Canan Bayram (GRÜNE)
Kandidatin Berlin 2011
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Canan Bayram
Jahrgang
1966
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwältin
Ausgeübte Tätigkeit
Rechtsanwältin, Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin (MdA)
Wohnort
Berlin-Friedrichshain
Wahlkreis
Friedrichshain-Kreuzberg WK 5 , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
32,5%
Landeslistenplatz
17, Friedrichshain-Kreuzberg
(...) Sollten wir nach den Wahlen Koalitionsverhandlungen führen, werden wir darauf drängen, dass dieser ganze Fragenkomplex zügig einer Lösung zugeführt wird, die die fachliche Qualität der Volkshochschulen und Musikschulen sichert, der Nachfrage nach beiden Institutionen gerecht wird und eine sozial verträgliche Lösung für den bisher unbefriedigenden Status der arbeitnehmerähnlichen VHS-DozentInnen und Lehrkräfte an den Musikschulen garantiert. Dabei ist auch ein Wechsel der Rechtsform der Institutionen, wie in vielen anderen Städten schon geschehen, nicht von vornherein auszuschließen. (...)
 
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Frage zum Thema Gleichstellung und Integration
10.08.2011
Von:
-

Guten Tag Frau Bayram,

auch wenn Sie hier nicht mit Foto vertreten sind, möchte ich mich doch an Sie wenden, da bei uns Ihr Gesicht von jedem zweitem Laternenmast grüßt.
Meine Frage ist ganz einfach.

Vor einiger Zeit hab ich mal gelesen, dass sich die Grünen für die Gleichstellung des Islam mit dem Christentum in Deutschland einsetzen wird. Ist das so? War das nur eine Ente oder können Sie das bestätigen? Wie wollen Sie das in Berlin bewerkstelligen? Haben Sie eine Übersicht über die dann erforderlichen Maßnahmen?
Das war´s schon.
Meine Frage werde ich auch an Ihre Kollegin Heidi Kosche stellen, da diese weitaus öfter hier Antworten postet.

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.
Antwort von Canan Bayram
2Empfehlungen
12.08.2011
Canan Bayram
Guten Tag Frau -,

vielen Dank für Ihre Frage, von der ich annehme, dass sie viele Menschen beschäftigt. Diese Frage hat sowohl einen juristischen als auch einen politischen Aspekt. Juristisch ist es so, dass wir aufgrund unseres Grundgesetzes mit Hinweis auf die Weimarer Reichsverfassung eine Privilegierung der Kirchen haben. Diese Privilegien können muslimische Glaubensgemeinschaften wohl erst dann geltend machen, wenn sie den rechtlich geforderten Körperschaftsstatus erlangen. Ob bzw. wann dies der Fall wäre, ist - wie so vieles in der Juristerei - umstritten, wobei die derzeit herrschende Meinung dem eher kritisch gegenübersteht.

Bei der politischen Fragestellung stehen Bündnis 90/Die Grünen für die grundsätzliche Trennung von Religion und Staat sowie für die Freiheitsrechte. Beides wurde in Europa, auch gegen den Widerstand der etablierten Religionen, erkämpft: die Religionsfreiheit, als das Recht einen Glauben zu haben und diesen auszuüben sowie das Recht keinen Glauben zu haben, die Meinungsfreiheit und Freiheit der Kunst, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung sowie die gesetzlich verankerte Gleichberechtigung von Mann und Frau. Wir lehnen die politische Instrumentalisierung von Religion entschieden ab - egal von welcher Seite sie betrieben wird.

Es gibt MuslimInnen, die sich unter Berufung auf ihre Religion von der Mehrheitsgesellschaft abgrenzen. Bei unserem Einsatz für Frauenrechte, gegen Homophobie und für die Vielfalt der Lebensformen setzen wir uns daher immer wieder auch mit MuslimInnen kritisch auseinander. Gleichzeitig gilt: pauschale Diffamierungen und Verurteilungen verstärken die Probleme und schwächen den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir stellen uns grundsätzlich gegen Islamfeindlichkeit, gegen die Diskriminierung und Ausgrenzung von MuslimInnen und von Menschen, die aufgrund ihrer Herkunft, ihres Aussehens oder ihres Namens als MuslimInnen betrachtet werden, ohne dabei unsere Maßstäbe aufzugeben. Im Gegenteil: Kritik an bestimmten religiösen oder religiös begründeten Praktiken, egal welcher Religion, bezieht ihre Glaubwürdigkeit aus der politischen Konsequenz, mit der wir uns gegen antimuslimische Ressentiments stellen. Nur in dieser Konsequenz bleiben wir als die Partei der Vielfalt, der Menschenrechte und der Antidiskriminierung in einer sich verändernden Gesellschaft glaubwürdig.

Die Forderung nach der faktischen Gleichstellung des Islam mit anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bedeutet nicht, dass der Islam eine Privilegierung erfahren soll oder der politische Islam unkritisch betrachtet wird. Wichtig ist mir persönlich auch, dass nicht jeder Mensch, dem aufgrund seiner Herkunft oder seines Äußeren die Eigenschaft "muslimisch" zugeschrieben wird, die von einigen religiösen Gemeinschaften geforderten Rechte beanspruchen will bzw. deren Forderungen teilt. Vielmehr gibt es im Islam unterschiedliche Richtungen und durch den Islam geprägte Traditionen. Auch gibt es Traditionen, die ihren Ursprung aus der vorislamischen Zeit haben, aber aufgrund der Zuschreibung der Herkunft der Menschen aus sogenannten islamischen Ländern damit in Verbindung gebracht werden.

Zur Gleichstellung im Islam finden Sie in unserem aktuellen Wahlprogramm folgende Aussage:

"Der Islam gehört längst zu Berlin, deshalb wollen wir seine verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung mit anderen Religionen und Weltanschauungen auch auf Landes- und Bezirksebene praktisch umsetzen. Das Recht der MuslimInnen auf die Errichtung von Moscheen, Cem- und Gebetshäusern ist für uns selbstverständlicher Teil muslimischer Religionsausübung.

Dazu gehören für uns auch die Einrichtung eines Lehrstuhls für islamische Theologie an einer Berliner Hochschule zur Ausbildung von ReligionslehrerInnen für Berliner Schulen
und die Weiterentwicklung der Curricula für islamischen Religionsunterricht mit VertreterInnen der muslimischen Glaubensgemeinschaften in Berlin. Außerdem setzen wir uns für den Abbau von Vorurteilen durch konkrete Aufklärungs- und Partizipationsinitiativen auf Bezirks- wie auf Landesebene ein."

Liebe Frau -, ich hoffe, dass ich Ihnen mit der Antwort einen Überblick über die Position der Grünen zur Gleichstellung des Islam geben konnte. Gerne stehe ich für weitere Nachfragen unter canan@friedrichshainerin.de oder für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Herzlichen Grüßen

von Canan Bayram
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Lesezeichen
Frage zum Thema Bildung und Forschung
19.08.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Bayram,

an den Volkshochschulen in Berlin arbeiten 600 Dozent/innen arbeitnehmerähnlich, d.h. wir arbeiten hauptberuflich in der Weiterbildung, z.B. in Integrationskursen oder Computerkursen, werden aber über Stunden-Honorare bezahlt.

Wir arbeiten in permanent unsicheren Arbeitsverhältnissen und ohne grundlegende soziale Absicherungen wie z.B. eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz u.ä.
Die Honorare sind dabei nicht annähernd hoch genug, um eine private Absicherung bezahlen zu können.

Aus diesem Grunde streben die Gewerkschaften verdi und GEW, in denen viele von uns Mitglieder sind, Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Dozent/innen an.

Würden Sie als Abgeordnete unsere Forderung nach einer Verbesserung unserer prekären Arbeitsverhätnisse unterstützen ?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Canan Bayram
bisher keineEmpfehlungen
08.09.2011
Canan Bayram
 Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage zeigt einmal mehr, welchen ungeordneten Zustand der rot-rote Senat bezüglich der Volkshochschulen aber auch der Musikschulen hinterlässt.

Zwar gab es Gerüchte, dass die Deutsche Rentenversicherung arbeitnehmerähnliche MusikschullehrerInnen in den Bezirken auf ihren Sozialversicherungsstatus hin überprüft. Das Ergebnis war uns aber bisher nicht bekannt. Auf informellem Wege wurde uns nun das Schreiben der Deutschen Rentenversicherung des Bundes an das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf vom 10.03.2011 (!) übermittelt, aus dem hervorgeht, dass die Rentenversicherung die Auffassung vertritt, dass arbeitnehmerähnliche Honorarkräfte der Berliner Musikschulen ab 01.01.2011 sozialversichert werden müssten, es sei denn, das Rundschreiben vom 27.12.1983, welches die Lohnfortzahlung bei Dienstunfähigkeit regelt, würde aufgehoben. Darüber hinaus wurden weitere Kriterien für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis genannt, die nach Auffassung der Rentenversicherung erfüllt waren, wonach eine Sozialversicherungspflicht gegeben sei.

Dieses Schreiben wirft ein neues Licht auf die von Ihnen aufgeworfenen Fragen zu arbeitnehmerähnlichen VHS-Dozent/innen. Bisher lag nur ein Ver.di-Gutachten und eine von uns in Auftrag gegebene Prüfung durch den wissenschaftlichen Dienst des Abgeordnetenhauses vor, die beide zu dem Schluss kamen, dass eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei arbeitnehmerähnlichen VHS-DozentInnen unproblematisch in Bezug auf eine mögliche Scheinselbstständigkeit sei. Dabei wurde auch auf den arbeitnehmerähnlichen Status der Lehrkräfte an Musikschulen Bezug genommen. Deswegen sahen wir auch keine Hindernisse für die an sich längst überfällige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und standen auch Verhandlungen über einen Tarifvertrag bei einer möglichen Regierungsbeteiligung grundsätzlich positiv gegenüber. Unter Einbeziehung des Schreibens der Rentenversicherung muss der gesamte Regelungskomplex zum Status von arbeitnehmerähnlichen VHS-DozentInnen und MusikschullehrerInnen unserer Auffassung nach neu bewertet und geordnet werden. Da wir nur gerüchteweise wissen, wie die Verhandlungen zwischen dem Senat und der Rentenversicherung weitergegangen sind, können wir aus der Opposition heraus zu diesem Zeitpunkt dazu keine abschließende Position abgeben. Wir sehen es allerdings als naheliegend an, dass es zu einer Gleichbehandlung von VHS-DozentInnen mit MusikschullehrerInnen kommen muss.

Der zukünftige Status von VHS-DozentInnen und MusikschullehrerInnen muss bei der weiteren Diskussion um den am 30.8. vom Senat endlich zur Kenntnis genommenen Kommissionsbericht zu Volkshochschulen und Musikschulen einbezogen werden. Die vom Senat für die weitere Diskussion vorgegebene Kostenneutralität können wir uns angesichts der neuen Ausgangslage kaum vorstellen.

Sollten wir nach den Wahlen Koalitionsverhandlungen führen, werden wir darauf drängen, dass dieser ganze Fragenkomplex zügig einer Lösung zugeführt wird, die die fachliche Qualität der Volkshochschulen und Musikschulen sichert, der Nachfrage nach beiden Institutionen gerecht wird und eine sozial verträgliche Lösung für den bisher unbefriedigenden Status der arbeitnehmerähnlichen VHS-DozentInnen und Lehrkräfte an den Musikschulen garantiert. Dabei ist auch ein Wechsel der Rechtsform der Institutionen, wie in vielen anderen Städten schon geschehen, nicht von vornherein auszuschließen.

Die weiteren Details werden wir angesichts der neuen Lage gern mit den Beteiligten Institutionen und InteressensvertreterInnen diskutieren. Unter canan@friedrichshainerin.de [ mailto:canan@friedrichshainerin.de ] bzw. 78892343 können Sie bei Bedarf Informationen über den weiteren Verlauf der Diskussion erhalten.

Herzliche Grüße von Canan Bayram
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Frage zum Thema Bürgerbeteiligung
20.08.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Bayram,

ich stelle meine Frage an alle Kandidaten meines Wahlkreises.

Mein Mann ist in Chile geboren. Er kam 1974 als 7jähriger nach Berlin und fühlt sich durch und durch als Berliner. Leider ist es ihm bisher nicht gestattet an der Abgeordnetenhauswahl oder an Bürgerentscheiden in Berlin teilzunehmen. Warum gibt es kein Wahlrecht für ihn? Gedenken Sie etwas dafür zu tun?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Canan Bayram
1Empfehlung
21.08.2011
Canan Bayram
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage, die einen Missstand unserer Demokratie aufzeigt, den wir Bündnis 90 / Die Grünen noch vor einigen Monaten im Berliner Parlament gegen den Widerstand aller Fraktionen behandelt haben. Unser Antrag (Drucksache 16/3860) mit dem wir die Landesverfassung von Berlin so ändern wollen, dass auch nicht EU-Ausländer_innen ihre kommunale Vertretung, d.h. die Bezirksverordnetenversammlungen, wählen können, wurde von SPD, Linke, FDP und CDU abgelehnt. Hierzu gibt es eine namentliche Abstimmung unter folgendem Link www.parlament-berlin.de Unter folgendem Link www.rbb-online.de können Sie die dazu gehörige Parlamentsdebatte als Video anschauen.
 
Parlamentarisch ungewöhnlich war, dass der Antrag in der Rechtsausschusssitzung gegen den Willen der antragstellenden Fraktion und ohne Anhörung abgelehnt wurde. In der Innenausschusssitzung waren wir die einzige Fraktion, die einen Anzuhörenden benannt hat. Auch das zeugt davon, dass die anderen Fraktionen gar keine ernsthafte Diskussion zu dem Thema führen wollten. Das ist umso erstaunlicher, als SPD und Linke solche Forderungen in ihren Wahlprogrammen aufführen. Bitte machen Sie sich ein eigenes Bild: Der Sachverständige Felix Hanschmann hat in einem Gutachten und mündlich in der Innenausschusssitzung dargestellt, warum eine Änderung der Berliner Landesverfassung nicht nur möglich, sondern auch rechtlich geboten ist.
 
"Zum einen ist das Wahlrecht heute nicht mehr wie noch 1990 an die Staatsangehörigkeit gebunden. Oder, anders formuliert: Die Staatsangehörigkeit ist nicht länger zwingende Voraussetzung für das Recht, aktiv und passiv an Wahlen teilzunehmen. Das zeigt sehr schön das Unionsbürgerwahlrecht bei Kommunalwahlen. Damit ist der Zusammenhang, den das Bundesverfassungsgericht 1990 zwischen Staatsangehörigkeit und Wahlberechtigung und zwischen Wahlberechtigung und Zugehörigkeit zum deutschen Volk aufgestellt hat, unmissverständlich aufgehoben worden. Das heißt, es gibt seit der Einführung des kommunalen Wahlrechts für Unionsbürger keinen zwingenden Zusammenhang mehr zwischen der Staatsangehörigkeit und der Möglichkeit, an Wahlen teilzunehmen.
Das ist aber nur ein Punkt. Darüber hinaus, das kann man vielleicht in der Fragerunde noch vertiefen, kann man im Völkerrecht und im Europäischen Recht die Entstehung sogenannter transnationaler Angehörigkeiten beobachten. Was heißt das? - Das heißt, dass es einen Rechtsstatus gibt, also einen Status, der mit ganz bestimmten Rechten verbunden ist, wie Arbeitsaufnahme, wie Freizügigkeitsregelung. Dieser Rechtsstatus ist nicht mehr länger an die Staatsangehörigkeit der konkreten Person gebunden, sondern er ist an die Frage gebunden: Wie lange hält sich eine bestimmte Person mit welchem Status innerhalb eines bestimmten Territoriums auf?
Der letzte Punkt, der die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts heute als überholt darstellt, ist die Entstehung eines internationalen Menschenrechtsschutzes, der ebenfalls nicht an die Staatsangehörigkeit anknüpft, sondern an individuelle Rechte des Einzelnen.
Um zusammenzufassen: Die Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung für das Innehaben von Rechten, auch nicht von Wahlrechten. Die Prämissen, die das Bundesverfassungsgericht 1990 formuliert hat, sind heute nicht mehr gültig. Insofern hat sich die schon damals massiv erhobene Kritik an den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts als richtig erwiesen.
Damit bin ich bei meinem zweiten Einwand - oder dem zweiten Einwand, der in der Anhörung erhoben wurde -, die Lösung müsse über das Staatsangehörigkeitsrecht erfolgen. Dazu ist zu sagen, dass beide Wege natürlich alternativ gangbar sind. Man kann sowohl ein großzügiges Staatsangehörigkeitsrecht mit relativ leichten Einbürgerungsvoraussetzungen schaffen, man kann aber gleichzeitig auch, das eine schließt das andere nicht aus, das kommunale Wahlrecht für Drittstaatsangehörige einführen. Schwierig wird es - und das ist seit den Reformen im Staatsangehörigkeitsrecht im Jahr 2000 zu beobachten -, wenn das Staatsangehörigkeitsrecht zunehmend restriktiver ausgestaltet wird, weil dann gerade nicht diese Kluft zwischen Unionsbürgern und Deutschen und Drittstaatsangehörigen andererseits über das Staatsangehörigkeitsrecht geschlossen werden kann. Diese restriktiven Tendenzen im Staatsangehörigkeitsrecht sind vielfach. Da geht es um die Erhöhung der Anforderungen an Sprachkenntnisse, die Einführung von Einbürgerungstests, die Einforderung von Bekenntnissen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, das kontrafaktische Beharren auf dem Verbot der Mehrstaatigkeit, das Festhalten an der Optionspflicht für Ius-soli-Mehrstaater und andere Dinge mehr. All das führt dazu - nicht nur, aber auch. Die Motivationen, warum sich Drittstaatsangehörige nicht einbürgern lassen, sind sehr vielfältig, aber all das führt dazu, dass die Einbürgerungszahlen seit dem Jahr 2000 stark rückläufig sind. Das heißt, offensichtlich ist das Staatsangehörigkeitsrecht kein tauglicher Weg, jedenfalls, wenn es so ausgestaltet bleibt, wie es ist, um die Kluft und dieses Demokratieprinzip anzugehen.
Der letzte Einwand zielte darauf - ich sagte es bereits -, dass die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger eine Ausnahme sei, die europarechtlich verlangt werde und die deshalb vom Bundesgesetzgeber, vom verfassungsändernden Gesetzgeber, umgesetzt worden sei. Im Umkehrschluss könnte man folgern, dass damit sozusagen Wahlrechte für Drittstaatsangehörige verfassungswidrig oder ausgeschlossen seien. Dieser Einwand ist aber in mehrfacher Hinsicht unzutreffend. Zum einen beseitigt der Einwand nicht, dass die Prämissen des Bundesverfassungsgerichts aus den beiden Entscheidungen von 1990 seit der Einführung des kommunalen Wahlrechts für Unionsbürger überholt sind. Der Zusammenhang zwischen Staatsangehörigkeit und Wahlerfolg ist aufgehoben worden. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz evident ebenso nicht Deutsche wie diejenigen Personen, die weder die deutsche noch die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen.Viel wichtiger für die Frage hier und für diesen Einwand ist aber, dass die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Unionsbürger in keiner Weise - es gibt keine Stimme in der rechtswissenschaftlichen Literatur, es gibt keine Gerichtsentscheidung -, Vorgaben für die Frage macht, ob man den Kreis der Wahlberechtigten über die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger hinaus noch erweitern kann. Das heißt, man kann aus der Einführung des kommunalen Wahlrechts für Unionsbürger nicht schließen, dass damit automatisch auch die weitergehende Erweiterung von Wahlberechtigten ausgeschlossen ist. Das wird bereits deutlich, wenn Sie sich die rechtliche Situation in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union angucken. Zahlreiche Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, wie z. B. Dänemark, Schweden, Finnland, Spanien, Portugal, Belgien, Luxemburg, Estland, Irland, das Vereinigte Königreich oder die Niederlande, gewähren Nichtstaatsangehörigen - und damit meine ich auch Nichtunionsbürger -, die in den jeweiligen Ländern leben, das Wahlrecht auf unterschiedlichen politischen Ebenen und natürlich mit unterschiedlichen Voraussetzungen, je nachdem, wie die lange die Aufenthaltsdauer sein muss.
Deshalb - und damit bin ich am Ende - ist eine Rechtsprechungsänderung auch in Bezug auf das kommunale Wahlrecht von Nichtdeutschen möglich...."
Liebe Frau , die Diskriminierung im Wahlrecht führt - ebenso wie andere diskriminierende Umstände - dazu, dass Migrant_innen in Deutschland ausgegrenzt und ausgeschlossen werden. Dies werden wir als Bündnis 90/Die Grünen nicht hinnehmen. Die zunehmende Zahl rasisstischer Parteien und Diskurse stellt eine Gefahr für unsere Demokratie dar und muss angegangen werden. Ich selbst bin seit 2006 in der Initiative gegen Rechts in Friedrichshain aktiv um gerade auch ein Zeichen zu setzen, dass unsere Gesellschaft sich insgesamt öffnen muss, damit gleichberechtigtes Zusammenleben gelingt. Das Recht an Abstimmungen teilzunehmen richtet sich nach dem Wahlrecht, d.h. an den Wahlen und Abstimmungen auf Landesebene dürften EU-Staatsbürger ebenfalls nicht teilnehmen, was ebenso falsch und änderungsbedürftig ist. Bei Gesprächen auf der Straße und in Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Abstimmung zum Volksentscheid zur Offenlegung der Wasserverträge haben sich viele Menschen beschwert, dass sie von der Mitbestimmung ausgeschlossen werden.
 
Für Ihren Mann ebenso wie für die EU-Staatsbürger, die nicht an der Abgeordnetenhauswahl teilnehmen können, wollen wir Änderungen herbeiführen. Mit ist dieses Thema als Politikerin ebenso wichtig, wie als Juristin. Ich bleibe dran und bitte Sie auch dafür um Ihr Vertrauen durch Ihre Erststimme.
 
Mit herzlichen Grüßen
 
Canan Bayram
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Frage zum Thema Verkehr und Stadtplanung
26.08.2011
Von:

Liebe Frau Bayram,

Sie haben dankenswerterweise das erfolgreiche Volksbegehren "Unser Wasser" unterstützt. Nun, da endlich die Geheimverträge, Nebenabreden und Änderungsvereinbarungen offengelegt werden müssen, beginnt die eigentliche Arbeit.

Ich hätte in diesem Zusammenhang ein paar Fragen an Sie:

1) Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um gegen die abgeschlossenen Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe vorzugehen?

2) Würden Sie eine Normenkontrollklage beim BVGH wegen Verstoßes gegen das Betriebe-Gesetz unterstützen? Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals nicht per Rechtsverordnung durch den Wirtschaftssenator festgesetzt wird, sondern durch das Abgeordnetenhaus nach einer öffentlichen Aussprache unter Einbeziehung externer Sachverständiger?

3) Harald Wolf hat das Bundeskartellamt eingeschaltet, um die Trinkwasserpreise in Berlin kontrollieren zu lassen. Besonders hoch sind jedoch die Abwasserpreise. Was würden Sie unternehmen, um auch die Abwasserpreise einer Kontrolle unterziehen zu lassen?

Beste Grüße,
Antwort von Canan Bayram
3Empfehlungen
28.08.2011
Canan Bayram
 Sehr geehrte Frau Söhningen,

vielen Dank für Ihre Frage. Seit den ersten Absichten zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe haben sich die Fraktion als auch die Partei von Bündnis90/Die Grünen gegen den Verkauf und damit gegen die Privatisierung des Berliner Wassers ausgesprochen.
 
Gemeinsam mit einer anderen Fraktion wurde gegen diese Teilprivatisierung der BWB Klage eingereicht. Wir sind klar gegen Privatisierungen, insbesondere in der Daseinsvorsoge. Wir sind auch gegen Verkäufe von Berliner Eigentum, weil wir meinen, dass die Verkäufe den Landeshaushalt nicht sanieren. Dazu können Sie sich gerne die Aufstellung unseres Haushaltsexperten Jochen Esser ansehen, der die Vermögensverkäufe von Rot-Rot in den letzten 10 Jahren aufgelistet hat. Trotz dieser Verkäufe und auch der Verschlimmerung durch die 5. Änderungsvereinbarung zum Konsortialvertrag hat Rot-Rot die Verschuldung des Landes in den letzten Jahren von 40 Milliarden Euro auf über 60 Milliarden hoch getrieben.
 
Also: Verkäufe von Landesvermögen retten den Berliner Landeshaushalt nicht, auch wenn andere Parteien (rot-rot) ihre Verkaufspolitik damit zu rechtfertigen versuchen.
 
Unsere Fraktion berät, wann Normenkontrollklagen zu welchem spezifischen Ansatz zur Erreichung der Rekommunalisierung sinnvoll sind, um die Teilprivatisierung der BWB rückgängig zu machen und alle Anteile in Landeseigentum zu übertragen. Rein Formal sind für die Einreichung der Normenkontrollklage 25% der Abgeordneten nötig. Dazu reichen die Abgeordneten der derzeitigen grünen Fraktion nicht aus!
 
Fraglich und umstritten ist auch, ob mit der Normenkontrollklage die Dividendenzusage an die Privaten aufgehoben wäre. Diese und ähnliche Fragen werden derzeit geprüft. Für den Fall, dass die Normenkontrollklage als der geeignete und erfolgversprechende Weg angesehen wird, werde ich mich gemeinsam mit Heidi Kosche, der Grünen Abgeordneten und Vertrauensperson vom Berliner Wassertisch, dafür einsetzen und bin mir sicher, dass die Grüne Fraktion dem folgen wird.
Aktivisten des Berliner Wassertisches arbeiten derzeit an verschiedenen Fronten: es gibt das Klärwerk. Dort arbeiten Wassertischler den Privatisierungsweg des Landes Berlin auf in der Hoffnung, einen Ansatz zu Rückabwicklung der Verträge zu finden. Es gibt ein unabhängige Juristengruppe, die mit Prof. Kessler versucht, über EU Recht die Verträge zu Fall zu bringen. Sie sehen also, es wird an ernsthaften Lösungen gearbeitet.
 
Ich habe 1999 im Bundesumweltministerium an dem Ausstiegsgesetz aus der Atomenergie gearbeitet und mich insoweit sehr intensiv mit Artikel 14 des Grundgesetzes beschäftigt. Über den Schutz des Eigentums hinaus ist dort die Sozialpflichtigkeit geregelt. Auch kann das Gemeinwohl eine Enteignung erforderlich machen. Dies sind Fragen, denen näher nachgegangen werden muss, bevor den Privaten zusätzliches öffentliches Geld in Aussicht gestellt wird. Daher habe ich den Antrag meiner Kollegin Heidi Kosche unterstützt, wonach eine Geheimverhandlung des Berliner Senats mit den Privaten zum Thema Rekommunalisierung abgelehnt wird.
 

zu 2.
Ja, ich würde diesen Vorstoß mit unterstützen, obwohl ich befürchte, dass es nicht den gewünschten Effekt bringt. Das Berliner Betriebegesetz muss an vielen Stellen geändert werden, das wollen wir Grünen auch gerne aus der nächsten Regierung heraus anpacken. Zur Aufhebung der Teilprivatisierungsverträge befürchte ich aber - wie meine Kollegin Heidi Kosche auch, die aktiv ist beim Berliner Wassertisch ist - dass eine Normenkontrollklage ggf. das Betriebegesetz verändert, die privatrechtlichen Verträge aber nicht anficht. 
Eine Verzinsung des "betriebsnotwenidigen Kapitals" will ich nicht, weil das ein Instrument des derzeitigen Konstrukts ist, das extra für die Privatisierung der Wasserbetriebe erschaffen wurde. Ich will diese Privatisierung aber beenden und die Wasserbetriebe wieder als landeseigenen Betriebe führen, damit die Wassertarife sich an der Kostendeckung orientieren.  Und deswegen möchte ich mir keine " weniger schlimmen" Verzinsungsformeln und Bewilligungswege für einen Gewinn überlegen. Die Wassertarife sollen die Kosten decken, die für die Herstellung von einwandfreiem Trinkwasser und der Reinigung des Abwassers nötig sind. Überschüsse, die darüber hinaus erwirtschaftet werden, sollten sich im bescheidenen Rahmen halten und ausschließlich für eine Instandhaltung der Wasserrohre und  -werke und sonstigem technischen Dingen verwendet werden. Ich lehne es ab, dass mit Wassertarifen der Haushalt saniert wird. Als Grüne würde ich es noch als vertretbar ansehen, wenn eine stärkere ökologische Ausrichtung der Berliner Wasserwirtschaft zukünftig erfolgen würde. Da wäre ich auch bereit, dafür die Wasserkosten im vertretbaren Masse anzuheben, aber alles noch im bescheidenen Rahmen. Vorbildlich finde ich die neue Pariser Wasserwirtschaft, die die Wasserpreise erstmalig senkt und gleichzeitig soziale Wasserpreise einführt, die die Haushalte bekommen, in denen Menschen leben, die ein geringes Einkommen haben.
Wenn also die Wasserbetriebe rekommunalisiert sind, dann befürworte ich, dass das Abgeordnetenhaus die Wasserpreise festsetzt und bin gerne auch dafür, diese vorher mit externen Sachverstand in den Ausschüssen zu beraten.

Zu 3.
Es wäre sicherlich spannend, mit VertreterInnen des Bundeskartellamtes zu beraten, warum sie eine Senkung der Wasserpreise über eine Vergleichsanalyse großer Städte nur für Trinkwasser erstellt haben und nicht für die Reinigung auch des Abwassers. Jedenfalls würde ich dafür stimmen, wenn dies durch diese Behörde möglich wäre. Ich habe aber den Verdacht, dass so ein Vergleich - also was kostet ein Kubikmeter Abwasser reinigen - in den größten Städten der Bundesrepublik - nicht so einfach wäre. Dies bedarf noch näherer Prüfung.
Das Reinigen von Abwasser ist bundesweit steuerfrei, damit dort nicht von den Kommunen gespart wird und dadurch Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung entstehen.
 
Liebe Frau Söhningen, wir Berliner wollen unser Wasser zurück und ich will mich dafür einsetzen. Daher bitte ich Sie um Ihr Vertrauen durch Ihre Erststimme.
 
Mit herzlichen Grüssen
Canan Bayram
 
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
02.09.2011
Von:

Hallo Frau Bayram,

warum darf die NPD ihre Wahlplakate in Berlin aufhängen?

Viele Grüße
, 14 Jahre



Die Frage wurde gestellt im Rahmen der Aktion duhastdiemacht.de, die u.a. von der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung, dem Jugendportal des Deutschen Bundestags "Mitmischen.de" und dem Förderprogramm der Europäischen Union "JUGEND IN AKTION" unterstützt wird. duhastdiemacht.de will das demokratisches Bewusstsein bei Jugendlichen fördern und ihre Bereitschaft zum Engagement stärken. Gefördert wird das Portal von der Robert Bosch-Stiftung.

Mehr Infos zum Wahljahr 2011 hier auf duhastdiemacht.de.
Antwort von Canan Bayram
1Empfehlung
03.09.2011
Canan Bayram
Lieber ,
 
ich finde es gut, dass Du mit 14 Jahren solchen Fragen nachgehst.
 
Die NPD hängt Plakate auf, weil sie sich auf den Schutz als Partei nach unserem Artikel 21 des Grundgesetzes berufen kann und sie keiner durch ein Verbot daran hindert.
 
In Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes ist geregelt, dass Parteien bei der politischen Willensbildung mitwirken und ihre innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen muss. In Artikel 21 Absatz 2 steht: "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig." Es gibt viele Anhaltspunkte dafür, dass die Bestrebungen der NPD gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung sind. Daraus ergibt sich die rechtliche Grundlage, um die NPD und ihr nahestehende Organisationen und Personen vom Verfassungsschutz überwachen zu lassen.
 
Allein das Vorliegen der Voraussetzungen von Artikel 21 Absatz 2 Satz 1 führt nicht automatisch zum Verbot. Vielmehr ist in Artikel 21 Abs. 2 Satz 2 Folgendes geregelt: "Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht." Dies hat zur Folge, dass trotz aller menschenverachtenden Darstellungen und Äußerungen der NPD diese durch das Parteienprivileg geschützt ist, weil und solange sie nicht verboten ist.
 
Die Gerichte können über solche Fragen lediglich dann entscheiden, wenn ihnen die Angelegenheiten zur Entscheidung vorgelegt werden. Vor kurzem entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass ein Wahlwerbespot der NPD vom rbb nicht ausgestrahlt werden muss, weil es einen Straftatbestand erfüllte. Ein Berliner Juraprofessor regte an, gegen Wahlplakate vorzugehen, da er gute Aussichten sah, dass diese so bzw. in der Nähe von bestimmten Einrichtungen nicht erlaubt seien.
 
Im Jahre 2001 stellte eine rot-grüne Bundesregierung einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht. Das Verfahren wurde wegen der "fehlenden Staatsferne" eingestellt, da nicht geklärt werden konnte, welche Vertrauenspersonen des Verfassungsschutz in der NPD aktiv - teilweise in Vorständen - waren.
 
Seit 2006 engagiere ich mich in der Initiative gegen rechts www.initiative-gegen-rechts.de[ www.initiative-gegen-rechts.de ] in Friedrichshain. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, rechten Bestrebungen, Läden und der rechten Gewalt etwas entgegenzusetzen. Wir haben Demonstrationen gegen eine Thor-Steinar-Laden organisiert, eine "Servicewüste für Nazis" angeregt und nach zwei Mordversuchen in Friedrichshain die Bevölkerung auf ihre Verantwortung, bei rechter Gewalt hinzusehen, sensibilisiert.
 
Lieber , ich bin für einen Verbotsantrag gegen die NPD. Ich denke, dass es falsch ist, ihnen die Parteienrechte zu gewähren und sie durch Steuergelder zu finanzieren. Dann könnten Sie Ihre Plakate nicht mehr aufhängen und die Stadt sehe bedeutend besser aus. Ich finde die Plakate der NPD echt hässlich. Voller Hass gegen alles, das nicht so ist wie sie. Darauf könnten wir gut verzichten. Mein Motto lautet: Kein Kiez für Nazis und Rassisten!
 
Herzliche Grüße
von Canan Bayram
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Ihre Frage an Canan Bayram
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