Birgitt Bender (GRÜNE)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Birgitt Bender
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Juristin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
-
Wahlkreis
Stuttgart II
Ergebnis
16,8%
Landeslistenplatz
7, Baden-Württemberg
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Ich als Gesundheitspolitikerin von Bündnis 90/Die Grünen habe das Anliegen, dass offene Fragen rund um die geplante Impfung gegen die "Schweinegrippe" geklärt werden, damit für möglichst jede Bürgerin und jeden Bürger eine bewusste und informierte Entscheidung pro oder contra Impfung möglich ist. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Birgitt Bender hat sich am Kandidaten-Check beteiligt und zu allen von 32 Thesen Position bezogen.
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Frage zum Thema Bildung und Kultur
19.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bender,

Kleinveranstalter und Künstler haben eine Petition zur Reformierung der GEMA auf den Weg gebracht. Die große Resonanz zeigt deutlich die Notwendigkeit, dieses Thema aufzugreifen.
Grund genug unsere Kandidaten für die Bundestagswahl zu folgenden Fragen um eine Stellungsnahme zu bitten:

1) Sind Sie der Meinung, dass zur allgemeinen Erhaltung der Kultur in Deutschland die GEMA reformiert werden muss?


2) Ist die Monopolstellung eines einzelnen Vereins, zur Wahrung des Urheberrechts, mit unserem Grundgesetz vereinbar?



Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

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Frage zum Thema Wirtschaft
24.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Birgitt Bender

Sind Sie für oder gegen die Privatisierung von Unternehmen der Infrastruktur?
Haben (werden) Sie ggf. z.B. für die weitere Privatisierung der Deutschen Bahn stimmen?
Bitte erklären Sie mir warum.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Birgitt Bender
2Empfehlungen
24.07.2009
Sehr geehrter Herr ,

die große Koalition hat vier Jahre in der Bahnpolitik vergeudet mit dem Versuch, die Deutsche Bahn AG zu privatisieren. Die Bahn ist aber für die Menschen da und nicht für die Börse. Wir wollen die Eisenbahninfrastruktur dauerhaft in öffentlicher Hand behalten, sie in eine unabhängige Gesellschaft überführen und stärker durch die Bundesnetzagentur regulieren. Wir wollen den Öffentlichen Verkehr durch eine Aufstockung der Mittel um 2 Milliarden Euro stärken und durch Ausschreibungen des Nahverkehrs und den Verzicht auf unsinnige Großprojekte ("Stuttgart 21", ICE-Neubaustrecken Nürnberg-Erfurt und Y-Trasse zwischen Hannover – Bremen/Hamburg) Milliarden Euro für sinnvollere Projekte ausgeben.

Mit freundlichen Grüßen
Biggi Bender
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Frage zum Thema Gesundheit
24.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bender:

Es ist nicht (mehr) möglich und vertretbar, die Vielzahl von Warnungen zu ignorieren, die im Zusammenhang mit den geplanten massenhaften Impfungen auch aus Fachkreisen kommen.

Es handelt sich um eine massive, akute Bedrohungssituation.

Im Internet kursieren nur schwer beweisbare Hypothesen über die Herkunft des Virus und unterschiedliche Einschätzungen seiner Gefährlichkeit im jetzigen Stadium, auch Gerüchte über bevorstehende Zwangsimpfungen.

Die Fraktion der Linken hat am 14.8. eine Kleine Anfrage eingebracht, die leider nicht alle Fragen ausreichend abdeckt.

Im Vordergrund steht die Entscheidung, ob die geplanten Impfaktionen nicht weit größere Risiken mit sich bringen als das die Folgen einer möglichen Infektion selbst. Bei dieser Entscheidung sollten wirtschaftliche Partikularinteressen unberücksichtigt bleiben.

Dazu müssen auch hier in Deutschland dringend und vorrangig Fragen gestellt und beantwortet werden. Im Einzelnen:

1: Sind die Impfstoffe sicher? - Wie gründlich wurden sie getestet?

2: Welche "Adjuvantien" kommen zum Einsatz? Teils handelt es sich um hochgradig toxische Substanzen. Welcbhe Langzeitwirkungen haben die?

3: Befindet sich unter den Herstellern der für den Einsatz in Deutschland (und Europa) vorgesehen Impfseren die Firma Baxter, gegen die Strafanzeigen vorliegen? - siehe www.theflucase.com

4: Wie ist die Wahrscheinlichkeit einzuschätzen, dass eine breite Impfaktion das Risiko einer Mutation der Viren zu weit gefährlicheren Formen begünstigt?

5: Inwiefern bestehen Notstandspläne, die im Falle einer größeren Epiemie unter der Regie der WHO Grundrechte defakto außer Kraft setzen würden? Ist sichergestellt, dass in keinesfalls Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, in ihrer Entscheidungsfreiheit und in ihren Grundrechten tangiert werden?
Antwort von Birgitt Bender
bisher keineEmpfehlungen
27.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

ich als Gesundheitspolitikerin von Bündnis 90/Die Grünen habe das Anliegen, dass offene Fragen rund um die geplante Impfung gegen die "Schweinegrippe" geklärt werden, damit für möglichst jede Bürgerin und jeden Bürger eine bewusste und informierte Entscheidung pro oder contra Impfung möglich ist. Diese Entscheidung muss eine individuelle sein, da zum einen unterschiedlichen Risiken bei einer Infektion als auch bei einer Impfung bestehen und zum zweiten selbst identische Risiken sehr unterschiedlich von Personen bewertet werden. Dieses Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger muss gewahrt werden. Daher lehnen wir Bündnisgrüne eine Impfpflicht - unabhängig von der Impfung und unabhängig davon, ob sie "nur" für bestimmte Personengruppen gefordert wird -, ab. Sowohl in der gestrigen nichtöffentlichen Sondersitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestages als auch in einer Kleinen Anfrage haben wir Fragen an die Bundesregierung (und ihre nachgeordneten Behörden - Robert-Koch-Institut RKI und Paul-Ehrlich-Institut PEI) gestellt. Die Kleine Anfrage können Sie im Anhang finden. Sobald die Kleine Anfrage von der Bundesregierung beantwortet ist, werden wir diese über die Internetseite der grünen Bundestagsfraktion zugänglich machen.

Mit freundlichen Grüßen
Biggi Bender


Deutscher Bundestag Drucksache 16/
16. Wahlperiode 25.08.2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth
Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Neue Influenza A/H1N1 (Schweinegrippe)

In den letzten Jahren wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
die Möglichkeit einer weltweiten Grippeausbreitung auf der 6 Stufen
umfassenden Skala mit 3 (Neues Virus mit Erkrankungsfällen beim
Menschen: Keine oder nur sehr wenige Übertragungsfälle vom Menschen zum
Menschen) bewertet. Seit Ende April 2009 hat die WHO aufgrund des
Auftretens der sogenannten Neuen Grippe (auch Schweine-/Mexiko- oder
Amerikagrippe) sukzessive die Einstufung erhöht. Seit 11. Juni 2009 gilt
die höchste Stufe 6 (Neues Virus mit Erkrankungsfällen beim Menschen:
Wirkungsvolle und fortwährende Übertragung vom Menschen zum Menschen).
Daraufhin hat die WHO die Staaten zu mit dieser Warnstufe verbundenen
vorbeugenden Maß-nahmen aufgerufen.
Die WHO stuft die Pandemie bislang als moderat ein. Die Symptome der
Neuen Grippe sind ähnlich wie bei saisonaler Influenza, und gehen vor
allem mit Fieber, Atemwegsbeschwerden und Gliederschmerzen einher.
In der Europäischen Union wurden seit dem Beginn der Neuen Grippe etwa
41.000 Infektionen gemeldet. In der Europäischen Union sind bislang etwa
60 Todesfälle registriert worden, die meisten davon in Großbritannien.
Aus Deutschland sind keine Todesfälle bekannt, es wird von einigen
schweren Verläufen berichtet.
Mit Stand 19. August 2008 waren dem Robert-Koch Institut (RKI) 13.180
Fälle der Neuen Grippe (Influenza H1N1/2009) übermittelt worden.
Darunter 3.023, Fälle bei denen die Ansteckung in Deutschland erfolgte.
Es herrscht in der Bevölkerung ein großer Bedarf an validen
Informationen, um sich zum einen ein realistisches Bild sowohl von der
Neuen Grippe als auch einer Impfung zu machen. Der Impfstoff gegen die
Neue Grippe wird auf der Basis von Musterzulassungen entwickelt. Der
dort enthaltene Virusstamm wird durch den Pandemie-Virusstamm
ausgetauscht. Der neue Impfstoff benötigt dann keine Zulassung, son-dern
ausschließlich eine Genehmigung zur Stammanpassung. Aktuell werden
kritische Fragen zu den in Deutschland von den Bundesländern bestellten
Impfstoffen gestellt (z.B. Der neue Kampf gegen die Impfkri-tiker,
Alexander S. Kekulé, Der Tagesspiegel vom 19.8.09) bzw. von den
Berufsverbände der Kinder- und Jugendärzte sowie der Internisten darauf
aufmerksam gemacht, dass der Impfstoff bisher nicht an
Risikopatientinnen und -patienten mit chronischen Erkrankungen oder
Schwangeren getestet sei. (Schweinegrippe-Impfung: Ärzte warnen vor
Risiken, Ärzte Zeitung online, 20.08.2009

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Ausrufung der
Warnstufe 6 durch die WHO nicht erfolgt wäre, wenn die laut Berichten
bis Mai 2009 bestehende WHO-Definition einer Pandemie, die das Kriterium
"Gefährlichkeit der Erkrankung" beinhaltete, beibehalten worden wäre?
2. Wie unterscheidet sich das Mutationsrisiko des Virus der Neuen
Grippe von dem der saisonalen Grippe und auf welcher Basis werden
Vermutungen über zukünftige schwerere Krankheitsausbrüche getroffen?
3. Wie viele Personen (absolut und prozentual) lassen sich,
aufgeschlüsselt nach Risikogruppen, gegen die saisonale Grippe in
Deutschland impfen?
4. Mit wie vielen Personen, die sich gegen die Neue Grippe impfen
lassen wollen, rechnet die Bundesregierung und welche Personengruppen
sollten dabei besondere Berücksichtigung finden?
5. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Zwischenlageung/Bevorratung der bestellten Impfstoffe durch die Länder
geplant? Was passiert ihrer Kenntnis nach mit erworbenen Impfstoffen,
falls die Nachfrage aus der Bevölkerung nicht so hoch ist wie erwartet?
6. Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass die Impfung einer
großen Personenanzahl Krankenversicherungen nicht dazu zwingt, allein
aus diesem Grund Zusatzbeiträge zu erheben?
7. Hat die Bundesregierung inzwischen mit den Bundesländern eine
Regelung zur (teilweisen) Kostenübernahme erzielen können? Falls ja, wie
sieht diese aus?
8. Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass die Bürgerinnen
und Bürger umfassend über die (individuellen und bevölkerungsbezogenen)
Vor- und Nachteile einer Impfung gegen die Neue Grippe aufgeklärt
werden, so dass sie eine individuelle Entscheidung für oder gegen eine
Impfung treffen können?
9. Welche Kriterien (z.B. Ausbreitung und die Schwere der
Erkrankungen der mit Schweinegrippe Infizierten) müssen aus Sicht der
Bundesregierung erfüllt sein, damit die Bundesländer zu Impfungen
einladen bzw. auffordern?
10. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber Forderungen
nach einer Impfpflicht für bestimmte Personengruppen, z.B. Beschäftigte
im Gesundheitswesen, mit der das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen
ausgehebelt würde?
11. Welche Aussagen sind zum jetzigen Zeitpunkt über die Wirksamkeit
der Pandemieimpfstoffe möglich und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit
trotz Impfung an der neuen Grippe zu erkranken, weil sich beispielsweise
der Virus verändert?
12. Welche Aussagen sind zum jetzigen Zeitpunkt über die
Nebenwirkungen der Pandemieimpfstoffe möglich bzw. wann liegen
entsprechende Ergebnisse vor?
13. Wie sind die Nebenwirkungen des Pandemieimpfstoffs Pandemrix
(durch die dort beigemischte Adjuvanz AS03) im Vergleich zu den
saisonalen Grippeimpfstoffen, für die langjährige Erfahrungen
vor-liegen, zu bewerten?
14. Warum wurde in Deutschland anders als z.B. in den USA (wo die
oberste Gesundheitsbehörde es für unwahrscheinlich hält, dass der
Impfstoff einen Verstärker benötigt) die Entscheidung für adjuvanzierte
Vakzine getroffen?
15. Warum ist in Deutschland nicht vorgesehen zumindest für besondere
Risikogruppen, wie z.B. Schwangere, Impfstoffe ohne Adjuvanz, zu
beziehen (Impfstoff Celvapan)?
16. Welche Studien liegen für die Sicherheit von adjuvanzierten
Impfstoffen (insb. für die verwendeten Adjuvanzen MF59 und AS03) vor und
für welche Personengruppen sind damit Aussagen möglich bzw. nicht möglich?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, dass der von
Deutschland bestellte Schweinegrippe-Impfstoff eine umstrittene
Quecksilberverbindung (Thiomersal) enthält? Wie verträgt sich dies mit
der Empfehlung, z.B. der WHO, als Vorsichtsmaßnahme für Schwangere und
Kinder auf quecksilberfreie Impfstoffe zurückzugreifen?
18. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen um bisher
unbekannte Nebenwirkungen der Impfstoffbestandteile (die bei einer
großen Zahl an Anwendungen zu erwarten sind) erfasst, zeitnah
ausgewertet und gegebenenfalls Konsequenzen gezogen werden?
19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Risiken und
Nebenwirkungen eines von der Firma Novartis entwickelten
Musterimpfstoffes auf Grundlage von Zellkulturprozessen, insb.
hinsichtlich möglicher Krebsgefahren für geimpfte Personen?
20. Hält die Bundesregierung es für möglich, dass dieser
H1N1-Impfstoff in den kommenden Monaten in einem beschleunigten
Verfahren auf nationaler Ebene von Paul-Ehrlich-Institut zugelassen
wird, und wenn ja auf welcher wissenschaftlichen Grundlage?

Berlin, den 25. August 2009
Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion
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Frage zum Thema Gesundheit
24.08.2009
Von:

Sehr geehrte Fr. Bender,

seit der von Ihrer Partei mit zu verantwortenden Gesundheitsreform von 2004 werden Fahrten etwa zu Ärzten nur mehr in wenigen, speziellen Ausnahmefällen von der Krankenkasse nach § 60 SGB V wenigstens teilweise übernommen. Die restlichen Fahrten müssen vollständig selbst gezahlt werden. Das trifft auch für viele Fahrten zu zwingend medizinisch notwendigen Terminen zu.

Dadurch entstehen für chronisch kranke Versicherte im ländlichen Raum, die auf regelmäßige Facharztbesuche angewiesen sind, aber aus gesundheitlichen Gründen hierzu regelmäßig weder Bus noch Bahn benutzen können, sondern auf die Benutzung eines Taxis angewiesen sind, teilweise erhebliche Belastungen bis in den dreistelligen Euro-Bereich.

Dies trifft auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe zu. Das BMAS bestätigt auf Anfrage ausdrücklich, dass keine Leistungen dieser Sozialsystem möglich sind, da dies eine ungerechtfertigt bessere Versorgung wäre, als sie andere Versicherte erhalten.

Meine Frage lautet daher:

Was sollen Personen machen, die aus ihrem Regelsatz nicht dauerhaft solche Belastungen tragen können?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Birgitt Bender
1Empfehlung
11.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

bis zur Gesundheitsreform 2004 galt, dass die Krankenkassen Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen - z.B Taxifahrten - in Härtefällen übernehmen konnten. Diese sehr offene Regelung führte dazu, dass die Fahrtkosten auch in vielen Fällen übernommen wurden, in denen es keine guten medizinischen oder sozialen Gründe dafür gab. Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde deshalb beschlossen, dass Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung nur bei zwingender medizinischer Notwendigkeit vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse übernommen werden, wie im § 60 SGB V verankert. Diese Fahrten müssen vorab durch die Krankenkasse genehmigt werden.

Um diese Regelung handhabbar zu machen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss eine Neufassung der Krankentransport-Richtlinien vorgelegt. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das Gremium innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, das für die Ausgestaltung des Leistungskataloges der Krankenversicherung zuständig ist. Ihm gehören neben Vertretern der gesetzlichen Kassen und der Ärzteschaft auch Patientenvertreter an. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene Krankentransport-Richtlinie bildet die Rechtsgrundlage, an die sich die einzelnen Krankenkassen halten müssen, wenn sie über die Gewährung oder Nicht-Gewährung einer Fahrtkostenübernahme entscheiden.

In der Richtlinie werden auch die Ausnahmetatbestände aufgeführt, bei denen die Krankenkassen die Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung übernehmen. Aufgeführt werden PatientInnen, die wegen einer lebensgefährdenden Krankheit über einen längeren Zeitraum häufig zu einer ambulanten Behandlung fahren müssen. Beispielhaft genannt werden PatientInnen, die regelmäßig zu einer Dialysebehandlung fahren müssen und auch Krebskranke, die eine Strahlen- oder Chemotherapie erhalten. Aufgeführt werden aber auch PatientInnen, die dauerhaft in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind.

Wenn die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Voraussetzungen nicht zutreffen, müssen die Kosten leider in voller Höhe selbst übernommen werden. Bitte sprechen Sie doch mit Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse, ob die Voraussetzungen auf Sie zutreffen.

Mit freundlichen Grüßen

Biggi Bender MdB
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
09.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bender,

da mir Ihr bisheriges Abstimmverhalten im Großen und Ganzen durchaus sympathisch ist, überlege ich mir, meine Erststimme an die Grünen und damit ganz speziell an Sie zu vergeben. (Die Zweitstimme ist schon fest auf Orange gebucht, sorry ;)

Da ich mir noch nicht zu 100% sicher bin, ob die Grünen dieses Vertrauen auch verdienen möchte ich Sie folgendes fragen:

  • Wie stehen Sie zu den Kernthemen der Piraten? Können Sie diese - im Falle, dass Sie in den Bundestag einziehen - auch mit sich vereinbaren? Versprechen Sie mir, gegen Überwachung und Datamining zu kämpfen, als wären Sie eine von uns? Versprechen Sie mir, sich für den transparenten Staat einzusetzen und gegen den gläsernen Bürger? (Etwas anderes als ein klares Ja würde es mir leider unmöglich machen, Sie zu wählen)

  • Wie stehen Sie zu freier Software? Halten Sie diese für unterstützens– und schützenswert? Inwiefern werden Sie sich dafür tatsächlich einsetzen? Falls Sie sich nicht ganz darüber im Klaren sind, was das ist erhalten Sie hier detailliertere Informationen: www.de.wikipedia.org

Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Birgitt Bender
bisher keineEmpfehlungen
14.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

Sie erwägen, mir Ihre Erststimme zu geben. Wie Sie wissen, zählt Stuttgart-Wangen ebenso wie die Mehrzahl der weiteren Stadtteile meines Wahlkreises nicht zu den grünen Hochburgen: Auf ein Direktmandat darf ich mir also keine Hoffnung machen. Über meinen (Wieder-) Einzug in den Bundestag entscheidet vielmehr die Zweitstimme, weil damit die prozentuale Stärke der Grünen mithin die Zahl der in Baden-Württemberg zum Zuge kommenden KandidatInnen der Landesliste bestimmt wird. Schade, dass Sie Ihre Zweitstimme nicht den Grünen geben wollen – Ihre Anliegen sind bei uns in guten Händen. Sie finden das grüne Programm unter: www.gruene.de

Aussagen zu Datenschutz und Überwachung insbesondere in Kapitel 8.

Initiativen der letzten Legislaturperiode, die für Sie sicher von besonderem Interesse sind, finden Sie über folgenden Link auf der Seite der grünen Bundestagsfraktion: www.gruene-bundestag.de (z.B. Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen.) Weitere Informationen erhalten Sie bei meinen Kolleginnen Grietje Staffelt und Silke Stokar.

Über meine Arbeit als Gesundheitsexpertin der Fraktion können Sie sich sich auf meiner Website informieren unter www.biggi-bender.de

Mit freundlichen Grüßen

Biggi Bender MdB
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Ihre Frage an Birgitt Bender
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