Björn Sänger (FDP)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Björn Sänger
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
10.04.1975
Berufliche Qualifikation
Diplom-Ökonom
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Ahnatal
Wahlkreis
Waldeck
Ergebnis
9,6%
Landeslistenplatz
7, Hessen
weitere Profile
Danke für Ihre Anfrage zur Problematik der europäischen Staatsschuldenkrise. Als liberaler Abgeordneter liegt es mir fern Steuergelder zu verschwenden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Björn Sänger
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Sicherheit
28.10.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Sänger,

als Mitglied von 2 Schützenvereinen habe ich Sie und Ihre Partei u.a. wegen der Parteiaussage zum Waffenrecht gewählt. In diesem Zusammenhang darf ich Ihnen die Information geben das nahezu alle Sportschützen und Jäger zum guten Ergebnis ihrer Partei bei der Bundestagswahl beigetragen haben.
Meine Bitte an Sie: Sobald das Thema Waffenrecht im Bundestag auf der Tagesordnung steht möchte ich von Ihnen erfahren, ob sich die Positionen aus dem Wahlprogramm der FDP in dieser Sache durchsetzen liesen.
Vielen Dank für eine Antwort und ich verbleibe

mit freundlichem Gruß

Antwort von Björn Sänger
bisher keineEmpfehlungen
28.09.2010
Björn Sänger
Guten Tag, Herr ,

Sie hatten mich in Ihrer Anfrage darum gebeten, Sie zu informieren, sobald das Thema Waffenrecht im Bundestag wieder auf der Tagesordnung steht.

Am 18. Juni 2010 gab es eine Debatte im Deutschen Bundestag zum Thema Waffenrecht. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 17/2130: "Mehr öffentliche Sicherheit durch weniger private Waffen" ) wurde beraten. Mein Fraktionskollege Serkan Tören hat dazu für die Liberalen im Plenum gesprochen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat den Antrag der Grünen abgelehnt. Eine Verschärfung des Waffenrechts führt aus liberaler Sicht nicht zu mehr Sicherheit. Sportschützen, Waffensammler und Jäger dürfen nicht einem Generalverdacht ausgesetzt werden.

Bereits im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und FDP formuliert, dass es gegenwärtig keinen weiteren Veränderungsbedarf im Waffenrecht gibt. Bis Ende 2011 werden dem Bundesministerium der Justiz Daten vorliegen, die Auskunft darüber geben, ob die bisher vereinbarten Regelungen zu sicheren Aufbewahrung und zum Schutz vor unberechtigten Zugriff etwas gebracht haben. Besonders wichtig ist für die Liberalen, dass Waffenbesitzer die Vorgaben in ihrem Alltag leicht umsetzen können.

Gesetzliche Regelungen für den Umgang mit Waffen halte ich für sehr wichtig, jedoch ist es fraglich, ob weitere Verschärfungen im Waffenrecht wirksam sind. In Deutschland haben wir bereits eines der schärfsten Waffengesetze und sollten uns auf den Vollzug des bestehenden Rechts konzentrieren. Die Bundesregierung ist derzeit dabei, deutschlandweit einheitliche Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung des bestehenden Rechts mit den Ländern zu erarbeiten.

Wenn furchtbare Gewaltverbrechen, wie der Amoklauf in Winnenden geschehen, dann müssen wir ehrliche Diskussionen über die Ursachen dieser Taten führen und dort ansetzen. Der Mensch, der die Waffe einsetzt, ist das Problem, nicht die Waffe. Gewaltprävention und -forschung stehen für die Liberalen daher im Vordergrund. Symbolische Maßnahmen, wie z.B. den Vorschlag ein zentrale Aufbewahrungsstelle zu schaffen, lehnen wir strikt ab.

Für die Liberalen gilt weiterhin, die Sicherheit der Bevölkerung hat Vorrang, darf jedoch nicht die persönliche Freiheit der Bürger einschränken.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Sänger
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
07.12.2009
Von:

Sehr geerhter Herr Sänger,

Warum hat die FDP am Freitag im Bundestag einen Änderungsantrag zum "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" abgelehnt, der eine Gleichstellung von Lebenspartnern im Erbschaftssteuerrecht mit Eheleuten vorsah?

Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU/CSU und FDP auf mehrere Eckpunkte zur Homo-Politik geeinigt. So wollten sie dem Dokument zufolge "gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht abbauen und insbesondere die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten umsetzen"

Sind Hoteliers Privilegien für die FDP wichtiger als LGBT Rechte?
Wie lange will die FDP die verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Lesben und Schwulen im Erbschaftsteuerrecht noch zu lassen?

MfG,

V.
Antwort von Björn Sänger
2Empfehlungen
04.01.2010
Björn Sänger
Sehr geehrter Herr ,

CDU/CSU und FDP haben mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz die Sofortmaßnahmen des Koalitionsvertrages zur wirtschaftlichen Stabilisierung umgesetzt. Alle weiteren Fragen wie der Abbau gleichheitswidriger Benachteiligungen eingetragener Lebenspartnerschaften im Steuerrecht werden wir in gesonderten Gesetzgebungsverfahren angehen. Dazu gehört auch die bisherige Einordnung der eingetragenen Lebenspartner in die Steuerklasse III der Erbschaftsteuer.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Sänger
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
09.04.2010
Von:
Dr. J.

Sehr geehrter Herr Saenger,

Ich wurde neulich von einem meiner Studenten gefragt, wie denn der Ausdruck "systemisch” oder besser "systemische Bank” definiert ist. Leider war es mir bis heute nicht moeglich diese Frage zu beantworten, da Politiker, in der Oeffentlichkeit nur erklaeren, dies muesse von Fall zu Fall geklaert werden. Dies ist natuerlich keine Definition, sondern eher eine Meinung, die jederzeit willkuerlich getroffen werden kann. Da aber gerade mit diesem Ausdruck, nachhaltige Entscheidungen fuer die Zukunft begruendet worden sind, wird es Ihnen ja nicht schwerfallen mir die folgende Frage kurz zu beantworten, da der Ausdruck "systemische Bank” in der Literatur nicht vorkommt.

Wie ist "systemische Bank” definiert und wie grenzt (Kriterien) sich eine systemische Bank von einer "nicht-systemischen” ab?

Ich bedanke mich fuer die Information

Mit besten Gruessen

Dr. J.
Antwort von Björn Sänger
1Empfehlung
12.08.2010
Björn Sänger
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.

Der Begriff "Systemrelevanz" bezeichnet Strukturen der Wirtschaft, in denen alles miteinander verflochten ist und die nicht ohne weiteres aufgebrochen oder ersetzt werden können, wie z.B. im Finanzsektor. In solchen Strukturen kann der Zusammenbruch eines Unternehmens (z.B. einer Bank) dazu führen, dass nicht nur die anderen Unternehmen innerhalb dieser Struktur (alle anderen Banken), sondern das gesamte Wirtschaftssystem mitgerissen werden. Die Zerstörung wäre umfassend.
Um dies zu verhindern muss der Staat im Falle einer Krise und der systemischen Relevanz eines einzelnen Unternehmens, in diesem Fall einer Bank, eingreifen. Dies ist zur Stabilisierung der Volkswirtschaft dringend notwendig und die dem Staat dadurch entstehenden Kosten sind in der Regel geringer als die volkswirtschaftlichen Kosten eines Zusammenbruchs.
Die Abgrenzung einer systemischen von einer nicht-systemischen Bank muss anhand der oben bezeichneten Kriterien erfolgen: Eine Bank ist also dann systemisch, wenn die Größe der eingegangenen Verpflichtungen eines Kreditinstituts und seiner Vernetzung im Finanzmarkt einen Zusammenbruch der Strukturen vermuten lassen.

Weitergehende Informationen finden Sie auch in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 01. Juli 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13726).
Ich hoffe Ihnen und Ihren Studenten mit meiner Antwort geholfen zu haben. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Sänger
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
02.08.2010
Von:

Sehr geehrter Herr Sänger,

im Jahr 2005 wurde für die Vergütungsregelungen für Berufsbetreuer die sog. Pauschalierung eingeführt. Danach erhält z. B. der Berufsbetreuer ab dem 2. Jahr der Betreuung bei unvermögenden im Heim lebenden Betreuten 2 Std. pro Monat. Bei Qualifizierung des Betreuers durch Hochschulstudium sind dies 44,- € BRUTTO, d.h. ohne Umsatzsteuer 73,95 €. Weitere Auslagen wie Fahrtkosten, Porto etc. werden nicht gesondert erstattet. Bei Mehrwertsteuererhöhung von ursprünglich 16 % bei Einführung des Gesetzes auf jetzt 19 % wurden die Bruttosätze nicht verändert. Bezogen auf 5 Jahre bei einer durchschnittlichen Preissteigerung von angenommen 2 % sowie der Erhöhung der Umsatzsteuer von 3 % ergibt dies eine Nettoveringerung von 13 % !
Wann ist mit einer angemessenen Erhöhung aller Vergütungssätze zu rechnen?
Der Gesetzgeber erwartet verantwortungsvolle Arbeit, oftmals mit alten, kranken oder psychisch kranken Menschen einschließlich eines Mindestmasses an persönlicher Betreuung. Bei Betreuungen im Umkreis von ca. 30 km in einem Flächenlandkreis ist inzwischen praktisch nicht mehr wirtschaftlich Berufsbetreuung durchzuführen.
Sieht der Koalitionsvertrag hier in dieser Legislaturperiode eine Erhöhung vor?

Vielen Dank für eine möglichst konkrete Antwort!
Antwort von Björn Sänger
bisher keineEmpfehlungen
05.08.2010
Björn Sänger
Sehr geehrter Herr ,

die Arbeit der Berufsbetreuer/ -innen stellt einen wichtigen Baustein unseres sozialen Rechtsstaates dar. Die FDP-Bundestagsfraktion ist sich dieser wichtigen, gar unerlässlichen Aufgaben der Berufsbetreuer/ -innen bewusst.

Eine qualifizierte Beratung, wie wir sie von den Berufsbetreuer/ -innen erwarten ist dabei nicht zum Nulltarif zu erlangen. Schon im Rahmen des 2. Betreungsrechtsänderungsgesetzes in der letzten Wahlperiode haben wir kritisch auf die gefundene Lösung bei den Zeitansätzen und der Vergütungshöhe hingewiesen. Ob diese den Ansprüchen, die wir an die Arbeit von Betreuern stellen, gerecht wird, erschien fraglich.

Der Deutschen Bundestag hat sich zuletzt im Mai 2007 mit dem Thema auseinandergesetzt. Die FDP-Bundestagsfraktion erklärte in diesem Zusammenhang im Rechtsausschuss, dass es der Sache nach angemessen sei, sich über die Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung auf die Inklusivstundensätze der Betreuer/ -innen Gedanken zu machen, da ein reales Absinken der Einnahmen eintreten werde. Der von der Bundesregierung vorzulegende Evaluationsbericht zu der Gesamtproblematik der Vergütung sei jedoch zunächst abzuwarten. . Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik hat Ende April 2009 den Endbericht der Evaluation des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes vorgelegt. Die Ausgaben der Landesjustizverwaltungen für die berufliche Betreuung sind danach gestiegen. Dies resultiere zum einen aus der steigenden Anzahl beruflicher Betreuungen, zum anderen aus einer Erhöhung der Kosten pro beruflicher Betreuung. Die Ergebnisse dieser Studie sind auch unter Beteiligung der Berufsbetreuer zu erörtern.

Die Betreuung als Freien Beruf einzuordnen hängt unmittelbar mit der Pflicht zur Zahlung der Gewerbesteuer zusammen. Der Bundesfinanzhof hat 2004 entschieden, dass Berufsbetreuung eine gewerbliche Tätigkeit sei. Ich selbst habe Berufsbetreuer bisher als Berufsgruppe erlebt, die den Grundsätzen freier Berufe zumindest sehr nahe stehen. Die FDP setzt sich dabei grundsätzlich für die freien Berufe mit Nachdruck ein. Auch dieser Punkt muss daher im Rahmen der Auseinandersetzung bei der Vergütung der Berufsbetreuer/ -innen umfassend diskutiert werden.

Trotz knapper Kassen auch in den öffentlichen Haushalten werden wir auch in Zukunft dafür sorgen, das in uns gesetzte Vertrauen vor allem auch im Interesse der Betreuten nicht zu enttäuschen.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Sänger
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Arbeit
04.08.2010
Von:

Guten Tag Herr Sänger,

ich bin beschäftigt im Handwerk und bin über die aktuelle Ausrichtung der FDP sowohl kommunal als auch landes- und bundespolitisch maßlos unzufrieden! Machen sie sich denn Gedanken darüber wie die Arbeitnehmerschaft in diesem Lande ihre Arbeit verrichtet?!

Mich würde interessieren, was sie von meinem Vorschlag halten, die Arbeitszeiten für die arbeitende Bevölkerung so zu reduzieren, dass auch die Menschen, die jetzt arbeitssuchend sind, eine Chance auf Beschäftigung haben!
Antwort von Björn Sänger
1Empfehlung
05.08.2010
Björn Sänger
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4. August 2010.

Ihren Vorschlag, die Arbeitszeiten für die arbeitende Bevölkerung so zu reduzieren, dass auch arbeitsuchende Menschen Chancen auf Beschäftigung, finde ich interessant. Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel und auch die Politik muss darüber nachdenken, wie die Zukunft der Arbeit aussehen könnte.

Das liberale Konzept des Bürgergeldes kann meiner Meinung nach dazu beitragen, die Massenarbeitslosigkeit in Deutschland zurückzudrängen.

Das FDP-Bürgergeld ist ein transparentes Steuer- und Transfersystem aus einem Guss, das einen gleitenden und lohnenden Übergang in die Erwerbstätigkeit ermöglicht. Das setzt positive Anreize zur Arbeitsaufnahme. Im Gegensatz zu anderen wollen wir kein bedingungsloses Grundeinkommen sondern ein bedarfsgerechtes Bürgergeld. Alle steuerfinanzierten Sozialtransferleistungen werden gebündelt, die Sozialbürokratie verschlankt und das Transferleistungssystem transparenter und fairer. Alle, die arbeitsfähig sind, bekommen das Grundeinkommen über die Finanzämter, die es als Negativsteuer berechnet. Bedürftige, die aus eigener Kraft keine Chance haben, ein Einkommen zu erwirtschaften, erhalten es direkt über die Kommunen. Diejenigen, die leistungsfähig sind, haben damit den klaren Anreiz, dass ihnen Arbeit ein höheres Netteinkommen einbringt. Bei unserem Bürgergeld-Konzept hat der arbeitende Arbeitnehmer netto immer mehr hat als der, der nicht arbeitet. Jeder Erwerbsfähige bleibt verpflichtet, zumutbare Arbeit auch anzunehmen.

Außerdem bin ich davon überzeugt, dass Aktivitäten im sogenannten Nonprofitsektor an Bedeutung gewinnen werden. Hier gibt ein beachtliches Potential für eine Vielzahl von Arbeitsplätzen.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Sänger
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Björn Sänger
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de und mit der dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.