Norbert Lammert warnt vor massivem Vertrauensverlust in Politik und Gesellschaft

Im Bürgerinterview von abgeordnetenwatch.de hat Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) vor einem massiven Vertrauensverlust in Politik und Gesellschaft gewarnt. „Niemand ist bereit, irgendjemandem noch das Grundvertrauen für die Wahrnehmung seiner Aufgaben entgegenzubringen, (...)". Vertrauen in der Demokratie sei so wichtig sei wie Transparenz. „Ein auf Dauer gesetztes Misstrauen zerstört nicht nur jede persönliche Beziehung, sondern macht auch die Wahrnehmung öffentlicher Ämter unmöglich".

von Martin Reyher, 23.08.2012

Wenn eine wichtige Abstimmung im deutschen Bundestag ansteht, ist die eigentliche Entscheidung meist schon gefallen: auf NATO-Gipfeln, bei G20-Treffen, im EU-Ministerrat oder im Kreise der Eurogruppe. Wie (ohn)mächtig sind unsere Volksvertreter in Zeiten der Eurokrise? - so lautet das Thema des abgeordnetenwatch.de-Bürgerinterviews, für das wir vor einigen Wochen hier im Blog Ihre Fragen an Bundestagspräsident Norbert Lammert gesammelt haben. Nun liegen die Lammerts Antworten auf die Fragen vor, die abgeordnetenwatch.de aus den über 70 geposteten Beiträgen ausgewählt hat.

Lesen Sie im Folgenden das komplette Bürgerinterview. Die Fragen stammen von Bürgerinnen und Bürgern, sie wurden von abgeordnetenwatch.de teilweise ergänzt. Die Antworten des Bundestagspräsidenten wurden uns schriftlich übersandt.

Herr Bundestagspräsident, seit Ausbruch der Krise wird immer wieder über die Notwendigkeit einer Regulierung der Finanzmärkte diskutiert. Angeblich wird sie von allen politischen Kräften eingefordert. Warum tut sich in dieser Hinsicht dann nichts?

Auch nach meiner Einschätzung gibt es Regulierungsbedarf vor allem mit Blick auf internationale Vereinbarungen für die global operierenden Finanzmärkte. In unserer eigenen nationalen Verantwortung hat sich bereits viel getan und vieles tut sich noch, zum Beispiel das Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht, das Verbot von Leerverkäufen, an die Anhebung der bankenaufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen, an das Sanierungs- und Insolvenzverfahren für Banken oder an das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes. Aktuell arbeitet die Bundesregierung an einem Gesetzentwurf zur Regulierung des Hochfrequenzhandels. Auf europäischer Ebene wurde ein Europäisches Finanzaufsichtssystem geschaffen und es werden Regulierungsinstrumente wie eine Reform der EU-Einlagensicherungsrichtlinie, eine Regulierung der sogenannten Derivate-Märkte, eine Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente sowie Vorschriften über die Eigenkapitalausstattung der Banken vorbereitet, um nur die wichtigsten Regulierungsmaßnahmen hier zu nennen.

Können Sie nachvollziehen, dass immer mehr Wähler sich von den Politikern und Parteien abwenden, weil sie diese nicht mehr für glaubwürdig halten?

Es gibt viel Kritik am Zustand unseres politischen Systems – bei ruhiger Betrachtung manche unberechtigte, aber zweifellos auch berechtigte Kritik. Dabei tröstet auch nicht, dass dieser Vertrauensverlust in unserer Gesellschaft keinesfalls exklusiv die politische Klasse betrifft, sondern flächendeckend anzutreffen ist. Er betrifft interessanterweise die Medien nicht weniger als die Politik. Er bezieht sich inzwischen selbst auf Bereiche wie den Sport. Er hat Gewerkschaften wie Kirchen schon seit Jahren heftig erfasst, von Wirtschaft oder gar Banken nicht einmal zu reden. Man könnte fast sagen, dass das durchgehende Merkmal im Selbstverständnis dieser Gesellschaft ein massiver wechselseitiger Vertrauensverlust ist, der – zugespitzt – auf den Befund zuläuft: Niemand ist bereit, irgendjemandem noch das Grundvertrauen für die Wahrnehmung seiner Aufgaben entgegenzubringen, das man gern für eine Voraussetzung des Funktionierens einer liberalen Gesellschaft halten möchte. Es gibt keine Demokratie ohne Transparenz und ohne Kontrolle. Aber Demokratie ist mehr als der Anspruch auf organisierte Transparenz. Demokratie braucht auch Vertrauen. Ein auf Dauer gesetztes Misstrauen zerstört nicht nur jede persönliche Beziehung, sondern macht auch die Wahrnehmung öffentlicher Ämter unmöglich.

Die herrschende Volkswirtschaftslehre hat diese Krise weder kommen sehen, noch kann sie die Krise hinreichend erklären. Wie wollen Sie als Bundestagspräsident gewährleisten, dass im Entscheidungsprozess des Bundestages auch alternative Lösungsansätze außerhalb der herrschenden Lehrmeinung zumindest diskutiert oder gar beschlossen werden?

Wäre der angeblich überlegene Sachverstand der vermeintlichen Experten die unbestrittene Grundlage für zielgerichtetes Handeln, hätte es die Turbulenzen auf den Finanzmärkten nie geben dürfen. Ich erinnere daran, dass nach dem verzweifelten Appell der Finanzakrobaten nur die Intervention des Staates, den diese zuvor noch für das letzte verbliebene Hindernis für die Effizienz der Märkte gehalten haben, den totalen Zusammenbruch der Finanzmärkte verhindert hat. Und wenn die Experten zu sehr unterschiedlicher Einschätzung der Lage und extrem unterschiedlichen Handlungsempfehlungen kommen, dann sollte man der Politik nicht den Vorwurf machen, sie folge mit mangelndem eigenen Sachverstand nicht den Empfehlungen der Wissenschaften. Tatsache ist, dass in den Fraktionen und Fachausschüssen selbstverständlich nicht nur die herrschenden Lehrmeinungen erörtert werden, sondern die unterschiedlichen Vorschläge und Ansätze, die zur Lösung der Finanzkrise in Frage kommen.

Ist der Eindruck richtig, dass gewählte Volksvertreter von ihren Kollegen “abgewatscht” werden, wenn sie ihrem Gewissen folgen?

Der Eindruck täuscht. Auch wenn es zweifellos temperamentvolle Auseinandersetzungen unter Kolleginnen und Kollegen gegeben hat und wohl auch künftig geben wird, ist der Respekt vor der freien Gewissensentscheidung eines jeden Abgeordneten zweifellos gegeben.

Die Abgeordneten erhalten Gesetzesentwürfe, zum Beispiel den EFSF-Vertragstext, immer häufiger erst kurz vor der Abstimmung. Müsste das Parlament der Regierung nicht selbstbewusst sagen: Wir brauchen mehr Zeit, um den Vertrag zu prüfen - die Abstimmung muss deswegen später stattfinden?

Dies geschieht auch: Ich selber ermahne, falls es erforderlich ist, die Bundesregierung zur Beachtung ausreichender Beratungsfristen ihrer Vorlagen im Parlament. Umständehalber können diese dies manchmal ohne Verschulden der Bundesregierung auch knapp ausfallen. Dass in Krisen zunächst Regierungen handeln müssen, ist unvermeidlich und zweifellos vernünftig. Aber in keiner Legislaturperiode hat es einen stärkeren Zuwachs an parlamentarischer Mitwirkung gegeben als in dieser. Europäische Angelegenheiten, die bis vor wenigen Jahren rein exekutives Handeln waren, sind seit dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts und dem daraus entwickelten Parlamentsbeteiligungsgesetz die Umwidmung der Europapolitik in Innenpolitik mit anderen Mitteln. Seitdem muss bei allen europäischen Initiativen das Parlament beteiligt werden. Wir haben in Deutschland also zum ersten Mal eine Rollenverteilung, die in der Parlamentsgeschichte untypisch ist: wir sitzen bei internationalen Verhandlungen nunmehr quasi mit am Tisch, und wir votieren am Ende über einen Vertragstext, dessen Entstehen wir begleitet haben.

Können Sie einige Beispiele nennen, in denen das Parlament sich gegen Regierung und Lobbyisten durchgesetzt, also seine Macht "bewiesen" hat?

Von der gesetzlichen Einführung von Katalysatoren für die Betriebsgenehmigung von PKWs gegen den Widerstand der Automobilindustrie über Maßnahmen zur Regulierung des Gesundheitswesens oder auf dem Gebiet des Arbeitsrechts bis hin zum Ausstieg aus der Kernenergie gegen die entschiedene Meinung der deutschen Energiewirtschaft gibt es in jeder Legislaturperiode solche Beispiele für die Durchsetzungskraft des Parlaments. Das wirkliche Leben besteht aber aus einer Vielzahl ganz unterschiedlicher Interessen, sie sind der Stoff, aus dem Demokratie gemacht ist. Deshalb ist es ebenso unvermeidlich wie legitim, wenn Bürger, Verbände und Unternehmen ihre Interessen geltend machen. Die Aufgabe des Parlaments besteht darin, diese Interessen gegeneinander abzuwägen, um nach einem vereinbarten Verfahren Entscheidungen möglich zu machen und zu legitimieren. Lobbyismus aus der Politik heraushalten zu wollen, ist deshalb weder wirklichkeitsnah noch wünschenswert. Im Gegenteil: Er ist zur Identifizierung von Interessen ebenso wichtig wie zur Einbringung von Sachverstand. Das eine vom anderen zu unterscheiden, gehört zu den ersten und wichtigsten Aufgaben der Politik. Die Demokratie muss nicht vor Interessen geschützt werden, vielmehr müssen sich die Interessen demokratischer Willensbildung unterwerfen – übrigens auch deshalb, weil es neben organisierten auch nicht organisierte, schwer organisierbare Interessen gibt, die keine Lobby haben, aber mindestens ebenso wichtig sind für das Gemeinwohl.

Offenbart nicht die derzeitige Euro-Krise ein grundlegendes Dilemma der europäischen Demokratien: Seit Jahrzehnten versuchen die politischen Parteien auf allen Ebenen an die Macht zu kommen, indem sie dem Wahlvolk immer neue Versprechungen machen, die alle durch immer neue Staatsschulden finanziert wurden. Haben die Parteien keine Chance, eine Wahl mit der Wahrheit zu gewinnen, anstatt den Wähler mit Versprechungen zu verführen?

In Bezug auf Urteilsfähigkeit der Wählerinnen und Wähler bin ich weniger skeptisch, als Sie es offenbar sind. Jedenfalls teile ich nicht die Wahrnehmung, dass Zustimmung bei Wahlen mit Versprechungen zu erreichen wären, mit denen Wählerinnen und Wähler „verführt“ werden sollen. Dass mutige Vorschläge zur Reduzierung von Leistungen und zur Einsparung von Kosten bei Wahlen eher nicht honoriert, sondern bestraft werden, gehört allerdings zu den unübersehbaren Erfahrungen der deutschen Demokratiegeschichte. Der Streit um den richtigen Weg aus der Euro-Krise belegt überdies die Bedeutung der Parteien, indem sie die möglichen Alternativen versuchen herauszustellen, weil nämlich gerade das von der kritischen Öffentlichkeit auch erwartet wird.

Gesetze werden, so heißt es in der Geschäftsordnung, in den Ausschüssen des Bundestages formuliert. Laut aktuellen Koalitionsvertrag ist es für die Abgeordneten der Regierungskoalition nicht möglich, koalitionsübergreifende Mehrheiten zu suchen. Konterkarieren solche Koalitionsverträge nicht die parlamentarische Debatte und eine dem Volke optimale Gesetzgebung aufgrund von Koalitionszwang und Parteiengezänk? Ist es nach Ihrer Meinung notwendig, das Gesetzgebungsverfahren zu reformieren?

Koalitionsverträge streben Verlässlichkeit unter den Koalitionspartnern an, deswegen schließt der aktuelle Koalitionsvertrag „wechselnde Mehrheiten“ aus. Gemeint ist im Koalitionsvertrag: keine Mehrheiten außerhalb der Koalition suchen gegen mehrheitlich gemeinsam Vereinbartes. Dies schließt den Streit in der Sache untereinander ebenso wenig aus wie den Streit mit der Opposition, und es schmälert auch nicht das Rederecht für sogenannte „Abweichler“. Koalitionsverträge „konterkarieren“ nicht die parlamentarische Debatte, sondern sie tragen dazu bei, sie zu ermöglichen und strukturieren sie. Der Vorwurf des „Parteiengezänks“ meint nun genau das Gegenteil dieser Frage: dass nämlich im Parlament zu viel debattiert und gestritten würde. Hier gilt jedoch: Je wichtiger ein Beratungsgegenstand, desto notwendiger ist der Streit über den richtigen Weg. Da Gesetzgebung in einer Demokratie das Ergebnis notwendiger Kompromisse ist – den zweifellos richtigen Weg gibt es in der Regel nicht – hat die parlamentarische Beratung die Aufgabe, Gesetzesvorlagen zu überarbeiten und verabschiedete Gesetze notfalls auch wieder zu korrigieren, wenn sie sich als kontraproduktiv erwiesen haben. Beides geschieht auch, es ist sozusagen der demokratische „Normalfall“. Und der notwendige politische Streit in der Sache ist das unverzichtbare „Tagesgeschäft“ der Parteien.

Das Bundesverfassungsgericht hat in den vergangenen Wochen und Monaten mehrmals politische Entscheidungen korrigiert bzw. verworfen: das Bundestagswahlrecht, Leistungen für Asylbewerber, das EFSF-Sondergremium und anderes mehr. Was überwiegt bei Ihnen: Die Freude, dass Karlsruhe politische Fehlentwicklung korrigiert hat? Oder Missmut angesichts der Beanstandung parlamentarischer Entscheidungen durch die Verfassungsrichter?

Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht in den sechzig Jahren seines Bestehens etwa 440 Bundesnormen als verfassungswidrig beanstandet – weniger als acht pro Jahr. Meist handelt es sich dabei um die Korrektur einzelner Paragrafen. Dem steht ein Vielfaches von Gesetzen und Verordnungen gegenüber, die nicht beanstandet werden. Das sind also mehr als 95 Prozent aller erlassenen Normen. Das entbindet den Bundestag selbstverständlich nicht von der Pflicht, sich in jedem einzelnen Fall und mit größter Sorgfalt um verfassungsgerechte Gesetze zu bemühen. Und ich kann Ihnen versichern, dass alle Beteiligten dies tun. Im übrigen aber freue ich mich stets, wenn die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Bedeutung des Parlaments bestätigt oder gar einen Zugewinn an Bedeutung für das Parlament zur Folge hat.

Welche Möglichkeit sehen Sie, die Demokratie innerhalb und außerhalb der Fraktionen und des Parlamentes zu stärken und dafür zu sorgen, dass Abgeordnete und Parlamente ihre Rechte nicht verschenken, sondern jederzeit mutig – auch gegen Widerstände – wahrnehmen und durchsetzen?

Die Stärke der Demokratie steht und fällt mit der Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, sich einzubringen, zu engagieren, zu informieren. Man muss natürlich nicht wie Mandatsträger jeden Tag Politik unbedingt für das Wichtigste im Leben halten, aber man sollte sie doch stets im Blick behalten und, besonders auch vor Ort im kommunalen Bereich, teilhaben, dort nämlich beginnt Demokratie. Dass Abgeordnete und Parlamente ihre Rechte verschenken würden, wie in dieser Frage unterstellt, trifft zweifellos nicht zu. Vor allem in den zahlreichen Ausschusssitzungen des Deutschen Bundestages, von denen viele öffentlich stattfinden, wird regelmäßig deutlich: Die Abgeordneten sind gut vorbereitet, engagiert, selbstbewusst und kompetent, auf der ernsthaften Suche nach tragfähigen Lösungen. Dass dabei in einer funktionierenden Demokratie die Abgeordneten nicht ständig mutig sein müssen, ist eine wie ich finde schöne Selbstverständlichkeit, die gerade der Demokratie geschuldet ist. Dass sie es gelegentlich sind, dafür gibt es gerade in der aktuellen Auseinandersetzung um den Euro und das europäische Krisenmanagement konkrete Beispiele.

Was halten Sie zum Beispiel von Volksentscheiden auf allen parlamentarischen Ebenen, also auch im Bund?

In unserer parlamentarischen Demokratie gibt es sowohl durch Wahlen wie durch Abstimmungen Möglichkeiten politischer Beteiligung. Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksentscheide – alle diese Instrumente setzen klar überschaubare Entscheidungsgegenstände voraus, bei denen die Bürgerinnen und Bürger mit einem eindeutigen „Ja“ oder „Nein“ Stellung nehmen können. Typischerweise gibt es solche Entscheidungen auf kommunaler Ebene und teilweise auch auf Landesebene. Tatsächlich werden genau dort direktdemokratische Verfahren zunehmend genutzt. Auf Bundesebene hingegen sind die zu regelnden Sachverhalte meist so komplex, dass man ihnen durch Volksabstimmungen kaum gerecht werden kann. Hier wird der strukturelle Vorteil des Parlaments offenkundig, in seinen Gremien vielfältige Auffassungen und alternative Lösungsmöglichkeiten gründlich erörtern zu können, um dann zu einem Ergebnis zu kommen, für das sich die Abgeordneten überdies gegenüber den Wählerinnen und Wählern rechtfertigen müssen. Für Ergebnisse von Volksentscheiden hingegen kann niemand direkt verantwortlich gemacht werden. Im Übrigen sollte man nicht übersehen, dass die Beteiligung an Bürgerinitiativen und Volksentscheiden regelmäßig deutlich niedriger ist als die bei Wahlen.

Bei auffällig vielen Berufspolitikern finden sich Lebensläufe, die Ihrem ähneln: Früher Eintritt in eine Partei, so gut wie keine berufliche Tätigkeit im klassischen Sinne, irgendwann im Bundestag - und dann nie wieder raus. Sollte politisches Engagement nicht zusätzlich zum “richtigen” Leben geschehen, für das man bestenfalls eine “Entschädigung” (Diät) für seine Bemühungen erhält? Sind die Abgeordneten nicht einfach deshalb ohnmächtig, weil ihr eigentliches Ziel nicht das politische Engagement ist, sondern eine möglichst lange Verweildauer – am besten lebenslänglich – im Bundestag?

Der Eindruck, dass ein Großteil der Abgeordneten dem Bundestag „lebenslang“ angehörten, trügt. So sind nur 12 von derzeit 620 Parlamentarier länger als 25 Jahre dabei. 30 Prozent der Abgeordneten, also mehr als 200, des aktuellen Bundestages sind dagegen erstmals ins Parlament gewählt worden. Die meisten scheiden nach zwei oder drei Wahlperioden aus dem Bundestag aus und kehren ins Berufsleben zurück. Und die Tatsache, dass sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier alle vier Jahre der Wahl stellen, konfrontiert diese auf eine Art und Weise mit dem „richtigen“ Leben. Im Übrigen: Wenn sich ein Anwalt, Arzt oder Polizist, um nur drei beliebige Beispiele herauszugreifen, eine langjährige Berufserfahrung erworben haben, gilt das als Ausweis von Kompetenz. Nur für den Politiker soll das nicht gelten – warum?

Fragen von Klaus Seibert, Roesger, Hajo Zeller, Josef Heinz, Heinrich Westner, Helmut Weidner, Martin, Lisa Jahn, Gerald Häffner, Heidemarie Heubach und Stefan Schwager sowie Ergänzungen von abgeordnetenwatch.de.

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