Brunhilde Irber (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Brunhilde Irber
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Verwaltungsangestellte, Fremdsprachenkorrespondentin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Deggendorf
Landeslistenplatz
12, über Liste eingezogen, Bayern
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(...) Der unter der Federführung von Karin Göring-Eckardt (Grüne) und Volker Bosbach (CDU/CSU) entstandene Gesetzesentwurf beharrt dagegen auf der Unverbindlichkeit einer Patientenverfügung, wenn diese zum Abbruch einer - möglicherweise - das Leben verlängernden ärztlichen Maßnahme führt. Dies läuft darauf hinaus, das Sterben erst nach Ausschöpfung sämtlicher ärztlicher Möglichkeiten zuzulassen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
02.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Irber,

nachdem das Bundesverfassungsgericht nun die Rechtmäßigkeit des EEG 09 bestätigt hat, liegt es am Bundestag, dem Vorschlag des Bundesrats bzgl. des Bestandschutzes von Biogasaltanlagen zuzustimmen! Konkret geht es dabei um die Bundestagsdrucksache 16/11833. Kommentaren des Bundesumweltministers Gabriel sowie anderer SPD Politiker entnehme ich, dass die SPD diesem Vorschlag des Bundesrats negativ gegenübersteht. Dies ist auch in F.A.Z., 03.02.2009, No. 28 / Page 11, sowie im Handelsblatt No. 029 dated 11.02.09, page 19 nachzulesen. Logische Konsequenz einer strikten Anwendung der EEG Novelle 09 auf Biogasparks wäre aufgrund der Neudefinierung des Anlagenbegriffs der Bankrott, da sich die Einspeisetarife pro kWh drastisch verringern würden. Erläutert man dieses Szenario anhand der Biogasanlagenagglomeration in Penkun, so müssten dort 40 Biogasmeiler geschlossen werden. Dies wiederum würde für zahlreiche Privatinvestoren den unwiederbringlichen Verlust von 80 Mio. € bedeuten, da ein wirtschaftlicher Betrieb unter diesen Umständen nicht mehr möglich ist.(siehe: www.doricassetfinance.com ). Dies hätte einen Verlust von Arbeitsplätzen, sowie erhebliche Belastungen für den Fiskus, wegen der resultierenden Sonderabschreibungenzur Folge. Außerdem kommt eine derartige Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen hier einer Enteignung der Privatinvestoren gleich! Man muss sich schon vor Augen halten, dass hier nicht der Geldadel abgestraft wird, der riskante Geschäfte am Geldmarkt getätigt hat. Vielmehr trift es hier den Mittelstand, das Rückgrat der Gesellschaft, der hier mit vereinten Kräften sinnvoll in die zukünftige Energieversorgung Deutschlands investieren wollte. Abschließend deshalb meine Frage ob Sie sich hier der Haltung Ihrer Fraktion, oder Ihrem Gewissen und Ihrem Wähler verpflichtet fühlen, bzw: wie stehen Sie zu dem Bestandsschutz für Altanlagen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Brunhilde Irber
bisher keineEmpfehlungen
16.04.2009
Brunhilde Irber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Neudefinition des Anlagenbegriffs bzw. zum Bestandschutz für Altanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz von 2009 (EEG 2009).

Der Bundesrat hat im November 2008 einen Änderungsantrag zum EEG beschlossen, der die Anwendung des § 19 EEG nur für Neuanlagen gelten lassen will. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme vom 30.01.2009 empfohlen, den Ausgang von Verfassungsbeschwerden und Anträgen auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung zur Geltung des § 19 EEG für bestehende Anlagen, die beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind, abzuwarten.

Mittlerweile hat das Bundesverfassungsgericht am 18.02.2009 den Antrag einer Betreiberin eines Bioenergieparks, § 19 Abs. 1 EEG im Wege einer einstweiligen Anordnung einstweilen außer Kraft zu setzen, abgelehnt. Die Ablehnung begründet das Bundesverfassungsgericht damit, dass § 19 Abs. 1 EEG verhältnismäßig sei und dem legitimen Ziel diene, eine unnötig hohe finanzielle Belastung der Netzbetreiber, Letztversorger und schließlich der Stromkunden zu ermeiden. Daraus leiten wir andererseits aber auch ab, dass für Anlagen, in jedem Fall ein Bestandsschutz bei Dauer und Höhe der Vergütung gilt, bei denen die Vergütung nicht rechtsmissbräuchlich beantragt worden ist.

Ausdrücklich nicht Gegenstand des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht war die Frage, ob auch mehrere unabhängig voneinander errichtete Einzelhofanlagen verschiedener Betreiber erfasst werden. Sofern einzelne Biomasseanlagenbetreiber nun befürchten, zu Unrecht vom Netzbetreiber die höhere Vergütung versagt zu bekommen, sollten sie sich an die Clearingstelle wenden, die zur Klärung solcher Streitigkeiten vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit errichtet worden ist.

Fakt ist, dass einzelne Betreiber bestehende Vollzugslücken trotz Kenntnis des § 3 Absatz 2 EEG rechtswidrig ausgenutzt haben, indem sie ihre Anlagen gleichwohl modulartig aufgebaut haben, um die hohe Vergütung für Kleinanlagen zu erhalten. Aufgrund dieser missbräuchlichen Nutzung des Anlagenbegriffes ist der Gesetzgeber zur erneuten Prüfung gezwungen worden.

Was Ihre Frage nach meiner Meinung zum Bestandschutz für Altanlagen betrifft, haben Sie sicherlich Verständnis dafür, dass solche Gesetzgebungsprozesse einer gründlichen und sachlichen Prüfung bedürfen. Wir werden deshalb zunächst die Musterverfahren bei der Clearingstelle zum Anlagenbegriff beobachten und danach entscheiden, ob ein Anpassungsbedarf beim EEG 2009 besteht.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und darf Ihnen versichern, dass ich mich zu jeder Zeit meiner nunmehr 15-jährigen Tätigkeit als Bundestagsabgeordnete meinem Gewissen und meinen Wählern verpflichtet gefühlt habe. Dies schließt jedoch nicht aus, dass ich mich der Expertise ausgewiesener FachpolitikerInnen meiner Fraktion in bestimmten Fragestellungen bediene.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bruni Irber
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Frage zum Thema Sicherheit
28.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Irber,

mich interessiert Ihre Einstellung zum Thema Ausbau der Donau und vor allem ob und wie Sie sich für eine rasche Umsetzung des Hochwasserschutzes (100-jähriges Hochwasser) für den gesamten Landkreis Deggendorf einsetzen werden.

Für Ihre Antwort danke ich Ihnen schon jetzt!

Mit freundlichem Gruß

Antwort von Brunhilde Irber
4Empfehlungen
02.06.2009
Brunhilde Irber
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für die Fragen zum Donauausbau und zum Hochwasserschutz.

Seit Beginn meiner politischen Arbeit setze ich mich für den Schutz der Donau in Niederbayern ein. Ein besonderes Anliegen ist mir der Erhalt der frei fließenden Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Entlang dieser Donaustrecke und am Zusammenfluss von Donau und Isar erstreckt sich eines der größten zusammen­hängenden Auwaldgebiete Mitteleuropas mit einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt. Die Schutzgebiete dienen zudem vielen Zugvogelarten als Ruheplätze für die jährlichen Wanderungen quer durch Europa im Frühjahr und Herbst.

Im Juni 2002 hat die rot-grüne Mehrheit des Deutschen Bundestages den staustufenfreien Ausbau nach der sog. Variante A beschlossen. Dieser Beschluss ist bis heute gültig. Die Bayerische Staatsregierung und hier insbesondere die CSU besteht jedoch auf den Bau einer Staustufe bei Aicha / Osterhofen. Eine Staustufe, auch wenn sie von der CSU beschönigend Stützschwelle genannt wird, hätte katastrophale Folgen für den gesamten niederbayerischen Donauraum:

Die Pläne der CSU sehen ein komplettes Abschneiden der Mühlhamer Schleife durch einen 6 km langen Kanal und den Bau einer Staustufe vor. Der Rückstau des Wassers würde bis in das Mündungsgebiet der Isar hineinreichen und weite Teile der Auwaldnaturschutzgebiete überfluten. Durch eine solche Staustufe muss auch mit einem Rückstau des Grundwassers bis weit landeinwärts gerechnet werden. Die zu erwartenden Folgen durch steigende Grundwasserspiegel sind Schäden an privaten Häusern, an Kulturdenkmälern wie zum Beispiel der Basilika in Niederalteich sowie schlechtere Bedingungen für die Landwirtschaft.

Die Bayerische Staatsregierung versucht sich seit Jahren über geltendes nationales und europäisches Recht hinwegzusetzen und betreibt mit ihrer Ausbauvariante C 2,80 die Zerstörung der letzten 70 km frei fließende Donau in Deutschland. Diese Variante kostet mit über 250 Millionen Euro zudem doppelt so viel wie die staustufenfreie Variante A. Geld, das viel besser für Familien, Kindergärten und Bildung eingesetzt werden könnte. Zudem missachtet die CSU den Willen der großen Mehrheit der Bürger und blockiert die Umsetzung des Bundestags­beschlusses für einen sanften Ausbau.

Die Einstufung der frei fließenden Donau nach der europäischen Wasser­rahmenrichtlinie WRRL als natürliches Gewässer durch Bayerns CSU-Umwelt­minister Söder ist Stimmenfang vor den Wahlen. Jahrelang hatte die CSU darauf bestanden, dass die Donau an dieser Stelle ein unnatürliches Gewässer (Heavily Modified Water Body, HMWB) sei. Die Einstufung als HMWB hätte zur Folge, dass viele Umweltauflagen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zum Schutz der Flüsse nicht eingehalten werden müssten. Die Einstufung nach WRRL wird erst nach der Bundestagswahl rechtsbindend und kann deshalb jeder Zeit nach den Wahlen wieder rückgängig gemacht werden.

Als SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Parlamentarischen Gruppe /Frei fließende Flüsse/ setze ich mich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln für den staustufenfreien Donauausbau und für transparente Verfahren bei den bevor­stehenden variantenunabhängigen Untersuchungen ein. Der Verzicht auf Staustufen beim Donauausbau wird mit Ausnahme der CDU/CSU von allen im Landtag und Bundestag vertretenen Parteien sowie von den großen Umweltverbänden gefordert.

Gemeinsam mit Abgeordneten aus dem Deutschen Bundestag habe ich 2007 die Parlamentarische Gruppe Frei fließende Flüsse gegründet. Bei dieser Gruppe handelt es sich um eine fraktionsübergreifenden Zusammenschluss von derzeit 32 Bundestagsabgeordneten aus allen Teilen Deutschlands und aus allen im Bundestag vertretenen Fraktionen.

Ziel ist es, die letzten noch frei fließenden Flüsse vor der schleichenden Zerstörung durch Verbauung zu schützen. Der Schutz der Donau ist ein zentrales Thema der Gruppe, deren gewählte 1. Vorsitzende ich bin. Die Parlamentarische Gruppe wird zusätzlich unterstützt von knapp 100 eingetragenen Bürgerinitiativen, Verbänden und Einzelpersonen, denen der Schutz der frei fließenden Donau und der Isarmündung am Herzen liegt. In meinem Berliner Abgeordnetenbüro beschäftige ich eigens einen Mitarbeiter für die Parlamentarische Gruppe und das Themenfeld Donau, Donauausbau und Naturschutz.

Genauso wie für die frei fließende Donau setze ich mich auch für einen effektiven und ökologischen Hochwasserschutz ein.

Für den Hochwasserschutz sind allerdings die Länder zuständig. Sie alleine sind verantwortlich, dass Hochwasserschutzmaßnahmen durchgeführt und Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Der Bund hat grundsätzlich keine rechtliche Grundlage, Haushaltsmittel für Hochwasserschutz zur Verfügung zu stellen. Eine Ausnahme ist der Hochwasserschutz zwischen Straubing und Vilshofen. Hier haben sich das Land Bayern und der Bund geeinigt, die notwendigen Maßnahmen im Rahmen des Donauausbaus gemeinsam durchzuführen, wobei der Bund nur für den ausbaubedingten Hochwasserschutz aufkommt.

Solange nicht entschieden ist, wie der Ausbau der Donau im Bereich Straubing-Vilshofen erfolgt, sind die ausbaubedingten Hochwasserschutzmaßnahmen in Abstimmung mit dem Land Bayern zurückgestellt.

Mit den variantenunabhängigen Hochwasserschutzmaßnahmen wurde bereits 1998 begonnen, um zu verhindern, dass die Verschiebung der endgültigen Entscheidung zum Donauausbau den Hochwasserschutz verzögert. Hierzu haben Bund und Bayern im Herbst 1998 eine Vereinbarung (1. Paket) abgeschlossen, die 2003 und zuletzt 2007 erweitert wurden (2. und 3. Hochwasserschutzpaket). Die Maßnahmen des 1. Paketes sind bereits fertig gestellt. Die Abwicklung des 2. Paketes läuft derzeit. Die Abwicklung des 3. Paketes ist bis etwa 2011 vorgesehen.

Die Hochwasserschutzmaßnahmen umfassen ein Investitionsvolumen von knapp 200 Mio. Euro. Der Bund beteiligt sich vorläufig zu einem Drittel an den Kosten. Letztendlich muss danach abgerechnet werden, welcher Hochwasserschutz reiner Hochwasserschutz ist und allein vom Land Bayern zu tragen ist, und welcher Anteil ausbaubedingt ist und damit zu zwei Drittel vom Bund und zu einem Drittel vom Land getragen wird. Nach meinem Kenntnisstand ist der Hochwasserschutz für Niederalteich variantenunabhängig.

Als Bürger der Gemeinde Niederalteich erleben Sie, stellvertretend für
die Menschen an der Donau, den Streit um den notwendigen Hochwasserschutz.

Es ist bekannt, dass Niederalteich gegen den von der CSU gewollten Donauausbau mit Staustufen gestimmt hat. Egal, ob es nun Tatsachen oder Vermutungen sind die in der Presse jüngst zu lesen waren, den Bürgern muss es so vorkommen, als ob Niederalteich für sein Nein zum Donauausbau jetzt von der Staatsregierung mit einem fehlenden Hochwasserschutz bestraft würde. Ich fordere deshalb die Bayerische Staatsregierung auf, Niederalteich und alle weiteren ungeschützten Gemeinden unverzüglich in das Hochwasserschutzprogramm aufzunehmen. Es ist den Bürgern nicht zu vermitteln, das für Banken und Spekulanten Milliarden locker gemacht werden, selbst für den Transrapid wären von Bayerns Staatsregierung Millionen bereitgestellt worden, aber für den Hochwasserschutz und das Wohl der Bürger sei kein Geld vorhanden.

Ich fordere die CSU dazu auf, den Hochwasserschutz für die betroffenen Bürger nicht als politisches Druckmittel für den Donauausbau mit Staustufe zu missbrauchen. Wir brauchen jetzt den Ausbau ohne Staustufe nach Variante A und einen umfassenden ökologischen Hochwasserschutz. Das ist die sozial, wirtschaftlich und ökologisch beste Variante für unsere Heimat. Dafür setze ich mich als SPD-Bundestagsabgeordnete ein.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen meine Arbeit und das Thema Donauausbau, dem ich mich seit 30 Jahren politisch widme, ein wenig näher gebracht zu haben und würde mich freuen, wenn Sie sich vor Ort für die frei fließende Donau einsetzen könnten. Politik lebt vom Engagement der Bürger.

Mit freundlichem Gruß

Ihre

Bruni Irber, MdB
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Frage zum Thema Gesundheit
01.05.2009
Von:
Max

Sehr geehrte Frau Irber

wieso gibt es in Deutschland keine Preiskontrolle der Pharmaindustrie wie in anderen EU Staaten?
Ich nenne Ihnen Beispiele:
Das Medikament Enbel kostet in Deutschland 4221,00 Euro. In Belgien 3142,00 Euro, in Spanien 2841,00 Euro.
Das Medikament Rebif kostet in Deutschland: 1396 Euro. In Belgien 981 Euro, in Spanien: 1041 Euro
Das Medikament Clivec kostet: In Deutschland 7805 Euro. In Belgien 6900 Euro, In Spanien 6900 Euro
Bei dem Medikament Betaferon könnten die Krankenkassen in Deutschland bis zu 120 Millionen Euro einsparen gemessen an preisgünstigen EU Staaten.
(Fernsehbericht Frontal 21)

Warum unternimmt die Gesundheitsministerin Frau Schmidt nichts, dann könnte die Versorgung von bedürftiger Menschen die Hilfsmittel benötigen wieder aufrecht erhalten werden.
Warum wird eine so große Benachteiligung von Menschen in kauf genommen die immer Hilfsmittel benötigen (Stoma.- Inkontinenz.- Versorgung usw). und diese werden auch noch gekürzt, das manches seit April 2009 aus eigener Tasche bezahlt werden soll.
Oder sollen sich Menschen die einen Dündarmstoma haben, wegen etwaiger Verdauungsprobleme was des öffteren der Fall ist noch eine Plastiktüte umhängen wenn das Budget überschritten wurde.
Durch manche Verdauungsprobleme werden am Tag mindestes 6 Stomaplatten benötigt, weil sich diese immer wieder lösen.
Oder sollen Dünndarmstomapatienten nicht mehr jeder zweiten Tag die Platte wechseln? sondern nur noch wie ein Dickdarmstomapatient jeden 5Tag, das jedes mal wenn derjenige Patient wund ist, in ein Krankenhaus eingewiesen werden muss weil sonst keine Hilfe mehr besteht.

Oder aber haben wir die Deutschland eine Gesundheitsministerin die nur eine Marionette der Pharmaindustrie darstellt und die gesundheitlichen Probleme der Menschen am Ar... vorbeigeht.

Mit freundlichen Grüßen
Max
Antwort von Brunhilde Irber
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17.06.2009
Brunhilde Irber
Sehr geehrter Herr ,

es ist keinesfalls sachdienlich, wenn Sie innerhalb von einem Monat drei Nachfragen tendenziösen Untertons zu Ihrer Anfrage starten. Sie werden verstehen, dass zum einen auch andere Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis ein Anrecht auf fundierte Antworten haben. Zum anderen nehme ich die Anliegen von Bürgern ernst und bin daher nicht nur auf eigene Recherche, sondern auch auf Informationen aus Ministerien angewiesen, was verständlicherweise Zeit kostet.

Ich weise Sie außerdem vorsorglich darauf hin, dass ich Ihnen hiermit das letzte Mal antworte, wenn Sie weiterhin Ihre unangemessene Ausdrucksweise und Beleidigungen gegenüber der Gesundheitsministerin oder mir beibehalten.

Zu Ihrer Frage, die Sie über das Portal abgeordnetenwatch.de gestellt haben, nehme ich wie folgt Stellung:

Auch in Deutschland unterliegen die Preise von rezeptpflichtigen Arzneimitteln gesetzlichen Regelungen. Diese beziehen sich auf die Handelszuschläge von Großhandel und Apotheken und stellen sicher, dass Sie ein Arzneimittel überall zum gleichen Preis erhalten. Der Apothekenzuschlag z.B. beträgt derzeit 3 Prozent des Einkaufspreises zuzüglich einer Handlingpauschale von 8,10 Euro je Packung. Apotheken müssen den gesetzlichen Krankenkassen davon einen Rabatt von 2,30 Euro pro Packung einräumen.

Den Ausgangspreis des Arzneimittels bestimmt das Pharmaunternehmen in eigener Verantwortung entsprechend der Kosten, die bei patentgeschützten Arzneimitteln in Forschung und Entwicklung investiert wurden. Hier gibt es in Deutschland keine gesetzliche Eingriffsmöglichkeit. Allerdings wirken die eingeführten Festbetragsregelungen insgesamt preisregulierend. Festbeträge sind eine Preisobergrenze, bis zu der die gesetzlichen Krankenkassen verordnete Arzneimittel erstatten. Auch Rabattverträge, die die Krankenkassen mit den Pharmaherstellern abschließen können, sowie die sog. "aut-idem-Regelung" zur Verordnung preisgünstigerer, wirkungsgleicher Präparate wirken preisregulierend. Der Gesetzgeber hat den gesetzlichen Krankenkassen zudem die Möglichkeit eingeräumt, Rabattverträge künftig auch für patentgeschützte Arzneimittel auszuhandeln, so dass auch in diesem Bereich ein zusätzliches preisregulierendes Element existiert. Durch die mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz 2004 eingeführte Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln haben die gesetzlichen Krankenkassen ein weiteres wirkungsvolles Instrument zur Umsetzung einer kosteneffizienten Arzneimittelversorgung erhalten.

Der individuelle Versorgungsanspruch der Versicherten wird durch Ausschreibungen und Rahmenverträge im Hilfsmittelbereich nicht eingeschränkt. Maßgeblich bleibt hier auch weiterhin der im Einzelfall festgestellte Bedarf. Die Krankenkassen schulden ihren Versicherten unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots eine sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht ausreichende und zweckmäßige Versorgung. Soweit für ein erforderliches Hilfsmittel weder Ausschreibungen durchgeführt wurden noch Rahmenverträge mit Leistungserbringern bestehen oder die Versicherten auf dieser Grundlage nicht in zumutbarer Weise versorgt werden können, muss die Krankenkasse eine Vereinbarung im Einzelfall mit einem geeigneten Leistungserbringer treffen, auf deren Grundlage die Versorgung dann erfolgt.

Eine rein pauschale Kontingentierung von zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln soll es nicht geben. Art und Umfang der Versorgung müssen sich vielmehr nach dem Krankheitsbild und dem Zustand der Versicherten im jeweiligen Einzelfall richten. In Abhängigkeit hiervon können sich durchaus unterschiedliche Bedarfe ergeben. Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (jetzt: GKV-Spitzenverband) und die Medizinischen Dienste der Krankenkassen haben in ihren Empfehlungen für zum Verbrauch bestimmter Hilfsmittel Richtwerte für den jeweiligen Monatsverbrauch vorgegeben. Dabei wird jedoch *ausdrücklich* darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Verbrauchswerte unter oder über den empfohlenen Richtwerten liegen können. Bei einer Überschreitung der Richtwerte wird eine einzelfallbezogene Überprüfung durch den Medizinischen Dienst empfohlen. Wenn in Einzelfällen Versorgungsprobleme auftreten, sollten Sie sich also zunächst mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, die eine ordnungsgemäße Versorgung mit Hilfsmitteln kontinuierlich sicherstellen und Sie als Versicherten auch entsprechend beraten muss. Bleibt die Krankenkasse untätig oder wird berechtigten Beschwerden nicht abgeholfen, können Sie die zuständige Aufsichtsbehörde um eine Überprüfung des Verhaltens der Krankenkasse bitten. Die Aufsichtsbehörde und deren Anschrift können bei der jeweiligen Krankenkasse erfragt werden.

Ich habe mich zudem persönlich an die Leiterin Ihres Pflegedienstes gewandt, die mir versichert hat, dass Sie trotz Pauschalierung der Beträge, die der Pflegedienst abrechnen kann, auch weiterhin die für Sie erforderliche Versorgung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Bruni Irber, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Irber,

meine Frage ist bezüglich des geplanten Verbots von Paintball.

Ich bin 25 Jahre alt, angehender Dipl. Ingenieur, Marktgemeinderat sowie Jugendbeauftragter in Schöllnach.
Zusätzlich noch Leiter der Ski- und Snowboardschule der SC Schöllnach.
Ich spiele seit meinem 19. Lebensjahr Paintball und kann daher den Vorschlag des Innenausschusses bezüglich Paintball nicht ganz nachvollziehen.

Sind Sie ebenfalls der Meinung, dass Paintball das "Töten" simuliert und "Sittenwidrig" sei?

Dies ist definitv nicht der Fall. Paintball ist ein weltweit angesehener Sport, welcher sich etabliert hat und sogar andere "neue" Sportarten (Funsport) in der beliebheit bereits überholt hat (z.B. BMX, Snowboarding,...).


In einer Demokratie sollte jeder sich entfallten können, solange er keine anderen damit beeinträchtigt. Paintball darf nur auch Privatfelder betrieben werden und ist somit der Öffentlichkeit gar nicht zugänglich. PB darf erst ab 18 gespielt werden und gefährdet somit auch keine Kinder und Jugendlichen. Wir haben in Deutschland bereits die strengsten auflagen was PB betrifft und das weltweit!!!

Ich bitte Sie nochmals, nicht Ihrer Fraktion oder gr. Koalition anzuschließen, sondern sich eigenem Ermessen abzustimmen.

Da ich auch regelmäßig Ausflüge (immer ca.30-50 Teilnehmer) zu Paintballveranstaltungen mit Jugendlichen (18+) organisiere, bin ich diesbezüglich sehr oft von Teilnehmern gefragt worden, wie denn die Vertreter unseres Wahlkreises zu deisem Thema stehen. Nun gebe ich stellvertretend diese Frage an Sie weiter.


Würden Sie einem Verbot von Paintball zustimmen?
Bitte Begründen deutlich Sie Ihre Antwort.



Sollten Sie Fragen bezüglich Paintball haben, oder Information hierzu benötigen, stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Beste Grüße



"Sollte eine Gesellschaft Ihre Freiheit zu gunsten Ihrer Sicherheit aufgeben, so hat sie beides nicht verdient" -Benjamin Franklin
Antwort von Brunhilde Irber
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27.05.2009
Brunhilde Irber
Sehr geehrter Herr ,

das Verbot von Paintball-Spielen ist vorerst vom Tisch. Meine Parteikollegen und ich haben nach intensiver Diskussion von einem Verbot des Spiels abgesehen, um Schnellschüsse zu vermeiden, die möglicherweise über das Ziel hinausgehen. Deshalb werden wir in einer Begleitentschließung des Deutschen Bundestags zu den Änderungen des Waffengesetzes die Bundesregierung auffordern

a) in Zusammenarbeit mit den Schießsportverbänden Regelungen auszuarbeiten, die das zulässige Bewegungsschießen klar vom kampfmäßigen Schießen abtrennen

b) das Gefahrenpotential von realen Spielen mit Tötungs- oder Verletzungssimulation unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen und soziologischen Gutachten zu untersuchen. Im Anschluss daran ist zu prüfen, inwieweit derartige Spiele unterbunden oder in ihrem Ablauf eingeschränkt werden sollten. Über entsprechende Regelungen müsste gegebenenfalls vom nächsten Bundestag entschieden werden.

Auch wenn wir uns gegen das Verbot von Paintball-Spielen ausgesprochen haben, bitte ich Sie zu bedenken, dass die Diskussion über das Verbot nicht allein das Ergebnis überspannter Ängste oder schlichter Unkenntnis ist, sondern einen sehr realen Anlass hat. Vor dem Hintergrund des Amoklaufs von Winnenden ist eine breite Diskussion darüber, wie solche Vorfälle in Zukunft vermieden werden können, verständlich und notwendig.

Dabei spiegelt die Diskussion der letzten Wochen das Meinungsspektrum wider, das bei allen sicherheitspolitischen Maßnahmen in Erscheinung tritt: Ablehnung, weil die Maßnahmen zu wenig durchgreifen, Ablehnung, weil die Maßnahmen zu sehr eingreifen, Ablehnung, weil es immer Wege gibt, Präventionsmaßnahmen zu umgehen. Daher möchte ich einige allgemeine Bemerkungen voranstellen.

Es ist meinen Parteigenossen und mir bewusst, dass der Griff zur Waffe nur das letzte Glied in einer langen Kette ist. Dem Griff zur Waffe vorgelagert ist meist der suchtartige Konsum aggressiver Filme und Spiele. Wir sehen uns daher gezwungen, neben der Verschärfung der waffenrechtlichen Vorschriften, auch das System der Kontrolle gewalthaltiger Spiele weiter zu verbessern. In diesem Zusammenhang wurde auch das Verbot von Paintball-Spielen erwogen. Der Hintergrund für diese Überlegungen ist der, dass reale Spiele, in denen die Tötung oder Verletzung von Menschen in gewaltverherrlichender Weise praktiziert werden, mit der Wertordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar sind. Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass bestimmte Formen von Laserdrome- oder Paintball-Spielen die innere Hemmschwelle zu gewalttätigen Konfliktlösungen herabsetzen. Mir ist bewusst, dass das Schießen nach den Regeln der IPSC dynamische Schießsportdisziplinen sind, welche vom verbotenen kampfmäßigen Schießen unterschieden werden müssen. Dennoch gibt es Übungsabläufe, die in die Nähe des verbotenen Kampfschießens kommen. Erwähnt seien Schießformen aus der Deckung, die der Simulation von Häuserkampf nahe kommen.

Mit diesen Ausführungen hoffe ich, Ihnen meine Position zum Paintball-Verbot deutlich gemacht zu haben. Ferner freue ich mich, dass ich Ihre Befürchtungen hinsichtlich eines voreiligen und unüberlegten Verbots von Paintball-Spielen entkräften konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Brunhilde Irber
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Frage zum Thema Kultur
14.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Irber,

die anhaltend schwierige Situation auf dem Markt für Milch und Milchprodukte nimmt zunehmend existenzgefährdende Ausmaße für die Milchbauern an. Das Interesse der Verbraucher an einer nachhaltigen Milchversorgung ist damit ebenfalls bedroht.

Eine aktuelle Studie von TNS Infratest besagt, dass 79 Prozent der befragten Milchbauern bei dem aktuellen Milchpreis die Existenz ihres Hofes gefährtet sehen. Zwei Drittel dieser Milchbauern rechnen damit, die Milcherzeugung innerhalb der nächsten Zwölf Monate einstellen zu müssen.

Deshalb habe ich folgende Fragen an Sie:

(1) Angesichts der Tatsache , dass bis zu 250.000 Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen, frage ich Sie: Wie kann die Existenz der Milchbauern langfristig gesichert werden?

(2) Wie kann Ihrer Meinung nach ein vernünftigen und gerechter Michpreis langfristig gesichert werden?

(3) Wie stehen Sie zu einer flexiblen Quotenregelung des Milchmarktes, die einen fairen und existenzsichernden Milchpreis ermöglichen?

(4) Unterstützen Sie die Forderung der Milchbauern, die Milchproduktion und einen fairen Milchpreis durch ein flexibles europäische Milchmengensteuerungs-Instrument stabil zu halten?

Nur gemeinsam können die Politik und die Milchviehbauern ein tragfähigen Kompromiss erreichen. Ich baue auf Ihre Bereitschaft zum Dialog

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Brunhilde Irber
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25.05.2009
Brunhilde Irber
Sehr geehrte Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Mai 2009 zum Milchpreis.

Vor 25 Jahren wurde die Quotenregelung in der EU geschaffen, noch länger bestehen Regelungen zur Preisstützung im Binnenmarkt und zur Absicherung der Erzeugerpreise für Milch im Außenhandel. Wir haben die europäischen Märkte abgeschottet zu Lasten der Erzeuger in Drittländern, und im Innern wurde viel Geld – der Steuerzahler, aber auch der Verbraucherinnen und Verbraucher – aufgewendet, um möglichst auskömmliche Preise für Milchbauern zu sichern. Das Ergebnis war und ist unbefriedigend. Für die Fortsetzung dieser Politik gibt es deshalb weder in der EU noch in Deutschland eine Mehrheit, auch wenn manche jetzt unter dem Druck der niedrigen Preise und massenhafter Proteste jetzt anderes behaupten. Die europäische Agrarpolitik hat beschlossen, sich schrittweise von den alten Instrumenten zu verabschieden.

Es ist zu begrüßen, dass der Bundesverband Deutscher Milcherzeuger (BDM) sich eindeutig gegen die Wiedereinführung der Exporterstattungen ausgesprochen hat, und auch andere direkte Subventionen zur Erleichterung der schwierigen Situation wie z. B. weitere Steuererleichterungen für Agrardiesel ablehnt. Unsere Probleme können wir nicht zu Lasten von Entwicklungsländern oder von kommenden Generationen lösen.

Nicht überzeugend ist es allerdings, wenn der BDM mit einer "flexiblen Mengensteuerung" den Eindruck erwecken will, die Fehler der Quotenregelung könnten vermieden und es könnte ein deutlich höherer Erzeugerpreis als bisher durchgesetzt werden. In 25 Jahren Quotenregelung war dieser Versuch nicht erfolgreich, obwohl die Konditionen immer wieder neu diskutiert und die Regelungen angepasst wurden. Die Regierungen konnten oder wollten es nicht durchsetzen, die Milchproduktion noch stärker zu reglementieren: Weil Landwirte in verschiedenen Teilen der EU darauf verweisen konnten, dass ihre Region nicht ausreichend mit Milch versorgt ist und die Wachstumschancen der Betriebe dennoch behindert werden. Weil man existierenden Betrieben die Produktionsmöglichkeiten weiter beschneiden müsste, ohne sagen zu können, woher denn die zusätzlichen Mittel für notwendige Ausgleichszahlungen kommen oder wie die Betriebe ihr Einkommen erwirtschaften sollen. Zudem lassen sich die Verbraucher nicht zwingen, Milchprodukte zu einem höheren Preis zu kaufen: Wer das Geld nicht hat, oder von den Qualitäten des Produkts nicht überzeugt ist, lässt in vielen Fällen die Milch stehen und greift nach anderen Produkten. So ist es im vorigen Jahr vielfach geschehen und hat mit dazu beigetragen, dass Nachfrage und Preise für Milcherzeugnisse zurück gegangen sind.

So bitter diese Erkenntnis auch sein mag: Es ist richtig, dass die EU beschlossen hat, bis 2015 aus der Quotenregelung auszusteigen. Gerade im Interesse der Landwirte, die für sich, ihre Familien und ihre Betriebe langfristige Perspektiven benötigen, wäre es fahrlässig den Eindruck erwecken zu wollen, mit einer neu gestalteten Mengensteuerung könne man die Probleme lösen.

Die Politik kann unterstützen und begleiten. Sie kann dafür werben und Regelungen treffen, damit die Leistungen der Landwirtschaft für die Gesellschaft und insbesondere auch die der Milchbauern in bestimmten Lagen, deutlicher als bisher für Steuerzahler sichtbar werden und vergütet werden. Faire Preise sind für eine nachhaltige Entwicklung nicht nur in Entwicklungsländern erforderlich, sondern auch bei uns in Deutschland. Politik kann auch hier unterstützen. Sie kann und darf aber nicht den Eindruck erwecken, dass sie selbst tragfähige Unternehmenskonzepte entwickeln oder langfristige Zusicherungen machen könnte, für die sie keine Durchsetzungschancen sieht.

Ich sichere Ihnen und allen Milcherzeugern zu, dass wir uns mit den Experten und Verantwortlichen in der Bundesregierung intensiv darum bemühen werden, die vorhandenen Spielräume im Interesse einer nachhaltigen Milcherzeugung in Deutschland zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Brunhilde Irber, MdB
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