Brigitte Zypries (SPD)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Brigitte Zypries
© studiokohlmeier
Geburtstag
16.11.1953
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesjustizministerin a.D.
Wohnort
Darmstadt
Wahlkreis
Darmstadt
Ergebnis
35,0%
Landeslistenplatz
3, Hessen
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(...) Gerade der Tausch von Nacktfotos unter Jugendliche mit Einwilligung der jeweils Abgebildeten ist eben nicht strafbar - es muss also kein Jugendlicher "Angst haben" der Verbreitung von (kinder- und jugend-) pornographischen Fotos beschuldigt zu werden, wenn er Nacktfotos von sich an Freunde weitergibt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Zyxpries,

als JIhnen war als Bundesjustizministerin richterliche Willkür in Deutschland - siehe Youtube

"Entmündigung duch Richterwillkür 2

neben weiteren Ihnen Informationen sowohl an Ihr Wahlkreisbüro als auch an das Bundesjustizministerium bekant.

Welche Gründe lagen vor, dass sich das Bundesjustizministerium biesher diesemThema verweigerte?

In diesem Zusammenhang mache ich auf den Fall Gustl Mollath - Bayern - bekannt.

Würde die SPD- Fraktion sich an der Open - Petition zur Freilassung von Gustl M ollath beteiligen?
Würde die SPD - Fraktion zum bestehenden Psychiatriemissbrauch von Richtern, Staatsanwälten und Gerichtsvollziehern eine Aufklärung auf Bundesebene unterstützen und für ein Unterbindung dieser Methoden eintreten?


Arbeitsgruppe Recht/Psychiatriemissbrauch
Antwort von Brigitte Zypries
bisher keineEmpfehlungen
14.02.2012
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau ,

in dem von Ihnen geschilderten Fall wurde die Entscheidung des Landgerichts zur Unterbringung in der Psychiatrie auch vom Bundesgerichtshof bestätigt. Diese Entscheidung wird seither regelmäßig von Gutachtern überprüft. Es sind sich in der Sache also unabhängige Gerichte und Sachverständige einig.
Anders gelagert ist die Frage, wie die Staatsanwaltschaft mit der von Herrn Mollath erstatteten Strafanzeige umgegangen ist. Der Bayerische Landtag hat einstimmig am 15. Dezember 2011 auf den Dringlichkeitsantrag 16/10699 der SPD-Landtagsfraktion beschlossen, die Staatsregierung aufzufordern, im Rechtsausschuss über die im ARD-Magazin "Report aus Mainz" gegenüber der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhobenen Vorwürfe über die Behandlung der Strafanzeige des Herrn Mollath zu berichten. Sie können den gesamten Vorgang – Dringlichkeitsantrag, Beschluss und Plenumsdebatte – auf den Seiten des Bayerischen Landtages einsehen: www.bayern.landtag.de .

Es geht im Übrigen dabei nicht darum, das Gerichtsurteil in Frage zu stellen, sondern festzustellen, ob die Staatsanwaltschaft mit der Strafanzeige richtig umgegangen ist. Dass das überprüft wird, ist gut und richtig. Ich meine, dass damit die Angelegenheit angemessen behandelt wird und sehe keine Veranlassung, weiter tätig zu werden.


Mit freundlichen Grüßen,
Zypries
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Frage zum Thema Internationales
26.01.2012
Von:
-

Sehr geehrte Frau Zypries,

welche Vorschläge zur Ausarbeitung des Antikorruptionsgesetzes für Abgeordnete, hat die SDP erarbeitet in den letzten 2 Jahren?
Sie haben die UN-Konvention zwar damals unterschrieben, aber im Rahmen der großen Koalition, hat die CDU die Ratifizierung verhindert.

Mit freundlichen Grüßen

-
Antwort von Brigitte Zypries
1Empfehlung
09.02.2012
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau -,

wie Sie richtig sagen, hat sich die Union in der großen Koalition dem Thema Abgeordnetenbestechung verweigert. Jetzt ganz aktuell machen wir erneut einen Vorstoß: Die SPD-Fraktion hat einen Gesetzestext ausformuliert, der wirksame Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung möglich macht. Sie finden diesen Beschluss für eine Neuregelung zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung hier:
www.spdfraktion.de , die zugehörige Pressemitteilung vom 13. Januar 2012 hier: www.spdfraktion.de .

Mit freundlichen Grüßen,
Brigitte Zypries
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
05.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

vor dem Hintergrund der bekannten - z.B. am 13.12.2011 von der ARD- Sendung "Report Mainz" berichteten (vgl. Video unter Link 1) - Leidensgeschichte um Herrn Mollath aus Franken möchte ich von Ihnen in Erfahrung bringen, ob Sie sich eine umfassendere Untersuchung der Sinnhaftigkeit zwangsweiser Behandlung angeblich psychisch kranker Rechtsbrecher vorstellen können.

Stimmt es denn, daß der Maßregelvollzug überhaupt erstmals in Deutschland und unmittelbar nach der Machtergreifung Hitlers eingeführt wurde?

Ist es mit der Freiheit der Arztwahl vereinbar, wenn Patienten im Maßregelvollzug einer - allein aufgrund regionaler Zuständigkeit bestimmten - Klinik mit je ganz konkretem (womöglich wechselndem) Personal zugewiesen werden?

Kann eine solche Zuordnung (ohne Wahlmöglichkeit) Ihrer Überzeugung nach ohne Auswirkung auf den konkret erreichbaren Behandlungserfolg bleiben?

Meinen Sie, daß jeder Psychiater und/ oder jeder Psychotherapeut in solch einer Klinik für jeden infrage kommenden Untergebrachten optimale Behandlungsergebnisse erreichen kann?

Gibt es für Maßregelvollzugsuntergebrachte grundsätzlich Möglichkeiten, sich von einem Arzt ihres Vertrauens (z.B. aus einem anderen Bundesland) untersuchen und ggf. Entlassungs- oder auch alternative Behandlungsvorschläge machen zu lassen?

Falls es diese Möglichkeiten nicht gibt: Wäre es nicht an der Zeit, in Ihrer Fraktion nach Möglichkeiten zu suchen, Gesetzesvorhaben solchen Inhalts auf den Weg zu bringen?

Könnten Sie sich zum Beispiel vorstellen, daß der stationäre Maßregelvollzug künftig abgeschafft und stattdessen jedem Rechtsbrecher eine freiwillige seelenheilkundliche Behandlung in der Justizvollzugsanstalt bzw. von dort aus ermöglicht wird unter Einräumung von echten Wahlmöglichkeiten?

Mit freundlichen Grüßen
Dipl. Med. W.
Facharzt
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr

1) www.youtube.com

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