Birgitt Bender (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
28.12.1956
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Stuttgart
Wahlkreis
Stuttgart II
Ergebnis
16,8%
Landeslistenplatz
7, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Ihre Kritik an die Politik, dass gut arbeitende ÄrztInnen (wie Ihre Chefin/Ihr Chef) durch uns für viel Leistung bestraft würden, zielt vermutlich auf das Thema Regelleistungsvolumen (RLV). Das RLV wurde arztindividuell berechnet. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
  • Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGEMED), Berlin, Mitglied des Beirates
  • Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg, Stuttgart, Stellv. Landesvorsitzende, ehrenamtlich
Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Fragen an Birgitt Bender
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Gesundheit
28.10.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Bender,

in Ihrem Beitrag "Elektronische Gesundheitskarte" auf den Seiten Ihrer Fraktion schreiben Sie:

"Es darf darüber aber nicht vergessen werden, dass es gegen die bestehende Versicherungskarte massive datenschutzrechtliche Bedenken gibt"

Quelle: www.gruene-bundestag.de

Im Text Ihres Beitrags kann ich leider keine Belege dafür entdecken, dass gegen die bisher verwendete Versichertenkarte datenschutzrechtliche Bedenken bestehen. Alle von Ihnen aufgeführten Punkte scheinen mir nicht im Zusammenhang mit der Versichertenkarte zu stehen und auch nicht durch die Einführung der "Elektronischen Gesundheitskarte" gelöst zu werden.

Welche der von Ihnen angeführten datenschutzrechtlichen Probleme werden nach der Einführung der "Elektronischen Gesundheitskarte" wie beseitigt?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Birgitt Bender
bisher keineEmpfehlungen
02.11.2011
Birgitt Bender
Sehr geehrter Herr ,

ich habe mich bei der Feststellung, dass es bei der bestehenden Krankenversicherungskarte deutliche datenschutzrechtliche Kritik gibt, auf den aktuellen 23. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gestützt. Sie finden diesen Bericht unter: www.bfdi.bund.de
Dort ist auf der Seite 40 zu lesen: "Unzufrieden bin ich damit, dass das von mir seit Jahren kritisierte Problem der nicht geschützten Versichertendaten auf der jetzigen Krankenversichertenkarte weiterhin ungelöst bleibt (vgl. 22. TB Nr. 6.1). Hier habe ich der Zusage des BMG nach Abhilfe Glauben geschenkt, musste aber feststellen, dass die Umsetzung durch den bis heute nicht flächendeckend vorgenommenen Basis-Rollout nicht eingehalten worden ist (vgl. auch Nr. 15.6). Lange kann und darf dieser Zustand nicht mehr andauern, sonst werde ich dieses Verfahren beanstanden."
Im 22. Tätigkeitsbericht, auf den verwiesen wird, heißt es auf Seite 80: "Auf der derzeitigen Krankenversichertenkarte sind die in § 291 Absatz 2 SGB V abschließend beschriebenen Daten enthalten, darunter auch der Versichertenstatus, für Versichertengruppen nach § 267 Absatz 2 Satz 4 SGB V (Teilnehmer an Disease-Management-Programmen wie z. B. Diabetiker) in einer verschlüsselten Form. Aus technischen Gründen ist es bisher nur möglich, dieses Merkmal in codierter Form zu speichern. Dieser Code ist allerdings frei zugänglich, so dass die Kenntnisnahme des Vorliegens einer chronischen Krankheit des betroffenen Versicherten durch unbefugte Dritte ohne Weiteres möglich ist."

Der Bundesdatenschutzbeauftragte, der (bzw. seine MitarbeiterInnen) in die Umsetzung der elektronischen Gesundheitskarte eng eingebunden ist, sieht in der Verschlüsselung, die die elektronische Gesundheitskarte bietet, die Lösung. Damit wird verhindert, dass Versichertenstammdaten sehr einfach vom Magnetstreifen der Krankenversicherungskarte gelesen werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Biggi Bender
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
03.02.2012
Von:

sehr geehrte Frau Bender,

teilen Sie meine Ansicht, dass Stuttgart durch S21 entvölkert wird ?

Entweder: Die €4,5 Mrd. werden aufgebraucht, und nicht ausreichen (der Rechnungshof war ja schon 2009 von €5,3 ausgegangen). Kein Vertragspartner schiesst mehr zu, und so entsteht eine riesige Bauruine .
Folge: langsam aber sicher ziehen etliche Bewohner der umliegenden Wohngegenden aus, und nicht unbedingt in andere Stadtteile.
Umgekehrt; wer will in ein so hässliches Gebiet ziehen, wenn es nicht sein muss ? Erst wenn der Bahnhof fertig ist, wird das Gebiet hinter dem Bonatzbau und das Rosensteinviertel entwickelt.

Oder: Die nächste Landesregierung ist eine CDU/SPD-Koalition und will S21 weiter finanzieren. Die Stadt zieht zwangsläufig mit. Da nicht ewig am Haushalt gekürzt werden darf, bzw. neue Schulden aufgenommen, muss ein erheblicher Teil der Weiterfinanzierung mit Abgaben- bzw. Steuererhöhungen einhergehen, d.h. der Gewerbesteuer und der Grundsteuer.

Die Gewerbesteuer zu erhöhen hätte u.U. Auswanderungen bestimmter Firmen mit entsprechendem demografischen Rückgang zur Folge, wie etwa Ernst & Young, Thales und Hahn & Kolb.
Eine Erhöhung der Grundsteuer (die ich befürworte, auch wenn sie nur auf dem Standortwert basieren sollte), hätte eine erhebliche mittelfristige Auswanderung zur Folge, sowohl von Eigentümern als auch von Mietern, da sie nur zur Rettung von S21 eingesetzt wäre und nicht für allgemeine Wohnqualitätsteigerungen wie etwa ein besseres Busnetz. Der Verein Haus-und-Grund beschwert sich schon jetzt über die neue Erhöhung von 400 auf 520 Satzpunkte, aber Berlin hat 810 ! Es gibt also sehr viel Spielraum nach oben.

Und dann würde sich ein TEUFELSKREIS entwickeln, in dem die noch-Stuttgarter immer mehr zahlen müssten. Das ganze würde weitgehend zugunsten der umliegenden Kreise erfolgen; die noch-Stuttgarter wären die Deppen.

Mit Sicherheit kann Stuttgart keinen Zuzug erwarten. Im Gegenteil:Stuttgart wird m.E. entvölkert. Nix wie verkaufen und abhauen ?

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
12.03.2012
Von:

Guten Tag!

Ich hätte einige Fragen zum Thema E-Zigretten. Hier würde mich sowohl Ihre persönliche Meinung als auch die offizielle Haltung Ihrer Partei interessieren.

1. Studien

In den meisten Medienberichten zu diesem Thema wird behauptet, man könne die potentiellen Gefahren nicht einschätzen, weil es keine Studien gäbe. Was ist z. B. mit den ganzen Studien und Entscheidungen, die hier aufgeführt sind:

www.dampfzeichen.de

Wenn diese nicht ausreichen sollten, warum wird dann nicht ein winziger Bruchteil der mit der Tabaksteuer eingenommenen Milliarden zweckgebunden zur Finanzierung wisenschaftlich haltbarer Studien verwendet? Und damit meine ich richtige Studien und nicht die Kindergartenexperimente, mit denen Frau Steffens ihre Haltung rechtfertigt.

2. Riskobewertung

Bei den ganzen Abschätzungen der gesundheitlichen Riskien wird immer unterschlagen, dass so gut wie alle Dampfer (ca. 99,9%) früher starke Raucher waren und die E-Zigarette jetzt als weniger schädliche Alternative zur Tabakzigarette nutzen. Für eine realistische Risikobewertung müßten also die potentiellen Risiken des Dampfens mit den bekannten Gefahren des Rauchens verglichen werden. Sollte die Verfügbarkeit von E-Zigaretten durch gutgemeinte Verbote und Reglementierung zu stark eingeschänkt werden, sähen sich viele Dampfer dazu gezwungen, wieder zur Tabakzigarette zu greifen. Sind Sie sicher, dass das gesünder ist? Und bitte nicht das unvermeidliche Argument, einfach aufzuhören. Das ist NICHT einfach. Manche schaffen es, viele aber nicht.

Es wird auch immer wieder behauptet, dass die Inhaltsstoffe der Liquide unbekannt seien. Dies mag für private Billigimporte aus China zutreffen, aber die meisten Hersteller und Händler, die sich auf dem Markt behaupten können, beziehen ihre Zutaten aus Deutschland bzw. Europa und weisen alle Inhaltsstoffe aus. Warum wird das nicht berücksichtigt?
Antwort von Birgitt Bender
4Empfehlungen
19.03.2012
Birgitt Bender
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Fragen.
Bislang gibt es in der Tat noch sehr wenige Studien zu den sogenannten elektronischen Zigaretten, vor allem Langzeitbeobachtungen fehlen. Zudem fehlen epidemiologische Untersuchungen zu Zahl, Alter und Konsummotiven der Konsumentinnen und Konsumenten. Die Ursache hierfür ist vor allem, dass diese Produkte erst seit Kurzem auf dem Markt sind. Wir werden uns bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Forschung in diesem Bereich intensiviert wird.

Bei der Betrachtung von Vor- und Nachteilen der e-Zigarette muss aus meiner Sicht auch die Frage der Schadensminderung einbezogen werden. In der Tat könnte es sein, dass die e-Zigarette ein Weg ist, um Raucherinnen und Raucher zum Umstieg auf eine weniger schädliche Form des Nikotinkonsums zu bewegen. Allerdings ist auch dies eine Vermutung, die bisher nicht wissenschaftlich belegt ist und daher in der Debatte keine große Durchschlagskraft haben kann.

Die Tatsache, dass es in den Liquiden unterschiedliche und oft nicht deklarierte Inhaltsstoffe gibt, ist eine Folge des unregulierten Marktes für e-Zigaretten. Eine Unterstellung der e-Zigaretten als Tabakerzeugnis oder (bei nicht nikotinhaltigen) als Lebensmittel hätte zur Konsequenz, dass Vorgaben zu Inhaltsstoffen und deren Kennzeichnung gemacht werden könnten. Dann müssten die Hersteller Inhaltsstoffe klar kennzeichnen, Grenzwerte einhalten und auf bestimmte besonders bedenkliche Stoffe ggf. ganz verzichten. Das würde aus meiner Sicht die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor gesundheitlichen Risiken schützen als ein generelles Verbot. Die für Tabakprodukte geltenden Beschränkungen (etwa beim Abgabealter oder in der Werbung), sollten analog angewendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Biggi Bender
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
20.03.2012
Von:

Erst mal vielen Dank für Ihre sachliche Antwort. Besonders die Tatsache, dass Sie nicht auf vorformulierte Textbausteine zurückgreifen, hält meine wachsende Politikerverdrossenheit in Schach.
Für ein Stimmungsbild der Konsumenten, auch wenn es sicher nicht repräsentativ ist, können Sie ja mal die Kommentare zu den Artikeln lesen, auf die ich in www.dampfertreff.de verweise. Oder direkt in den einschlägigen Foren stöbern.
Mit dem letzten Absatz rennen Sie bei Konsumenten und Herstellern offene Türen ein. Viele sind bereits dem Wunsch der Kunden nachgekommen und weisen die Inhaltsstoffe detailliert aus. Kindersichere Verschlüsse und Verkauf erst ab 18 sind ebenfalls inzwischen normale Praxis.
Lediglich für die von anderen propagierte Apothekenpflicht für nikotinhaltige Liquids und gar die Geräte hat kein Dampfer Verständnis. Darum noch zwei Fragen:

3. Gefährlichkeit von Propylenglykol (PG)

In einigen wenigen Fällen kann es milde allergische Reaktionen hervorrufen. Doch das gilt auch für Nüsse, Schalentiere etc..
Seit Jahrzehnten wird PG in Nebelmaschinen in Diskotheken und bei Konzerten verwendet, und das in erheblich größeren Mengen als in einer E-Zigarette. Dem wird entgegengehalten, dass dieser Kunstnebel nicht so tief inhaliert werde. Das betrifft aber höchstens den Dampfer selbst und nicht Dritte. Und selbst das erscheint mir fraglich, da der Diskonebel in erheblich größerer Konzentration permanent in der Atemluft ist, während der Dampfer nur jeweils wenige Züge inhaliert und zwischendurch relativ unbelastete Raumluft atmet.
Es gibt auch Liquide, die ohne PG auskommen. Was ist mit diesen?

4. Einstufung als Arzneimittel

Aus den Beck´schen Kommentaren ( www.themenportal.de ) geht offenbar hervor, dass die Einstufung von E-Zigaretten und Liquids als Arzneimittel rechtlich nicht zulässig ist, sofern sie nicht ausdrücklich als Produkt zur Nikotinentwöhnung präsentiert werden. Wie relevant ist das?
Antwort von Birgitt Bender
1Empfehlung
28.03.2012
Birgitt Bender
Sehr geehrter Herr Schmitt,

Es ist nicht meine Aufgabe als Bundestagsabgeordnete, im Einzelfall Einschätzungen zu einzelnen Zusatzstoffen und deren Gefährlichkeit abzugeben. Aufgabe der Politik ist es, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, damit eine solche Bewertung fachlich kompetent vorgenommen werden kann.
Die Frage ob e-Zigaretten grundsätzlich unter das Arzneimittelrecht fallen – gleich ob es sich um ein Präsentations- oder ein Funktionsarzneimittel handelt - oder nicht ist im Moment rechtlich umstritten und es gibt erste Gerichtsentscheide dazu. Der von Ihnen zitierte Pressetext ist insofern missverständlich, als dort eine Einschätzung zu Präsentationsarzneimitteln auch auf Funktionsarzneimittel übertragen wird. Der vollständige Kommentar von Kügel/ Müller/ Hofmann zum Arzneimittelgesetz verdeutlicht, dass für die Einstufung der elektronischen Zigarette als Arzneimittel eine Reihe unterschiedlicher Bedingungen gegeben sein muss.

Für die Auslegung des geltenden Rechts sind im Streitfall die Gerichte zuständig. Hinzu kommt, dass es hierzu vermutlich keine allgemeine - alle e-Zigaretten betreffende - sondern nur jeweils auf das konkrete Produkt bezogene Entscheidungen oder Urteile geben kann.
Anders sieht es hingegen bei der Frage aus, ob und wie neue gesetzliche Regelungen geschaffen werden sollen – das wird gegebenenfalls politisch zu entscheiden sein.

Mit freundlichen Grüßen
Biggi Bender
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
08.05.2012
Von:
Vey

Sehr geehrte Frau Bender,

Ich beziehe mich auf einen Artikel im "Deutsches Ärzteblatt" in dem es um eine Kleine Anfrage im Bundestag zum Thema Anzahl der Behandlungsfälle geht. Ich selbst bin angestellt (nicht Ärztin!) in einer Facharztpraxis im ländlichen Raum. Unsere Praxis erwirtschaftet überdurchschnittlich viele Fälle, wie Sie wissen wird davon längst nicht alles vergütet. Andererseits ist es doch so, dass wir Patienten und Patientinnen mit den Füßen abstimmen: es gibt eben Praxen die nicht beliebt sind, die Gründe sind unterschiedlich. Es ist bei uns leider nicht so, dass andere Praxen gleicher Fachrichtung uns entlasten könnten, die Patientinnen haben sich für uns entschieden!
Es würde mir gut gefallen, wenn Sie sich dafür einsetzten, dass gute Arbeit eines Arztes/einer Ärztin auch anerkannt wird, indem alle erbrachten Leistungen bezahlt werden. Mein Chef empfindet es immer als frustierend, wenn er auf der KV Abrechnung die Summer der nicht vergüteten Arbeit sieht.

Freundliche Grüße

Vey
Antwort von Birgitt Bender
bisher keineEmpfehlungen
15.05.2012
Birgitt Bender
Sehr geehrte Frau Vey,

herzlichen Dank für Ihre Mail zur Kleinen Anfrage der Grünen zu den Tätigkeitsumfängen in der vertragsärztlichen Versorgung. Ich bin sehr froh, dass zu diesem Thema erstmals Daten auf dem Tisch liegen. Deutlich wird, dass die abgerechneten Fallzahlen der Ärzteschaft sehr heterogen sind und überraschend viele ÄrztInnen sehr wenige Fälle im Vergleich zur durchschnittlichen Fallzahl abrechnen. Ebenso fällt das andere Extrem auf – überdurchschnittlich viele Fallzahlen.
Unklar blieb in der Antwort der Bundesregierung und den Anmerkungen der Kassenärztlichen Vereinigung, warum dies so ist. Vermutet werden viele Aspekte: Etwa Alter oder Kinderbetreuung und damit verbundener reduzierter Tätigkeitsumfang, unterschiedliche Leistungsangebote, mehr oder weniger Konkurrenz um die PatientInnen. Vermutlich wird auch die Qualität der Versorgung eine Rolle spielen.

Ihre Kritik an die Politik, dass gut arbeitende ÄrztInnen (wie Ihre Chefin/Ihr Chef) durch uns für viel Leistung bestraft würden, zielt vermutlich auf das Thema Regelleistungsvolumen (RLV). Das RLV wurde arztindividuell berechnet. Dazu wurde die Fallzahl der Ärztin/des Arztes aus dem jeweiligen Vorjahresquartal mit dem arztgruppenspezifischen Fallwert multipliziert. Hinzu kam ein so genannter Gewichtungsfaktor, der das unterschiedliche Alter der PatientInnen berücksichtigt. Erst wenn Leistungssprünge von über 150 Prozent vorlagen, wurde weniger vergütet.
Insofern wurde berücksichtigt, dass es besonders "leistungsfähige" Praxen gab.

Wie Ihnen vermutlich aufgefallen ist, benutze ich die Vergangenheitsform, da der Bundesgesetzgeber das RLV mit Wirkung zum 1.1.2012 abgeschafft hat. Seit diesem Jahr bestimmen alleine die ÄrztInnen darüber, welche Art der Mengenbegrenzung in der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung gilt. D.h. die Politik ist – wie von den ÄrztInnen gewünscht, in dieser Frage komplett außen vor. Steuerungs- und damit verbundene (Honorar)Verteilungsentscheidungen werden von den ÄrztInnen und Arztgruppen selbst verabredet. Änderungen müssen – wie von der Ärzteschaft gewollt - innerhalb der ärztlichen Selbstverwaltung getroffen werden. Dabei können die Antworten auf unsere Kleine Anfrage hilfreich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Biggi Bender
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Birgitt Bender
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:
  • Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
    Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:
  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de und mit der dauerhaften Archivierung im digitalen Wählergedächtnis einverstanden.
    Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden.
    Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.