Birgitt Bender (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Birgitt Bender
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Stuttgart II
Landeslistenplatz
7, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
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(...) Nein, ich finde es selbstverständlich nicht richtig, Witze über Behinderte und deren Pfleger zu machen. Und weil das so ist, habe ich die verletzte CDU-Abgeordnete auch häufig im Rollstuhl geschoben. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
20.12.2007
Von:

Meine Schwiegermutter ist an feuchter Makula-Degeneration erkrankt.
Sie wurde mit Lucentin behandelt.

1. Warum wird von der gesetzliche Krankenkasse zwar das Medikament bezahlt aber das Spritzen selbst nicht (Kosten: 408€)?
2. Wann wird das wesentlich preiswertere Medikament Avestin freigegeben?

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Frage zum Thema Gesundheit
25.12.2007
Von:
Eva

Sehr geehrte Frau Bender,

mein Name ist Eva N., ich komme aus Mannheim, bin Schülerin der Abschlussklasse einer Wirtschaftsschule und habe ein etwas schwieriges Thema für unser Schulprojekt zu lösen.

Ich habe die abgeleiteten Themen
1. "Braucht man die private Krankenvollversicherung überhaupt noch" und
2. "Die Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung"
als Projektthema zugeteilt bekommen.
Das Zweite Thema, die Unterschiede zwischen gesetzlich Versicherten und den Privatpatienten habe ich bereits aufgrund sehr guter Informationsquellen bearbeiten können.
Was das erste Thema angeht, so finde ich keine guten Ausführungen. Selbstverständlich stehen im Internet verschiedene Aussagen der Politiker, doch mein Lehrer erwartet speziell für dieses wichtige Thema eine bessere Ausführung als die Aussagen, welche ich bereits gefunden habe.
Den schriftlichen Teil des Projektes müssen wir am 10. Januar 2008 abgeben. Der mündliche Teil wird wahrscheinlich am 14.Januar 2008 sein.

Mein Projektteam und ich haben bereits einen Fragenkatallog erstellt und uns die Meinungen der Bürger eingeholt.
Mein Fachlehrer legt auf sinnvolle Ausführungen, Argumentationen, Beispiele, "wie es sich entwickelte, dass über die weitere Existenz der privaten Krankenversicherung diskutiert wurde und was mit den Privatversicherten und den Versicherungen passieren sollte/würde, Erörterungen, Vorschläge und Einwände, etc. wert.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir baldmöglichst Informationen für mein Projekt zukommen lassen würden. Bitte beachten Sie, dass ich meine Arbeit am 10. Januar abgeben muss.

Ich bedanke mich für Ihre Hilfe und wünsche Ihnen frohe Weihanchten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Eva
Antwort von Birgitt Bender
2Empfehlungen
08.01.2008
Birgitt Bender
Sehr geehrte Frau ,

auf Ihre Frage kann es keine allgemeingültige Antwort geben. Wir als Grüne finden, dass es an der Zeit ist, die private Krankenvollversicherung auslaufen zu lassen und durch eine Bürgerversicherung zu ersetzen. Dabei gelten folgende Eckpunkte:

  • Alle Bürgerinnen und Bürger werden versicherungspflichtig. Auch Beamtinnen und Beamte, Abgeordnete und Selbstständige. Die bisher Privatversicherten werden ebenfalls in die Bürgerversicherung aufgenommen. Ihre zusätzlichen Leistungsansprüche, die sie über die private Krankenversicherung erworben haben, bleiben ihnen erhalten und werden über Zusatzversicherungen gewährleistet.

  • Alle Einkunftsarten – auch Vermögenseinkommen, Gewinne und Mieteinkünfte – werden in die Finanzierung der Krankenversicherung einbezogen. Auf Kapitalerträge wird ein Freibetrag in Höhe des Sparerfreibetrags eingeräumt. Die Beitragsbemessungsgrenze bleibt konstant.

  • Die Parität bleibt erhalten. Die Beiträge auf Erwerbseinkommen aus abhängiger Beschäftigung werden weiterhin je zur Hälfte durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert.

  • Kinder sowie nicht erwerbstätige Ehegatten und Lebenspartner, die Kinder erziehen oder Pflegeleistungen erbringen, müssen keine Beiträge zahlen Für alle anderen Ehepaare und eingetragenen Lebensgemeinschaften wird ein Ehegattensplitting eingeführt. Dabei wird das Einkommen der Ehe- bzw. Lebenspartner rechnerisch auf beide Personen verteilt. Danach werden beide Einkommenshälften bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Beitragspflicht unterworfen. Damit ändert sich für Versicherte mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze an ihrer Beitragsbelastung nichts. Besserverdienende Einverdiener-Ehen müssen dagegen auf einen höheren Anteil ihres Einkommens Beiträge entrichten als bisher.

  • Die Bürgerversicherung kann auch durch private Krankenversicherungsunternehmen angeboten werden. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen können also neben den Zusatzversicherungen auch weiterhin Vollversicherungen anbieten. Allerdings müssen sie sich dem Wettbewerb mit den gesetzlichen Krankenkassen stellen. Dabei gelten für alle die gleichen Regeln: Aufnahmezwang, Diskriminierungsverbot, Finanzierung über einkommensabhängige Beiträge, Teilnahme am Risikostrukturausgleich. Alle Bürgerinnen und Bürger können sich damit frei zwischen allen gesetzlichen und privaten Kassen entscheiden.

Anbei noch eine etwas ausführlichere Argumentationshilfe, in der verschiedene Szenarien des Übergangs der Privatversicherten dargestellt werden. Eine Festlegung auf ein Modell hat es bisher nicht gegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Biggi Bender MdB
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Frage zum Thema Finanzen
08.01.2008
Von:

frau bender
über italien lacht die sonne, über deutschland die ganze welt

krankenkassen müssen für eltern von ausländern in deren heimat zahlen. türkei, bosnien usw. man könnte noch vieles schreiben aber es bringt nichts.
was sagen sie dazu.
schönen tag

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Frage zum Thema Gesundheit
01.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Bender,
während meiner mehr als 33 jährigen Berufstätigkeit habe ich zur privaten Altersvorsorge eine Direktversicherung abgeschlossen (mit anfangs 10%iger-, dann am Ende 20% iger pauschaler Besteuerung). Mein Einkommen lag immer über der Bemessungsgrenze für die Sozial-/Krankenversicherung, so daß ich aufgrund dieser Versicherung keine Sozialbeiträge "unterlaufen" habe.
Nun steht die Auszahlung dieser Versicherung bevor und ich werde- im Gegensatz zu meinen privat versicherten Kollegen- mit ca. 14% Krankenversicherung belastet.
Entweder wechsle ich noch in eine Privatversicherung, oder ich "schlucke" diese,nach meinem Rechtsempfinden nicht verfassungsmässige, nachträglich geänderte gesetzliche Regelung.
Mir ist bekannt, daß es zu dieser Thematik bereits mehrere Verfassungsklagen gibt. Von Ihnen hätte ich aber gerne gewußt, wann mit einer finalen Entscheidung des obersten Gerichtes zu rechnen ist.

In Erwartung einer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

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Frage zum Thema Gesundheit
26.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Bender,

Sie stimmen mir sicher zu, wenn ich behaupte "unsere Gesundheit ist das am meisten zu schützende Gut"?

Diesen Satz fand ich als Einstieg in mein Problem einen guten Start.
Ich habe in München Freunde. Meine Freunde haben das eigentliche Problem, denn sie haben einen Sohn mit der sog. Mondscheinkrankheit ( lat. Xeroderma Pigmentosum). Es ist ein Gendefekt und die Symptome sind, dass dieser Junge und noch weitere 50 andere Patienten UV-Licht (also Sonnenstrahlen) meiden müssen. D.h. diese Patienten dürfen nicht an das Tageslicht. Sie können nur in Ausnahmefällen mit Schutz (UV-Schutzkleidung, UV-Sonnenschutzcreme usw.) am normalen Leben teilhaben. Nun haben wir Probleme mit den gesetzlichen Krankenkassen, denn diese Krankheit steht anscheinend in keinem Krankheitskatalog und wird somit in keinster Weise finanziell aufgefangen. Also man bekommt keine Sonnenschutzcreme, keine UV-Schutzkleidung einfach gar nichts. Keiner fühlt sich zuständig, alles wird hin- und hergeschoben. Letzendlich müssen die Patienten dafür selber aufkommen. Das Resultat von "in die Sonne gehen" ist der Hautkrebs. Und falls dieser wieder mal aufgetreten ist, wird die OP bezahlt von der Krankenkasse. Es leuchtet mir einfach nicht ein, warum diese OP´s bezahlt werden, die viel teurer sind, als die Sonnenschutzcreme sozusagen als Verhütung. Wenn ich als Frau zum Frauenarzt gehe, bekomme ich doch auch meine Vorsorge bezahlt. Warum geht das hier nicht? Und wir reden nicht von einer OP in 5 Jahren, sondern wir reden von min. 5 OP´s in einem Jahr. Abgesehen davon dass es den "Mondscheinkindern" auch seelisch sehr schlecht geht, weil sie kaum Kontakt zur Außenwelt haben können, werden sie auch noch sooooo im Stich gelassen. In meinem Bundesland (NRW) gibt es 7 Patienten und ich kämpfe und kämpfe. Ich habe eine Petition geschrieben und sie ist noch in Bearbeitung. Aber die Sonne scheint und dieses Jahr ist schon ein Mondscheinkind verstorben.

Gruß,
Antwort von Birgitt Bender
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05.06.2008
Birgitt Bender
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr großes Engagement für die Betroffenen.

Ob UV-Schutzkleidung und Sonnencreme erstattet werden, legen die Spitzenverbände der Kranken- und Pflegekassen im sogenannten Hilfs- und Pflegemittelverzeichnis fest. Grundsätzlich haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind (§ 33 Sozialgesetzbuch V).

Die Politik entscheidet nicht selbst, welche Hilfsmittel in das Verzeichnis aufgenommen werden. Welche Behandlungsmethoden, Medikamente oder Hilfsmittel medizinisch sinnvoll sind, legt die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen fest (z.B. Spitzenverbände der Krankenkassen, Gemeinsamer Bundesausschuss). Im Gemeinsamen Bundesausschuss, dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung, nehmen neben ÄrztInnen, ZahnärztInnen, PsychotherapeutInnen, Krankenkassen und Krankenhäusern auch PatientenvertreterInnen an den Beratungen teil (sie haben aber kein Stimmrecht).

Wenn die jeweilige Krankenkasse der Betroffenen die Kosten für benötigte Hilfsmittel nicht übernimmt, haben diese die Möglichkeit, bei ihrer Krankenkasse Widerspruch einzulegen. Zuständig hierfür ist der Widerspruchsausausschuss der Krankenkasse. UV-Schutzkleidung und Sonnencreme gelten jedoch als "allgemeine Gebrauchgegenstände des täglichen Lebens", von daher haben die Betroffenen keinen leistungsrechtlichen Anspruch. Ob eine spezifische Ausnahme für diesen Gendefekt machbar ist, könnten Sie mit den Patientenvertretern erörtern.

Informationen zur Patientenbeteiligung im G-BA sowie Adressen der an den Beratungen teilnehmenden Organisationen erhalten Sie über folgenden Link:

www.g-ba.de

Mit freundlichen Grüßen

Biggi Bender MdB
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