Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Brigitte Zypries
Geburtstag
16.11.1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesjustizministerin a.D.
Wohnort
Darmstadt
Wahlkreis
Darmstadt
Ergebnis
35,0%
Landeslistenplatz
3, Hessen
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Das Berlin/Bonn-Gesetz hat 1994 festgelegt, welche Ministerien und Behörden ihren Sitz nach Berlin verlagern und welche in Bonn bleiben. Das Gesetz war damals eine wesentliche Bedingung für die Akzeptanz des Umzugs der Regierung nach Berlin. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
06.04.2013
Von:
-

Sehr geehrte Frau Zypris,

in Ihrer Antwort auf die Fragen von weichen sie aus, denn es geht nicht darum ob die die Kinder sanktionierter dem Jugendamt zur Beobachtung unterstellt werden.

Deshalb frage ich Sie, wieso schaffen Sie und die SPD diese unwürdigen Sanktionen nicht ab die die Mütter erst in eine Notlage bringen, die dann dazu führt dass man auf die Kinder aufpassen muss.

Und ist Ihnen nicht bekannt, dass das Verfassungsgericht ein Unterschreiten des Existenzminimums verboten hat, wozu jede Sanktion automatisch führt.

-

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Frage zum Thema Soziales
08.04.2013
Von:

Möglicher Kindesentzug im Rechtsumfeld des § 31 SGB II - Sanktionen - Ihre Stellungnahme vom 05.04.2013
Sehr geehrte Frau MdB Zypries,
ich erlaube mir nochmals auf den Vorgang zurückzukommen und beziehe mich dazu auch ganz ausdrücklich auf die folgende Bundestagsdrucksache der SPD-Fraktion des Deutschen Bundestages, Zitat:
"Neue Strategien für eine bessere Förderung von Alleinerziehenden in der Grundsicherung SPD - BDS 17/11038"
Nochmals und ganz ausdrücklich daher meine Fragestellung:
Halten Sie (als ehem. Ministerin der Justiz) es für angebracht und angemessen, in diesem Rechtszusammenhang ein "automatisches Meldeverfahren" - wie ganz offenbar von der zitierten Quelle offenbart - durch die Behörden des Landkreises Zwickau vorgesehen (ob praktiziert bleibt zu hinterfragen) einzuführen, dass dann de Jure auch eine unmittelbare Vollzugspflicht der Behörden im Sinne der KInder- und Jugendhilfe (SGB VIII) voraussetzt?
Welcher gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Sinne der Art 20 (3) GG wäre hier gegeben, mir ist (so spontan) keine erkennbar, da eine Sanktionierung in den Kindesbedarf ja per Gesetz ausgeschlossen ist (wohl zu Recht)!
Wird doch den darin Betroffenen - dem Grunde nach - eine Vernachlässigung der ihnen Schutzbefohlenen vorab und "von Amts wegen" unterstellt!
Ob und inwieweit ggf. in den Sanktionierungsmaßnahmen auch eine Fehlentscheidung der verfügenden Behörden zu Grunde liegt, ist im Vorfeld ja nicht zwingend erkennbar, auch einen vorläufiger Rechtsschutz bewilligt das SGB II ja hier generell nicht!
Insbesondere mit Bezug auf die vorgenannt zitierte Bundestagsdrucksache und Positionierung der SPD-Bundestagsfraktion sehe ich Ihre Darstellung dazu als völlig unbefriedigend an und bleibe - hier insbesondere mit Bezug auf den fehlenden, vorläufigen Rechtsschutz im SGB II - ganz ausdrücklich bei meiner Auffassung, das solche Handlungskonzepte eher totalitären Systemen eigen sind!

CC: Bundestahsfraktion der SPD per eMail zur Kenntnis!

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Frage zum Thema Soziales
09.04.2013
Von:
-

Sehr geehrte Frau Zypris,

ich hab da mal eine Frage an Sie als ehemalige Justiz-Ministerin und Mitglied des SPD-Vorstands:

Wie Ihnen nicht unbekannt sein dürfte hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil festgestellt dass das Existenzminimum nicht unterschritten werden darf.

Dazu meine Frage, was halten Sie und die SPD von Urteilen der höchsten Richter, denn wie man sieht gehen die Sanktionen weiter obwohl jede Sanktion das Existenzminimum unterschreitet, ja in machen Fällen sogar zu 100% sanktioniert wird.
Wie vereinbaren Sie ein solches Vorgehen mit Ihrer Rechtsauffassung, sind die Herren und Damen in den roten Roben zu einem Kasperletheater geworden an deren Urteile man sich nicht mehr zu halten braucht.

Und wie stehen Sie überhaupt zu Sanktionen? Ist es nach ihrer Auffassung tatsächlich notwendig Menschen die zu großen Teilen unverschuldet in die Arbeitslosigkeit gefallen sind und sowieso schon unterhalb des echten Existenzmimimums ihr Leben fristen müssen, denn Hartz IV ist nicht mal dass, auch noch weiter zu drangsalieren, in existenzielle Not zu treiben, in nicht wenigen Fällen auch noch in die Obdachlosigkeit.

Und eine letzte Frage. Ist Ihnen nicht bewußt dass sie damit außerdem auch noch die Kinder der TransferempfängerInnen, die ja nun wirklich nichts dafür können Not leiden lassen. Was haben Sie und die SPD eigentlich für ein Menschenbild, dass sie glauben die Menschen wären per se faul und müssten zur Arbeit getrieben werden. In Arbeit die so schlecht bezahlt ist dass man davon nicht leben kann und weiterhin Bittsteller bleibt.

Das GG schreibt: Die Würde des Menschen ist unverletzbar, es zu achten ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt. Aber genau diese Würde wird durch dieses menschenverachtende Gesetz SGB II tagtäglich mit Füßen getreten.

Für eine Antwort in der sie nicht wie Frau Nahles der Frage nach der Rechtmäßigkeit von Sanktionen und dem Verfassungsgerichtsurteil ausweichen wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundliche Grüßen
-

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.04.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Zypries,

die Wehrpflicht aufgrund des Geschlechts widerspricht also nicht dem Gebot der Gleichberechtigung, habe ich Sie richtig verstanden? Das bedeutet also, daß man dieses Gebot beliebig brechen kann, man deklariert es dann einfach als Sonderlösung. Was meinen Sie, könnte man mit dieser Logik auch Frauen aufgrund Ihres Geschlechtes zur Gebärpflicht heranziehen? In das GG schreibt man dann einfach rein, es liege kein Verstoß gegen die Gleichberechtigung vor, da es eine Sonderlösung ist, genau so wie bei der Wehrpflicht, denn wir wollen doch auf keinen Fall das GG brechen.
So gesehen könnte man mit dieser Logik und dieser Moral, jeden für alles heranzuziehen, oder nicht?

Freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichem Gruß aus Herzogenrath
Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
26.04.2013
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr ,

zur Ihrer Frage: Ja, zu Ihrer zweiten: Nein.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries
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