Verbesserter Rechtsschutz in Wahlsachen (Art. 93 GG)

Mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen hat der Bundestag den Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert. Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.

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Dafür gestimmt
510
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
66
Nicht beteiligt
43
Abstimmungsverhalten von insgesamt 619 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Bettina HagedornBettina HagedornSPD9 - Ostholstein Nicht beteiligt
Portrait von Klaus HagemannKlaus HagemannSPD207 - Worms Dafür gestimmt
Portrait von Florian HahnFlorian HahnCDU/CSU222 - München-Land Dafür gestimmt
Portrait von Heike HänselHeike HänselDIE LINKE290 - Tübingen Enthalten
Portrait von Christel Happach-KasanChristel Happach-KasanFDP10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Stephan HarbarthStephan HarbarthCDU/CSU277 - Rhein-Neckar Dafür gestimmt
Porträt Jürgen HardtJürgen HardtCDU/CSU104 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II Dafür gestimmt
Portrait von Michael HartmannMichael HartmannSPD206 - Mainz Dafür gestimmt
Portrait von Britta HaßelmannBritta HaßelmannDIE GRÜNEN133 - Bielefeld Dafür gestimmt
Portrait von Gerda HasselfeldtGerda HasselfeldtCDU/CSU216 - Fürstenfeldbruck Dafür gestimmt
Portrait von Heinz-Peter HausteinHeinz-Peter HausteinFDP165 - Erzgebirgskreis I Dafür gestimmt
Portrait von Matthias HeiderMatthias HeiderCDU/CSU150 - Olpe - Märkischer Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Helmut HeiderichHelmut HeiderichCDU/CSU170 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Dafür gestimmt
Portrait von Mechthild HeilMechthild HeilCDU/CSU199 - Ahrweiler Dafür gestimmt
Portrait von Hubertus HeilHubertus HeilSPD46 - Gifhorn - Peine Dafür gestimmt
Portrait von Rosemarie HeinRosemarie HeinDIE LINKE70 - Magdeburg Enthalten
Portrait von Ursula Heinen-EsserUrsula Heinen-EsserCDU/CSU94 - Köln I Dafür gestimmt
Portrait von Frank HeinrichFrank HeinrichCDU/CSU163 - Chemnitz Dafür gestimmt
Portrait von Rolf HempelmannRolf HempelmannSPD120 - Essen II Dafür gestimmt
Portrait von Barbara HendricksBarbara HendricksSPD113 - Kleve Dafür gestimmt
Portrait von Rudolf HenkeRudolf HenkeCDU/CSU88 - Aachen Nicht beteiligt
Portrait von Michael HennrichMichael HennrichCDU/CSU262 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Bettina HerlitziusBettina HerlitziusDIE GRÜNEN89 - Kreis Aachen Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen HerrmannJürgen HerrmannCDU/CSU137 - Höxter - Lippe II Dafür gestimmt
Portrait von Gustav HerzogGustav HerzogSPD210 - Kaiserslautern Dafür gestimmt

Vereinigungen können demnächst vor einer Wahl Rechtsmittel gegen Entscheidungen über ihre Eignung als Partei durch den Bundeswahlausschuss einlegen. Bisher war dieses gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes (GG) nur nach einer Wahl möglich. Dieses war z. B. durch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in ihrem Bericht zur Bundestagswahl 2009 angemahnt worden www.osce.org

Die Problematik bestand bisher in den Regelung, dass zwar Verletzungen subjektiver Wahlrechte geprüft wurden, diese Entscheidungen aber nur als Hinweis an die Wahlkommissionen weitergeleitet wurden, um zukünftig diese Mängel bei Wahlen auszuschließen. Außerdem beklagten sich die Beschwerdeführer über die ungenügende Würdigung individueller Wahlrechtsverletzungen. Dieses soll mit der Änderung des Artikels 93 GG vervollständigt werden.
Um zukünftig die personelle Arbeitsbelastung im Bundeswahlausschuss und den Landeswahlausschüssen zu gewährleisten, werden diese jeweils um zwei Richterinnen oder Richter aus dem Bundesverwaltungsgericht bzw. eines Oberverwaltungsgerichts aufgestockt.
Individuelle Wahlrechtsverletzungen sollen demnach auch "ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten werden". Weiterhin wird die notwendige Anzahl von einhundert Wahlberechtigten für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 48 BVerfGG) aufgehoben.