu bestrafen. Ein gelingendes Miteinander in unserer Gesellschaft muss das Ziel sein.

Die Gründe für Kinderlosigkeit oder so genannte Ein-Kind-Familien sind vielfältig. Diese Menschen durch zusätzliche Steuern zu "bestrafen", halte ich ausdrücklich für falsch. Wenn man den Vorschlag, Menschen, die bis 25 Jahre noch kein Kind haben, zu höheren Abgaben heranzuziehen, einmal durchspielt, wird deutlich, wie absurd das ist. Was ist mit denen, die beispielsweise noch keinen Partner gefunden haben? Was mit Homosexuellen? Wenn Frauen ihre Kinder erst mit Ende Dreißig oder Anfang Vierzig bekommen, wird die Demografierücklage dann zurück erstattet? Was ist mit den Menschen, die zwar kinderlos sind, aber ihre Angehörigen pflegen und dafür ihren Beruf aufgeben? Sollen die zusätzlich belastet werden? Und schließlich: Ist es gerecht, wenn ein gering verdienendes Ehepaar oder eine Alleinerziehende mit einem Kind höhere Steuern zahlen müssen, als ein Paar mit zwei Kindern und einem Einkommen von 10.000 Tausend Euro im Monat? Ich finde das alles andere als gerecht.

Kinder bekommt man nicht, um Renditen zu erzielen und es ist nicht die Aufgabe des Staates, vorzuschreiben, wie man lebt. Es ist allerdings die Aufgabe des Staates dafür zu sorgen, dass alle Kinder die gleichen Chancen haben und dass sie in einem Umfeld leben, das sie willkommen heißt. Hier gibt es wahrlich genug zu tun und dafür engagiere ich mich.

Mit freundlichen Grüßen

Caren Marks, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
04.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Marks

Auf eine kleine Anfrage der Partei "Die Linke" wurde nach Presseberichten die Einschätzung der Bundesregierung verbreitet, das man nikotinhaltige Liquids von E-Zigaretten als Arzneimittel einschätzt und sowohl der Einzel- als auch der Online-Handel mit diesen Produkten verboten sei. In Zukunft sollen diese Produkte eine Arzneimittelzulassung benötigen und nur noch in Apotheken erhältlich sein. Weiter konnte man in der Tagespresse von Razzien des Zolls (auch in Hannover) und beschlagnamten Liquidfläschchen lesen.

Ich selbst habe es nach 30 Jahren und einem ganz erheblichen Konsum von Zigarretten geschaft von einem zum anderen Tag auf die elektrische Variante um zu steigen und es geht mir körperlich erheblich besser. Ich bin nicht mehr Kurzatmig und mein Husten ist verschwunden. In der Presse gibt es immer wieder Argumente, wonach es keine verlässlichen Studien über das elektrische Rauchen gibt und man daher nicht einschätzen könne, wie ungesund das Ganze ist. Da allerdings viel weniger Stoffe in den so genannten Liquids enthalten sind und es mir wie schon gesagt erheblich besser geht als mit den Zigaretten, muß ich das E-Rauchen als gesündere Alternative ansehen.

Mich würde interessieren wie Ihre Meinung zu der sogenannten E-Zigarette und natürlich den dazu gehörigen Liquids ist und warum nicht schon längst Studien gemacht worden sind. Schließlich gibt es das Produkt E-Zigarette schon seit mehreren Jahren und mittlerweile gibt es je nach Quelle 1,2 bis 2 Millionen Konsumenten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Caren Marks
bisher keineEmpfehlungen
09.03.2012
Caren Marks
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie mich nach meiner Meinung zur E-Zigarette fragen. Ich höre häufig von Rauchern, dass sie sich besser fühlen, seit sie auf die E-Zigarette umgestiegen sind. Das ist auch nachvollziehbar, da die Inhaltsstoffe, die Lunge und Bronchien besonders schädigen, fehlen. Daher könnte man in der Tat behaupten, die E-Zigarette sei gesünder. Gesünder heißt allerdings nicht gesund. Auch die E-Zigaretten-Hersteller und -Händler weisen darauf hin, dass E-Zigaretten die Gesundheit schädigen. Da Sie ja die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der LINKEN kennen, wird Ihnen aufgefallen sein, dass zu vielen Fragen keine Erkenntnisse vorliegen. Warum es bisher kaum internationale Forschung dazu gegeben hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Sicher gibt es die E-Zigarette bereits seit einigen Jahren, der derzeitige rasante Anstieg von Konsumenten allerdings wirft nun natürlich Fragen auf, denen nachgegangen werden muss. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Landesbehörden, aber auch die Bundesregierung muss rechtliche Klarheit schaffen. So gibt es zum Beispiel keine Altersbegrenzung für den Verkauf von E-Zigaretten. Theoretisch könnte sie auch an Kinder verkauft werden. Ich weiß von Jugendlichen, dass es derzeit angesagt ist, E-Zigarette zu rauchen und sie deshalb auch von Jugendlichen genutzt wird, die bisher nicht geraucht haben - in der irrigen Ansicht, dass E-Zigaretten unschädlich seien. Das zumindest muss verhindert werden. Daher halte ich es für erforderlich, dass bis zur Klärung der Schädlichkeit von Inhaltsstoffen und der Schaffung eines gesetzlichen Rahmens restriktiver als bisher mit dem Verkauf von E-Zigaretten umgegangen werden sollte. Der Staat hat die Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Das mindeste, was er tun muss, ist, dafür zu sorgen, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher objektiv über Gesundheitsgefahren informieren können. Das ist bei den E-Zigaretten bisher nicht der Fall.

Mit freundlichen Grüßen

Caren Marks, MdB
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Frage zum Thema Soziales
20.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Marks,

vor einigen Tagen ging durch die Medien, dass die Familienministerin eine "Großelternzeit" einführen möchte bzw. darüber nachdenkt.... Dies dürfte wohl eine weitere Verlagerung der Kinderbetreuung sein, welche die öffentliche Hand kaum bewältigen kann, aufgrund fehlender finanzieller Mittel. Ist dieser Gedankengang etwa der Weisheit letzter Schluss ???? Damit nicht genug, jetzt wird darüber nachgedacht, die Hinzuverdienstgrenze für Rentner zu erhöhen, damit diese früher in Rente gehen können ?? Sind die Mitwirkenden in Berlin so weit weg von der Realität, dass Ihnen nicht bekannt ist, wie es für ältere Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt aussieht ???? Abgesehen davon, sollte nach einer Lebensarbeitszeit von über 40 Jahren und Einzahlungen in der Rentenkasse der Ruhestand wohl verdient sein. Außerdem arbeiten bereits jetzt ca. 7 Mio. Menschen unter dem MIndestlohn, da dürften auch die künftigen Rentenbezüge ebenso gering ausfallen und die Renenkassen später nicht so stark belasten. Es ist sicher müßig, hier auch noch die Rentenbezüge von Abgeordneten nach einer nur vierjährigen Tätigkeit aufzuführen. Wird sich Ihre Partei künftig wieder für mehr soziale Gerechtigkeit einsetzen??

Vielen Dank für Ihre Antwort,
mit freundlichem Gruß
Antwort von Caren Marks
bisher keineEmpfehlungen
26.03.2012
Caren Marks
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen gern beantworten werde.

Die von Ministerin Schröder geplante "Großelternzeit" lehne ich als familienpolitische Sprecherin meiner Fraktion ab. Wie Sie zu Recht feststellen, verlagert ein solches Modell die Kinderbetreuung wieder zurück in den privaten Raum, anstatt endlich für dringend benötigte gute und verlässliche Kinderbetreuungseinrichtungen zu sorgen. Familienpolitik darf bei Frau Schröder eben nichts kosten. Wir müssen aber dafür sorgen, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf endlich für alle möglich wird, die dies wollen. Dafür muss der Staat die Infrastruktur schaffen. Außerdem verkennt dieses Modell, dass auch Großeltern - sofern sie denn überhaupt vor Ort sind - eigene Lebensplanungen haben. Sie dürfen nicht als Hilfskräfte eingeplant werden, weil der Staat seine Aufgaben nicht erfüllt. Eine berufliche Auszeit würde sich natürlich auch auf die berufliche Weiterentwicklung und die Rentenanwartschaften negativ auswirken. Es ist falsch, Großeltern nach einem langen Berufs- und Familienleben weiter in die Pflicht zu nehmen. Die Betreuung der Enkelkinder funktioniert da, wo das freiwillig passiert und macht den Großeltern sicher viel Freude. Aber daraus ein staatliches Modell zu machen, lehnt die SPD-Bundestagsfraktion ab.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die Anhebung der Zuverdienstgrenze für Rentner sehen wir sehr kritisch. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor dem 65. Lebensjahr aus dem Berufsleben aussteigen und noch die Rentenlücke mit einem Hinzuverdienst ausgleichen können, so ist dies in späteren Jahren vielleicht nicht mehr möglich und die Rentenabschläge machen sich dann deutlicher bemerkbar. Wir wollen stattdessen die Teilrente weiter entwickeln, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die Voraussetzungen für den Bezug einer vorgezogenen Altersrente erfüllt sind. Der Vorteil für die Versicherten besteht darin, dass die versicherungstechnischen Abschläge sich nur auf den Teil der Rente beziehen, der tatsächlich in Anspruch genommen wird. Gleichzeitig werden durch die verbleibende Teilzeitbeschäftigung zusätzliche Rentenanwartschaften aufgebaut. Vor allem aber wollen wir den gesetzlichen Mindestlohn durchsetzen, um Altersarmut zu verhindern.

Zu Ihrer letzten Bemerkung: Entgegen aller Vorurteile erhalten Abgeordnete keinesfalls Rente nach vier Jahren Tätigkeit. Die Rentenansprüche werden nach den Jahren, die ein Abgeordneter tätig war, erworben. Selbstverständlich erfolgt der Rentenbezug auch erst nach einer gesetzlichen Altersgrenze. Die Altersentschädigung (oder auch Rente) steht Abgeordneten laut Grundgesetz zu. Sie soll die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern. Seit dem 1.1.2008 gelten neue Regelungen, die Rentenanwartschaften wurden ein weiteres Mal gesenkt. Die Rente schließt die Lücke, die entsteht, wenn Abgeordnete ihr Mandat wahrnehmen und nicht in die gesetzliche Rente einzahlen können. Neu ist seit 2008, dass es bereits nach einem Jahr Mitgliedschaft eine Altersentschädigung gibt. Vorher galt, dass erst nach zwei Wahlperioden eine Rentenanwartschaft erworben wurde. Jetzt beträgt die Rente nach dem ersten Jahr Angehörigkeit im Parlament 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr um 2,5 %. Sie kann nach 27 Jahren Tätigkeit im Bundestag (7x wiedergewählt) max. eine Höhe von 67,5 % der Abgeordnetenentschädigung erreichen. Die Altersgrenze wird, wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung, stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht.

Mit freundlichen Grüßen

Caren Marks, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.05.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Marks,

nach meinen Informationen haben Sie am 26.04.2012 den Antrag der LINKEN gegen Sanktionen bei Hartz4 (1) abgelehnt, warum?

Was halten Sie von einem durch Konsumsteuer finanzierten BGE nach dem Modell von Hardorp/ Werner?
«In unserem System ist das Grundeinkommen eine Mehrwertsteuer-Rückvergütung in Höhe des Existenzminimums. So kommt man zwangsläufig auf das Grundeinkommen.» (Götz Werner und Benediktus Hardorp) (2)und (3)

Wie beurteilen Sie das unten genannte Zitat auf unser jetziges auf Wachstum setzendes Wirtschaftssystem?
"Probleme kann man niemals mit der selben Denkweise lösen, durch die sie
entstanden sind." A.Einstein.

(1) www.grundeinkommen.de

(2) www.unternimm-die-zukunft.de

(3) grundeinkommen.tv

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Caren Marks
bisher keineEmpfehlungen
23.05.2012
Caren Marks
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gern beantworten möchte.

Ich habe dem besagten Antrag meine Zustimmung verweigert, weil er der gesamten Systematik des Arbeitslosengeldes II zuwider läuft. Dieses System setzt auf eine Mischung aus Fördern und Fordern. Es folgt dem Grundgedanken, dass jeder Mensch die Hilfe und Solidarität der Gesellschaft erwarten kann und bekommt, wenn er oder sie von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen ist. Diese Solidarität erfolgt jedoch mit dem Ziel, langzeitarbeitslose Menschen wieder in die Lage zu versetzen, ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeitsleistung zu erwirtschaften. Diese Erwartung wiederum dürfen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler an jeden Arbeitslosengeld-II-Empfänger haben, der aus ihren Geldern die notwendige (nicht nur finanzielle) Unterstützung erhält. Wer Förderung in Form von Geldleistung, Aus- und Weiterbildungen sowie Gesundheitsversorgung erhält, muss auch bereit sein, der Forderung nach Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nachzukommen.

Gleichzeitig möchte ich erwähnen, dass ich eine weitere Verschärfung der Sanktionen für falsch halte (entsprechende Anträge der schwarz-gelben Regierung abgelehnt habe). Ich bin durchaus für eine Evaluierung und Anpassung der Maßnahmen. So zeigen bspw. Untersuchungen, dass die Sanktionsmöglichkeiten bei Jugendlichen weitestgehend ins Leere laufen und korrigiert werden müssen.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen sehe ich kritisch und möchte an dieser Stelle auf die Stellungnahme der SPD-Grundwertekommission verweisen, die ich voll und ganz teile:

www.spd.de

Bitte haben Sie zudem Verständnis dafür, dass ich keine umfassenden philosophischen Interpretationen von zusammenhanglosen Zitaten betreibe. Ich habe jedoch für das genannte Zitat große Sympathie. Albert Einstein hat sicherlich auch in dieser Aussage Recht.

Mit freundlichem Gruß

Caren Marks, MdB
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